Nachdem die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA im Sommer 2018 den Handel mit binären Optionen für Privatanleger verboten hat, werben Kriminelle nun verstärkt für Geldanlagen in Kryptowährungen, in der Regel mit Bitcoins. Neben legalen Plattformen nutzen Kriminelle eine Vielzahl von Trading-Plattformen.
Sie gestalten professionelle Internetseiten, die seriös wirken und werben mit Markenzeichen bekannter Firmen und Persönlichkeiten. Ferner sind meist positive Erfahrungen anderer Nutzer abgebildet. Angelockt durch hohe Renditen und lukrative Gewinnversprechen registrieren sich Interessierte mit ihren persönlichen Daten bei diesen Plattformen und zahlen einen Einstiegsbetrag. Angeblich begleitet ein persönlicher Broker diese Investition.
Sobald die persönlichen Daten im System hinterlegt sind, kontaktieren die Kriminellen die Anleger. Hierbei handelt es sich um Angestellte eines Call-Centers, die sich in der Regel im Ausland befinden. Durch eine geschickte Gesprächsführung erschleichen sie das Vertrauen der Opfer, um diese zu überreden, eine Fernwartungs-Software zu installieren. Mit dieser Software können die Kriminellen uneingeschränkt auf den Computer der Opfer zugreifen.
Die Masche ist perfide: Die Opfer erhalten meist eine Gewinngutschrift auf ihr Konto. Die Kriminellen ermutigen ihre Opfer dazu, weitere Gelder zu investieren. Äußern die Geschädigten dann den Wunsch der Auszahlung der Gelder, fliegt der Betrug auf. Die vermeintlichen Broker begründen das beispielsweise damit, dass die Geschäfte sich nicht wie gewünscht entwickelten und ein Totalverlust vorliege. Teilweise können die Opfer können sich nicht mehr auf der Internetseite einloggen. In manchen Fällen ist sogar die komplette Webseite gelöscht.
Besonders dreist: Manchmal fordern die Kriminellen eine sogenannte Gewinnsteuer, damit der vermeintliche Gewinn ausgezahlt werden könne. Eine tatsächliche Investition findet nicht statt, so dass keine Rückzahlung erfolgen kann und regelmäßig von einem Totalverlust der Gelder auszugehen ist. Mittlerweile sind sogar Apps verfügbar, die einen schnellen und bequemen Zugang auf die Handelsplattform über das Smartphone ermöglichen.
bf (Quelle: Pressemeldung LKA BW vom 10.08.2021)