Fachartikel
Phänomenologie
Opfergegenwehr bei Vergewaltigungen durch Fremde
Von Dr. Axel Uhlig und Prof. Dr. Ingo Wirth
Kriminalprävention
Kriminalprävention und Medienpädagogik Hand in Hand
Ein Zukunftsmodell?
Von Anja Kegler und Günther Bubenitschek
Kriminalitätsfurcht und Sicherheitsgefühl
Unterschiede in der Kriminalitätsfurcht und dem Sicherheitsgefühl in Ost- und Westdeutschland?
Von Prof. Dr. Karlhans Liebl
Tagungsbericht
Der menschliche Faktor von Cyberkriminalität
Ein Tagungsbericht zur 1. Annual Conference on the Human Factor in Cybercrime
Von Nicole Selzer
Kriminalistik
Masterstudiengang Kriminalistik
Brandenburg geht neue Wege
Von Ralph Berthel
Einsatz von Vertrauensleuten
Der V-Leute-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und seine Auswirkungen auf die Arbeit von Untersuchungsausschüssen
Von Marco Mayer
Verwertbarkeit von Aussagen
Verwertbarkeit von im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen Durchsuchung erlangten Aussagen
Anmerkungen zum Urteil des BGH vom 3.5.2018 (3 StR 390/17)
Von Prof. Dr. Jürgen Vahle
Polizeirecht
Die Hoffnung stirbt zuletzt – das mühsame Ringen um ein neues Musterpolizeigesetz
Von Bernd Walter
Kriminalistik-Österreich
Altersbestimmung von Fingerspuren (Foto auf der Startseite)
Von Aline Girod-Frais
Kriminalistik-Schweiz
Die pädosexuelle Gemeinschaft im virtuellen Raum
Organisation, Mitglieder und Motivation – ein Ermittlungsansatz
Von Dominique Trachsel
Kriminalistik Campus
Die Schleierfahndung
Möglichkeiten und Grenzen anlassunabhängiger Kontrollen
Von Tim Riedel
Legendierte Kontrollen
Erforderlich und zulässig im OK-Verfahren?
Von Christoph Adler
Recht aktuell
Mithören bzw. Mitfühlen im Strafverfahren
Zum Merkmal der Gewerbsmäßigkeit bei Betrug
Keine Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Handys zwecks Löschung von Bildaufnahmen
Literatur
Informativ und übersichtlich
Hilgendorf/Kudlich/Valerius (Hrsg.) – Handbuch des Strafrechts, Band 1: Grundlagen des Strafrechts
Fachartikel
Opfergegenwehr bei Vergewaltigungen durch Fremde
Von Axel Uhlig und Ingo Wirth
Der vorliegende Beitrag ist Teil einer Dissertation, die eine empirisch fundierte Darstellung der Phänomenologie der Vergewaltigungen durch fremde Täter aus der Sicht von Opfer, Täter und Ermittler beinhaltet. In diesem ersten Teil werden nach einer Analyse der Opfergruppe und ihres Verhaltens in Wechselbeziehung mit dem Täterverhalten konkrete Grundaussagen zur bestmöglichen Opfergegenwehr im Ereignisfall abgeleitet. In einem zweiten Teil wird das praktisch bedeutsame Phänomen der vorgetäuschten Vergewaltigung erläutert. Als drittes wird eine kriminalistische Standardversion der Gruppe der fremden Vergewaltiger zur Diskussion gestellt. Im Ergebnis eines Vergleichs mit bundesweiten ViCLAS-Daten ist festzustellen, dass die phänomenologischen Befunde gegenwärtig auch außerhalb des Landes Brandenburg genutzt werden können. Es bleibt abzuwarten, ob die jüngsten soziodemografischen Veränderungen in Deutschland auch qualitative Auswirkungen auf den Deliktbereich der Vergewaltigung durch einen fremden Täter haben.
Kriminalprävention und Medienpädagogik Hand in Hand – ein Zukunftsmodell?
Von Anja Kegler und Günther Bubenitschek
Dieser Beitrag will aufzeigen, wie die Kombination von Kriminalprävention und Medienpädagogik als wirksamer präventiver Ansatz dienen kann, um Heranwachsende und Erwachsene im Umgang mit den Anforderungen der digitalen Welt in ihrer Handlungskompetenz zu stärken. Dargestellt wird, wie aktives medienpädagogisches Handeln innerhalb der Kriminalprävention verankert werden kann, wie beides zusammenhängt und wie sich beide Disziplinen gegenseitig bereichern.
Unterschiede in der Kriminalitätsfurcht und dem Sicherheitsgefühl in Ost‑ und Westdeutschland?
