Die Bundesregierung hat am 22.2.2021 einen 116 Seiten umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt. Mit dem Mammutwerk soll das Ausländerzentralregister (AZR) zum führenden und zentralen Ausländerdateisystem für alle ausländerrechtlichen Fachverfahren weiterentwickelt werden, mit der Folge, dass AZR-relevante Daten nur einmal erhoben, im AZR gespeichert und auch von dort in die Fachverfahren übernommen werden können. Änderungen am Datenbestand des AZR oder im Datenbestand des Fachverfahrens werden am jeweils anderen Bestand nach Prüfung und Freigabe durch die Fachbehörde automatisiert vollzogen (Synchronität der Datenbestände).
Zukünftig sollen bestimmte - bisher in den Ausländerdateien vorgehaltene - Daten unmittelbar an das AZR übermittelt und zur Vermeidung von Doppelspeicherungen nur noch dort gespeichert werden, sowie die diesbezüglichen Dateisysteme der Ausländerbehörden bei Änderungen am Datenbestand des AZR automatisiert aktualisiert werden. Zur Herstellung der Synchronität der Datenbestände sollen im AZR-Gesetz zunächst die rechtlichen Voraussetzungen dahingehend geschaffen werden, dass Daten, die bisher in der dezentralen Ausländerdatei A (§§ 62 ff. der Aufenthaltsverordnung) gespeichert werden, zukünftig zentral im AZR gespeichert werden können. Der Datenkranz des AZR wird hierzu im erforderlichen Umfang erweitert.
Um das AZR als zentrales Ausländerdateisystem nutzen zu können, soll die Möglichkeit einer zentralen Dokumentenablage geschaffen werden, unter anderem für Dokumente, die von Ausländern bereits im Original vorgelegt wurden und regelmäßig auch von anderen Behörden im Volltext kurzfristig benötigt werden, wie Ausweis- und Identifikationsdokumente. Bei ausländischen Ausweisdokumenten besteht die Möglichkeit, auch die Ergebnisse der Echtheitsprüfung zu speichern. Eine zentrale Ablage und Dokumentation der Validität erlaubt es somit anderen Behörden, dort vorgelegte Ausweisdokumente mit den gespeicherten abzugleichen und auf eigene Echtheitsüberprüfungen zu verzichten. Es besteht auch der Bedarf, den Asylbescheid zentral zu speichern, da dieser für aufenthaltsrechtliche Zwecke von den Ausländerbehörden benötigt wird. Zudem sollen ausländerrechtliche Entscheidungen, die eine vollziehbare Ausreisepflicht begründen, zentral gespeichert werden.
Durch die Weiterentwicklung des AZR soll auch eine bessere Datenqualität im AZR erreicht werden, da alle Behörden, die mit der Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Vorschriften betraut sind, auf denselben einheitlichen und aktuellen Datenbestand zugreifen können. Positive Auswirkungen sind ebenfalls auf die Datenpflege bei den Ausländerbehörden, aber auch bei den für die Registerpflege zuständigen Stellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Bundesverwaltungsamt (BVA) zu erwarten, da nur noch der eigene Datenbestand gepflegt werden muss und dieser automatisch mit den Datenbeständen anderer Behörden synchronisiert wird. Auch werden Verwaltungsabläufe verbessert und medienbruchfrei ausgestaltet.
Der Gesetzentwurf ist auf der Website des Bundesinnenministeriums als PDF-Download abrufbar.
bf (Quelle: Pressemeldung BMI v. 25.2.2021)