Logo C.F. Müller
Ausgabe Juni 2021

 

Fachartikel

Linksterrorismus

Täter als Opfer und Opfer als Täter
Die Propaganda der RAF zwischen Fiktionen und Fakten
Von Dr. Harald Bergsdorf

Das Sozialistische Patientenkollektiv Heidelberg (SPK)
Kriminelle Vereinigung, Rekrutierungsbecken und Kaderschmiede für Terroristen
Von Bernd Fuchs

„Für ein sozialistisches Palästina“ – Die linksextremistische „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP)
Ideologie, Ziele, Strukturen
Von Dr. Christian Herrmann

 

Islamismus

Islamistischer Extremismus auf dem westlichen Balkan
Von Prof. Dr. Kolë Krasniqi

 

Kindesmisshandlung

„Mit dem Klaps auf den Po fängt es an“
Elisabeth Trube-Becker, vor 70 Jahren erste Professorin für Rechtsmedizin, machte die Erforschung und Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder zu ihrem Lebenswerk
Von Joseph Weisbrod

 

Organisierte Kriminalität

„Besetzung der höchsten Position in der kriminellen Hierarchie“
Erste Verurteilung, Berichterstattung in der Presse und Bedeutung für die rechtsanwendende Praxis in Russland
Von Dr. Petr A. Skoblikow
Anmerkungen und Literatur (PDF-Download)

 

Geldwäsche

Das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
Von Dr. Manfred Reuter

 

Cybercrime

Spenden Scamming – eine psychologische Sicht auf die neue Form des Internetbetrugs
Von Miriam Stocker und Joachim Albrecht

 

Kriminalistik-Schweiz

Romance Scam
Ergebnisse einer experimentellen Studie in der Schweiz
Von Olivier Beaudet-Labrecque, Renaud Zbinden und Sandra Langel

 

Kriminalistik-Campus

Die nigerianische organisierte Kriminalität und ihre Erscheinungsformen in Deutschland
Von Enya Körffer

Neue Polizeigesetze: Ein Schritt zu mehr Sicherheit oder der Weg in den Polizeistaat?
Eine kritische Betrachtung anhand des 2018 neu gestalteten POLG NRW
Von Bernd Schönemann

 

Recht aktuell

Sexuelle Handlung eines Frauenarztes bei der Untersuchung von Patientinnen

Zur Verwertung von Erkenntnissen aus TKÜ gegenüber Verteidiger

 

Literatur

An den Bedürfnissen von Theorie und Praxis orientierte Kommentierung
Kindhäuser/Hilgendorf: Strafgesetzbuch, Lehr- und Praxiskommentar

_________________________

Fachartikel

Täter als Opfer und Opfer als Täter
Die Propaganda der RAF zwischen Fiktionen und Fakten
Von Harald Bergsdorf
Die RAF ermordete zwischen 1970 und 1998 über 30 Menschen, darunter zahlreiche Polizeibeamte. Um ihre Morde zu rechtfertigen, stilisierte sich die RAF in ihrer Propaganda zum Opfer statt Täter. Ihre Morde sollten als Reaktion auf den angeblich gewalttätigen, mörderischen, terroristischen und „faschistischen Kapitalismus“ gelten. Nach der Festnahme fast ihrer gesamten Führung 1972 verstärkte die RAF ihre Opfer-Rhetorik, indem sie eine Kampagne gegen die vermeintliche „Isolationsfolter“ startete und mit „Hungerstreiks“ versuchte, den vermeintlich „faschistischen Repressionsstaat“ und seine Repräsentanten als die wahren Täter darzustellen.
Letztlich haben Terror und Propaganda der RAF die Bundesrepublik in ihrer Substanz und Existenz grundsätzlich nie unterminiert. Die Morde und anderen Gewalttaten der RAF bedeuteten primär eine ernste Herausforderung für die öffentliche Sicherheit. Nie war die freiheitlich-demokratische Grundordnung selbst durch die RAF wirklich gefährdet.