Von Karlhans Liebl
Aufgrund einiger in den letzten Jahren in verschiedenen Bundesländern durchgeführten Kriminalitätsbelastungsuntersuchungen, die auch die Kriminalitätsfurcht berücksichtigten, lohnt es, einen Blick auf die Ergebnisse dieser Untersuchungen zu werfen. So zeigte sich, dass sich oftmals die Sicherheitswerte in den untersuchten Bundesländern gleichen. Auffallend war jedoch, dass die „Unsicherheits“-Werte sich bei einem Bundeslandvergleich unterschieden und z. B. Mecklenburg- Vorpommern wesentlich negativere Werte aufweist. Mit 37,4 Prozent unterscheiden sie sich von dem Zweitplazierten „unsichersten Bundesland“, Niedersachsen, um fast 20 Prozent. Insoweit zeigen sich also Hinweise, dass das Sicherheitsgefühl in den verschiedenen Bundesländern sich gravierend unterscheidet, was bestätigt, dass solche Untersuchungen noch umfänglicher durchgeführt werden sollten.
Der menschliche Faktor von Cyberkriminalität
Ein Tagungsbericht zur 1. Annual Conference on the Human Factor in Cybercrime
Von Nicole Selzer
Weltweit hat in den letzten zwei Jahrzehnten die Verbreitung von Cyberkriminalität rasant zugenommen. Betroffen sind Individuen genauso wie korporative Akteure und staatliche Einrichtungen. Die Attraktivität der digitalen Welt ist im wahrsten Sinne des Wortes grenzenlos und bietet Raum für eine Vielfalt krimineller Aktivitäten. Die neu ins Leben gerufene Konferenz befasst sich mit dem menschlichen Faktor von Cyberkriminalität und hat zum Ziel, Spitzenforschung, neue Projekte und Denkanstöße zu präsentieren sowie den fachlichen Austausch zwischen den Teilnehmern zu fördern. Tamar Berenblum und Rutger Leukfeldt haben diese Konferenz ins Leben gerufen genauso wie die ESC Working Group on Cybercrime, die mittlerweile über 70 Mitglieder weltweit umfasst. Damit wurde der Grundstein gelegt, um die rasante Verbreitung von Cyberkriminalität und die damit verbundene Bedrohung für Gesellschaft, Wirtschaft und Staat zu thematisieren.
Masterstudiengang Kriminalistik
Brandenburg geht neue Wege
Von Ralph Berthel
Die Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg wird ab Herbst 2020 einen Masterstudiengang Kriminalistik für Bedienstete der eigenen Landespolizei und anderer Polizeien anbieten. Inhaltlich wird der Studiengang viel bieten, das steht jetzt bereits fest. Aber wie passt er in den hergebrachten laufbahnrechtlichen Rahmen? Man kann es drehen und wenden wie man will: Ein wichtiger und mutiger Schritt, der die polizeiliche Bildungslandschaft ordentlich in Bewegung versetzen wird.
Der V-Leute-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und seine Auswirkungen auf die Arbeit von Untersuchungsausschüssen
Von Marco Mayer
In seinem Beschluss vom 13. Juni 2017 hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zum wiederholten Mal mit dem Spannungsfeld zwischen dem Informationsinteresse des Parlaments und konkurrierenden Geheimhaltungsbedürfnissen befasst. Zu befinden war über die Reichweite des parlamentarischen Auskunftsanspruches bei Fragen zum Einsatz von Vertrauensleuten (V-Leuten/V-Personen), insbesondere soweit diese einen Bezug zu konkreten Personen aufweisen. Dabei gab das Gericht in bemerkenswerter Deutlichkeit dem Quellenschutz Vorrang vor dem Informationsinteresse der Abgeordneten. Die Entscheidung ist von Bedeutung auch für die Aufklärungsarbeit parlamentarischer Untersuchungsausschüsse, wie im Folgenden näher dargestellt werden soll.
Verwertbarkeit von im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen Durchsuchung erlangten Aussagen
Anmerkungen zum Urteil des BGH vom 3.5.2018 (3 StR 390/17)
Von Jürgen Vahle
1. Macht ein Beschuldigter gegenüber der Polizei Angaben unter dem Eindruck des Vorhalts von unzulässig erlangten Erkenntnissen – beispielsweise solchen aus einer rechtswidrigen Telekommunikationsüberwachung – ist er selbst dann, wenn er gem. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO belehrt worden ist, nicht mehr frei in seiner Entschließung, ob und wie er sich zu einzelnen Punkten einlassen soll, die ihm aufgrund der unzulässig erlangten Beweismittel vorgehalten werden. Eine so erlangte Aussage ist grundsätzlich nicht verwertbar.
2. Ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht gem. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO kann auch zur Unverwertbarkeit von späteren Aussagen des Beschuldigten führen, wenn dieser nicht durch eine „qualifizierte Belehrung“ auf die Unverwertbarkeit seiner früheren Aussage hingewiesen wurde. Unterbleibt die gebotene qualifizierte Belehrung, folgt daraus jedoch nicht ohne Weiteres die Unverwertbarkeit der neuerlichen Aussage. Es ist vielmehr wie in anderen Fällen einer fehlerhaften Erkenntnisgewinnung eine Abwägung vorzunehmen.
3. Die Frage, ob eine Pflicht zur qualifizierten Belehrung besteht, wenn einem Beschuldigten bei seiner ersten Vernehmung unzulässig erlangte Erkenntnisse – hier wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt gem. § 105 Abs. 1 StPO – vorgehalten werden, bleibt offen.
Die Hoffnung stirbt zuletzt – das mühsame Ringen um ein neues Musterpolizeigesetz
Von Bernd Walter
Seit Jahrzehnten ist im föderalen System der Bundesrepublik neben der Kultushoheit das Recht der Gefahrenabwehr die letzte Bastion der Länder gegenüber der zunehmenden Ausdehnung von Bundeszuständigkeiten, die die Länder, wie die jüngste Diskussion um den Digitalpakt und die damit verbundene Grundgesetzänderung zeigen, zäh gegen jedwede Form der Einflussnahme verteidigen. Ein Spiegelbild besonderer Art des bundesdeutschen Sicherheitsföderalismus sind die aktuellen Polizeigesetze.
Altersbestimmung von Fingerspuren (Foto auf der Startseite)
Fiktion oder Realität?
Von Aline Girod-Frais
„Wann wurde diese Fingerspur gelegt? Ist sie frisch?“ Diese Fragen werden am Tatort, während der Ermittlungen und auch im Gerichtsaal immer wieder gestellt. Anhand einer internationalen Fallstudie wurde festgestellt, dass Fingerspurenexpertinnen und -experten zum Teil ziemlich genaue Antworten geben, wenn sie zum Alter einer Fingerspur befragt werden. Sind aber solche Aussagen zulässig? Kann das Alter einer Fingerspur wirklich bestimmt werden? Das Ziel dieses Beitrags ist es, eine Antwort auf diese letzte Frage anhand einer praxisorientierten Diskussion von aktuellen Forschungsergebnissen zu geben. Dafür wird einführend die Problematik der Zeitdimension in der forensischen Wissenschaft angesprochen. Weiter werden Fälle geschildert, in denen das Alter der am Tatort gefundenen Fingerspuren eine wichtige Rolle gespielt hat. Anschließend werden die wichtigsten internationalen Forschungsergebnisse über die Altersbestimmung von Fingerspuren vorgestellt, wobei ein besonderer Fokus auf Studien liegt, die die Alterung von spezifischen intrinsischen physischen Eigenschaften und chemischen Komponenten im Laufe der Zeit mittels optischer bzw. analytischer Methoden untersuchen. Gegen Ende des Beitrages wird schließlich diskutiert, inwieweit diese Forschungsergebnisse in der Praxis eingesetzt werden können, und ein Ausblick in die Zukunft der Altersbestimmung von Fingerspuren gegeben.
Die pädosexuelle Gemeinschaft im virtuellen Raum
Organisation, Mitglieder und Motivation – ein Ermittlungsansatz
Von Dominique Trachsel
Weltweiten polizeilichen Erkenntnissen zufolge nehmen pädokriminelle Netzwerke in den verschlüsselten Teilen des Internets zu, insbesondere im sogenannten Darknet. Die Gemeinschaften sind zunehmend organisiert und befolgen eine strenge Hierarchie. In einschlägigen Foren diskutieren die Mitglieder ihre Fantasien, normalisieren krankhafte Neigungen und verharmlosen pädosexuelle Straftaten. In solcher Umgebung werden menschliche Hemmungen gänzlich abgebaut und Teilnehmende dazu animiert, immer wieder neues illegales Bild‑ und Videomaterial auf einschlägigen Plattformen zu veröffentlichen, womit sie Angebot und Nachfrage stimulieren. Die polizeiliche Suche nach bekannten Tätertypen und einzelnen Zielpersonen reicht in diesem Umfeld nicht mehr aus, da der soziale Kontext gegenüber der Motivation eines einzelnen Täters an Gewicht gewinnt, sobald Kriminelle in Gruppen agieren. Vielmehr muss der Fokus auf die Interaktion der Teilnehmenden gerichtet werden, auf die Organisation und Struktur der pädokriminellen Gemeinschaft und auf die Kerngruppe, die sie steuert, unterhält und pflegt. Die wenigsten Staaten betreiben ein konstantes Monitoring im Darknet, weshalb bis anhin relativ wenig über solche Täterkollektive bekannt ist. Zwar quantifizieren technische Untersuchungen virtueller Netzwerke Verbindungsknoten, um die Interaktionen zu messen. Ein solcher Ansatz berücksichtigt jedoch keinerlei menschliche Verhaltensmuster. Aus diesem Grund untersuchte die Autorin im Studiengang Forensic Computing and Cybercrime Investigation (FCCI) am University College Dublin eine virtuelle pädokriminelle Gemeinschaft erstmals auf kommunikations‑, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Grundlagen. Gegenstand der Studie war ein pädokriminelles Kommunikationsforum mit dem Namen „Paradise Village“.
