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Ausgabe Juli 2021

Fachartikel

Kapitalverbrechen

Raub mit Todesfolge
Verurteilung trotz Behandlungsabbruches mit Patientenverfügung
Von Gerhard Hoppmann

 

Organisierte Kriminalität

Familienclans in Spanien
Teil 1: Eigenschaften, deliktische Aktivitäten und Entstehungsfaktoren
Von Prof. Dr. Miguel Ángel Cano Paños

 

Sexualdelikte

Geografisches Verhalten und Konstanz der Tatbegehung bei Sexualstraftätern
Eine Untersuchung an mehrfach auffälligen Sexualstraftätern mit fremden jugendlichen/erwachsenen Opfern als Ausgangsdelikt
Von Prof. Dr. Jürgen Biedermann und Dr. Maike Meyer

 

Extremismus und Kindeswohl

Zur Qualifizierung des Extremismus Sorgeberechtigter als Kindeswohlgefährdung
Von Jonas Krüger, Sarah Holland und Dr. Trygve Ben Holland

 

Kriminologie

Ausstiegs- und Distanzierungsprozesse
Kriminologische Ansätze und Implikationen für die Deradikalisierungsforschung
Von Dr. Michail Logvinov

 

Polizeiwissenschaft

Polizeiwissenschaft – aufgeben?
Von Prof. Dr. Karlhans Liebl

 

Polizei und Gesellschaft

Feindbild Polizei
Kriminal-, politik- und staatswissenschaftliche Anmerkungen
Von Roland Christian Hoffmann-Plesch
Anmerkungen und Literaturverzeichnis (PDF-Download)

 

Kriminaltechnik

Das mobile RapidHit ID DNA-Analysegerät
Eine Empfehlung für die DNA-Analyse mit dem RapidHit ID in Polizeidienststellen und im Feld
Von Stephan Köhnemann, Heino Teifel, Daniel Kriegsmann, Gottfried Weichhold, Thomas Simon und Anke Kruger

 

Kriminalistik-Schweiz

Wie lässt sich die Kriminalität um die Hälfte reduzieren?
Von Prof. André Kuhn

 

Kriminalistik-Campus

 

Vorbild Portugal
Sollte der Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum aus dem Straf- in das Ordnungswidrigkeitengesetz übernommen werden?
Von Pascal Latz

Neonatizid
Erkenntnisse aus Forschung und Literatur für die polizeiliche Ermittlungsarbeit
Von Katharina Matt

 

Recht aktuell

Eine falsch aussagende Staatsanwältin

 

Literatur

Wichtiges Dauerthema
Eberhard Kühne/Karlhans Liebl (Hrsg.): Polizeiwissenschaft – Fiktion, Option oder Notwendigkeit?

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Fachartikel

Raub mit Todesfolge
Verurteilung trotz Behandlungsabbruches mit Patientenverfügung
Von Gerhard Hoppmann
Am 4. Oktober 2018 stürzte in Krefeld eine 85-jährige Frau, die mit ihrem Rollator auf dem Heimweg war. Erst Tage später stellte sich heraus, dass sie Opfer eines Raubes geworden war. Sie verstarb im Krankenhaus, nachdem sie auf Grund einer Patientenverfügung nicht weiter behandelt wurde. Hier wird die Ermittlung der Täter geschildert, die wegen Raubes mit Todesfolge verurteilt wurden. Erstmalig entschied der Bundesgerichtshof über diese rechtliche Problemlage. Obwohl das Opfer mit Patientenverfügung verfügte, dass es nicht weiter behandelt werden wollte und damit der Tod eintrat, wurde das Urteil bestätigt und ist rechtskräftig.


