Editorial der Ausgabe Oktober 2025
Verehrte Leserinnen und Leser,
unser Oktober-Heft beginnt mit einem sehr praktischen Thema: dem Aufzeigen von Ermittlungsfehlern beim Erstellen von Vernehmungsprotokollen und ihrer weiteren Verwendung im Strafverfahren. Im Beitrag von Artkämper und Hussels werden verschiedene Effekte erörtert, die die Beweislage verzerren können. Stattdessen plädieren die Autoren dafür, mit den Strengbeweismitteln, die die Strafprozessordnung zur Verfügung stellt, eine "richtige" Entscheidung über einen Schuld- oder Freispruch zu treffen. Um Strafprozessakten geht es auch im Aufsatz von Ettmann. Hier allerdings um die Rolle, die sie in der kriminologischen qualitativen Forschung spielen. Die Autorin zeigt auf, wie die Strafakten hier eine ergiebige Datenquelle sein können, die aber bisher nur wenig genutzt wird.
Anknüpfend an einen früheren Konferenzbeitrag in der KRIMINALISTIK (2025, Heft 1, S. 40) berichten Wißmann, Cornelius und Mayer über Erkenntnisse aus einem Forschungsprojekt des Bundeskriminalamts zu Menschenhandel und Ausbeutung vietnamesischer Staatsangehöriger in Deutschland (MAViet). Die dabei entwickelten umfangreichen Handlungsempfehlungen richten sich nicht nur an Strafverfolgungsbehörden, sondern auch an andere Behörden und Ministerien sowie Fachberatungsstellen und Nichtregierungsorganisationen. Eine in erster Linie (kriminal-)polizeitaktische Sicht liegt dem weiteren Beitrag von Wendt über die Frage der Vereinbarkeit unseres Rechtssystems mit der Tätigkeit von Friedensrichtern, Streitschlichtern oder Parallelschlichtern zugrunde. In Teil 1 der auf zwei Teile angelegten Betrachtung beschreibt der Autor die Aktivitäten dieser Personen und führt Beispielsfälle an.
Die Taten gewaltbereiter islamistischer Terroristen erfolgen oftmals spontan und mit begrenzter logistischer Vorbereitung als Einzeltäteranschläge, die mit einfach zugänglichen Mitteln wie Messern, Macheten oder Fahrzeugen ausgeführt werden. Buchmann und Stupperich beschreiben Risikomarker zur Einschätzung solcher Einzeltäter im Bereich des sog. Low-Tech-Terrorismus. Im folgenden Beitrag von Lehnert und Zelenskaya geht es um Geldwäscheaufsicht und Geldwäscheprävention. Dass dies in der EU und insbesondere in Deutschland schlecht funktioniert und dass mit der europäischen Harmonisierung des Geldwäscherechts durch das Inkrafttreten der VOen 2024/1624 und 2024/1620 mit der dort vorgesehenen Entpflichtung fast aller Güterhändler weitere Verschlechterungen drohen, wird oft beklagt. Dass es aber auch positive Entwicklungen gibt, wird im vorliegenden Aufsatz über den Aufbau und die Entwicklung der "Koordinierenden Stelle Geldwäscheaufsicht" in Berlin aufgezeigt. Die Falldarstellung von Marquardt beschreibt die Ermittlungen zu einem Täter, der drei (z.T. versuchte) Femizide ohne Täter-Opfer-Beziehung innerhalb von vier Tagen beging.
Im Beitrag der Schweizer Redaktion von Staubli, Tamm, Gaia und Hagmann werden die Ergebnisse einer Medienanalyse über die Radikalisierung im Schweizer Polizeiwesen für den Zeitraum 2010-2024 vorgestellt. Der Campus-Teil widmet sich gezielt Ausbildungsfragen. Er beginnt mit dem Beitrag von Hoheisel-Gruler, der sich mit Problemen bei der Bewertung von KI‑Nutzung in Abschlussarbeiten befasst. Im zweiten Campus-Beitrag schildern Oßwald und Köhler Begegnungsformate zur Stärkung der demokratischen Resilienz innerhalb der Polizei.
Joachim Faßbender, Prof. Dr. Sigmund P. Martin
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