Kriminalistik Campus
Redaktion: Thomas Schulte, Kriminaldirektor, Leiter Fachgebiet III.3 (Phänomenbezogene Kriminalstrategie), Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Die vorliegende Ausgabe der Kriminalistik beinhaltet zwei Hausarbeiten des Masterstudiengangs „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ an der Deutschen Hochschule der Polizei. Die Hausarbeiten wurden als Prüfungsleistung im Modul „Kriminalität – Phänomen, Intervention und Prävention“ im Frühjahr 2018 gefertigt. Beide Arbeiten befassen sich mit Themenbereichen, welche derzeit sowohl medial wie auch juristisch im Fokus stehen, nämlich die Themenbereiche „Schleierfahndung“ und „legendierte Kontrolle“. Im Gegensatz zu vielen sonstigen Veröffentlichungen zu den genannten Themen stehen bei beiden Arbeiten jedoch nicht die rechtlichen, sondern die kriminaltaktischen Aspekte im Vordergrund der Betrachtung.
Tim Riedel befasst sich dabei mit den Möglichkeiten und Grenzen der sog. Schleierfahndung, die insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung einer bayrischen Grenzpolizei und dem neuen Polizeigesetz NRW in den Fokus der Öffentlichkeit geraten ist. Nach einer praxisnahen Einleitung und einer Begriffsbestimmung stellt er zunächst die geschichtliche Entwicklung der Schleierfahndung dar. Im Weiteren geht er auf die rechtlichen Aspekte, insbesondere das Gefahrenvorfeld, ein. Sodann geht er auf die kriminaltaktischen Aspekte in den Bereichen Lagebild, der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie der Aus‑ und Fortbildung ein, stellt aber auch die Grenzen der Schleierfahndung dar. Seine Bilanzierung erfolgt differenziert, auch im Fazit stellt er die Meinungen der verschiedenen Lager objektiv nebeneinander, um dann praktische Lösungen aufzuzeigen.
Christoph Adler befasst sich mit dem Thema legendierter Kontrollen.
In der Einleitung beschreibt er zunächst die Methode und stellt kurz den rechtlichen Status dar. Daraufhin stellt er auf die rechtlichen Problembereiche wie offene oder verdeckte Maßnahme bzw. Gemengelage ab, um dann den diesbezüglichen Rechtsstreit sowie das aktuelle BGH-Urteil darzustellen. Auf die Darstellung des weiter bestehenden Meinungsstreits folgt dann eine sehr tiefgehende polizeipraktische Betrachtung, die auf aufwändigen Expertenbefragungen basiert. Hier stellt er umfangreich die Bedeutung der legendierten Kontrolle im Ermittlungsverfahren, die Zusammenarbeit mit der StA, die praktische Durchführung sowie eine erneute rechtliche Abwägung dar. Im Fazit wird der Nutzen, aber auch der sorgfältig abgewogene Umgang mit der Methode differenziert dargestellt.
Insgesamt liegen hier zwei Hausarbeiten vor, die nicht nur wegen ihrer rechtlichen Aktualität, sondern insbesondere wegen ihrer taktisch-strategischen inhaltlichen Schwerpunktsetzung absolut lesenswert sind.
Thomas Schulte, Kriminaldirektor im Hochschuldienst
Die Schleierfahndung
Möglichkeiten und Grenzen anlassunabhängiger Kontrollen
Von PHK Tim Riedel
Legendierte Kontrollen
Erforderlich und zulässig im OK-Verfahren?