Das Sozialistische Patientenkollektiv Heidelberg (SPK)
Kriminelle Vereinigung, Rekrutierungsbecken und Kaderschmiede für Terroristen
Von Bernd Fuchs
Vor 50 Jahren breitete sich der Linksterrorismus im Deutschland immer weiter aus. Er erreichte nach den Metropolen auch Städte und Gemeinden in der Fläche. Aus dem breiten Spektrum subkultureller Szenen und Wohngemeinschaften schlugen viele den Irrweg in den linksrevolutionären Klassenkampf ein. Es entstanden zunehmend lose oder fest organisierte Gruppierungen, die hemmungslos auf menschenverachtende Gewalt setzten. Ein Beispiel ist das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) Heidelberg, das konkret auf einen Umsturz hinarbeitete. Allein die lange Liste späterer RAF-Terroristen mit SPK-Vergangenheit verdeutlicht die Gefahr, die von dieser kriminellen Vereinigung in nur anderthalb Jahren ihres Bestehens ausging. Nicht von ungefähr spielte die Universitätsstadt Heidelberg auch danach eine zentrale Rolle im Linksterrorismus und dessen Bekämpfung.

„Für ein sozialistisches Palästina“ – Die linksextremistische „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP)
Ideologie, Ziele, Strukturen
Von Christian Herrmann
Der Beitrag zeichnet die Entstehungsgeschichte der linksextremistischen palästinensischen Gruppe PFLP (Volksfront für die Befreiung Palästinas) nach. In einem zweiten Schritt werden die wesentlichen ideologischen Grundlagen der Bewegung herausgearbeitet und die Strukturen der Gruppe dargestellt. Eine Prognose und Handlungsempfehlungen schließen den Beitrag.

Islamistischer Extremismus auf dem westlichen Balkan
Von Kolë Krasniqi
Die tiefgehenden Wirtschaftskrisen und politischen Spannungen, die während der letzten beiden Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens vorherrschten, insbesondere die Kriege in Bosnien und im Kosovo, führten in allen gesellschaftlichen Schichten auf dem westlichen Balkan zu sozialer Unsicherheit. Diese charakteristischen Bedingungen, die mangelnde Funktionsfähigkeit des Staatsapparates, das hohe Ausmaß der Korruption sowie der Niedergang des Gesundheitssystems und des Bildungssystems ermöglichten es extremistischen ausländischen Organisationen, in manchen Staaten auf dem westlichen Balkan ungehindert zu operieren. Während dieses Zeitraums wurden alle Länder der Region von unterschiedlichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Krisen und Konflikten erschüttert. Unter diesen Umständen war es ausreichend, dass sich eine extremistische ausländische Organisation in Bosnien, Albanien oder Mazedonien einnistete, sodass sie über ethnische Bindungen und die gemeinsame islamische Tradition, die in dieser kompakten geographischen Region besteht, ihre destruktiven Umtriebe auch auf andere Teile des westlichen Balkans ausweiten konnte.

„Mit dem Klaps auf den Po fängt es an“
Elisabeth Trube-Becker, vor 70 Jahren erste Professorin für Rechtsmedizin, machte die Erforschung und Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder zu ihrem Lebenswerk
Von Joseph Weisbrod
Die meisten Kinder, die zu ihr kamen, lebten nicht mehr. Elisabeth-Trube Becker musste im Institut für Rechtsmedizin der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität vor allem die Misshandlungen mit Todesfolge begutachten. Dem Verfasser dieses Artikels erklärte die erste Frau auf einem Lehrstuhl für Rechtsmedizin in ihrem Düsseldorfer Institut: „Die Misshandlungsformen selbst sind so vielgestaltig, wie sie die Phantasie des Misshandlers hervorbringen kann – und die ist unerschöpflich. Wahllos wird mit allen nur erreichbaren Gegenständen auf das Kind eingeschlagen. Es wird sexuell missbraucht, gebissen und mit heißem Wasser überbrüht. Hungernlassen, Tauchen in eiskaltes Wasser, Setzen auf den heißen Ofen. Die Liste der Grausamkeiten ließe sich beliebig fortsetzen.“

