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Ausgabe März 2021

Fachartikel

Kapitalverbrechen

Die Bombenfalle – unmittelbares Ansetzen zum versuchten Tötungsdelikt
Rechtliche Bewertung, Tatmehrheit bei zeitgleicher Auslegung mehrerer Fallen
Von Dr. Annette Marquardt
 

Todesermittlungen

Suizid am Arbeitsplatz
Eine Einzelfallrekonstruktion
Von Dr. Sandra Hahn und Kathrin Engeldinger
 

Linksextremismus

Gewaltorientierte deutsche Linksextremisten und die Corona-Krise
Von Prof. Dr. Stefan Goertz
 

Cybercrime

Die Bekämpfung von Cyberbedrohungen in der Tschechischen Republik
Von Prof. Miroslav Mareš
Anmerkungen und Literatur (PDF-Download)
 

Verdeckte Ermittlungen

Der Einsatz Verdeckter Ermittler bei der Verfolgung von Staatsschutzdelikten
Von Arnold Keller
 

Einsatztraining

Polizeiliches Einsatztraining
Was es ist und was es sein sollte
Von Prof. Dr. Dr. Mario S. Staller und Prof. Dr. Swen Koerner
 

Führung

Veränderungsförderliche Führung
Die Rolle polizeilicher Führungskräfte in der Alltagsorganisation bei der Entwicklung BAO-spezifischer Veränderungskompetenz
Von Dirk Tröger
 

Versammlungsrecht

Sicherstellung und Beschlagnahme von Informationsträgern im Versammlungsgeschehen
Von Prof. Hartmut Brenneisen
 

Kriminalistik-Schweiz

Mobile Forensik
Dem drohenden Datenverlust bei der Strafprozessualen Siegelung entgegenwirken
Von Bernhard Droz

 

Kriminalistik-Campus

Social Media als Medium der Kriminalprävention
Orientierung an definierten Erfolgsfaktoren der Unternehmenskommunikation
Von Johannes Klinger

Rechtsradikale Strukturen in der Polizei
Diversity Management als möglicher Bekämpfungsansatz
Von René Geist

 

Recht aktuell

Zur Verwertung einer früheren polizeilichen Zeugenaussage

Förderung der Zwangsprostitution

 

Literatur

Janine Schröder: Politisch motivierte Gewalt

 

 

 




 

 

Fachartikel

Die Bombenfalle – unmittelbares Ansetzen zum versuchten Tötungsdelikt
Rechtliche Bewertung, Tatmehrheit bei zeitgleicher Auslegung mehrerer Fallen
Von Annette Marquardt
Im Mai 2018 explodiert auf einem Gehöft eine Rohrbombe. Durch Zufall wird niemand tödlich verletzt. Erste Ermittlungen geben Hinweise auf Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie. A, gelernter Radio- und Fernsehtechniker, der in der Schweiz lebt, wird im Juli 2018 festgenommen. A teilt daraufhin der Schweizer Polizei mit, weitere Bomben auf dem Hof abgelegt zu haben. Tatsächlich werden daraufhin weitere Bomben gefunden. Er räumt in der staatsanwaltschaftlichen Vernehmung den Bau der Bomben und deren Ablage auf dem Hof im Wesentlichen ein, gibt aber an, er habe niemanden töten wollen. Der Fall wirft einige rechtlich interessante Probleme auf.

Suizid am Arbeitsplatz
Eine Einzelfallrekonstruktion
Von Sandra Hahn und Kathrin Engeldinger
3 Stunden und 56 Minuten – das steht dem „Durchschnittsdeutschen“ an einem Werktag zur sog. „Freizeit“ zur Verfügung (vgl. Freizeit Monitor). Im Umkehrschluss verbringt der Mensch die meiste Zeit auf der Arbeit. Der Beruf zählt somit wie selbstverständlich zu einem Bestandteil des Lebens, mit hohem Bedeutungsgehalt und Identifikationspotential. Allerdings kann der jeweilige Arbeitnehmer die eigene Existenz in Frage stellen, sodass die Identität einer Person in hohem Maße bedroht ist (vgl. Nitsch 1981: 124). Die Gründe hierfür sind vielfältig, seien dies Veränderungen personeller oder inhaltlicher Art, eigenes Fehlverhalten, mangelnde Anerkennung, etc. Dies ist positionsunabhängig, sodass von einer Hilfskraft bis hin zur Leitungsperson Krisenbewältigung gefordert wird. Die hieraus resultierenden Folgen sind gravierend: Unzufriedenheit bis hin zu gesundheitlichen Folgen können Auswirkungen ebenso darstellen, wie ein dahin begründeter Suizid. Dies verdeutlicht die Brisanz dieses Themas neben dem Fakt, dass die Art der Durchführung des Suizides insbesondere durch die Wahl des Ortes Symbolkraft hat. So sind Suizide am Arbeitsplatz keine Seltenheit.

