Aktuelle Ausgabe 5/2025
Beiträge
Felix Dräger
Plural Policing - Die Privatisierung der Inneren Sicherheit?
Forschungsergebnisse zu den aktuellen und künftigen Herausforderungen bei der Zusammenarbeit von Polizei und privaten Sicherheitsdienstleistern
Ingo Wirth
Das Kriminalmedizinische Zentralinstitut der Sicherheitspolizei
Eine Episode in der Polizeigeschichte des NS-Staates
Kristina Baumjohann / Mark Benecke
Informationsgehalt kriminalbiologischer Spuren
Teil 2: (Gewalt-)Spuren im Gewebe
Irina Jugl-Kuntzsch / Daniel Köhler / Asiye Sari-Turan
Der Eskişehir Anschlag in der Türkei
Anziehungskraft der Terrorgramszene für terroristische Einzeltäter
Christin Zimmermanns / Jessica Hamdan / Marie-Theres Rudolph / Rojda Gürel / Kaiya Reisch / Nadia Amor
Das Gefängnis als Radikalisierungsrisiko - Teil 1
Tertiärpräventive Ansätze zur Deradikalisierung islamistischer Inhaftierter
Isa Ciftci / Serhat A.
Parlamentarische Polizeibeauftragte
Konzeptionelle Überlegungen zur Weiterentwicklung institutionalisierter Formen der demokratischen Kontrolle über die Polizei in Deutschland
Monique Linnertz
EncroChat-Daten als Beweismittel
Auswirkungen des Cannabisgesetzes auf die Kriminalitätsbekämpfung
Lorenz Bode
Der Täter war"s! Eine Glosse über problematische Vereinfachungen in den Medien
Christine E. Meltzer
Gewalt gegen Frauen in den Medien
Berichterstattungsmuster und ihre blinden Flecken
Recht aktuell
Jürgen Vahle
Wohnungsverweisung bei häuslicher Gewalt als Mittel der Krisenintervention
OVG NW, Urt. v. 17.10.2023 - 5 A 3548/20
Jürgen Vahle
Zum Tatbestand des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten
AG Köln, Urt. v. 24.4.2024 - 540 Cs 139/24
Jürgen Vahle
Strafbare Verwendung einer nationalsozialistischen Grußform
OLG Hamm, Beschl. v. 25.6.2024 - 4 Ors 71/24
Kriminalistik-Campus
Ersin Malkoc
Kriminologische Besonderheiten bei der Medienberichterstattung über Sexualstraftaten
Thomas Fricke
"Citizen Police Academies" Ausgewählte Aspekte
Vertrauenssteigerung der Teilnehmenden in die Polizei
Literatur
Prof. Marcel Kuhlmey, Berlin
Heimann, Handbuch Stabsarbeit der Polizei
Prof. Dr. Jürgen Vahle, Bielefeld
von Galen, Prostituiertenschutzgesetz
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Beiträge
Felix Dräger
Plural Policing - Die Privatisierung der Inneren Sicherheit?
Forschungsergebnisse zu den aktuellen und künftigen Herausforderungen bei der Zusammenarbeit von Polizei und privaten Sicherheitsdienstleistern
Die vorliegende Arbeit stellt die Forschungsergebnisse dar, die durch den Autor im Rahmen eines empirischen Forschungsprojekts im Masterstudiengang "Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaften" an der Ruhr Universität Bochum generiert wurden. Mithilfe des qualitativ gestalten Forschungsprojekts wurden die mutmaßlich widersprüchlichen Positionen der privaten und öffentlichen Sphäre im Kontext des Plural Policing hinsichtlich aktueller und prognostischer Schwerpunkte, Vor- und Nachteile sowie Risiken und Grenzen untersucht. Der Beitrag stellt die Forschungsergebnisse in simplifizierter Form dar und versucht, Polizeipraktikern einen Überblick über das zukunftsträchtige Feld des Plural Policing zu geben und darüber hinaus Impulse für eine künftige polizeistrategische Rahmung des Feldes darzulegen. Auf diese Weise soll ein kriminologisch geprägter Beitrag zur Objektivierung der öffentlichen Debatte um die "Ökonomisierung der Inneren Sicherheit" geleistet werden.
