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Ausgabe Februar 2019

Fachartikel

Kriminalistik

Kriminalistik heute – eine Bestandsaufnahme
Ein Plädoyer für die Notwendigkeit der Lehre einer wissenschaftlichen Kriminalistik
Von Dr. André Schulz
 

Fehlerquellen bei Ermittlungen

Von Urteilsheuristiken und -verzerrungen – und was Ermittler daraus lernen können
Von Prof. Dr. Cornelia E. Dowling und Prof. Thomas E. Gundlach
 

Operative Fallanalyse

“Criminal Profiling – However, it seems to work”
Eine Ergebnisevaluation von Fallanalysen/Täterprofilen bei Tötungsdelikten
Von Anja Beuster und Christiane Schaser
 

Todesermittlungen

Auf falscher Fährte: Leichenerscheinungen und Fehlinterpretationen
Von Kristina Baumjohann und Dr. Mark Benecke
 

Beschwerden und Anzeigen

Die Polizei in der Kritik des Bürgers
Eine Analyse von Beschwerden und Körperverletzungen im Amt in Bayern
Von Dr. Johannes Luff
 

Rechtspolitik

Aktuelle Entwicklungen im Kampf gegen die Todesstrafe
Religiöse, kriminologische und kriminalpolitische Aspekte
Von Prof. Dr. Arthur Kreuzer
 

Kriminalgeschichte

Der „Bruder- und Freundesmörder“ Manasse Friedländer
Ein tragischer Kriminalfall aus dem Berlin der Weimarer Republik
Von Bettina Müller
 

Kriminalistik Schweiz

Die betrogene Generation
Herausforderungen der Polizei im Kampf gegen international agierende Täterbanden
Von Vera Müller

 

 

 

 

 

Kriminalistik Campus

 

Callcenter-Kriminalität
Kriminologische Befunde zu einem sich entwickelnden Kriminalitätsphänomen
Von Jeannine Cibis
(Foto auf der Startseite: © shutterstock)

Personenidentifizierung mittels Mensch und Maschine
Eine analytische Betrachtung der Gesichtserkennung und deren aktueller und potentieller Einsatzmöglichkeiten in Bayern
Von Sabine Frankl
 

 

 

 

Recht aktuell

 

Zur polizeilichen Gefährderansprache


Einsatz von ungeladener Waffe und Kabelbindern beim Raub


Vernehmung eines Beschuldigten im Vorfeld der Vorführung vor den Richter

 

 

 

 




 

 

Fachartikel

 

Kriminalistik heute – eine Bestandsaufnahme
Ein Plädoyer für die Notwendigkeit der Lehre einer wissenschaftlichen Kriminalistik
Von André Schulz
Die Anforderungen an die Polizei für ihre Aufgabenbewältigung unterlagen gerade in den vergangenen Jahren – parallel zur Entwicklung der Gesellschaft – einer rasanten Veränderung. Dabei spielen die Digitalisierung und die Globalisierung eine besondere Rolle. Waren die Anforderungen an die Polizei zu „analogen Zeiten“ noch überschaubar, speziell von den strafprozessualen Möglichkeiten und der Beweisführung her, sind heute ganz andere Anforderungen an die diejenigen, die in der Kriminalitätssachbearbeitung tätig sind, gestellt. Diese neuen bzw. geänderten Anforderungen ersetzen aber nicht die grundlegenden kriminalistischen Fähigkeiten und Kompetenzen der bisherigen Ermittlungstätigkeiten, sie kommen ergänzend hinzu. Die berufliche Praxis kann die grundlegenden Wissensdefizite nur zu einem Teil kompensieren.

Von Urteilsheuristiken und ‑verzerrungen – und was Ermittler daraus lernen können
Von Cornelia E. Dowling und Thomas E. Gundlach
Polizeiliche Ermittlungen sind die grundlegende Basis für eine gerichtliche Urteilsfindung. Fehler bei den Ermittlungen wirken sich meist negativ aus. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang Urteilsheuristiken und ‑verzerrungen zu, die dem menschlichen Denken immanent sind. Die Kenntnis dieser Fehlerquellen kann dazu beitragen, die Qualität polizeilicher Arbeit zu verbessern. Darüber hinaus scheint es notwendig zu sein, gezielter nach möglichen Fehlern zu suchen, um diese systematisch auszuwerten und Rückschlüsse für die kriminalistischen Prozesse zu ziehen.