Gewaltorientierte deutsche Linksextremisten und die Corona-Krise
Von Stefan Goertz
Dieser Beitrag analysiert aktuelle Trends im deutschen Linksextremismus und beginnt mit einer Analyse linksextremistischer Strukturen und ihrer Gewaltorientierung, dabei mit der aktuellen Tendenz von Kampfsporttraining der Antifa. Das Kapitel drei untersucht ein neues Niveau linksextremistischer Gewalt und stellt die Frage, ob die Gefahr eines neuen Linksterrorismus droht, wofür das Bundesamt für Verfassungsschutz verschiedene Indikatoren gefunden hat. Hierbei stellen die deutschen Verfassungsschutzbehörden neue Radikalisierungstendenzen bei gewaltorientierten Linksextremisten fest. Kapitel vier beleuchtet Corona und linksextremistische Gewalt, darunter einen Brandanschlag im Zusammenhang mit einer Corona-App, einen linksextremistischen Aufruf zu Plünderungen sowie linksextremistische Gewalt im Zusammenhang mit Corona-Demonstrationen in Stuttgart.

Die Bekämpfung von Cyberbedrohungen in der Tschechischen Republik
Von Miroslav Mareš
Die Sicherheit der Tschechischen Republik wurde während der COVID-Krise durch gezielte Angriffe auf die Krankenhäuser und weitere wichtige Objekte ernsthaft gefährdet. Auch weitere Bedrohungen aus dem Cyberraum stellen eine große Herausforderung für die tschechischen Sicherheitsbehörden, einschließlich der polizeilichen und justiziellen Stellen. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Aspekte der aktuellen Cybersicherheit in Tschechien analysiert, wobei eine wichtige Rolle auch die internationale und europäische Zusammenarbeit spielt. Auch die gemeinsamen Projekte der staatlichen und akademischen Institutionen in verschiedenen wissenschaftlichen Gebieten tragen wesentlich zur Verbesserung der Sicherheitslage bei.
Anmerkungen und Literatur (PDF-Download)

Der Einsatz Verdeckter Ermittler bei der Verfolgung von Staatsschutzdelikten
Von Arnold Keller
Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Schwierigkeiten beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers (VE) im Bereich der Staatsschutzdelikte. Der Prämisse folgend, dass ein VE grundsätzlich keine Straftaten begehen darf, stellt sich die Frage, ob ein Einsatz im Rahmen der Terrorismusbekämpfung überhaupt praktikabel ist. Denn die Gefahr, sich einer Strafverfolgung auszusetzen, besteht vor allem deswegen, weil schon bereits relativ niedrigschwellige organisationsbezogene Handlungen als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gewertet werden könnten. Rechtfertigungsgründe und Einstellungsmöglichkeiten durch die Staatsanwaltschaft helfen in der Praxis nicht weiter. Ein Ausweg besteht darin, denkbare Unterstützungshandlungen unter dem Aspekt der „fehlenden Wirksamkeit“ aus dem Tatbestandsbereich auszuscheiden. Dies bedarf in jedem Fall einer engen Absprache zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Letztlich ist jedoch der Gesetzgeber gefordert, die Rechtssicherheit für VE-Einsätze im Bereich der Terrorismusbekämpfung durch legislative Maßnahmen zu erhöhen.