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Ingo Wirth
Das Kriminalmedizinische Zentralinstitut der Sicherheitspolizei
Eine Episode in der Polizeigeschichte des NS-Staates
Das Kriminalmedizinische Zentralinstitut der Sicherheitspolizei (KMI) wurde im Herbst 1943 als letztes von drei Spezialinstituten gegründet. Wie das Kriminaltechnische Institut und das Kriminalbiologische Institut war es dem Reichskriminalpolizeiamt angegliedert. Als Direktor fungierte in Personalunion der Wiener Ordinarius für Gerichtliche Medizin Philipp Schneider. Das Schicksal des geistig behinderten Bruno Lüdke ist untrennbar mit dem KMI verbunden. Er musste 1943/44 zahllose Untersuchungen über sich ergehen lassen. Nach seinem ungeklärten Tod im Frühjahr 1944 in Wien vergingen beinahe acht Jahrzehnte, bis ihm 2021 durch die Verlegung eines Stolpersteins die Anerkennung als Opfer des NS-Regimes zuteilwurde.
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Kristina Baumjohann / Mark Benecke
Informationsgehalt kriminalbiologischer Spuren
Teil 2: (Gewalt-)Spuren im Gewebe
Ein Obdachloser erlitt bei einem Angriff durch zwei Männer drei tödliche Bruststichverletzungen. Da die ein- und zweischneidigen Tatmesser aufgrund ihrer Klingenlängen nicht den Stichkanaltiefen entsprachen und die Bruststichkanäle sowohl spitze als auch abgestumpfte Wundwinkel aufwiesen, wurden wir damit beauftragt zu untersuchen, ob die Maße eines Stichkanals Rückschlüsse auf die Abmessungen des verursachenden Werkzeuges zulassen und ob anhand eines Stichkanals Rückschlüsse auf die Anzahl der Schneiden des Tatwerkzeuges gezogen werden können. Unsere Untersuchungen führten wir anhand einer ausführlichen Zusammenfassung der bekannten Quellen durch.
(Teil 1 in Kriminalistik 4/2025)
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Irina Jugl-Kuntzsch / Daniel Köhler / Asiye Sari-Turan
Der Eskişehir Anschlag in der Türkei
Anziehungskraft der Terrorgramszene für terroristische Einzeltäter
Am 12.08.2024 ereignete sich vor der Tepebaşı-Moschee in Eskişehir, Türkei, ein ideologisch motivierter Messerangriff durch einen 18 jährigen Täter, bei dem fünf Menschen verletzt wurden. Sowohl Modus Operandi (Live Stream, Manifest) als auch Aussagen des Täters und bestimmte Referenzen etwa in der Kleidung entsprechen der als "Terrorgram" oder "Attentäter Fanszene" bezeichneten Strömung im transnationalen Rechtsterrorismus. Dieser Aufsatz beschreibt den Tatablauf, Hintergrund des Täters, sein Manifest und dessen Bildsprache im Hinblick auf eine Einordnung in mögliche Strukturen des auslandsbezogenen Extremismus. Es werden Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden durch diese neuere Entwicklung in der Terrorgramszene dargestellt.
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Christin Zimmermanns / Jessica Hamdan / Marie-Theres Rudolph / Rojda Gürel / Kaiya Reisch / Nadia Amor
Das Gefängnis als Radikalisierungsrisiko - Teil 1
Tertiärpräventive Ansätze zur Deradikalisierung islamistischer Inhaftierter
Gefängnisse begünstigen Radikalisierung durch den Verlust von Autonomie und Sicherheit. Die Studie untersucht die Wirksamkeit tertiärpräventiver Maßnahmen zur Deradikalisierung von inhaftierten islamistischen Straftätern sowie von Gefangenen anderer Haftgründe, die während der Haft islamistische Einstellungen zeigen. Basierend auf Interviews mit einer Praktikerin, einer ehemals radikalisierten Person und einem Wissenschaftler wurde eine qualitative Inhaltsanalyse nach Kuckartz durchgeführt. Die Ergebnisse verdeutlichen die Notwendigkeit langfristiger Programme, einer verbesserten Vernetzung der involvierten Institutionen sowie einer gezielten Fortbildung des Personals, um nachhaltige Distanzierungsprozesse zu fördern und die Resozialisierung zu unterstützen. Die Darstellung erfolgt in zwei Teilen.
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Isa Ciftci / Serhat A.