Familienclans in Spanien
Teil 1: Eigenschaften, deliktische Aktivitäten und Entstehungfaktoren
Von Miguel Ángel Cano Paños
Seit einigen Jahren gibt es in Spanien eine Reihe von Gruppen und Organisationen, die sich hauptsächlich der Herstellung, Verwahrung und dem Handel illegaler Drogen widmen. Das Besondere an diesen Gruppierungen ist, dass es sich um undurchsichtige und endogame Strukturen handelt, die durch familiäre oder ethnische Bindungen verbunden sind. Das hat dazu geführt, dass die spanische Polizei den Begriff „Familienclans“ für solche Gruppierungen geschaffen hat. Trotz des erhöhten polizeilichen Drucks agieren diese Strukturen weiterhin mit einer erheblichen Straffreiheit und einem bemerkenswerten wirtschaftlichen Nutzen. Ausgehend von diesen Überlegungen besteht das Ziel dieses Aufsatzes darin, die Merkmale dieser Familienclans, ihre kriminellen Aktivitäten sowie die verschiedenen Faktoren, die zu ihrer Entstehung und Konsolidierung geführt haben, zu analysieren.

Geografisches Verhalten und Konstanz der Tatbegehung bei Sexualstraftätern
Eine Untersuchung an mehrfach auffälligen Sexualstraftätern mit fremden jugendlichen/erwachsenen Opfern als Ausgangsdelikt
Von Jürgen Biedermann und Maike Meyer
Fremde Sexualstraftäter stellen die polizeiliche Ermittlungsarbeit vor besondere Herausforderungen. Erkenntnisse zum geografischen Verhalten als auch der Konstanz der Tatbegehung können diesbezüglich zu einer optimierten Nutzung polizeilicher Informationssysteme beitragen, um etwaige Tatserien zu identifizieren. Analysiert wurde eine Stichprobe von n = 56 Fallpaaren, die jeweils aus dem Ausgangsdelikt einer Sexualstraftat nach den §§ 177 und 184 i StGB mit einem jugendlichen/erwachsenen Opfer und einem einschlägigen Vordelikt des gleichen Tatverdächtigen bestanden (begangen von n = 50 unterschiedlichen Tatverdächtigen). In Übereinstimmung mit früheren Studien resultierte, dass die Ausgangs- und Vordelikte zu einem großen Teil in einem vergleichsweise eng begrenzten räumlichen Gebiet begangen wurden. Gleichzeitig konnten relevante Einflussfaktoren auf die Distanzen zwischen den Tatorten identifiziert werden. Die Analysen sprechen im Weiteren für eine substantielle Konstanz der Opfercharakteristika bei den Ausgangs- und Vordelikten, wenngleich dennoch für die Praxis nicht zu vernachlässigende Variationen zu konstatieren sind. Die Ergebnisse werden im Hinblick auf ermittlungsunterstützende und rückfallpräventive Ansätze diskutiert.


Zur Qualifizierung des Extremismus Sorgeberechtigter als Kindeswohlgefährdung
Von Jonas Krüger, Sarah Holland und Trygve Ben Holland
Kernfrage ist, ob in der Einrede der Kindeswohlgefährdung die verfassungsrechtlich hinreichend begründende Tatsache darin liegen kann, dass die Eltern oder ein Elternteil als extrem in einem verfassungswidrigen oder gar -feindlichen Sinne anzusehen sind. Hintergrund ist, dass einige Bewegungen – hier: ‚Reichsbürger’ – die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD sowie, teilweise, die Existenz der BRD nicht anerkennen. Aus dieser – im Vergleich zu den 1970er Jahren – verqueren Denkweise heraus besteht die Gefahr, dass, sprichwörtlich antiautoritäre Erziehungsmodelle an den Kindern dieser Reichsbürger angewandt werden. Hierdurch kann die Personwerdung des Kindes hin zu einem aufgeklärten Gesellschaftsmitglied1 im Sinne von § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 1 Abs. 1 SGB VIII gefährdet sein, sodass diese Kinder viktimisiert werden durch Indoktrination, Falschinformation, Lüge und Ausschluss von der gesellschaftlichen Teilhabe. Im Zuge Diskussion um die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz stellt sich nunmehr die Frage, ob und ggf. inwieweit Extremismus als schädlich für das Kindeswohl angesehen wird bzw. werden könnte.

