Aktuelle Ausgabe 10/2025
Beiträge
Heiko Artkämper / Martin Hussels
Self-fulfilling prophecy "ermittlungsbehördlicher" Vernehmungen in der Praxis
Anna Christina Ettmann
Strafprozessakten in der qualitativen Forschung
Eine ergiebige, aber bisher nur wenig genutzte Datenquelle
Sofie Wißmann / Tanja Cornelius / Fabian Mayer
Menschenhandel und Ausbeutung vietnamesischer Staatsangehöriger in Deutschland (MAViet)
Erkenntnisse aus einem Forschungsprojekt des Bundeskriminalamts
Carsten Wendt
Sind Friedensrichter, Streitschlichter oder Parallelschlichter mit unserem Rechtssystem kompatibel?
Teil 1
Lea Buchmann / Alexandra Stupperich
Risikomarker zur Einschätzung von Einzeltätern im Bereich des Low-Tech-Terrorismus
Jörg Lehnert / Nadezda Zelenskaya
Berlin und die "Koordinierende Stelle"
Anfänge, Gegenwart und Ausblick
Annette Marquardt
Femizide ohne Täter-Opfer-Beziehung
Drei (versuchte) Tötungsdelikte in vier Tagen: Die Suche nach dem Motiv und den Hintergründen
Recht aktuell
Jürgen Vahle
Untreue bei unangemessener Abfindungszahlung
BGH, Beschl. v. 25.3.2025 - 4 StR 357/23
Jürgen Vahle
Verwertbarkeit von Spontanäußerungen eines nicht vernehmungsfähigen Beschuldigten
BGH, Urt. v. 24.4.2025 - 5 StR 729/24
Jürgen Vahle
Zur Dauer der Durchsicht von Datenträgern
LG Gera, Beschl. v. 11.6.2025 - 1 Qs 187/25
Kriminalistik-Schweiz
Silvia Staubli / Nina Tamm / Elisa Gaia / Jonas Hagmann
Radikalisierung im Schweizer Polizeiwesen
Medienanalyse liefert erste Erkenntnisse
Kriminalistik-Campus
Roland Hoheisel-Gruler
Probleme bei der Bewertung von KI‑Nutzung in Abschlussarbeiten
Dennis Oßwald / Daniel Köhler
Begegnungsformate zur Stärkung der demokratischen Resilienz innerhalb der Polizei
Am Beispiel des Seehauses e.V. und des Strategiepatenprojekts in Baden-Württemberg
Literatur
Prof. Dr. Jürgen Vahle
Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz
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Beiträge
Heiko Artkämper / Martin Hussels
Self-fulfilling prophecy "ermittlungsbehördlicher" Vernehmungen in der Praxis
Im Zuge kriminalpolizeilicher Ermittlungen werden sukzessive Erkenntnisse zusammengetragen und zu einem Bild über den Tatverlauf und den daran beteiligten Personen verdichten. Die resultierende Tathypothese bildet die Grundlage für die Anklageerhebung. Die Ermittlungsergebnisse werden im weiteren (Haupt-)Verfahren häufig so interpretiert, dass sie die aufgestellte Hypothese stützen, wie der nachfolgende Beitrag am Beispiel der hierfür besonders anfälligen Vernehmung zeigt.
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Anna Christina Ettmann
Strafprozessakten in der qualitativen Forschung
Eine ergiebige, aber bisher nur wenig genutzte Datenquelle
Strafprozessakten dokumentieren nicht nur die juristische Bewertung und Bestrafung von Straftaten, sondern sie geben auch Auskunft darüber, wie die Verfahrensbeteiligten aus ihrer Perspektive und auf der Grundlage ihres "Mindsets" Tathandlung, Tätermerkmale, Tatmotive, Opfermerkmale und Opferschädigung konstruieren. Strafprozessakten bieten also ein großes Potenzial, um staatliche Deutungsmuster, institutionelle Praktiken und den gesellschaftlichen Umgang mit abweichendem Verhalten offenzulegen. Trotzdem sind sie in der qualitativen Sozialforschung bisher ein methodisch wenig erschlossenes Feld.
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Sofie Wißmann / Tanja Cornelius / Fabian Mayer
Menschenhandel und Ausbeutung vietnamesischer Staatsangehöriger in Deutschland (MAViet)
Erkenntnisse aus einem Forschungsprojekt des Bundeskriminalamts
Menschenhandel und Ausbeutung vietnamesischer Staatsangehöriger in Deutschland stellen ein Kriminalitätsphänomen mit zunehmender Bedeutung für die Strafverfolgung dar. Aufgrund der nur eingeschränkt vorhandenen (Forschungs-)Erkenntnisse in diesem Bereich hat das Bundeskriminalamt von 2021 bis 2024 ein entsprechendes Forschungsprojekt durchgeführt. Das Forschungsprojekt beleuchtete in verschiedenen aufeinander aufbauenden Modulen vietnamesischen Menschenhandel und Ausbeutung sowie deren Kontext und mündete in Handlungsempfehlungen für Bekämpfung, Prävention und Opferschutz.