Parlamentarische Polizeibeauftragte
Konzeptionelle Überlegungen zur Weiterentwicklung institutionalisierter Formen der demokratischen Kontrolle über die Polizei in Deutschland
Seit der Einführung der Funktion des Polizeibeauftragten im Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2014 haben acht weitere Bundesländer sowie der Bund vergleichbare Institutionen etabliert. Diese parlamentarischen Hilfsorgane fungieren als unabhängige Instanzen zur externen Kontrolle polizeilichen Handelns und tragen wesentlich zur Stärkung der Transparenz innerhalb sicherheitsbehördlicher Strukturen bei. Die Tätigkeitsberichte der Polizeibeauftragten dokumentieren eine hohe Akzeptanz dieser Beschwerdestellen sowohl in der Bevölkerung als auch innerhalb der Polizei. Ein transparent ausgestaltetes und institutionell weiterentwickeltes System von Polizeibeauftragten kann einen substantiellen Beitrag zur qualitativen Weiterentwicklung und nachhaltigen Sicherung polizeilichen Handelns, zum Schutz der Grund- und Menschenrechte sowie zur gezielten Stärkung der demokratischen Resilienz innerhalb des öffentlichen Dienstes leisten.
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Monique Linnertz
EncroChat-Daten als Beweismittel
Auswirkungen des Cannabisgesetzes auf die Kriminalitätsbekämpfung
Die Verwertbarkeit sog. EncroChat-Daten als Beweismittel geht nicht durch eine nachträgliche Gesetzesänderung verloren, entscheidend ist hierfür vielmehr der Zeitpunkt der Datenübermittlung. Sind also die rechtlichen Voraussetzungen bei der Datenanforderung erfüllt, führt eine Änderung derselbigen im weiteren Verfahrensverlauf nicht zu einer Unverwertbarkeit im Ausgangspunkt rechtmäßig erlangter Daten.
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Lorenz Bode
Der Täter war"s! Eine Glosse über problematische Vereinfachungen in den Medien
"Prozesskosten explodieren, obwohl jeder die Tat auf Video sehen kann": Diese Schlagzeile zum Prozess um die tödliche Messerattacke gegen den Polizisten Rouven L. liefert uns brandaktuell (2.3.2025) bild.de. Sie steht für Stimmungsmache und Überheblichkeit, aber vor allem für Vereinfachung. Und damit exemplarisch für das, was die Medienberichterstattung über Strafverfahren bisweilen zum Problem werden lässt.
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Christine E. Meltzer
Gewalt gegen Frauen in den Medien
Berichterstattungsmuster und ihre blinden Flecken
Dieser Artikel analysiert die mediale Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen in Deutschland (2020-2022) und vergleicht sie mit der Polizeilichen Kriminalstatistik. Die Ergebnisse zeigen eine selektive Fokussierung auf extreme Einzelfälle, insbesondere Tötungsdelikte, während alltägliche Gewaltformen unterrepräsentiert bleiben. Partnerschaftsgewalt wird oft als individuelle Tragödie statt als strukturelles Problem dargestellt. Abschließend werden Empfehlungen für eine differenzierte Berichterstattung sowie kriminalistische Akteure formuliert.
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Recht aktuell
Jürgen Vahle
Wohnungsverweisung bei häuslicher Gewalt als Mittel der Krisenintervention
OVG NW Urt. v. 17.10.2023 - 5 A 3548/20
1. Die Wohnungsverweisung zur Verhinderung häuslicher Gewalt setzt grundsätzlich entweder eine Gewaltbeziehung mit konkreten Anzeichen für wiederholte Misshandlungen voraus oder eine erstmalige Gewalttat, wenn aufgrund der Intensität des Angriffs und der Schwere der Verletzungen mit einer jederzeitigen Wiederholung der Gewaltanwendung zu rechnen ist.
2. Ob nach diesen Maßgaben die Bedingungen für ein Einschreiten gegeben sind, beurteilt sich danach, ob die Polizeibeamten vor Ort aufgrund des zum Zeitpunkt der Anordnung der Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot möglichen Erkenntnisstands - gewonnen aus Aussagen der Beteiligten sowie anderer Erkenntnismittel - bei verständiger Würdigung zu der Einschätzung gelangen durften, von dem oder der Betroffenen gehe eine gegenwärtige Gefahr i.S.d. § 34a Abs. 1 Satz 1 PolG NRW aus.
