Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Polizei Berlin haben am 15. März 2021 das Lagebild „Clankriminalität“ Berlin 2020 veröffentlicht. In dem 37-seitigen Bericht werden die umfangreichen Maßnahmen des vergangenen Jahres aufgeführt. Berlins Innensenator Andreas Geisel sagte dazu: „Bei der Bekämpfung der Clankriminalität habe ich von einem Marathon gesprochen. Wir befinden uns immer noch am Anfang, haben jetzt aber unseren Laufrhythmus gefunden. Wir haben auch 2020 nicht nachgelassen beim Kampf gegen schwere Straftaten und öffentlichen Regelbruch. Polizei und Justiz machen sehr deutlich, dass unsere Stadt nicht den Clans gehört. In Berlin gilt gleiches Recht für alle. Und das setzen wir entschlossen durch.“
Die Maßnahmen des 5-Punkte-Plans von November 2018 – konsequente Verfolgung und Ahndung von Regelverstößen, die Einziehung von Vermögen, verstärkte Gewerbe- und Finanzkontrollen, die Erarbeitung eines phänomenbezogenen Präventions- und Ausstiegskonzepts sowie die ressortübergreifende Zusammenarbeit – wurden auch im Jahr 2020 trotz der Pandemielage umgesetzt.
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 240 polizeiliche Kontrolleinsätze durchgeführt, davon 71 im Verbund mit anderen Behörden.
Berlins Innensenator Andreas Geisel betonte, dass sich Ermittlungen grundsätzlich gegen einzelne Straftäter oder Gruppierungen richten. „Wir nehmen niemanden in Sippenhaft, nur weil er oder sie Mitglied einer bestimmten Familie ist. Wir gehen gegen Kriminelle vor, nicht gegen Familien. Bei den kriminellen Clanmitgliedern stellt die Polizei eine zunehmende Verunsicherung fest. Die Kriminellen merken jetzt offenbar, dass wir es ernst meinen. Gut, dass diese Botschaft angekommen ist.“
In Berlin sind derzeit 388 Personen dem Phänomenbereich der „Clankriminalität“ zuzuordnen (Stand 31.12.2020). Im Jahr 2020 wurden insgesamt 1.013 Straftaten durch 291 Tatverdächtige, die der „Clankriminalität“ zugordnet wurden, registriert. Die Schwerpunkte lagen im Bereich der Verkehrsstraftaten (139), der Betäubungsmittelkriminalität (130), der Gewalt- (118) und Eigentumskriminalität (100). Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden laut Lagebericht 2020 stadtweit und in unterschiedlicher Intensität begangen. Dabei werden auch Verbindungen zu speziellen Szenen wie Rockern, Türstehern, Boxern oder „Rappern“ genutzt; ebenso gewerbliche Aktivitäten, wie das Betreiben von Shisha-Bars, An- und Verkaufsgeschäften, Juweliergeschäften oder Autovermietungen.
Die Einziehung illegalen Vermögens führt zu einer nachhaltigen Schwächung krimineller Strukturen. Dies hat die Beschlagnahme von 77 Immobilien im Jahr 2018 und die Beschlagnahme der Mieteinnahmen im Jahr 2019 gezeigt. Am 7. April 2020 hat das Landgericht Berlin die Einziehung zweier dieser Immobilien beschlossen; diese Entscheidung ist seit September 2020 rechtskräftig.
Ermittlungsverfahren werden sowohl bei den Polizeiabschnitten, den örtlichen Direktionen, als auch im Landeskriminalamt bearbeitet. Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Zigaretten (GE Zig) der Polizei Berlin und des Zollfahndungsamtes wurde im Januar 2019 um das Deliktsfeld des Einfuhrschmuggels und -handels mit unversteuertem Wasserpfeifentabak erweitert, um Täterstrukturen sowie Geschäfts- und Lieferstrukturen zu ermitteln und zu zerschlagen.
Um die behördenweite Erkenntnislage zu kriminellen Strukturen im Phänomenbereich „Clankriminalität“ zu verbessern und polizeiliche und ordnungsbehördliche Maßnahmen zu Straftätern und Täterstrukturen zu intensivieren, wurde im April 2019 das Zentrum für Analyse und Koordination zur Bekämpfung krimineller Strukturen (ZAK BkS), das zwischenzeitlich im LKA 7 angegliedert ist, eingerichtet. Die Dienststelle dient als sogenannter Single Point of Contact (SPoC) für Landesbehörden und -organisationen, Bundesbehörden, andere Bundesländer sowie internationale Ansprechpartner.
Um Rechtsverstößen im Straßenverkehr im Zusammenhang mit „Clankriminalität“ Rechnung zu tragen, wurde im 4. Quartal 2020 in der Direktion Einsatz/Verkehr eine Schwerpunktsetzung zur Unterstützung von Ermittlungsverfahren im Bereich des Straßenverkehrs vorgenommen, insbesondere im Zusammenhang mit sog. Koks- Taxen sowie Mietfahrzeugen.
Der Lagebericht Clankriminalität 2020 ist online abrufbar auf der Website der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin.
bf (Quelle: Pressemitteilung Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 15.3.2021)