„Besetzung der höchsten Position in der kriminellen Hierarchie“
Erste Verurteilung, Berichterstattung in der Presse und Bedeutung für die rechtsanwendende Praxis in Russland
Von Petr A. Skoblikow
Der Autor wendet sich dem Thema der Einführung des Art. 210.1 in das Strafgesetzbuch der Russischen Föderation (StGB RF) zu, der die Strafbarkeit wegen der Besetzung der höchsten Position in der kriminellen Hierarchie festlegt. Die Arbeit weist auf die große Bedeutung der ersten Urteile und Berufungsentscheidungen für die Entwicklung der rechtsanwendenden Praxis aufgrund des Art. 210.1 StGB RF, die Einhaltung der Grundsätze des Strafrechts und des Gerichtsverfahrens hin. Es wird ein bestimmtes Herangehen an die Analyse dieser Prozesse angeboten und begründet, das den Gegenstand und die Mittel der Beweisführung in den Fällen dieser Kategorie, deren Besonderheiten im Falle der Verfolgung der führenden Personen der sog. Diebesgemeinschaft, die wichtigsten Varianten der Auslegung des entsprechenden Tatbestandes und dessen Rechtsfolgen berücksichtigt. Es werden die Reaktion der Medien auf das erste Urteil nach Artikel 210.1 StGB RF analysiert und anhand dieses Beispiels die Defizite der Presseberichte über Strafverfahren aufgezeigt sowie auf die Bildung einer verzerrten öffentlichen Meinung nicht nur über den betreffenden Fall, sondern auch über das Strafverfahren im Allgemeinen und die moderne Kriminalpolitik eingegangen.
Anmerkungen und Literatur (PDF-Download)

Das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
Von Manfred Reuter
Am 9.11.2020 brachte die Bundesregierung den „Gesetzentwurf zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“ in den Deutschen Bundestag ein. Nach ihrer Ansicht stellt die Geldwäsche nach wie vor ein bedeutendes nationales, europäisches und globales Problem dar. Geldwäsche schadet nicht nur der Integrität, Stabilität und dem Ansehen der Finanzbranche, sondern gefährdet auch den europäischen Binnenmarkt sowie die innere Sicherheit der Bundesrepublik und der EU. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll zugleich die am 2.12.2018 in Kraft getretene EU-Richtlinie 2018/1673 umgesetzt werden. Diese Richtlinie enthält Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und ihrer Sanktionierung. Sie war bis zum 3.12.2020 in nationales Recht umzusetzen. Das deutsche Recht entspricht zwar bereits weitgehend den internationalen Vorgaben zur Geldwäsche, soll nunmehr aber auch der EU-Richtlinie angepasst werden und über internationale Mindestvorgaben hinausgehen.

Spenden Scamming – eine psychologische Sicht auf die neue Form des Internetbetrugs
Von Miriam Stocker und Joachim Albrecht
Cybercrime ist ein stetig wachsender Bereich innerhalb der Kriminalpolizei, wobei die Aufklärungsquoten noch leider viel zu niedrig sind. Eine spezielle Form von Cybercrime stellt das Spenden Scamming dar. Dies ist eine neue Form des Internetbetrugs, in der Betrügende mit Fake-Profilen Fans durch Spendenaufrufe um ihr Geld bringen. Besonders anfällig für Spenden Scamming sind Personen durch das Ausüben von Autorität, mit hoher Anfälligkeit für sozialen Einfluss, mit hohem Konsistenzbedürfnis sowie geringer Selbstkontrolle1. Die Ermittlungen sind besonders herausfordernd, da im Internet viele Täterinnen und Täter anonym bleiben. Oftmals befinden sich Täterinnen oder Täter und Opfer an unterschiedlichen Orten, was eine orts- und länderübergreifende Zusammenarbeit der Behörden notwendig macht. Die besten Präventionsmöglichkeiten sind Aufklärung über das Vorgehen und eine Sensibilisierung der Weitergabe von persönlichen Daten und Fake-Profilen im Internet. Besonders stutzig sollten potenzielle Opfer werden, wenn eine Überweisung von Geldbeträgen an unbekannte Konten von nicht näher bekannten Personen gefordert wird.

