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Ausgabe Januar 2021

Fachartikel

 

Rassismus

Rassismus in der Polizei
Wege und Irrwege der wissenschaftlichen Forschung
Von Prof. Dr. Dirk Baier und Prof. Dr. Christian Pfeiffer
 

Kommentar

Wissenschaftliche Studie: Deutsches Rechtssystem ist korrupt und willkürlich
Ein Kommentar von Dr. Axel Henrichs, Stellv. Direktor der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz
Kostenloser PDF-Download
 

Gewaltausübung durch Polizeibeamte

Die Ausübung des Gewaltmonopols durch die Polizei und die Mär von der generellen rechtswidrigen Polizeigewalt
Von Martin Hoch und Claudio Thunsdorff
 

Demokratische Resilienz

Polizeischutz für die Demokratie
Eine niedersächsische Initiative zur Stärkung der demokratischen Widerstandskraft in der Polizei
Von Dr. Dirk Götting
 

Deeskalation

Kommunikation statt Gewalt
Zur Praxis der Deeskalation von Polizeibeamten in Streifenlagen
Von Prof. Dr. Clemens Lorei
 

Strafrecht

Modernisierung des Schriftenbegriffs sowie Erweiterung der Strafbarkeit bei Handlungen im Ausland
Aktuelle Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB)
Von Dr. Manfred Reuter
 

Wundballistik

Das Wundpotenzial von Handwaffengeschossen in der experimentellen Wundballistik
Methodologische Grundlagen der Auswertung
Von Prof. Ing. Ludvík Juříček, Dr. Ina Fujdiak, Dr. Ing. Kateřina Bočková und Ing. Martin Ficek
 

Kriminalgeschichte

Der Kriminalist Ludwig Werneburg (1883–1945)
„Ist uns als ein in jeder Weise überzeugter Nationalsozialist bekannt“
Von Bettina Müller
Anmerkungen und Literaturhinweise (PDF-Download)
 

Kriminalistik-Schweiz

Einreiseverbote aufgrund ausländischer Strafverfahren
Straf- und verwaltungsverfahrensrechtliche Herausforderungen für das schweizerische Bundesamt für Polizei (Fedpol)
Von Dr. Fabian Teichmann


 

 

 

 

Kriminalistik-Campus

 

Stalking
Entwicklung und Veränderung eines Tatbestandes und die Folgen für die polizeiliche Arbeit
Von Anke Holweg

Wissenserhalt trotz Pensionierungen
Von Sven Schremmer


 

 

Recht aktuell

 

Zu den Anforderungen des Anfangsverdachts bei Durchsuchungen

 

 

 

Literatur

 

Für die Praxis von großem Nutzen
Dorothee Dienstbühl, Clankriminalität. Phänomen – Ausmaß – Bekämpfung

 

 

 




 

 

Fachartikel

 

Rassismus in der Polizei
Wege und Irrwege der wissenschaftlichen Forschung
Von Dirk Baier und Christian Pfeiffer
Derzeit wird in Deutschland intensiv über eine wissenschaftliche Studie zu Rassismus und Diskriminierung in der Polizei diskutiert. Dabei kommt allerdings die Diskussion über ein geeignetes methodisches Vorgehen noch zu kurz. Im Beitrag werden daher verschiedene methodische Herangehensweise vorgestellt. Zudem werden die Befunde der kürzlich veröffentlichten Studie von Abdul-Rahman et al. (2020) vor dem Hintergrund ihrer methodischen Einschränkungen diskutiert.

Die Ausübung des Gewaltmonopols durch die Polizei und die Mär von der generellen rechtswidrigen Polizeigewalt
Von Martin Hoch und Claudio Thunsdorff
Die Polizei sieht sich zunehmend mit Personen konfrontiert, deren Hass, Ablehnung und Gewalttätigkeit sich gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten geradezu explosionsartig entladen. In solchen Situationen muss die Polizei auf verfassungsrechtlich normierten Fundament das Gewaltmonopol ausüben, um ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können. Umgekehrt führt die Wahrnehmung polizeilichen Zwangshandelns oftmals reflexartig zu dem Vorwurf rechtswidriger Gewaltanwendung.