Ausstiegs- und Distanzierungsprozesse
Kriminologische Ansätze und Implikationen für die Deradikalisierungsforschung
Von Michail Logvinov
Trotz Kritik an der Theorienbildung der Desistance-Forschung ist die kriminologische Auseinandersetzung in Bezug auf das Abstandnehmen vom kriminellen Verhalten bzw. den Ausstieg aus der Kriminalität und kriminellen Gangs eine wichtige Informationsquelle für die zeitgenössische Deradikalisierungsforschung. Der folgende Beitrag diskutiert einige Ansätze und fasst die relevanten Befunde zusammen.

Polizeiwissenschaft – aufgegeben?
Von Karlhans Liebl
Die Polizeien der Länder und des Bundes werden bei ihren Aufgaben ständig vor neue und größere Herausforderungen gestellt. Stichworte sind z. B. politischer Extremismus, Cybercrime oder zunehmende Gewaltbereitschaft. Die Radikalisierung der Akteure zeigt sich nicht nur bei Auseinandersetzungen mit der Polizei, die durch eine zunehmende Gewaltbereitschaft geprägt ist, sondern auch gegenüber anderen Rettungskräften sowie in den zahlreichen „Kommentaren“ in den sog. „Sozialen Medien“. Auch werden z. B. aufgrund sich selbst zugeschriebener Sprachhoheit bzw. -korrektheit durch „Shit-Storms“ bestimmte Meinungen verunglimpft oder versucht zu unterdrücken. Diese Aktionen gehen von Links- und Rechtsextremisten aus. Zur Bewältigung dieser neuen gesellschaftlichen „Disharmonie“ sind Kompetenzen bei der Polizei gefordert, die sich nicht mehr durch die hergebrachte Ausbildung oder im alltäglichen Dienst erwerben lassen. Auch die oftmals noch vorliegende Einstellung „das müssen wir nun aussitzen“ wird nicht mehr weiterhelfen. Insoweit ist es erforderlich, die Handlungskompetenz durch eine wissenschaftliche Grundlage, die auf den Polizeiberuf bezogen ist, zu unterfüttern. Dies kann und muss die Polizeiwissenschaft sein, da nur sie die notwendigen Erkenntnisse der bestehenden Wissenschaften für die Polizei bereitstellen kann.

Feindbild Polizei
Kriminal-, politik- und staatswissenschaftliche Anmerkungen
Von Roland Christian Hoffmann-Plesch
Gewalt und Hetze gegen die Polizei haben 2020 sichtbar zugenommen. Diese brandgefährliche Entwicklung wurde durch Propaganda in Politik, Medien und Zivilgesellschaft verstärkt und beschleunigt. Für die deutsche Linke war die Polizei schon immer ein Feind. Diese Auffassung, die auch Islamisten und linkspolitisierte Migranten vertreten, wird mittlerweile von vielen Flüchtlingen (aus politreligiöser Überzeugung oder strategischem Kalkül) und propagandabedingt auch von unpolitischen Menschen geteilt. Man fordert sogar die Abschaffung der „rassistischen und gewalttätigen“ Polizei, die zum Feindbild hochstilisiert und dem Freundbild „Menschheit“ entgegengesetzt wird. Die vorliegenden Anmerkungen zu (I) Politik und Ideologie, (II) Aggression, Gewalt und Kriminalität, (III) Sicherheit, Staat und Polizei sind ein Versuch, diese Entwicklung zu erklären, zu verstehen und zu deuten.
Anmerkungen und Literaturverzeichnis (PDF-Download)