Polizeiliches Einsatztraining
Was es ist und was es sein sollte
Von Mario S. Staller und Swen Koerner
Der Austausch über und die Diskussion von Elementen innerhalb der Handlungspraxen des polizeilichen Einsatztrainings bedarf eines gemeinsamen Sprachcodes, welcher so – zumindest aktuell – noch nicht vorliegt. Der vorliegende Beitrag stellt die Bedeutungsumfänge für eine Diskussion und in der Praxis notwendigen Begrifflichkeiten vor – und stellt diese theoriegeleitet in den Zusammenhang zueinander.

Veränderungsförderliche Führung
Die Rolle polizeilicher Führungskräfte in der Alltagsorganisation bei der Entwicklung BAO-spezifischer Veränderungskompetenz
Von Dirk Tröger
Die dynamischen ad-hoc-Prozesse im Zusammenhang mit einer Besonderen Aufbauorganisation (BAO) erfordern von den Mitarbeitenden des Bundeskriminalamtes (BKA) stark ausgeprägte veränderungsspezifische Kompetenzen, die durch veränderungsförderliche Führungskonzepte und Instrumente des Change-Management adressiert werden können. Die Mitarbeit in einer BAO des BKA kann durch die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich als Belastung empfunden werden, die abhängig von den persönlichen Lebensumständen als mehr oder weniger hinnehmbar eingeschätzt wird. Diese Wahrnehmung resultiert insbesondere aus der Intensität des Einsatzes und den dahingehenden Auswirkungen auf den persönlichen Lebensbereich der Betroffenen. Kooperatives Führungsverhalten in der Alltagsorganisation hat sich dahingehend als mittelbarer Prädiktor für zentrale Elemente des komplexen Konstruktnetzwerkes der Veränderungskompetenz erwiesen. Die festgestellten Zusammenhänge werden durch das BAO-spezifische Wissen und den wahrgenommenen Nutzen einer BAO zur Erreichung der Organisationsziele des BKA mediiert.

Sicherstellung und Beschlagnahme von Informationsträgern im Versammlungsgeschehen
Von Hartmut Brenneisen
Bei Versammlungen werden im Rahmen der verbürgten Gestaltungs- und Typenfreiheit regelmäßig Transparente, Plakate, Schilder, Flugblätter und sonstige Informationsträger verwendet. Dabei kann es sich im Einzelfall auch um inkriminierte Medien handeln. In diesem Beitrag werden die in Betracht kommenden Befugnisnormen für eine Sicherstellung bzw. Beschlagnahme im Lichte der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG und der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG sowie damit verbundene Probleme dargestellt. Zugleich wird in diesem Kontext die Modernisierung des Schriftenbegriffs durch das Sechzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs vom 30.11.2020 berücksichtigt.

Mobile Forensik
Dem drohenden Datenverlust bei der Strafprozessualen Siegelung entgegenwirken
Von Bernhard Droz


 


 

 

Kriminalistik Campus

Redaktion:
Joachim Faßbender, Fachgebiet III.3: Kriminalistik – Phänomenbezogene Kriminalstrategie,
Deutsche Hochschule der Polizei


Social Media als Medium der Kriminalprävention
Orientierung an definierten Erfolgsfaktoren der Unternehmenskommunikation
Von Johannes Klinger

Die Nutzung von Sozialen Medien fordert die Polizeibehörden in vielfältiger Weise heraus, bietet jedoch gleichzeitig auch Chancen in kriminalistischen Handlungsfeldern wie der Kriminalprävention. Sind diesbezügliche Ansätze in der Kriminalistik bislang wenig erforscht, hat die Kommunikationswissenschaft bereits umfangreiche Erkenntnisse hervorgebracht. In der vorliegenden Arbeit verknüpft der Autor beide Disziplinen und analysiert die Übertragbarkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Unternehmenskommunikation auf die polizeiliche Präventionsarbeit. Die hierbei erzielten Ergebnisse können bereits unmittelbar angewandt werden und damit einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Präventionsarbeit leisten. Gleichzeitig wird jedoch auch der Bedarf einer weitergehenden Betrachtung, wie sie im Rahmen einer solchen Arbeit nicht möglich ist, deutlich. Damit entfaltet die Darstellung einen unmittelbaren praktischen Nutzen und kann darüber hinaus als Ausgangspunkt für vertiefende Untersuchungen dienen.