Polizeischutz für die Demokratie
Eine niedersächsische Initiative zur Stärkung der demokratischen Widerstandskraft in der Polizei
Von Dirk Götting
Eine demokratische Polizei zu sein bedeutet: Sich auf einen historisch begründeten und dynamischen Prozess einzulassen, der gemeinsam getragen werden muss von allen Menschen innerhalb der Polizei und der sich in einem permanenten Austausch mit der Gesellschaft befinden muss. Es gilt deshalb, die eigene Rolle, Funktion und Wirkung nach außen immer wieder zu hinterfragen: Wofür stehen wir als Polizei in diesem liberalen Rechtsstaat und haben die Menschen zu uns, dem Gewaltträger im Staat, ausreichend Vertrauen? Aber wie kann es gelingen, demokratisches Vertrauen zu festigen und weiter zu stärken? Von der Antwort auf diese Frage hängt unsere polizeiliche Zukunft ab. Die Zukunft einer demokratischen Polizei in einer hochdynamischen, offenen und kritikfreudigen Gesellschaft. Alle Polizeien in Deutschland sind gefordert, hier eine Antwort zu finden. Eine Idee aus Niedersachsen wird nachfolgend vorgestellt.

Kommunikation statt Gewalt
Zur Praxis der Deeskalation von Polizeibeamten in Einsatzlagen
Von Clemens Lorei
Kommunikation stellt ein Standardeinsatzmittel der Polizei dar. Kommunikation und dabei insbesondere Deeskalation werden als besonders wichtige und erstrebenswerte Lösungswege für polizeiliche Situationen und Interaktionsprobleme angesehen. Aber nicht nur im Polizeieinsatz, sondern auch in der allgemeinen Verwaltung, der Pflege, der Sicherheitswirtschaft und bei Einsatzkräften des Rettungsdienstes spielt deeskalierende Kommunikation eine große Rolle, wenn es zu Konflikten und womöglich auch Angriffen auf eingesetztes Personal kommt. Theoretische Überlegungen wie empirische Forschung zeigen zahlreiche kommunikative Maßnahmen und Strategien, die in solchen (alltäglichen) Einsatzsituationen effektiv eingesetzt werden konnten und können, um ein polizeiliches Einsatzziel zu erreichen, ohne auf Gewalt zurückgreifen zu müssen. Der Beitrag stellt verschiedene Deeskalationsansätze dar und zeigt mit Fallbeispielen, wie Polizeibeamte diese in der Praxis anwenden.

Modernisierung des Schriftenbegriffs sowie Erweiterung der Strafbarkeit bei Handlungen im Ausland
Aktuelle Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB)
Von Manfred Reuter
Nach Auffassung der Bundesregierung werden strafbare Inhalte nicht mehr vorrangig in Papierform, sondern überwiegend digital, insbesondere über das Internet verbreitet. Dadurch wird der derzeitig bestehende strafrechtliche Schriftenbegriff bestimmten Tatbegehungsformen nicht mehr gerecht. Der Gesetzentwurf sieht daher die Fortentwicklung des Schriftenbegriffs im § 11 III StGB zu einem „Inhaltsbegriff“ vor, der von technischen Entwicklungen möglichst unabhängig bleibt. Daneben sind punktuelle Änderungen im Pornographie-Strafrecht, sowie eine Erweiterung des deutschen Strafrechts auch auf bestimmte im Ausland begangene Handlungen notwendig. Schließlich wird die Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen im § 20 StGB, ohne inhaltliche Änderung, sprachlich modernisiert.