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Carsten Wendt
Sind Friedensrichter, Streitschlichter oder Parallelschlichter mit unserem Rechtssystem kompatibel?
Teil 1
Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Institution eines Friedensrichters, Streitschlichters oder Parallelschlichters aus den türkisch-kurdischen und arabisch-sprachigen Communities mit unserem Rechtssystem vereinbar ist oder ob diese Funktion grundsätzlich konträr zu unserem Rechtssystem steht. Die Betrachtung des Themas erfolgt in erster Linie aus (kriminal)polizeitaktischer Sicht.
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Lea Buchmann / Alexandra Stupperich
Risikomarker zur Einschätzung von Einzeltätern im Bereich des Low-Tech-Terrorismus
Ziel der im Folgenden dargestellten Studie war es, Risikomarker zur Einschätzung von Einzeltätern im Bereich des Low-Tech-Terrorismus (§ 89a StGB) mit islamistischem Hintergrund herauszuarbeiten. Auf Grundlage einer qualitativen Inhaltsanalyse ausgewählter Fallberichte wurden wiederkehrende Merkmale identifiziert, darunter planvolles Vorgehen, ideologische Bezugnahmen und Hinweise auf Netzwerkunterstützung. Die Ergebnisse zeigen ein komplexes Zusammenspiel ideologischer, emotionaler und situativer Einflussfaktoren. Zudem unterstreichen sie die Relevanz digitaler Ausdrucksformen für die Risikoanalyse und Gefährdungseinschätzung.
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Jörg Lehnert / Nadezda Zelenskaya
Berlin und die "Koordinierende Stelle"
Anfänge, Gegenwart und Ausblick
Die Bekämpfung der Geldwäsche stellt einen zentralen Faktor zur Eindämmung der Organisierten Kriminalität dar und dient dem Schutz der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleinerer und mittlerer Unternehmen. Der hierzu geschaffene Rechtsrahmen, der im Wesentlichen auf Prävention setzt, wird in Berlin in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe erfolgreich exekutiert. Der nachfolgende Beitrag stellt die historische Entwicklung dar und gibt einen Ausblick in eine weitgehend unklare Zukunft.
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Annette Marquardt
Femizide ohne Täter-Opfer-Beziehung
Drei (versuchte) Tötungsdelikte in vier Tagen: Die Suche nach dem Motiv und den Hintergründen
Am 10.9.2023 wird abends in einem Wasser führenden Graben in ländlicher Gegend der Leichnam einer 17-jährigen gefunden. Während die Polizei noch nach einem etwaigen Motiv und Tatverdächtigen fahndet, erreicht sie zwei Tage später nachts ein Notruf: Messerstiche gegen eine Frau im Nachbarort, die überlebt hat, weil Personen eingegriffen haben, die den Tatverdächtigen beschreiben können. Auch haben sie das Kennzeichen des Pkw abgelesen, mit dem der Mann geflüchtet ist. Nach dem Beschuldigten wird kurze Zeit später öffentlich gefahndet. Erst nach einem weiteren versuchten Tötungsdelikt kann er in den Abendstunden festgenommen werden.
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Recht aktuell
Jürgen Vahle
Untreue bei unangemessener Abfindungszahlung
1. Das Merkmal der Verletzung einer Pflicht zur Wahrnehmung und Betreuung fremder Vermögensinteressen i.S.d. § 266 StGB (Untreue) knüpft an außerstrafrechtliche Normkomplexe und Wertungen an, die das Verhältnis zwischen dem Vermögensinhaber und dem Vermögensverwalter im Einzelnen gestalten und so erst den Inhalt der - strafbewehrten - Pflicht und die Maßstäbe für deren Verletzung festlegen.
2. Einen solchen untreuerelevanten Maßstab stellt das den gesamten Bereich der öffentlichen Verwaltung überspannende haushaltsrechtliche Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dar. Den Grundsatz, dass der Staat nichts "verschenken" darf, müssen alle staatlichen und kommunalen Stellen beachten.
3. Eine strafrechtlich relevante Schädigung der zu betreuenden Haushaltsmittel kommt insbesondere dann in Betracht, wenn ohne entsprechende Gegenleistung Zahlungen erfolgen, auf die im Rahmen vertraglich geregelter Rechtsverhältnisse ersichtlich kein Anspruch besteht.