Joachim Faßbender

 


Rechtsradikale Strukturen in der Polizei
Diversity Management als möglicher Bekämpfungsansatz
Von René Geist, Bundeskriminalamt, Studiengang MA Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement

Mit dem Thema „Rechtsradikale Strukturen in der Polizei“ greift der Autor ein hochaktuelles und nicht nur für die Polizei bedeutsames Thema auf. So haben zahlreiche bekannt gewordene Sachverhalte der jüngeren Vergangenheit eine öffentliche Diskussion um rechtsradikale/-extremistische Einstellungen und deren Einfluss auf das polizeiliche Handeln ausgelöst sowie insbesondere auch die Frage aufgeworfen, wie diesen wirksam begegnet werden kann. Neben organisationalen Maßnahmen richtet sich der Fokus auf die Vermittlung von Normen und Werten sowie deren Verstetigung im polizeilichen Alltag und damit auf die Persönlichkeitsentwicklung der Beschäftigten. In der vorliegenden Arbeit geht der Autor der Frage nach, inwieweit das Konzept des Diversity Managements einen diesbezüglichen Beitrag zu leisten vermag. Ausgehend einer ökonomisch basierten Betrachtung zentraler Argumente erfolgt eine Bewertung der Übertragbarkeit in einem ganzheitlich gedachten Kontext zur Stärkung der Resilienz der Polizei als Institution gegenüber rechtsextremistischen Einflüssen. Neben Argumenten für die Nutzung des Konzepts Diversity Management als ein Baustein eines polizeiorganisatorischen Gesamtkonzepts wird abschließend diesbezüglich bestehender Forschungsbedarf aufgezeigt.

Joachim Faßbender


 

  


 

 

Recht aktuell

Zur Verwertung einer früheren polizeilichen Zeugenaussage
1. § 252 StPO (Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung) ist - über den Wortlaut hinaus - nicht nur als Verlesungs-, sondern als Verwertungsverbot aufzufassen, das auch jede andere Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Aussage, insbesondere die Vernehmung von Verhörspersonen, ausschließt.
2. Ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Zeuge kann zwar die Verwertung seiner in einer polizeilichen Vernehmung getätigten Angaben wirksam gestatten. Dies gilt jedoch nur dann, wenn er zuvor über die Folgen des Verzichts ausdrücklich belehrt worden ist (sog. qualifizierte Belehrung).

BGH, Beschl. v. 25.8.2020
2 StR 202/20

jv



Förderung der Zwangsprostitution
1. Der Täter veranlasst eine zur weiteren Ausübung der Prostitution bereite Person i. S. des § 232a Abs. 1 Nr. 1 StGB zur Fortsetzung derselben, wenn er sie entgegen ihrem Willen zu einer qualitativ intensiveren oder quantitativ wesentlich umfangreicheren Form der Ausübung bewegt oder von einer weniger intensiven bzw. wesentlich weniger umfangreichen Form abhält.
2. List i. S. des § 232a Abs. 3 StGB ist jede Verhaltensweise des Täters, die darauf gerichtet ist, seine Ziele unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Absichten und Umstände durchzusetzen. Die irreführenden Machenschaften müssen sich auf die Tatsache der Prostitutionsausübung an sich beziehen. Das lediglich arglistige Schaffen eines Anreizes gegenüber einer Person, die sich frei für oder gegen eine Prostitutionsaufnahme oder -fortsetzung entscheiden kann, reicht nicht aus.
3. Das Hervorrufen eines bloßen Motivirrtums fällt regelmäßig nicht unter § 232a Abs. 3 StGB.

BGH, Beschl. v. 4.8.2020
3 StR 132/20

jv

 

  


 

 

Literatur

Janine Schröder, Politisch motivierte Gewalt
Eine qualitative Befragung in der linksautonomen Szene, Tectum-Verlag, Baden-Baden 2020, 180 Seiten, Softcover, 36 Euro