„Criminal Profiling – However, it seems to work“
Eine Ergebnisevaluation von Fallanalysen/Täterprofilen bei Tötungsdelikten
Von Anja Beuster und Christiane Schaser
Fallanalysen beschreiben ein methodisches Vorgehen bei Tötungs‑ und sexuellen Gewaltdelikten, wobei aufgrund vorrangig objektiver Daten Tat‑ und Täterhypothesen generiert und daraus ableitend Ermittlungshinweise erarbeitet werden. Ziel dieser Studie war es, die Qualität der Ergebnisse von Fallanalysen mittels eines neu entwickelten Kodiersystems zu überprüfen und damit einen Ausgangspunkt für zukünftige Evaluationen zu schaffen. Es wurden fallanalytisch getroffene Aussagen den Erkenntnissen aus dem jeweiligen Urteil gegenübergestellt. Es konnte gezeigt werden, dass die Dienststellen der OFA (Operative Fallanalyse) Thüringen und München insgesamt sehr hohe Trefferquoten aufwiesen. Über alle evaluierten Fallanalysen hinweg wurde eine durchschnittliche Trefferquote von 78 %, für die Tathergangsanalyse 73 % und bei der Erstellung des Täterprofils 94 % bestimmt. Zusammenfassend stellen die Ergebnisse der Fallanalysen eine qualitativ hochwertige Arbeit dar und bestärken die Effektivität der Methode ungemein.

Auf falscher Fährte: Leichenerscheinungen und Fehlinterpretationen
Von Kristina Baumjohann und Mark Benecke
Tote Körper verändern sich. Mit welcher Geschwindigkeit dies geschieht, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Typische Umwelteinflüsse wie Temperatur, Feuchtigkeit, Luftzug usw. beeinflussen Verwesungsvorgänge ebenso wie Tiere, die am Leichenfund vorkommen oder Zugang zur Leiche haben. Nicht immer werden diese Faktoren bei der Beurteilung von Leichenerscheinungen berücksichtigt. Fehlinterpretationen und damit nicht beachtete Einflussfaktoren können kriminalistische Ermittlungen auf die falsche Fährte führen und Sachbeweise unberücksichtigt lassen.

Die Polizei in der Kritik des Bürgers
Eine Analyse von Beschwerden und Körperverletzungen im Amt in Bayern
Von Johannes Luff
Wie kaum eine andere Berufsgruppe stehen Polizeibeamte mit ihrer Tätigkeit rund um die Uhr im Blickfeld und in der Kritik von Öffentlichkeit und Medien. Jede polizeiliche Handlung kann zum Spagat zwischen Pflichterfüllung und Anzeige werden. Bei manchen Einsätzen verschwimmt für den Bürger die Grenze zwischen Helfer und Täter, dem Polizeibeamten droht der Rollentausch vom Strafverfolger zum Strafverfolgten. Mit Beschwerden gegen Polizeibeamte und Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt hat die Kriminologische Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei (KFG) spannungsgeladene Interaktionen mit dem Bürger analysiert und eskalierende und deeskalierende Faktoren in der Auseinandersetzung herausgearbeitet. Nicht zuletzt wird auch der Frage nachgegangen, wann sich der Protest des Bürgers in einer Beschwerde äußert und wann eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt erstattet wird.

Aktuelle Entwicklungen im Kampf gegen die Todesstrafe
Religiöse, kriminologische und kriminalpolitische Aspekte
Von Arthur Kreuzer
Vor 70 Jahren wurde die Todesstrafe im Grundgesetz als abgeschafft erklärt. Seit 30 Jahren gilt das für das wiedervereinte Deutschland. Ebenso lang besteht eine internationale Deklaration gegen diese Strafe. 106 Staaten haben sie inzwischen abgeschafft. 55 praktizieren sie noch. Im weltweiten Kampf gegen die Todesstrafe gibt es Fortschritte und Rückschläge. So entlarven Papst Franziskus und Justice Breyer vom US-Supreme Court in aktuellen Stellungnahmen die Menschenrechtswidrigkeit der Todesstrafe. Dagegen fordern die Präsidenten Duterte in Indonesien und Erdogan in der Türkei ihre Wiedereinführung. Wo stehen wir also im weltweiten Kampf gegen diese archaische Strafe? Welche Standpunkte vertreten wichtigste Religionen? Wie beeinflussen sie die jeweilige Kriminalpolitik? Was können wir insbesondere aus amerikanischen Erfahrungen lernen? Welche kriminologischen Erkenntnisse sprechen zwingend gegen die Todesstrafe?

Der „Bruder‑ und Freundesmörder“ Manasse Friedländer
Ein tragischer Kriminalfall aus dem Berlin der Weimarer Republik
Von Bettina Müller
§ 51 (RStrGB [Reichsstrafgesetzbuch]), 1871: Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war. Am 24. Januar 1929 erschießt Manasse Friedländer seinen Bruder Waldemar und seinen Freund Tobor Föltes. In einem „Sensationsprozess“ wird er zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt, „eine Bewusstlosigkeit oder krankhafte Störung der Geistestätigkeit“ habe nicht vorgelegen. 1931 spricht die Strafkammer des Landgerichts III Manasse Friedländer ohne Wiederaufnahme der Verhandlung frei. Sein Gesundheitszustand hatte sich dramatisch verschlechtert. Nach sechs Jahren in der Heil‑ und Pflegeanstalt Herzberge wird er 1937 nach Lettland abgeschoben.


