Editorial der Ausgabe Dezember 2024
Verehrte Leserinnen und Leser,
das auch in kriminalistischer Hinsicht herausfordernde Jahr 2024 beschließen wir in der vorliegenden Ausgabe mit einem Themenmix, in dessen Fokus die Sicherheitslage in Deutschland steht. Dieser hat sich in Ihrer Gesamtheit Goertz in zwei Beiträgen gewidmet. Er kommt in der abschließenden Betrachtung zu einem alarmierenden Ergebnis und unterstreicht die Notwendigkeit einer nüchternen Betrachtung ebenso wie die der Ertüchtigung der Sicherheitsbehörden. Die Bedrohung durch die sog. "Messerkriminalität" adressieren Wollinger, Kersting und Engelen in ihrem Beitrag, gestützt auf aktuelle Fallzahlen und Forschungsbefunde. Sie rücken vor diesem Hintergrund die öffentliche Wahrnehmung und Diskussion zurecht, konstatieren aber ebenso ein bestehendes Forschungsdefizit.
Von Minderjährigen begangene Sexualstraftaten stellen auch in Spanien ein zunehmendes Problem dar. Cano Panos untersucht dieses in einem zweigeteilten Aufsatz und beschreibt Reaktionen des Gesetzgebers sowie Präventionsansätze. Einen Blick über die Landesgrenzen hinaus wagen auch Twelmeier und Pfeiffer mit der Darstellung zu aktuellen Angeboten internationaler Fortbildungen, welche eine herausragende Rolle für die überstaatliche polizeiliche Kooperation spielen.
Froidevaux erläutert im Schweizer Beitrag Bedeutung und Funktion des Beratungs- und Schulungszentrums gegen Menschenhandel ACT212 und betont die Verantwortung der Staaten - hier insbesondere der Schweiz - im Kampf gegen den Menschenhandel. In die praktische Beweisführung taucht Braun im Campus-Teil mit seinem Beitrag zur forensischen Phonetik ein, in welchem er Prozess und Ergebnis einer Sprachanalyse erläutert. Kollakowski greift mit seinen Betrachtungen zur Einrichtung einer Waffenverbotszone in Hannover das Thema Sicherheitslage in Deutschland erneut auf und nimmt damit eine konkrete Maßnahme zu ihrer Stärkung in den Blick.
Zum Jahresabschluss ist zu konstatieren, dass nicht nur im Bereich der Inneren Sicherheit ein Bewusstseinswandel hin zu schnelleren Reaktionen auf Herausforderungen vonnöten bleibt, um den vielfältigen, auch technologisch getriebenen, Bedrohungen adäquat begegnen zu können. Eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung setzt eine schnellere Anpassungsfähigkeit insbesondere auch des Gesetzgebers voraus, wie zuletzt auf der BKA-Herbsttagung am Beispiel der Künstlichen Intelligenz wieder deutlich wurde. Es stellt sich ferner die Frage, ob die durch die hybride Bedrohung angesichts des Angriffskriegs der Russischen Föderation erwachsenden Auswirkungen auf die Innere Sicherheit in allen Sicherheitsbehörden aber auch in der Bevölkerung bereits angemessen wahrgenommen und entsprechende Handlungsoptionen abgeleitet werden.
Joachim Faßbender, Prof. Dr. Sigmund P. Martin
Chefredaktion