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Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2018

Das aktuelle Bundeslagebild OK ist am 24.9.2019 von Bundesinnenminister Horst Seehofer und BKA-Präsident Holger Münch in einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt worden:
Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Organisierte Kriminalität (OK) ist gegenüber 2017 um 6,5 Prozent gesunken, liegt aber mit 535 Verfahren weiterhin auf hohem Niveau. Der erfasste Schaden in diesem Bereich lag 2018 bei 691 Millionen Euro. Damit bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, weiterhin sehr groß.
Rund ein Drittel der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (37,6 %) aktiv. Der Drogenhandel bleibt somit das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (17,4 %) und Wirtschaftskriminalität (10,3 %).
Die Täter agieren zunehmend vernetzt und nutzen über gängige Messenger-Dienste verschlüsselte Kommunikation und Anonymisierungsmöglichkeiten. Diese Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden werden bei Einführung des Mobilfunkstandards 5G mit neuer Netzstruktur und neuen Funktionalitäten im Bereich der Virtualisierung, Verschlüsselung und Anonymisierung weiter zunehmen.
Erstmalig wird im Bundeslagebild die Kriminalität von Mitgliedern ethnisch abgeschotteter Subkulturen, der sogenannten Clankriminalität, behandelt. Clankriminalität ist bestimmt von verwandtschaftlichen Beziehungen, gemeinsamer ethnischer Herkunft, einem hohen Maß an Abschottung der Täter sowie von einer eigenen Werteordnung und der damit verbundenen Missachtung der deutschen Rechtsordnung. Das Straftatenspektrum reicht hier von Ordnungswidrigkeiten bis hin zu schwersten Straftaten. Rechtsstaat und Sicherheitsbehörden werden durch die Gefahr der Bildung von Parallelgesellschaften in erheblicher Weise herausgefordert. Die Polizeien des Bundes und der Länder haben die gemeinsamen Anstrengungen zur Bekämpfung der Clankriminalität deshalb bedeutend verstärkt.
Weiterhin findet erstmalig die Beteiligung von tatverdächtigen Zuwanderern an der Organisierten Kriminalität Berücksichtigung. Und es wurde zum ersten Mal untersucht, ob Verbindungen zwischen OK-Gruppierungen und Politisch motivierter Kriminalität/Terrorismus festgestellt werden können – das ist bislang nicht der Fall.

 

Das vollständige Lagebild ist auf der Website des Bundeskriminalamts abrufbar.


Verlag C.F. Müller

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