Die betrogene Generation
Herausforderungen der Polizei im Kampf gegen international agierende Täterbanden
Von Vera Müller
Es geht in diesem Beitrag um Betrugsarten, die seit Jahren auf Unverständnis der Bevölkerung gegenüber den „Hereingefallenen“ stossen, gravierende Folgen für die Opfer dieser Betrugsformen nach sich ziehen und für die Täterschaft ein lukratives Geschäft darstellen. Ob nun der bekannte Enkeltrickbetrug oder Betrugsarten durch organisierte Callcenter als Beispiele perfider Vorgehensweisen herangezogen werden, um aufzuzeigen, wie ältere Menschen um ihr Erspartes gebracht werden, ist nicht ausschlaggebend. Es geht in erster Linie darum zu verdeutlichen, wie skrupellos die Täterschaft agiert und wie unter Ausnutzung der Opfereigenschaften älterer Leute deren Vertrauen missbraucht und zu eigenen Zwecken ausgenutzt wird. Es geht um Profitmaximierung ohne jeglichen Gedanken an die Konsequenzen. Aber wer sind eigentlich die Täter1, welche die Gutmütigkeit und die Gutgläubigkeit älterer Menschen für ihre betrügerischen Zwecke missbrauchen, um sich eigene geldwerte Vorteile zu verschaffen und ihre Opfer um deren Erspartes zu bringen? Und worin genau besteht dieses Verbrechen, das derart verwerflich ist, dass es immer wieder Eingang in die Medien findet?




  


 

 

 

Kriminalistik Campus

 

Redaktion:
Thomas Schulte, Kriminaldirektor, Leiter Fachgebiet III.3 (Phänomenbezogene Kriminalstrategie), Deutsche Hochschule der Polizei, Münster

Die vorliegende Ausgabe der Kriminalistik beinhaltet zwei Hausarbeiten des Masterstudiengangs „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ an der Deutschen Hochschule der Polizei. Die Hausarbeiten wurden als Prüfungsleistung im Modul „Kriminalität – Phänomen, Intervention und Prävention“ im Frühjahr 2018 gefertigt. Beide Arbeiten befassen sich mit noch jungen, aber aktuell höchst relevanten Themenbereichen, nämlich einmal deliktisch ausgerichtet mit der Thematik „Callcenterkriminalität“ und einmal in methodischer Ausrichtung mit dem Thema „Gesichtserkennung“ und „Super Recogniser“. Jeannine Cibis beschäftigt sich mit der Thematik der „Callcenterkriminalität“. Dabei beschreibt sie zunächst verschiedene Anbahnungsvarianten wie Gewinnspieleintragungsdienste, sonstige Anbahnungsdienste, Mehrwertrufnummern, Briefbetrug, Gewinnversprechen am Telefon, Falsche Bedienstete am Telefon (worunter auch die in der Öffentlichkeit umfangreich wahrgenommenen „Falschen Polizeibeamten“ gehören) sowie das Forderungsmanagement sehr anschaulich. Dann beschreibt sie auch die Tater‑ und Opferstrukturen sowie die perfide Art der Gesprächsführung und den damit verbundenen hohen psychischen Druck auf die Opfer. Im Resümee stellt sie die nochmals die Relevanz des Deliktsfeldes heraus, die sich neben den finanziellen Schäden insbesondere auch aus den psychosozialen Folgen für die Täter ergibt. Abschließend stellt sie kurz auf aktuelle Initiativen wie die Kooperation des PP München mit der Türkei ab. Insgesamt eine äußerst lesenswerte Arbeit, die in komprimierter Form einen sehr guten Phänomenüberblick bietet. Sabine Frankl verfasste ihre Hausarbeit zum Thema „Gesichtserkennung“ und „Super Recogniser“. Letztere – noch sehr junge kriminalistische Methodik – wird seit 2011 in London zur Optimierung der Tätererkennung insbesondere im Rahmen von Videoüberwachung genutzt. In Deutschland wurde sie erstmals unter meiner Leitung im Rahmen der Silvesterermittlungen im PP Köln im Jahre 2016 genutzt. Frau Frankl leitet Ihre Arbeit sehr interessant mit einer geschichtlichen Herleitung der – auch zu kriminalistischen Zwecken – Vermessung des Menschen ein und geht dann sehr gut beschreibend auf aktuelle Sachstände in den genannten Bereichen ein. Dabei gelingt es ihr, aktuelle Möglichkeiten und Grenzen beider Methoden sehr anschaulich zu beschreiben und die Notwendigkeit des Zusammenspiels beider Faktoren – dem technischen und dem menschlichen – zu formulieren. Dadurch kann der Leser einen sehr aktuellen Überblick erlangen.
Aktuell wird der Einsatz von Super Recogniser in mehreren Behörden wie z. B. im PP München, im PP Köln, im PP Stuttgart oder im PP Dortmund, in strukturierten Prozessen von der Personalauswahl bis zum konkreten Einsatz, sehr intensiv vorangetrieben.
Somit geben beide Arbeiten sehr gute Einblicke in aktuelle Themenbereiche und sind damit unbedingt lesenswert!
Thomas Schulte, Kriminaldirektor im Hochschuldienst