Das mobile RapidHit ID DNA‑Analysegerat
Eine Empfehlung für die DNA-Analyse mit dem RapidHit ID in Polizeidienststellen und im Feld
Von Stephan Köhnemann, Heino Teifel, Daniel Kriegsmann, Gottfried Weichhold, Thomas Simon und Anke Kruger
Das RapidHit ID (RHID) DNA-Analysegerät kann ein DNA-Profil in ca. 90 Minuten erstellen. Der mobile Einsatz des Geräts oder die Platzierung in einer Polizeidienststelle soll dabei helfen, einen Ausschluss von Tatverdächtigen signifikant schneller als bisher möglich durchzuführen. Eine enge Verbindung der Polizei zu DNA-Gutachtern aus molekulargenetischen Instituten ist hierbei essentiell, denn die Bewertung der erstellten DNA-Profile sollte von Experten auf diesem Gebiet durchgeführt werden. Auch Ratschläge zur Probenvorbereitung von technischen Mitarbeitern professioneller Labore sind sehr hilfreich für einen erfolgreichen Einsatz. Um dies zu erreichen, kann mit Hilfe der RapidLINK (RL) Software und sicherer Datenübertragung ein Ergebnis des RHID-Gerätes unverzüglich zum Gutachter oder dem angeschlossenen Labor transferiert und dort bewertet werden. Eine Rückmeldung an die Polizei ist in kurzer Zeit möglich. Dieser Artikel zeigt Polizisten und kooperierenden Laboren Optionen auf, wie sie sowohl das RHID DNA-Analysegerät als auch die RL-Software effizient in ihre Abläufe integrieren können. Die technische Lösung wird mit Praxisbeispielen hinterlegt. Möglichkeiten und Einschränkungen für den Gebrauch im Feld und in Polizeidienststellen werden diskutiert.


Wie lässt sich die Kriminalität um die Hälfte reduzieren?
Von André Kuhn
Die Kriminalität um die Hälfte reduzieren: Eine Utopie? Nein, sicher nicht! In der Schweiz macht der Anteil der Verurteilungen wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz (d. h. massive Geschwindigkeitsübertretungen und Fahren in angetrunkenem Zustand) mehr als 50 % der Einträge im Strafregister aus. Betrachtet man das präventive Potenzial der heutigen Technologien wie GPS und DADSS Systeme, so könnten wir uns endlich in Richtung einer Gesellschaft bewegen, in der immer weniger Strafrechtsnormen notwendig sind, weil wir schlicht immer weniger Gelegenheit hätten, gewisse strafbare Handlungen zu begehen. Mit anderen Worten, muss es tatsächlich wirklich sein, dass man die Freiheit haben muss, solche verbotenen Verhaltensweisen auszuüben?

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Kriminalistik Campus

Redaktion:

  • Prof. Dr. Sigmund P. Martin, LL.M. (Yale), Hochschule des Bundes, Fachbereich Kriminalpolizei, Wiesbaden
  • Joachim Faßbender, Kriminaldirektor im Hochschuldienst, Fachgebiet III.3: Kriminalistik – Phänomenbezogene Kriminalstrategie, Deutsche Hochschule der Polizei, Department für Kriminal- und Rechtswissenschaften

Vorbild Portugal
Sollte der Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum aus dem Straf- in das Ordnungswidrigkeitengesetz übernommen werden?
Von Pascal Latz, Kriminalkommissar beim BKA, Wiesbaden

Der Beitrag ist der überarbeitete Auszug einer wesentlich umfangreicheren Bachelorthesis, die im Bachelorstudiengang der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Kriminalpolizei – beim Bundeskriminalamt (HSB) entstanden ist.
Der Aufsatz von Pascal Latz vergleicht die deutsche und die portugiesische Drogenpolitik und stellt dabei insbesondere das am 1.7.2001 in Kraft getretene portugiesische Gesetz 30/2000 vor, das den Umgang mit Drogenkonsumenten regelt und dabei den Konsum von Drogen aller Art entkriminalisiert und die vorherigen Straftatbestände in das Ordnungswidrigkeitengesetz überführt. Indem der Aufsatz zum Ergebnis kommt, dass ein Umdenken in der deutschen Drogenpolitik hin zu einem liberaleren Ansatz, wie ihn Portugal praktiziert, unumgänglich erscheint, liefert er einen interessanten Beitrag zur Dauerdiskussion um die richtige Drogenpolitik in Deutschland.
Prof. Dr. Sigmund P. Martin
 

Neonatizid
Erkenntnisse aus Forschung und Literatur für die polizeiliche Ermittlungsarbeit
Von Katharina Matt