Das Wundpotenzial von Handwaffengeschossen in der experimentellen Wundballistik
Methodologische Grundlagen der Auswertung
Von Ludvík Juříček, Ina Fujdiak, Kateřina Bočková und Martin Ficek
Die Problematik der experimentellen Beurteilung des Wundpotenzials von Handwaffengeschossen und Splittern wird zunehmend in der auf Wundballistik spezialisierten gerichtlichen Sachverständigenpraxis im Bereich Munition und Sprengstoffe diskutiert. Verschiedene Methoden indirekter Identifikation stellen die methodologische Grundlage der experimentellen Wundballistik dar. Bei Durchführung ballistischer Experimente werden eigens für diesen Zweck hergestellte physikalische Substitutionsmodelle beschossen, die aus ethischen Gründen reale Ziele biologischer Natur in der Messkette ersetzen. In der Praxis werden als Methoden indirekter Identifikation die Wundprofil-Methode, das Risslängenverfahren (indirekte Methode) und die optische Methode eingesetzt. Bei den ersten beiden Methoden handelt es sich um statische Methoden, während die optische Methode, bei der zur Messung und Aufnahme eine Hochgeschwindigkeitskamera verwendet wird, zu den modernen, dynamischen Methoden zählt.

Der Kriminalist Ludwig Werneburg (1883 – 1945)
„Ist uns als ein in jeder Weise überzeugter Nationalsozialist bekannt“
Von Bettina Müller
„Sie schrieben wenig, und sie haben kaum Bücher verfasst“, bemerkte der ehemalige Kriminaldirektor Bernd Wehner in einem Aufsatz aus dem Jahr 1972 über Ernst Gennat und die Berliner Kriminalbeamten der Weimarer Zeit. Trotz dieses Hindernisses hat sich die Autorin auf die Spur des Kriminalkommissars Ludwig Werneburg (1883 – seit Mai 1945 verschollen) begeben, der im Berliner Polizeipräsidium als Raubmordspezialist galt. Auch wenn sich die Quellenlage tatsächlich als wenig üppig erwies, ließen sich sukzessive Schlussfolgerungen über das wahre Verhältnis des ehemaligen Freimaurers zum Nationalsozialismus ziehen.
Anmerkungen und Literaturhinweise (PDF-Download)

Einreiseverbote aufgrund ausländischer Strafverfahren
Straf- und verwaltungsverfahrensrechtliche Herausforderungen für das schweizerische Bundesamt für Polizei (Fedpol)
Von Fabian Teichmann
Das schweizerische Bundesamt für Polizei (Fedpol) kann gestützt auf Art. 67 Abs. 4 AIG Einreiseverbote gegenüber Ausländerinnen und Ausländern verfügen. Derartige Einreiseverbote sollen der Wahrung der inneren oder der äusseren Sicherheit der Schweiz dienen. Mögliche Voraussetzungen für derartige Einreiseverbote sind beispielsweise die Gefährdung durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus oder organisierte Kriminalität. Allerdings ist die bisherige Praxis des Fedpol kritisch zu betrachten, da regelmässig ausländische Strafverfahren als Grundlage für Einreiseverbote herangezogen werden und häufig keine kritische Auseinandersetzung mit der strafprozessualen Vorgehensweise im Ausland erfolgt. Im Ergebnis besteht ein erhebliches Risiko, dass Einreiseverbote gestützt auf politisch motivierte oder anderweitig manipulierte internationale Strafverfahren verfügt werden.




  


 

 

 

Kriminalistik Campus

Redaktion:
Matthias Lapp, Leitender Kriminaldirektor im Hochschuldienst,
Michael Rauschenbach, Kriminaldirektor im Hochschuldienst,
Fachgebiet Kriminalistik – Allgemeine Kriminalstrategie, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster


Die vorliegende Ausgabe der Kriminalistik beinhaltet wieder zwei Hausarbeiten des 12. Masterstudiengangs „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ an der Deutschen Hochschule der Polizei, die als Prüfungsleistung im Modul „Kriminalität – Phänomen, Intervention und Prävention“ im Frühjahr 2020 gefertigt wurden. Die Prüfungsleistungen erfolgten unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie. Für die Studierenden war nicht nur der Zugang zur Fachliteratur und zu behördlichen Dokumenten erschwert, es standen auch kaum Interviewpartner aus der Praxis zur Verfügung. Trotzdem haben es die Verfasserin und der Verfasser geschafft, die von ihnen ausgewählten Themen anschaulich darzustellen.