Von Christoph Adler
Recht aktuell
Mithören bzw. Mitfühlen im Strafverfahren
1. Die Vertraulichkeit der Verteidigerkommunikation wird nicht durch Strafverfolgungsorgane verletzt, wenn sich der Beschuldigte in Anwesenheit von Ermittlungsbeamten gegenüber dem Verteidiger in einer Weise äußert, dass dies ohne weiteres wahrgenommen werden kann. Die Wahrnehmung der Äußerung durch die anwesenden Polizeibeamten kann rechtsfehlerfrei im Strafverfahren als Beweismittel verwertet werden.
2. Eine Dolmetscherablehnung ist begründet, wenn vom Standpunkt des Antragstellers aus objektive Gründe bestehen, die Zweifel an der Unparteilichkeit des als Gehilfe des Gerichts herangezogenen Sprachmittlers erregen.
BGH, Urt. v. 4.7.2018
2 StR 485/17
jv
Zum Merkmal der Gewerbsmäßigkeit beim Betrug
1. Die Gewerbsmäßigkeit stellt ein besonderes persönliches Merkmal i. S. d. § 28 Abs. 2 StGB dar.
2. Gem. § 28 Abs. 2 StGB muss das besondere persönliche Merkmal beim Beteiligten (Täter oder Teilnehmer) in eigener Person vorliegen.
BGH, Beschl. v. 5.2.2019
5 StR 413/18
bb
Keine Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Handys zwecks Löschung von Bildaufnahmen
1. Zum Zeitpunkt der Wegnahme einer fremden beweglichen Sache muss es dem Täter darauf ankommen, unter Ausschluss des bisherigen Gewahrsamsinhabers oder des Eigentümers, sich oder einer dritten Person die Substanz der Sache oder ihren Sachwert einzuverleiben (Zueignungsabsicht).
2. An der Zueignungsabsicht fehlt es, wenn der Täter ein Handy nur wegnimmt, um dort gespeicherte Bilder zu löschen, ohne es über die für die Löschung benötigte Zeit hinaus behalten zu wollen.
BGH, Beschl. v. 11.12.2018
5 StR 577/18
bb
Literatur
Informativ und übersichtlich
Hilgendorf/Kudlich/Valerius (Hrsg.), Handbuch des Strafrechts, Bd. 1, Grundlagen des Strafrechts, C.F. Müller Verlag, 2019, geb., 1246 S., 270 Euro
Strafrecht ist für Kriminalisten das am häufigsten gebrauchte materielle Recht. Dazu startet nun der C.F. Müller-Verlag trotz zahlreicher Kommentare und Lehrbücher anderer Verlage ein gigantisches Projekt: geplant sind insgesamt neun umfangreiche Bände. Schon Band 1 beeindruckt: insgesamt 18 Autoren (alle Professoren) befassen sich auf 1246 Seiten neben der Strafrechtsgeschichte im 19. Jahrhundert mit der weiteren Entwicklung (auch der in der DDR) bis heute. Präzise dargestellt und gut belegt sind die verschiedenen Straftheorien im zeitlichen Ablauf; auch das internationale Strafrecht ist berücksichtigt.
Sehr illustrativ wird das gegenwärtige Strafrecht (Grundlage der Strafjustiz) beschrieben und bewertet, ergänzt um den Einfluss der Gesetzgebung aber auch der Rechtswissenschaft auf das Strafrecht. Dieser Abschnitt stellt auch Ergebnisse der kriminologischen Forschung vor, soweit sie Prävention und Strafverfolgung beeinflussen (können). Die Kriminalstatistik wird mit zahlreichen Graphiken und Tabellen ausführlich erläutert, auch unter Hinweis auf die Bedeutung des Dunkelfeldes (inzwischen durch zahlreiche empirische Untersuchungen überschaubarer).
Drei Autoren widmen sich auch der weiteren „Entwicklung des Strafrechts“ und betonen dabei auch den Einfluss der Interkulturalität und vor allem der zunehmenden Compliance.
Die einzelnen Paragraphen des Strafrechts werden nicht – wie sonst üblich – mit Lit.- und Rspr.-Hinweisen Paragraph für Paragraph kommentiert. Das Strafrecht wird vielmehr entwicklungshistorisch und von seiner gesellschaftlichen Bedeutung her geschildert und interpretiert. Wer also Strafrecht in seiner Gesamtheit verstehen und erfassen will, findet in Bd. hilfreiche Texte. Die weiteren Bände befassen sich mit dem Allgemeinen und dem Besonderen Teil des Strafrechts, auch mit dem Strafverfahrensrecht.
Wenn alle Bände so informativ und übersichtlich werden wie der erste Band, ist die Reihe gelungen und nützlich für Lernende, Praktiker und Wissenschaftler.
RA Dr. iur. Gernot Steinhilper, Wennigsen