 

Callcenter-Kriminalität
Kriminologische Befunde zu einem sich entwickelnden Kriminalitätsphänomen
Von Jeannine Cibis, KHK‘in (KR‘in)
(Foto auf der Startseite: © shutterstock)

 

Personenidentifizierung mittels Mensch und Maschine
Eine analytische Betrachtung der Gesichtserkennung und deren aktueller und potentieller Einsatzmöglichkeiten in Bayern
Von Sabine Frankl, M. A., Kriminalrätin, Bayerisches Landeskriminalamt, Polizeilicher Staatsschutz/Terrorismusbekämpfung


 

 

 

 

  


 

 

 

Recht aktuell

 

Zur polizeilichen Gefährderansprache
1. Eine Gefährderansprache, die (zumindest) in den Schutzbereich der in Art. 2 Abs. 1 GG normierten Handlungsfreiheit eingreift, bedarf einer gesetzlichen Ermächtigung.
2. Als Ermächtigungsgrundlage kommt bei Fehlen einer speziellen Befugnisnorm die polizeiliche Generalklausel in Betracht (hier: §§ 1, 3 PolG BW).
3. Zuständig für die Durchführung einer Gefährderansprache sind in Baden-Württemberg die Polizeibehörden (= Ordnungsbehörden); der Polizeivollzugsdienst ist nach § 60 Abs. 2 PolG BW nur in Einzelfällen zuständig.

VGH Mannheim, Urt. v. 7.12.2017
1 S 2526/16

jv


Einsatz von ungeladener Waffe und Kabelbindern beim Raub
1. Das Benutzen von Kabelbindern zur Fesselung der Hände der genötigten Personen (hinter ihrem Rücken) beim Raub fällt nicht unter den Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, da nach ihrer Art der Verwendung die Eignung fehlt, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen.
2. Der Einsatz einer nicht geladenen Waffe beim Raub vermag ebenfalls nicht den besonders schweren Raub gem. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB zu begründen, sondern wird lediglich vom schweren Raub gem. § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB (sonstiges Werkzeug oder Mittel) erfasst, wenn sie als Drohmittel zur Verhinderung oder Überwindung von Widerstand einer anderen Person zum Einsatz kommt.

BGH, Beschl. v. 24.10.2018
1 StR 517/18

bb
 

Vernehmung eines Beschuldigten im Vorfeld der Vorführung vor den Richter
1. Zwar ist ein Beschuldigter gem. § 128 Abs. 1 Satz 1 StPO, Art. 104 Abs. 2 Satz, Abs. 3 GG „unverzüglich“ dem Richter vorzuführen. Allerdings darf die Vorführung nach vorläufiger Festnahme durch die Ermittlungsbehörden hinausgeschoben werden, soweit dies sachdienlich erscheint
2. Die mit der Aufklärung des Sachverhalts betraute festnehmende Polizeibehörde hat zunächst – je nach Sachlage unter Vornahme weiterer Ermittlungen – zu entscheiden, ob die vorläufig festgenommene Person wieder freizulassen oder tatsächlich dem Ermittlungsrichter vorzuführen ist; im letzteren Fall muss sie dem Richter eine möglichst umfassende Grundlage für seine Entscheidung unterbreiten. Es wird deshalb in vielen Fällen sachgerecht sein, den Beschuldigten, der nach ordnungsgemäßer Belehrung zu einer Einlassung bereit ist, nach Erklärung der vorläufigen Festnahme (weiterhin) zu vernehmen, um dann darüber zu befinden, ob ein Haftbefehl zu beantragen ist und welche Umstände, die dessen Erlass begründen können, dem Richter darzulegen sind
3. Bei der Festnahme auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Haftbefehls ist die festgenommene Person ohne weitere Bemühungen zur Sachverhaltsaufklärung „unverzüglich“ dem Richter vorzuführen.

BGH, Urt. v. 28 6.2018
3 StR 23/18

jv


 


Verlag C.F. Müller

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