4. Durch die Vereinbarung und Auszahlung einer Abfindung zugunsten eines städtischen Bediensteten, die sachlich in keiner Weise gerechtfertigt und völlig unangemessen ist, kann ein Personaldezernent (s)eine Vermögensbetreuungspflicht verletzen und den Tatbestand der Untreue erfüllen. Der Empfänger der Zuwendung kann sich ggf. wegen Beihilfe strafbar machen.
BGH Beschl. v. 25.3.2025 - 4 StR 357/2
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Jürgen Vahle
Verwertbarkeit von Spontanäußerungen eines nicht vernehmungsfähigen Beschuldigten
1. Ein Verwertungsverbot aus § 136a Abs. 3 Satz 2, § 163a Abs. 3 Satz 2 StPO kommt nur bei Aussagen in Betracht, die der Beschuldigte in einer Vernehmung macht.
2. Eine Vernehmung im Sinne der Strafprozessordnung liegt nur vor, wenn der Vernehmende der Auskunftsperson (also dem Beschuldigten, dem Zeugen oder dem Sachverständigen) in amtlicher Funktion gegenübertritt und in dieser Eigenschaft von ihr Auskunft (eine "Aussage") verlangt.
3. Unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit kann ein Verwertungsverbot für Aussagen gegeben sein, die der Beschuldigte in einer vernehmungsähnlichen Situation macht.
4. Vernehmungsähnliche Situationen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Strafverfolgungsbehörden private oder verdeckt ermittelnde Personen veranlassen, den Beschuldigten gegen seinen Willen zu einer Selbstbelastung zu drängen und Äußerungen zum Tatgeschehen zu entlocken. Eine Verletzung der Selbstbelastungsfreiheit kommt in diesen Fällen insbesondere dann in Betracht, wenn der Beschuldigte sich zuvor auf sein Schweigerecht berufen hat und die Ermittlungsbehörden durch das heimliche oder täuschende Ausfragen versuchen, dem Beschuldigten Angaben zu entlocken, die sie in einer Vernehmung nicht erlangen konnten.
5. Spontanäußerungen dürfen in der Regel uneingeschränkt verwertet werden.
BGH Urt. v. 24.4.2025 - 5 StR 729/24
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Jürgen Vahle
Zur Dauer der Durchsicht von Datenträgern
1. Der Betroffene einer strafprozessualen Maßnahme kann aufgrund des verfassungsrechtlich eingeräumten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) auch bei prozessualer Erledigung der Maßnahme deren Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen lassen, wenn durch die Maßnahme in erheblicher Weise in seine Grundrechte eingegriffen wurde.
2. Gesetzliche Fristen für die strafprozessuale Beschlagnahme von Sachen oder die Durchsicht beschlagnahmter Datenträger bestehen nicht.
3. Die mehrjährige Beschlagnahme (zwei Jahre und zehn Monate) von Datenträgern zum Zwecke der Durchsicht und Auswertung ist rechtswidrig, wenn für diese Dauer keine dringenden Gründe (z.B. ein weiterer Erkenntnisgewinn) vorliegen.
4. Personelle und/oder sächliche Defizite in der Ausstattung der Ermittlungsbehörden dürfen sich - auch wenn diese auf politischen Entscheidungen beruhen - nicht zu Lasten des Beschuldigten eines Strafverfahrens auswirken. Eine überlange Beschlagnahme bleibt auch in diesem Fall unverhältnismäßig.
LG Gera Beschl. v. 11.6.2025 - 1 Qs 187/25
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Kriminalistik Schweiz
Silvia Staubli / Nina Tamm / Elisa Gaia / Jonas Hagmann
Radikalisierung im Schweizer Polizeiwesen
Medienanalyse liefert erste Erkenntnisse
Radikalisierung in Sicherheitsbehörden wie der Polizei birgt großes Schadenspotential, sowohl nach innen, was die Organisation und die Angestellten anbelangt, wie auch nach außen, die Gesellschaft betreffend. Einer breiten Öffentlichkeit wurde das Thema zugänglich, als 2018 in Deutschland Chatgruppen mit rechtsextremistischem Hintergrund in der Polizei aufgedeckt wurden. In der Folge wurden Studien und Forschungsprojekte in Auftrag gegeben. Für die Schweiz ist bis anhin wenig bekannt über das Ausmaß von Radikalisierung in Sicherheitsbehörden. Mit dem angewandten Forschungsprojekt "Einordnung, Erkennung und Vorbeugung von Radikalisierung innerhalb des Schweizer Polizeiwesens" wurde zur Schließung dieser Lücke beigetragen. Erkenntnisse wurden durch eine Literaturstudie, Interviews mit Expertinnen und Experten und mit Kommandantinnen und Kommandanten, sowie einer Medienanalyse erschlossen. Dieser Beitrag präsentiert die Ergebnisse der Medienanalyse, in welcher für den Zeitraum 2010-2024 nach Berichterstattungen rund um das Thema Radikalisierung in der Polizei gesucht wurde.