3. Körperliche Übergriffe, auch wenn sie sich am unteren Rand der Erheblichkeitsschwelle bewegen, sind grundsätzlich geeignet, im Wiederholungsfall die Annahme einer Gewaltbeziehung zu begründen. Entscheidend sind hierbei - sowohl was die Quantität als auch was die zeitliche Dimension sowie die Qualität der Misshandlungen anbelangt - jeweils die nach verständiger lebenspraktischer Erfahrung zu beurteilenden Umstände des Einzelfalls.
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Jürgen Vahle
Zum Tatbestand des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten
AG Köln Urt. v. 24.4.2024 - 540 Cs 139/24
1. Die Strafbarkeit des Verbreitens personenbezogener Daten (§ 126a Abs. 1 StGB) ist auf solche Verbreitungen beschränkt, die geeignet sind, die Gefahr einer rechtswidrigen Tat gegen die betroffene oder eine ihr nahestehende Person zu begründen.
2. Die Eignung zu einer Gefährdung i.S.d. § 126a Abs. 1 StGB setzt voraus, dass die Art und Weise des Verbreitens und die konkreten Umstände des Falles bei einer Gesamtwürdigung die Besorgnis rechtfertigen, es könne zu einer rechtswidrigen Tat nach Nr. 1 oder Nr. 2 der Vorschrift kommen.
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Jürgen Vahle
Strafbare Verwendung einer nationalsozialistischen Grußform
OLG Hamm Beschl. v. 25.6.2024 - 4 Ors 71/24
1. Solange der Zugang zu einer Versammlung durch die Einrichtung eines polizeilichen Kontrollbereichs nicht versperrt wird, ist die Maßnahme auch bei einer möglichen Verzögerung des Zugangs durch etwaige Identitätsfeststellungen grundsätzlich zulässig.
2. Es ist den Teilnehmern einer Versammlung regelmäßig zumutbar, etwaige Verzögerungen einzuplanen, die üblicherweise durch die Einrichtung von Kontrollstellen zu erwarten sind. Dies muss erst recht gelten, wenn die Kontrollen zuvor angekündigt wurden und den Teilnehmern daher bekannt sind oder jedenfalls bekannt sein müssen.
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Kriminalistik Campus
Ersin Malkoc
Kriminologische Besonderheiten bei der Medienberichterstattung über Sexualstraftaten
Medien spielen in der heutigen Gesellschaft eine zentrale Rolle. Die meisten Personen nutzen Medien in irgendeiner Form täglich. Die Dauer der durchschnittlichen Mediennutzung der deutschsprachigen Wohnbevölkerung ab 14 Jahren belief sich 2024 insgesamt auf sechseinhalb Stunden pro Tag (ARD/ZDF, 2024). Medienkonsum beeinflusst jedoch nicht nur unseren Alltag, sondern auch unser Denken und Handeln. Sowohl traditionelle als auch digitale Medien können Einfluss auf den Meinungsbildungsprozess nehmen (Authenrieth, 2016). Hier werden in der Medienwirkungsforschung verschiedene Arten des Einflusses unterschieden: Medien als Wissensvermittler, Agenda Setting (Beeinflussung des Fokus der Öffentlichkeit und der Wichtigkeit von Themen), Framing (Beeinflussung der Interpretation von Themen durch das Geben oder Weglassen von Informationen), Persuasion (Beeinflussung der Haltung und Einstellung zu Themen), Medien als Impulsgeber für Handlungen und Medien als Vermittler der Kontroverse (Authenrieth, 2016, S. 4). Dies zeigt, dass Medien auch die Kriminalitätswahrnehmung sowie den Wunsch nach Reaktionen auf Kriminalität beeinflussen können. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich der Autor in seiner Hausarbeit im Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" der Deutschen Hochschule der Polizei mit dem Einfluss der Medienberichterstattung über Sexualstraftaten auf das punitive Verlangen von Personen.