Romance Scam
Ergebnisse einer experimentellen Studie in der Schweiz
Von Olivier Beaudet-Labrecque, Renaud Zbinden und Sandra Langel
Der Romance Scam (oder Liebesbetrug) ist eine Betrugsform, bei der sich die Täterinnen und Täter eine falsche Identität aneignen, um erst eine fiktive romantische Beziehung mit ihren Opfern aufzubauen und dann Geld von ihnen zu verlangen. In der Hoffnung, die vermeintliche Beziehung zu festigen, geben die Opfer den finanziellen Forderungen ihres Verehrers respektive ihrer Verehrerin nach. Diese Art von Betrug, die in den 2000er Jahren im Internet auftauchte, breitet sich unaufhörlich aus. Heute sind diese Betrüger auf allen Dating-Plattformen, auf Webseiten, in sozialen Netzwerken und Apps stark vertreten. Der Romance Scam ist zu einer weltweiten Plage geworden und wird von verschiedenen Strafverfolgungsbehörden zu den lukrativsten Betrugsarten des 21. Jahrhunderts gezählt. In der Literatur fehlt es jedoch an Untersuchungen zur Prävention und Repression.4 Der vorliegende Artikel beschreibt ein Experiment, das vom Forschungsteam des Instituts zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (IECC) der HEG Arc durchgeführt wurde.

_________________________

Kriminalistik Campus

Redaktion: Prof. Dr. Sigmund P. Martin, LL.M. (Yale), Hochschule des Bundes, Fachbereich Kriminalpolizei, Wiesbaden


Der Beitrag von Enya Körffer der überarbeitete Auszug einer kriminalwissenschaftlichen Bachelorthesis, die im Bachelorstudiengang der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung am Fachbereich Kriminalpolizei beim Bundeskriminalamt betreut wurde.
Das Phänomen der Organisierten Kriminalität (OK) unterliegt sowohl hinsichtlich seiner Erscheinungsformen, als auch hinsichtlich seiner Akteure, seiner Strukturen sowie den Herausforderungen und Bekämpfungsschwerpunkten einem steten Wandel. In zunehmendem Maße zeigt sich seit Jahren, dass die nigerianische OK mit ihren Aktivitäten in europäischen Städten, die sich längst bis nach Italien und auch nach Deutschland erstrecken, in zahlreichen Deliktsfeldern zu einem Akteur geworden ist, der nicht länger unterschätzt werden sollte. Dies betrifft nicht zuletzt die OK-Betätigungsfelder des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung und des Drogenhandels, aber auch neuartige kriminelle Geschäftsmodelle. In diesem Kontext sollte sich die diesem Betrag zugrundeliegende Thesis u.a. damit auseinandersetzen, wie sich die nigerianische Kriminalität und ihre Aktivitäten in Deutschland im Rahmen der v.a. ab 2015 deutlich erhöhten Zuwanderung entwickelt hat und ob nigerianische OK-Gruppierungen in Deutschland bereits über das Potential verfügen, hier dauerhafte OK-Strukturen zu etablieren. Der Bedeutungszuwachs der nigerianischen OK hinsichtlich der Gesamtlage in Deutschland wurde im Wesentlichen auf Basis einschlägiger, hauseigener Lagebilder des BKA aufgezeigt, wobei die Verfasserin vermutet, dass diese die rechtstatsächliche Lage nicht hinreichend abbilden und das Phänomen in seiner Dimension so letztlich noch immer unterschätzt würde.

