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Geldwäsche

Seit drei Jahren ermittelte das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Deutschland im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie stammt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst. Die Staatsanwaltschaft München I geht davon aus, dass die in hochwertige Immobilien investierten Vermögenswerte aus Erträgen von Geldwäschehandlungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Russian Laundromat stammen. Dabei handelt es sich um eine kriminelle Gruppierung um einen ehemaligen leitenden Angestellten der im Jahr 2016 von der Bankenaufsicht in Lettland abgewickelten AS Trasta Komercbanka. Für das als „non-resident banking“ bezeichnete Geschäft wurden tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten und hunderte Bankkonten in Lettland im Rahmen der Tathandlungen verwendet. In den Jahren 2011 bis 2014 erwirtschaftete die Gruppierung nach derzeitigen Erkenntnissen mit den Geldwäschehandlungen über 100 Millionen US-Dollar sogenannte Schattengebühren.

Die Ermittlungsgruppe des Bundeskriminalamtes Wiesbaden kooperierte drei Jahre lang im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I eng mit der Zollfahndung und spezialisierten Ermittlern der Abteilung Wirtschaftskriminalität bei der Staatspolizei in Riga.

bf (Quelle: BKA)


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