Mit der Hausarbeit „Neonatizid - Erkenntnisse aus Forschung und Literatur für die polizeiliche Ermittlungsarbeit“ befasst sich die Autorin mit einem Fallzahlen bedingt eher randständigen Themenfeld kriminalpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung, welches dessen ungeachtet starke mediale Aufmerksamkeit im Kontext aktueller Fälle erregt. Die nachfolgenden Ausführungen fassen auf Grundlage phänomenologischer und ätiologischer Betrachtungen Erkenntnissen für das Ermittlungsverfahren zusammen und leisten damit einen Beitrag für strukturierte Ermittlungen in einer durch wenig Ermittlungsansätze gekennzeichneten und damit schwierigen Ausgangssituation. Dabei werden Erkenntnisse der Motiv- und Ursachenforschung ebenso einbezogen wie Betrachtungen zur Verdachtsschöpfung und Erfolgswahrscheinlichkeit der Ermittlungshandlungen. Die Arbeit leistet damit einen wichtigen Beitrag zu Ermittlungen in einem emotional belastenden und durch hohen Erfolgsdruck geprägten Umfeld.
Joachim Faßbender

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Recht aktuell

Eine falsch aussagende Staatsanwältin
1. Eine Zeugin verletzt ihre Wahrheitspflicht, wenn sie Tatsachen, die für den Gegenstand der Vernehmung erheblich sind, falsch wiedergibt oder – sofern sie mit der Beweisfrage für sie erkennbar im Zusammenhang stehen – verschweigt.
2. Eine Aussage i.S.d. § 153 StGB umfasst alle zum Zeitpunkt der Äußerung potentiell erheblichen Tatsachen, die mit der Tat i.S.d. § 264 StPO zusammenhängen oder zusammenhängen können
3. Ein einer förmlichen Vernehmung unmittelbar vorgelagertes Gespräch einer Aussageperson mit Ermittlungsbeamten ist mit der Vernehmung eng verknüpft.
BGH, Beschl. v. 23.11.2020
5 StR 172/20
jv

 

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Literatur

Wichtiges Dauerthema
Eberhard Kühne/Karlhans Liebl (Hrsg.), Polizeiwissenschaft – Fiktion, Option oder Notwendigkeit? Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt, 2021, 366 S., 32,90 Euro

Die Herausgeber wollen mit ihrem Buch den aktuellen Stand der Polizeiwissenschaft kritisch reflektieren und Konturen der zu etablierenden Polizeiwissenschaft herausarbeiten. Sie stützen sich auf Aufsätze von 15 Autorinnen und Autoren. Da es sich ganz überwiegend um (Polizei-) Wissenschaftler handelt, lässt das Fazit der Herausgeber wenig Überraschungen erwarten. Der Feststellung, dass Polizei und Gesellschaft eine beobachtende, kritisch reflektierende und gestaltende Polizeiwissenschaft brauche, sollte man zustimmen können. Weit aus dem Fenster lehnen sie sich aber die Herausgeber, wenn diese so formulierte Polizeiwissenschaft „die Aufgaben der Polizei in der Gesellschaft bestimmen und ihr dafür notwendige Befugnisse zuweisen soll.“ Diese beiden Felder sind dem Gesetzgeber und den parlamentarischen Verfahren vorbehalten und sollten es auch bleiben.
Die Polizeiwissenschaften sind ein unbestritten wichtiger Bestandteil der Aus- und Fortbildung und des täglichen Dienstes. Ohne Wissen über Entstehungsbedingungen und Täterstrukturen ist Kriminalitätsbekämpfung von Zufällen abhängig. Gleichzeitig können Sie Erfahrungswissen und Intuition nicht in Gänze ersetzen. Professionalität braucht beides.
Die ungelöste oder auch unlösbare Fragestellung wird weiter lauten: Wieviel Polizeiwissenschaft braucht oder „verträgt“ die Polizei? Ein Ende der spannenden Diskussion ist nicht zu erwarten und das ist gut so! Das Buch leistet dazu einen wichtigen Beitrag!
Bernd Fuchs, Chefredakteur Kriminalistik


Verlag C.F. Müller

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