Durch die gewalttätigen Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg 2017 wurde eine breitere Öffentlichkeit daran erinnert, dass es auch einen linken Extremismus mit einem Gewaltpotential gibt. Meist sind dies heute Anhänger der Autonomen- Szene. Sie besteht bereits seit Anfang der 1980er Jahre, Aufsätze oder Bücher zu ihr liegen aber häufig nur von früheren Protagonisten oder Sympathisanten vor. Denn die Akteure schotten sich gern gegenüber der Außenwelt ab, was sowohl in der Einstellung gegenüber Journalisten wie Wissenschaftlern gilt. Ausnahmen bestätigen die Regel. Eine solche Ausnahme ist die von der Sozialwissenschaftlerin Janine Schröder vorgelegte Studie. Es handelt sich hier um eine qualitative, nicht um eine quantitative Studie. Insofern ist der Einwand, es seien nur sieben Person befragt worden und es könne nicht von Repräsentativität gesprochen werden, unangemessen.
Der Autorin will „einen Einblick in die Lebenswirklichkeit aktiver Mitglieder linksautonomer Szenen“ (S. 3) geben. Dazu fragt sie nach den Gründen und Zielen, die sich mit politisch motivierter Gewalt verbinden, nach deren Definition und Einschätzung im Kontext von politischem Protest, nach gruppendynamischen Faktoren bei der Radikalisierung und nach den Grenzziehungen bei Körperverletzungen und Sachbeschädigungen. Zunächst geht es aber um den aktuellen Forschungsstand, wobei die Arbeiten zu den Autonomen erstaunlicherweise fast komplett ignoriert werden. Anschließend erfolgen Begriffsbestimmungen hinsichtlich der „Politisch motivierten Gewalt“. Dabei referiert die Autorin aus der Sekundärliteratur, nimmt aber selbst keine Arbeitsdefinition für ihre Studie vor. Danach werden Gewalttheorien aus der Soziologie vorgestellt, welche die spätere Auseinandersetzung mit dem Thema methodisch umrahmen.
Bei der folgenden forschungsmethodischen Darstellung wird auch mehr auf eigenen Füßen gegangen. Als geeignetes Erhebungsinstrument soll es um die Form „episodischer Interviews“ (S. 30) gehen, wofür die Gewinnung von Interviewpartnern für Schröder nicht leicht war. Sie schildert deren Bedenken im Vorfeld, befürchtete man doch bei einer „Enttarnung“ mögliche strafrechtliche Konsequenzen. Erst nach allgemeinen Informationen über die jeweiligen Interviewsituationen geht es darum, die Gesprächsinhalte bezüglich bestimmter Hauptkategorien aufzuarbeiten. Dazu gehören etwa „Zugang zur linksautonomen Szene“, „Gruppendynamische Faktoren“, „Einstellungen und Werte“, „Sinn und Zweck der Gewaltanwendung“ oder „Abläufe von Aktionen“. Die Autorin erweist sich dabei als gute Beobachterin und Interpretin, was etwa die Ausführungen zu „Hierarchien“ zeigen: Sie „sind in den Gruppierungen nicht gewollt … Es entwickeln sich erfahrungsbasierte Hierarchien (…), die abhängig von der Präsenz und Dauer der Aktivität einer Person sind“ (S. 72).
Gegen Ende werden die Ergebnisse zusammengefasst, wobei aber von den Autonomen kein rundes Bild entsteht. Dies ist nicht der Autorin anzulasten, hat es doch etwas mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun. Sie konstatiert: „Feststellbar ist …, dass sich die Akzeptanz von Gewalt und die eigene Bereitschaft zur Anwendung dieser erhöht, je aktiver die Person in linksautonome Kreise eingebunden ist …“. Oder: Es werden „radikale Positionen bezüglich Gewaltanwendung überwiegend nicht von anderen Mitgliedern kritisiert, da jeder Aktivist in seinem Standpunkt toleriert wird“ (S. 106). Die Arbeit ist bilanzierend aufgrund der Aufarbeitung von Statements aus der Szene wichtig. Insofern wird eine Forschungslücke ansatzweise geschlossen. Mitunter beschreibt die Autorin die dort vertretenen Einstellungen und Positionen primär, eine kritische Einordnung hätte der Studie noch einen größeren Wert gegeben. Gleichwohl hat man es hier mit einer Arbeit zu tun, welche Auskunft über ein ansonsten ignoriertes Phänomen gibt.

Armin Pfahl-Traughber.


Verlag C.F. Müller

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