Dr. Robert Oberloher, Fachbereich Kriminalpolizei, Wiesbaden

 

Die nigerianische organisierte Kriminalität und ihre Erscheinungsformen in Deutschland
Von Enya Körffer, Kriminalkommissarin beim BKA, Meckenheim

Neue Polizeigesetze: Ein Schritt zu mehr Sicherheit oder der Weg in den Polizeistaat?
Eine kritische Betrachtung anhand des 2018 neu gestalteten POLG NRW
Von Bernd Schönemann

 

_________________________

Recht aktuell

Sexuelle Handlung eines Frauenarztes bei der Untersuchung von Patientinnen
1. Patienten, die eine Vorsorgeuntersuchung beim Arzt vornehmen lassen, können i. S. d. § 174c Abs. 1 StGB anvertraut sein.
2. Ist der Behandlungs- und Untersuchungscharakter durch eine vom Arzt bewirkte spezifische äußere Ausgestaltung der Behandlungssituation durch ihren Sexualbezug überlagert, ist nach den allgemeinen Grundsätzen von einer sexuellen Handlung auszugehen.
BGH, Beschl. v. 2.2.2021, 4 StR 364/19
bb

Zur Verwertung von Erkenntnissen aus TKÜ gegenüber Verteidiger
Anhaltspunkte für den konkreten Verdacht der Beteiligung zeugnisverweigerungsberechtigter Personen – mit der Folge des Wegfalls von Erhebungs- und Verwertungsverboten (§ 160 a Abs. 4 Satz 1 StPO) dürfen nicht allein aus der in Frage stehenden Ermittlungsmaßnahme selbst erlangt werden.

LG Düsseldorf, Beschl. v. 15.2.2021, 10 Qs 46/20
jv

_________________________

Literatur

An den Bedürfnissen von Theorie und Praxis orientierte Kommentierung
Kindhäuser/Hilgendorf, Strafgesetzbuch, Lehr- und Praxiskommentar, Nomos Verlag, Baden-Baden, 8. Aufl. 2020, 1485 S., brosch., 36 Euro

Die vorliegende Neubearbeitung des gut eingeführten Kommentars bringt das Werk auf den Stand Sommer 2019. Literatur und Rechtsprechung wurden – wie Stichproben gezeigt haben – gründlich eingearbeitet.
Ziel des Kommentars ist es ausweislich des Vorwortes zur ersten Auflage, die Vorschriften des StGB im Sinne eines Kurzlehrbuchs zu erläutern. Dieses erfolgreiche didaktische Konzept wird auch in der aktuellen Auflage konsequent umgesetzt. In der Ausbildung – insbesondere im Jurastudium und im Rahmen der Fachhochschulausbildung der Polizei –, aber auch in der Praxis spielen bestimmte Delikte kaum eine Rolle. Diesem Aspekt trägt die Schwerpunktsetzung vollauf Rechnung. Die Erläuterungen überzeugen durch eine klare Sprache und zahlreiche Beispiele. Optische Hervorhebungen – z. B. Leitbegriffe in Fettdruck – erleichtern den Zugriff auf das gesuchte „Problem“. Ein weiterer großer Pluspunkt liegt in der Verknüpfung von Kommentar und (Methodik-) Lehrbuch (s. beispielsweise das Prüfschema zum Diebstahl, § 242 Rn. 3).
Fazit: Vor allem für Studierende an den Universitäten, aber auch an den (Fach-) Hochschulen der Polizei bietet das Werk eine gelungene und an den Bedürfnissen von Theorie und Praxis orientierte Kommentierung des Strafgesetzbuches. Angesichts des sehr attraktiven Preises sollten auch Studierende mit schmalem Bücherbudget die Anschaffung in Erwägung ziehen. Das Geld wäre gut investiert!

Prof. Dr. Jürgen Vahle


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite