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Aktuelle Ausgabe

Dezember 2024

Beiträge

Stefan Goertz
Ist die Öffentliche Sicherheit Deutschlands in Gefahr? Teil 2

Gina Rosa Wollinger / Stefan Kersting / Alina Engelen
"Messerkriminalität" in Deutschland — Entwicklung der Fallzahlen und Forschungsbefunde

Miguel Ángel Cano Paños
Von Minderjährigen begangene Sexualstraftaten in Spanien
Ein kriminologischer Ansatz (Teil 1)

Carsten Twelmeier / Kathrin Pfeiffer
Internationale Fortbildung als Baustein grenzüberschreitender polizeilicher Zusammenarbeit?

 

Recht aktuell

Jürgen Vahle
Verdeckte Überwachung einer Gewahrsamszelle
BGH, Beschl. v. 23.7.2024 - 3 StR 134/24

Jürgen Vahle
Zum Begriff der Durchsuchung
BGH, Beschl. v. 6.5.2024 - 5 StR 550/23

Jürgen Vahle
Zum Tatbestand der Falschbeurkundung im Amt
BGH, Urt. v. 23.7.2024 - 1 StR 73/24

 

 Kriminalistik - Schweiz

Fanny Froidevaux
Menschenhandel in der Schweiz
ACT212 und die nationale anonyme Meldestelle

 

Kriminalistik-Campus

Stefan K. Braun
Sprachanalyse als Beweis
Forensische Phonetik und ihr Nutzen bei der Identifizierung von Tätern

Tim Kollakowski
Die Einrichtung einer Waffenverbotszone der Polizei
Hannover als Beispiel einer kriminalstrategischen Maßnahme

 

Tagungsbericht

Prof. Dr. Thomas Hestermann
Kriminologie in den USA: Forschung in turbulenten Zeiten
Jahrestagung der American Society of Criminology 2024

 

Literatur

Prof. Dr. Jürgen Vahle, Bielefeld
Münchener Kommentar Strafgesetzbuch Band 1 (§§ 1-37)

 

 

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Beiträge

Stefan Goertz
Ist die Öffentliche Sicherheit Deutschlands in Gefahr? Teil 2
Der Beitrag untersucht in zwei Teilen unterschiedliche Phänomene und Faktoren, die zeigen, dass die Öffentliche Sicherheit Deutschlands in Gefahr ist. Hierzu wurden in Teil 1 u.a. die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik sowie deren Bewertung durch das BKA herangezogen. Weitere Elemente waren das Sicherheitsempfinden der Menschen in Deutschland im öffentlichen Raum. Teil 2 dieser Artikelserie analysiert, wie Organisierte Kriminalität, Cybercrime und verschiedene Phänomene und Akteure des Extremismus und Terrorismus die Öffentliche Sicherheit Deutschlands gefährden.

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Teil 1 in Kriminalistik 10/2024


Gina Rosa Wollinger / Stefan Kersting / Alina Engelen
"Messerkriminalität" in Deutschland
Entwicklung der Fallzahlen und Forschungsbefunde
Straftaten, die mittels Messer ausgeführt werden, sind immer wieder Teil öffentlicher Diskussionen. Dabei wird insbesondere die Frage aufgeworfen, in welchem Ausmaß solche Taten vorkommen und ob sich ein ansteigender Trend abzeichnet. Der vorliegende Beitrag stellt die bisherigen Erkenntnisse zu den amtlich erhobenen Fallzahlen kritisch dar und skizziert Forschungsbefunde aus Deutschland zu den Hintergründen und Motivkonstellationen.

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Miguel Ángel Cano Paños
Von Minderjährigen begangene Sexualstraftaten in Spanien
Ein kriminologischer Ansatz (Teil 1)
In den letzten Jahren ist in Spanien ein erheblicher Anstieg an Sexualstraftaten zu verzeichnen. Besonders besorgniserregend sind nicht nur Fälle von in Gruppen begangenen sexuellen Übergriffen, sondern auch die signifikante Zunahme sexueller Angriffe und sexueller Misshandlungen durch Minderjährige. Ausgehend von dieser kriminologischen Realität besteht das Ziel dieses in zwei Teilen erscheinenden Beitrags darin, das Phänomen umfassend zu betrachten und Erklärungsansätze zu liefern.

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Carsten Twelmeier / Kathrin Pfeiffer
Internationale Fortbildung als Baustein grenzüberschreitender polizeilicher Zusammenarbeit?
Die Autoren möchten mit diesem Artikel einen Überblick über bestehende internationale Fortbildungsangebote für PolizeibeamtInnen geben, auch um diesen zu größerer Bekanntheit zu verhelfen. Es wird die Frage diskutiert, inwieweit die internationale Fortbildung einen Baustein für die grenzübergreifende Zusammenarbeit bildet und ein Bezug zwischen beiden Themen hergestellt. Herausforderungen sowohl in der Fortbildung als auch im Bereich der grenzübergreifenden polizeilichen Zusammenarbeit werden betrachtet und potentielle Lösungsansätze erörtert. Im Schlusskapitel erfolgen eine Zusammenfassung sowie ein Fazit.

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Recht aktuell

Verdeckte Überwachung einer Gewahrsamszelle
Mit der wahrheitswidrigen Angabe von Polizeibeamten, alle anderen Gewahrsamszellen seien belegt, ist keine Aussage darüber verbunden die in einem akustisch überwachten Haftraum gemeinsam untergebrachten Angeklagten könnten sich ungestört und ohne jegliche Überwachung über den Tatvorwurf austauschen.
BGH Beschl. v. 23.7.2024 - 3 StR 134/24

Prof. Dr. Jürgen Vahle

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Zum Begriff der Durchsuchung
1. Eine Durchsuchung erfordert das Betreten eines geschützten Raums, das der ziel- und zweckgerichteten Suche nach Personen oder Sachen dient und mit einem entsprechenden Augenschein verbunden ist
2. Das Hineinleuchten mit einer Taschenlampe in ein Zimmer sowie das Hineinschauen sind keine Durchsuchung, weil damit kein physisches Eindringen in das Zimmer verbunden ist.
BGH Beschl. v. 6.5.2024 - 5 StR 550/23

Prof. Dr. Jürgen Vahle

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Zum Tatbestand der Falschbeurkundung im Amt
Das Datum der Erstzulassung eines Kraftfahrzeugs ist keine Tatsache, die in der Zulassungsbescheinigung Teil II mit der besonderen Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde i.S.d. § 348 StGB beurkundet wird.
BGH Urt. v. 23.7.2024 - 1 StR 73/24

Prof. Dr. Jürgen Vahle

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Kriminalistik Schweiz

Redaktion: Schweizerische Kriminalprävention, Chantal Billaud

 Fanny Froidevaux
Menschenhandel in der Schweiz
ACT212 und die nationale anonyme Meldestelle
ACT212 ist ein Beratungs- und Schulungszentrum gegen Menschenhandel in der Schweiz. Mit der nationalen, anonymen und vertraulichen Meldestelle erfüllt ACT212 eine einzigartige Aufgabe, indem sie Betroffenen und Beobachtern von Menschenhandel unverzichtbare Unterstützung bietet. Dieser Artikel zeigt anhand eines fiktiven Dialogs, der sich an realen Anrufen anlehnt, wie die Meldestelle zu konkreten Fortschritten bei der Identifizierung und dem Schutz von Betroffenen beiträgt. Zusätzlich werden sowohl Fachpersonen als auch die breite Bevölkerung sensibilisiert, geschult und beraten.

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Kriminalistik Campus


Stefan K. Braun
Sprachanalyse als Beweis
Forensische Phonetik und ihr Nutzen bei der Identifizierung von Tätern
Sollen Tatverdächtige ihrer Delikte überführt werden, kommt häufig eine Sprachanalyse in Betracht. Die Verfahrensbeteiligten versprechen sich von Analyseergebnissen oft mehr als diese in einer anschließenden Interpretation von Wahrscheinlichkeiten bieten kann. Nicht immer gelingt ein beweiskräftiger Nachweis. Der Tatsprecher gibt sich weder zu erkennen, noch ist er kooperativ. Es bedarf gewisser Mindestanforderungen an die Beschaffenheit von Untersuchungsmaterialien. Analyseergebnisse unterliegen einem gewissen Interpretationsspielraum, ihre Ergebnisse sind Wahrscheinlichkeiten. Der Unsicherheitsfaktor ist erheblich. Nahezu alle durchgeführten Analysen basieren auf einem Materialvergleich von Original- und Referenzmaterial. Aus der Literatur sind nur wenige Falluntersuchungen bekannt. Sie stammen aus dem Bereich der forensischen Forschung. In einer Analyse zur Sprecherverifikation werden die wichtigsten Kriterien einer konkreten Falluntersuchungen aufgezeigt.

Redaktion: Prof. Dr. Sigmund P. Martin, LL.M. (Yale), Hochschule des Bundes, FB Kriminalpolizei beim BKA

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Tim Kollakowski
Die Einrichtung einer Waffenverbotszone der Polizei
Hannover als Beispiel einer kriminalstrategischen Maßnahme
Öffentlichkeitswirksame Angriffe mit dem Tatmittel Messer, wie der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag von Solingen im August dieses Jahres rücken die Frage, wie künftig solchen Taten vorgebeugt werden kann erneut in den Vordergrund. Die Bundesregierung fand in ihrer jüngsten Sicherheitsgesetzgebung mit der Verabschiedung des sog. "Sicherheitspakets" darauf eine erste Antwort. Dieses regelt über das Waffengesetz u.a. das Mitführen von Messern in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenfernverkehrs und diesbezügliche Kontrollmöglichkeiten neu. Wenn auch mit der eingeräumten Kontrollmöglichkeit eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit von Verboten geschaffen wurde, stellt sich darüber hinaus die Frage, inwieweit mit der Einrichtung von Verbotszonen Angriffen mit Messern tatsächlich wirksam vorbeugend begegnet werden kann. Dieser Frage ging der Autor am Beispiel der Einrichtung einer Waffenverbotszone der Polizei in Hannover im Rahmen seiner Hausarbeit im Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" an der Deutschen Hochschule der Polizei nach und setzte die Maßnahme dabei in einen kriminalstrategischen Kontext.

Redaktion: KD i.H. Joachim Faßbender Deutsche Hochschule der Polizei, Münster, L/Fachgebiet III/3 Kriminalistik - Phänomenbezogene Kriminalstrategie, Departement Kriminal- und Rechtswissenschaften

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Tagungsbericht

Prof. Dr. Thomas Hestermann
Kriminologie in den USA: Forschung in turbulenten Zeiten
Jahrestagung der American Society of Criminology 2024
Während die Zweifel an der Wissenschaft wachsen, zeigte sich die Forschung bei der weltgrößten kriminologischen Tagung in San Francisco so facettenreich wie nie zuvor. Dabei ging es um moderne Ansätze der Polizeiarbeit wie den Einsatz von Virtual Reality oder neue Kriminalitätsphänomene wie den digitalen Liebesbetrug. Auf der Agenda stand auch eine Risikoanalyse sozialer Medien, die jüngst Thema in dieser Zeitschrift war.