In der ersten Hausarbeit wendet sich Anke Holweg dem weit verbreiteten Phänomen der Nachstellung (englisch: Stalking) zu. Mit Einführung des § 238 StGB im Jahr 2007 schuf der deutsche Gesetzgeber erstmalig einen Tatbestand, der die Nachstellung unter Strafe stellte. Er trug damit den teilweise erheblichen psychischen und physischen Folgen für die Opfer und dem hohen inhärenten Eskalationsrisiko Rechnung. Im Zuge der Novellierung im Jahr 2017 erfolgte die Umwandlung des § 238 StGB vom Erfolgsdelikt in ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Gleichzeitig wurde der § 238 StGB aus der Liste der Privatklagedelikte (§ 374 StGB) gestrichen. Anke Holweg erläutert in ihrer Hausarbeit die kriminal- und rechtspolitische Entwicklung des § 238 StGB und analysiert die Beweggründe für die Novellierung im Jahr 2017. Neben dem aktuellen Stand der Forschung fokussiert sie insbesondere die Rolle der Polizei als zumeist erster behördlicher Ansprechpartner der Opfer. Zudem unterstreicht sie die gerade in diesem Deliktsbereich hohe Bedeutung der Gefahrenabwehr, die weiterhin notwendige phänomenbezogene Sensibilisierung der Polizei sowie die Notwendigkeit vernetzter behörden- und institutionenübergreifender Zusammenarbeit und leitet daraus weiteren Handlungs- und Forschungsbedarf ab.

In der zweiten Arbeit befasst sich Sven Schremmer unter dem Titel „Wissenserhalt trotz Pensionierungen – Eine Darstellung von Modellen für den erfolgreichen Wissenstransfer“ mit einem für die meisten Behörden und besonders für die Kriminalpolizei relevanten Thema. Die mit dem demografischen Wandel verbundene steigende Zahl älterer Menschen führt auch bei den Polizeien von Bund und Ländern zu einer Zunahme der Pensionierungen. Während es durchaus gelingen kann, die frei werdenden Stellen nominell wieder zu besetzen, sind genauso große Anstrengungen notwendig, um den durch die Pensionierungen drohenden Wissens- und Erfahrungsverlust zu kompensieren. Schließlich sind Wissen und Erfahrung ein wichtiger Erfolgsfaktor kriminalpolizeilicher Tätigkeit.
In seiner Arbeit hat Sven Schremmer am Beispiel des „ermittelnden Bereiches“ der niedersächsischen Polizei eine Problembeschreibung vorgenommen und konkrete, erfolgversprechende Modelle beleuchtet, um dem drohenden Wissensverlust entgegen zu wirken. Deutlich wird, dass es sich hierbei um eine grundsätzliche strategische Herausforderung handelt, die nicht dem Zufall und dem Engagement Einzelner überlassen werden sollte. Vielmehr bedarf es eines konzeptionellen und systematischen Vorgehens. Die Arbeit von Sven Schremmer liefert hierzu hilfreiche Anregungen und Denkanstöße.

Matthias Lapp und Michael Rauschenbach


Stalking
Entwicklung und Veränderung eines Tatbestandes und die Folgen für die polizeiliche Arbeit
Von Anke Holweg

Wissenserhalt trotz Pensionierungen
Eine Darstellung von Modellen für den erfolgreichen Wissenstransfer im ermittelnden Bereich
Von Sven Schremmer
 

 




 

  


 

 

 

 

Recht aktuell

 

Zu den Anforderungen des Anfangsverdachts bei Durchsuchungen
1. Eine gerichtlich festgestellte erhebliche Ähnlichkeit zwischen Abbildungen des Täters und einem Verdächtigen kann grundsätzlich geeignet sein, einen Anfangsverdacht für eine Wohnungsdurchsuchung zu begründen.
2. Stuft ein anthropologisches Sachverständigengutachten die Nichtidentität als sehr wahrscheinlich ein und fehlen sonstige Anhaltspunkte für die Täterschaft, so liegt allenfalls ein geringer Anfangsverdacht vor.