(Redaktion: Lara Textores)
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Thomas Fricke
"Citizen Police Academies" - Ausgewählte Aspekte
Vertrauenssteigerung der Teilnehmenden in die Polizei
Bürgernahe Polizeiarbeit kann nur erfolgreich sein, wenn die Bevölkerung ein ausreichend hohes Maß an Vertrauen in die Polizei setzt. Die mit dem Vertrauen einhergehende höhere Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen und damit verbundener Grundrechtseingriffe aber auch ein tieferes Verständnis der besonderen Herausforderungen im Berufsfeld Polizei stellen dabei eine wesentliche Unterstützung der Polizeiarbeit dar. Darüber hinaus lassen sich zahlreiche polizeiliche Aufgaben nur mit aktiver Mitwirkung des Bürgers vollziehen, was eine ausreichende Vertrauensbasis voraussetzt. Auch wenn in Deutschland die Polizei nach wie vor hohe Zustimmungswerte in der Bevölkerung genießt, gilt dies nicht für alle Bevölkerungsanteile und ist zudem ein hoher Wert, den es zu bewahren gilt. Mit der Einbindung des Bürgers in den aktiven Polizeidienst verfolgen Polizeibehörden in den USA einen hier weitgehend unbekannten Ansatz vertrauensbildender Maßnahmen, mit dem sich der nachfolgende Beitrag auseinandersetzt.
(Redaktion: Matthias Lapp)
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Literatur
Prof. Marcel Kuhlmey, Berlin
Heimann, Handbuch Stabsarbeit der Polizei
310 S. geb., 39 Euro, Richard Boorberg Verlag 2024, ISBN 978-3-415-07613-6
Die Stabsarbeit in der Polizei hat sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend weiterentwickelt und professionalisiert. Dies ist insbesondere auf die gewonnenen Erfahrungen aus polizeilichen Einsätzen und dem technischen Fortschritt zurückzuführen. Die Stabsarbeit ist heute ein zentrales Element in der praktischen Polizeiarbeit und nicht mehr wegzudenken. Sie wird noch immer zu wenig in der polizeilichen Ausbildung und dem Studium berücksichtigt. Zwischenzeitlich ist auch die Verwendung von Einsatzmanagementsystemen, Einsatzleitsystemen und Systemen zur Unterstützung des Führungsstabes standardmäßig vorgesehen. Eine Herausforderung und ein nächster Schritt wird die Künstliche Intelligenz in der Stabsarbeit darstellen.
Der Autor des Werkes, Vizepräsident des Hessischen Landeskriminalamtes Rudi Heimann, ist ein Experte der Stabsarbeit mit einer Vielzahl von themenbezogenen Publikationen. Er ist Mitherausgeber der Handbuchs Stabsarbeit und hat bereits in dieser Publikation u.a. Beiträge zur Historie von Stäben, zu politischen Stäben und zum Informations- und Kommunikationsmanagement verfasst. Ergänzend zu seiner wissenschaftlichen Expertise kommt das profunde und umfangreiche Praxiswissen hinzu, welches in dem vorliegenden Werk deutlich erkennbar ist. Sein beruflicher Werdegang ist von operativen Tätigkeiten, z.B. von der Verwendung beim Spezialeinsatzkommando in Hessen über die Wahrnehmung von Stabsfunktionen bis hin zu herausragenden Leitungsfunktion innerhalb der hessischen Polizei, geprägt; ein Umstand, der spürbar in der Publikation seinen Niederschlag findet und diese bereichert. Heimann stellt eingangs dar, dass das Buch den Stab als temporäres Element zur Beratung und Unterstützung des Linienvorgesetzten betrachtet. Das Werk behandelt aber weit mehr als nur die Stabsarbeit im engeren Sinne, sondern gibt unter anderen auch einen weiten Einblick in die Methodik, die polizeilichen Führungs- und Einsatzgrundsätze, den Planungsprozess und Entscheidungsprozess sowie die Organisationslehre.