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Kriminalistik Campus
Roland Hoheisel-Gruler
Probleme bei der Bewertung von KI Nutzung in Abschlussarbeiten
Die Fragen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz bei der Anfertigung von Abschlussarbeiten wurden lange Zeit unter dem Aspekt der Eigenständigkeit der Prüfungsleistung und der Kontrolle und Nachvollziehbarkeit wissenschaftlicher Arbeiten gesehen. Der Gesichtspunkt, wie in der Korrektur und Bewertung von Arbeiten zu verfahren ist, wenn die Nutzung von KI Modellen transparent gemacht wurde, ist dabei in den Hintergrund geraten. Der Aufsatz ordnet die Rahmenbedingungen ein und formuliert Ansätze. Dabei wird auch auf das Erfordernis einer eigenständigen KI Kompetenz eingegangen.
(Redaktion: Prof. Dr. Sigmund Martin)
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Dennis Oßwald / Daniel Köhler
Begegnungsformate zur Stärkung der demokratischen Resilienz innerhalb der Polizei
Am Beispiel des Seehauses e.V. und des Strategiepatenprojekts in Baden-Württemberg
Der Aufsatz basiert auf einer Hausarbeit im Rahmen des 18. Masterstudiengangs (2024/2026) "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement". Es werden die zentralen Befunde aus einer qualitativen Begleitforschung für ein Begegnungsformat präsentiert, welches das Strategiepatenteam des Polizeipräsidiums Ludwigsburg organisiert hat. Die Begleitforschung basiert auf vier Interviews mit beteiligten Personen, inklusive eines delinquenten Jugendlichen, der an dem Begegnungsformat teilnahm. Die Befunde zeigen, dass durch das Veranstaltungsformat erfolgreich unterschiedliche Meinungen und Positionen von Polizeibeamtinnen und -beamten sowie delinquenten Jugendlichen im kritischen Dialog ausgehandelt werden konnten. Es lässt sich somit aufzeigen, dass Formate wie das hier beschriebene durchaus geeignet sind, zu einer Stärkung der demokratischen Resilienz der Polizeibeamtinnen und -beamten beizutragen. (Redaktion: Prof. Dr. Sigmund Martin)
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Literatur
Jürgen Vahle
Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz
26. Aufl. 2025, 2319 S., Leinen geb., 77 Euro, C.H. Beck, ISBN 978-3-406-82725-9
Die aktuelle Auflage des Kommentars war im Hinblick auf etliche gesetzliche Neuregelungen (z.B. durch das Postrechtsmodernisierungsetz) erforderlich. Neu bearbeitet wurden insbesondere die §§ 3a, 15 und die §§ 35 bis 45. Letztere bilden die zentralen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts zum Verwaltungsakt. Die Regelungen über den Verwaltungsakt sind auch für die polizeiliche Tätigkeit der Gefahrenabwehr von großer praktischer Bedeutung. Zwar sind im Recht der Gefahrenabwehr vorrangig die Vorschriften der Polizeigesetze maßgebend. Wenn und soweit diese aber Regelungslücken enthalten, sind diese durch Rückgriff auf das allgemeine Verwaltungs(verfahrens)recht zu schließen, z.B. hinsichtlich der Anhörung (§ 28) und der Bekanntgabe von Polizeiverfügungen (s. §§ 41, 43 VwVfG). Die Vorzüge des "Kopp/Ramsauer" sind vielfach, auch in dieser Fachzeitschrift, gerühmt worden. Die Ausführungen sind präzise, fundiert und in Streitfragen sorgfältig abwägend. Rechtsprechung und Literatur wurden in der Neuauflage, wie kaum anders zu erwarten, umfassend aktualisiert.
In Verwaltungs-, Gerichts- und Hochschulbibliotheken gehört der Kommentar schon seit vielen Jahren zum Pflichtbestand. Auch Studierende an Universitäten und Polizeihochschulen sollten die Anschaffung des Kommentars in Erwägung ziehen. Dafür sprechen nicht nur seine hohe Qualität, sondern auch der unschlagbar günstige Preis.
Fazit: Der "Kopp/Ramsauer" ist nach wie vor die erste Adresse bei den (Kurz-)Kommentaren zum Verwaltungsverfahrensgesetz