Die Bundesregierung hat am 21.10.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts beschlossen.
Er regelt die Möglichkeiten für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Diese ist insbesondere für die Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation wichtig, die oft über Messengerdienste erfolgt. Sie setzt im Endgerät an, bevor die Nachrichten technisch verschlüsselt werden bzw. wenn sie wieder entschlüsselt sind. Die Regelung erweitert die rechtlichen Möglichkeiten nicht, sondern sorgt dafür, dass die Täter sich der Aufklärung technisch nicht mehr durch Wahl des Kommunikationsmittels entziehen können.
Der Gesetzesentwurf sieht Anpassungen im Recht der Nachrichtendienste zur Aufklärung schwerer Bedrohungen für den demokratischen Rechtsstaat und die freiheitliche demokratische Grundordnung vor. Flankierend werden die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ-Maßnahmen durch die G10-Kommission geschaffen. Zur verbesserten Bekämpfung des Rechtsextremismus ist außerdem eine erweiterte Beobachtung von Einzelpersonen vorgesehen. Zudem wird der Informationsverbund zwischen Verfassungsschutz und MAD verbessert.