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Literatur

Münchener Kommentar Strafgesetzbuch Band 1 (§§ 1-37)
5. Aufl. 2024, 2126 S., C.H. Beck, ISBN 978-3-406-81311-5, € 369 € bei Einzelbezug, bei Abnahme aller Bände der 5 A. € 329,00

Der "Münchener" ist in der Rechtspraxis und im Studium ein Begriff, mehr noch: ein Markenzeichen für einer umfassende und fundierte Kommentierung. Der Klappen-Werbetext bringt es in einem Satz auf den Punkt: "Das Werk richtet sich an alle Juristinnen und Juristen, die sich intensiv mit Strafrecht befassen." Schon der Umfang der Kommentierung lässt den sicheren Schluss zu, dass die Autoren - Richter, Rechtsanwälte und Hochschullehrer - ein hohes Maß an argumentativer Tiefe und einen großen Detailreichtum angestrebt haben. Diese Ziele sind offenkundig erreicht worden. Grundlegende Ausführungen zur systematischen Einordnung und zu den Aufgaben des Strafrechts bietet die fast 50 Seiten umfassende Einleitung. Sie schließt auch einen instruktiven Überblick über die historische Entwicklung des Strafrechts ein Die weiteren Erläuterungen decken grundlegende Rechtsvorschriften des Allgemeinen Teils ab: Regelungen zum Geltungsbereich des StGB, zu zentralen Begriffen, zu den Voraussetzungen der Strafbarkeit, zu Täterschaft und Teilnahme sowie zur Notwehr und zum Notstand. Alle Themen werden in fast monographischer Breite behandelt.

Rechtsprechung und Literatur wurden in reichem Maße - teilweise über den Stand Mai 2024 hinaus - ausgewertet. Für einen gebundenen Kommentar dieses Kalibers ist das ein sehr hohes Maß von Aktualität. Beispielhaft erwähnt sei hier die Darstellung und Bewertung des Meinungsstands zur mittelbaren Täterschaft (§ 25 Rz. 60 ff.). Die verschiedenen Ansatzpunkte (Tatherrschaft, Verantwortung) werden - unter gründlicher Auswertung der Rechtsprechung und Literatur - erörtert und gewichtet. Der BGH ist insoweit allerdings pragmatisch und hat in einer Entscheidung vom 25.10.2023 (4 StR 81/23) zur Veranlassung eines Suizids offen gelassen, welcher Meinung zu folgen ist.

Die Erläuterungen beschränken sich nicht "nur" auf die Darstellung des geltenden Rechts, es wird auch die Problematik von Normen in den Blick genommen und kritisch untersucht (s. z.B. § 30 Rz. 11 ff.). Darüber hinaus vertiefen Ausführungen zur Historie einer Norm das Verständnis der Vorschriften und ihre aktuelle Relevanz. Die Abschnitte "Prozessuale Gesichtspunkte" erweitern den Blick auf spezifisch verfahrensrechtliche Probleme der jeweiligen Norm (z.B. zur Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" bei § 32 StGB, s. Rz. 267). Wer Argumente pro et contra sucht, ist mit dem "MK" bestens bedient. Eine weitere ins Detail gehende inhaltliche Würdigung des Kommentars verbietet sich hier allerdings schon aus Platzgründen. Stichproben belegen aber, dass die Lektüre immer lohnend sein dürfte.

Nicht nur inhaltlich, sondern auch formal ist der vorliegende Band sehr gelungen. Die Darstellung ist nach einem einheitlichen und eingängigen Schema geordnet. Das sorgfältige Sachregister gewährleistet einen schnellen Zugriff auf das gesuchte Stichwort bzw. Problem. Zitate sind konsequent in die Fußnoten verbannt, so dass der Lesefluss nicht beeinträchtigt wird. Die Literaturnachweise sind überwältigend; vielleicht kann insoweit über einen "Rückschnitt" nachgedacht werden.

Fazit: Auch der vorliegende, aktualisierte Band der Kommentarreihe bietet eine Fülle von Informationen, die ihresgleichen sucht. Der "MK" gehört deshalb zur Pflichtausstattung von Hochschul‑, Behörden- und Gerichtsbibliotheken.

Prof. Dr. Jürgen Vahle, Bielefeld