BVerfG, Beschl. v. 29.7.2020
2 BvR 1188/18

jv




 

  


 

 

 

 

Literatur

 

Für die Praxis von großem Nutzen
Dorothee Dienstbühl: Clankriminalität. Phänomen – Ausmaß – Bekämpfung. Verlag C.F. Müller, Heidelberg 2021. XIX, 214 S., kart. 26 Euro (Auch als E-Book erhältlich).

Dorothee Dienstbühl beleuchtet auf über 200 Seiten das hochaktuelle und auch – schon in der Bezeichnung – sehr umstrittene Phänomen der Clankriminalität in vielen Facetten. Hintergrund ist eine wissenschaftliche Begleitung der BAO (Besondere Aufbauorganisation) „Aktionsplan Clan“ des Polizeipräsidiums Essen. In diesem von September 2019 bis August 2022 laufenden Forschungsprojekt „Bekämpfung der Kriminalität durch subkulturelle Familienstrukturen – Das Essener Modell“ an der HSPV NRW hat die Autorin relevante Einblicke gewonnen. Schon die Begriffsbestimmung gestaltet sich schwierig und Dienstbühl erörtert den Spagat zwischen dem Versuch, Stigmatisierungen von Familien aufgrund ihrer Herkunft und ihres Namens zu vermeiden und den aus der Organisierten Kriminalität (OK) und insbesondere dem Projekt KEEAS (Kriminalitäts- und Einsatzbrennpunkte geprägt durch ethnisch abgeschottete Subkulturen) des LKA NRW abgeleiteten Erkenntnissen bestimmter Kriterien, die verfestigten Kriminalitätsstrukturen zu beschreiben. Darunter etwa Verwandtschaft, patriarchalische Strukturen, Ablehnung der geltenden Rechtsordnung, Paralleljustiz und Macht- und Raumgewinn sowie Besetzung des öffentlichen Raumes.
In erster Linie sind türkisch-arabischstämmige Großfamilien der Mhallamiye gemeint, aber nicht nur; so wird auch der Abou-Chaker-Clan in Berlin genannt. Phänomenologisch geht es um Tumultlagen, Solidarisierungseffekte, Drogenhandel, Gewaltdelikte bis hin zu Tötungsdelikte, ausgefeilte Betrugstechniken (z.B. Masche „falscher Polizeibeamter“), Gewerbebetriebe von Einzelinhabern mit überhöhten Rechnungen oder als Einfallstor weiterer krimineller Aktivitäten, kriminelle Handlungen im Gebrauchtwagenhandel, Immobilienerwerb als Geldwäsche mittels Strohleuten, Sozialleistungsmissbrauch und zahlreiche im Familienverband gedeckte Straftaten usw.
Dabei werden unangenehme Aspekte angesprochen und es wird versucht, die kriminellen – strukturierten – Erscheinungsformen mit OK-Elementen, aber auch anderen Phänomenen abzugleichen (etwa Rockermilieus oder der Rapperszene und deren Ausnutzung). Positiv sind die Bemühungen um erste Strukturen zu würdigen, wie etwa Aspekte der Geschäftstätigkeit (Shisha- Bars, Wettbüros, Spielhallen, Barber- Shops u.a.) mit der Hierarchie in den Familienclans sowie deren Bedeutung und Zwecksetzung.
Kriminalistische Analysen dürften gerade in solchen Betrachtungen Nutzen für das Verständnis und die Intervention und Prävention bieten. Deutlich muss auch der praktische Nutzen des Buches für Repression und Prävention hervorgehoben werden. Beispiele möglicher Kontrollstrategien werden zahlreich aufgelistet. Städte und Kommunen sowie Polizeibehörden, die nicht pauschal meinen, mit „Clans“ kein Problem zu haben, sondern längst die Veränderung ihrer örtlichen Strukturen bemerken, werden hier fündig werden! Neben der Sensibilisierung bietet das Buch also auch umsetzbare Gegenmaßnahmen.

Prof. Dr. Britta Bannenberg, Gießen


Verlag C.F. Müller

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