Verehrte Leserinnen und Leser,
die Nutzung von Kryptowährungen hat sich in einer Vielzahl von Kriminalitätsbereichen etabliert, so dass die Befassung mit Kryptowerten in der Ermittlungspraxis ein Themenfeld darstellt, das zunehmend an forensischer Relevanz gewinnt. Der Beitrag von Ebel stellt die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation – MiCA) vor, mit der die Europäische Union erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für Anbieter digitaler Vermögenswerte geschaffen hat, der durch nationale Ausführungsvorschriften – insbesondere das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) – konkretisiert wird, und zeigt, unter welchen Voraussetzungen die MiCA tatsächlich zur Aufklärung beitragen kann und wo weiterhin strukturelle Grenzen bestehen. Hartleb beschäftigt sich mit „Phantomterrorismus“, den er als eine heuristische Kategorie für Konstellationen definiert, in denen die politische Wirksamkeit terroristischer oder terrornaher Gewalt gerade aus dem Spannungsverhältnis von Tat, Unsichtbarkeit und Zuschreibung entsteht.
Im englischsprachigen Beitrag aus der Ukraine von Krasnopolskyi , Korostelova und Jones wird die Online-Rekrutierung junger Menschen über digitale Plattformen und Messaging-Apps zur Förderung terroristischer Bedrohungen untersucht. Im vierten Teil des Beitrags zu den aktiven Maßnahmen russischer Geheimdienste werden (mutmaßliche) Sabotagehandlungen russischer Geheimdienste in Europa (sog. „Sonderaufgaben“ und Spezialoperationen) und die dahinterstehenden Akteure beleuchtet
Jungmann stellt chinesische informelle Werttransfersysteme wie Fei Qián (fliegendes Geld) oder Dìxià Qiánzhuāng (Untergrund-Bank), die sich global zur zentralen Infrastruktur transnationaler Geldwäsche entwickelt haben, als blinde Flecke der Finanzermittlung vor und vergleicht sie mit Hawala-Systemen. Katanbafteh untersucht den Konflikt zwischen Schweigepflicht und staatlichen Interessen bei Anwälten und Steuerberatern, der insbesondere im Geldwäscherecht und im Steuerrecht deutlich wird. Wollinger befasst sich aus kriminologischer Perspektive mit der Gruppenvergewaltigung im politischen Diskurs.
Der Beitrag der Schweizer Redaktion von Winkler befasst sich mit der Frage der Vermeidbarkeit bei Unfallgeschehen. Genauer gesagt geht es um die unfallanalytische Vermeidbarkeit, die die Grundlage zur Beantwortung der juristischen Frage nach der Vermeidbarkeit als Grundlage der Fahrlässigkeit bildet. Der erste Campus-Beitrag setzt den Beitrag aus Heft 5/2026 zur Strafbarkeit von Lösegeldzahlungen nach Ransomware-Angriffen im Bereich der Terrorismusfinanzierung fort und erörtert insbesondere eine mögliche Strafbarkeit nach §§ 89c,129,129a StGB und § 18 AWG. Im zweiten Campus-Beitrag beschäftigt sich Anke mit der Frage, inwieweit sich das Phänomen Catcalling auf das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit auswirkt.
Joachim Faßbender, Prof. Dr. Sigmund P. Martin
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