In seinem ersten Kapitel beleuchtet Heimann die historische Herleitung des heutigen Stabes. Für den interessierten Leser werden auch Stäbe anderer Organisationen, bspw. die der Wirtschaft, der Verwaltung und der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, betrachtet. Der Autor fördert damit den ganzheitlichen Ansatz. Die Organisationslehre, wie sie in vielen anderen wissenschaftlichen Disziplinen gelehrt wird, ist der Kern des zweiten Kapitels. Nachvollziehbar werden diese Erkenntnisse mit den polizeilichen Vorschriften und der polizeilichen Praxis verknüpft. Anschaulich werden die Ausführungen, indem Heimann diese mit Alltagsbeispielen und Erfahrungen aus seinen Einsätzen untermauert. Die Aufgaben der Stabsbereiche werden behandelt und Fragen der Führungsübernahme thematisiert. Ein zumindest in den Vorschriften wenig vertretender Inhalt: die Einsatzbedingungen des Stabes, sind der Kern des dritten Kapitels, welches sich mit der polizeilichen Lage sowie der Wahrnehmung und der unterschiedlichen Beurteilung von Informationen auf wissenschaftlichem Niveau auseinandersetzt. Einen großen Raum nimmt der polizeiliche Planungsprozess und Entscheidungsprozess im vierten Kapitel ein. Dieser wird facettenreich und sehr detailliert betrachtet. Es werden Hinweise zur methodischen Vorgehensweise, zur Beurteilung der Lage und zur Befehlsgebung gegeben. Hervorzuheben ist, dass der Lagevortrag zur Unterrichtung und zur Entscheidung im polizeilichen Kontext vorgestellt wird. Dieser ist insofern besonders, weil er nicht Bestandteil der PDV 100 ist, obwohl er in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und in den Streitkräften eine herausgehobene Rolle innehat. Die personelle Besetzung der Stabsfunktionen mit ihren erforderlichen Kompetenzen wird im sechsten Kapitel beleuchtet. In einem zunehmenden Maße gewinnen Übungen von Bedeutung, die angemessen in dem Buch behandelt werden. Eine Musterstabsdienstordnung und ein sehr umfassendes Verzeichnis der Grundbegriffe rundet die Publikation ab. Es enthält u.a. auch Definitionen vergangener Polizeidienstvorschriften und der Praxis.
Fazit: Die Publikation greift ein sehr aktuelles Thema auf, welchem in der PDV 100 und anderen Polizeidienstvorschriften nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Das vorliegende Werk gleicht dies aus. Dem Autor ist es sehr eindrucksvoll gelungen, eine bislang einmalige Publikation zur polizeilichen Stabsarbeit zu veröffentlichen, die alle relevanten Themenbereich umfassend behandelt; ein Kompendium der Stabsarbeit. Die Ausführungen zeigen sehr deutlich den hohen Stellenwert der Stabsarbeit für die Schutz- und Kriminalpolizei. Das Werk ist für diejenigen eine Pflichtlektüre, die sich mit der Stabsarbeit auseinandersetzen. Das Buch ist für die Praxis ein Nachschlagewerk und stellt eine Grundlagenliteratur für die Ausbildung und das Studium dar. Darüber hinaus sollte die Publikation auch Eingang in die themenbezogene Fortbildung finden. Im Ergebnis ist das Buch von einer hohen Qualität geprägt und sehr zu empfehlen.
Prof. Dr. Jürgen Vahle, Bielefeld
von Galen, Prostituiertenschutzgesetz Kommentar
XXIV, 304 Seiten geb., 109 Euro, C.H. Beck 2024, ISBN 978-3-406-72338-4
Der Name der Herausgeberin und Co-Autorin des vorliegenden Werks kann als Garant für die gute Qualität des hier anzuzeigenden Werks angesehen werden (s. die Rezension ihres Buches "Rechtsfragen der Prostitution" in Deutsche Verwaltungspraxis 2005, S. 528). Diese Einschätzung hat sich bei der Lektüre des Kommentars vollauf bestätigt. Das Autorenteam hat eine fundierte und gut verständliche Kommentierung des ProstSchG vorgelegt. Die Argumentationstiefe und -breite ist dem jeweiligen Problem angepasst. Demgemäß werden insbesondere der Anwendungsbereich und die zentralen Begriffe des Gesetzes (§§ und 2) zu Recht umfassend und detailreich mit vielen Beispielen erläutert.
Der kritische Blick auf das Gesetz ist ein Gütesiegel eines Kommentars. Auch in dieser Hinsicht enttäuscht der "von Galen" nicht. Beispielsweise werden die Anmeldepflicht gem. § 3 und die verpflichtenden Beratungen gem. § 7 Abs. 1 und § 10 Abs. 3 einer sachlichen rechtspolitischen Kritik unterzogen (Vorbemerkung zu den §§ 3 ff. Rz. 5 f.).
Fazit: Die mit dem Vollzug des ProstSchG betrauten Behörden erhalten mit dem vorliegenden Kommentar eine ausgezeichnete Hilfe bei der praktischen Rechtsanwendung. Zugleich schärft der Kommentar den Blick auf die eine oder andere gesetzliche Fehlleistung und eröffnet dadurch den Weg zu praktikablen Problemlösungen.