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Ausgabe Februar 2022

Fachartikel

Politisch motivierte Kriminalität

Politisch motivierte Straftaten im Kontext von Verschwörungsideologien
Teil 2: Verschwörungsideologisch induzierte Kriminalität im Krisenjahr 2020 – Eine Sekundärdatenanalyse
Von Sven Rocho
(Teil 1 in  Ausgabe 1/2022)
 

Deradikalisierungsarbeit

Förderung kritischen Denkens und Ambiguitätstoleranz in der Deradikalisierungsarbeit
Pilotversuch einer app-basierten Methode in Baden-Württemberg
Von Irina Jugl
 

Cybergrooming

Cybergrooming – Politik – (soziale) Medien – Strafe
Von Tom Kattenberg
 

Tagungsbericht

26. Deutscher Präventionstag vom 10./11. Mai 2021 in Köln
Von Dr. Claudia Heinzelmann und Erich Marks
 

Sicherheitspolitik

Ein politisches Konzept für das Politikfeld innere Sicherheit
Von Dr. Astrid Bötticher
 

Extremismus

„Der Sündenbock“
Antisemitismus als verbindendes Strukturelement extremistischer Phänomenbereiche
Von Dr. Christian Herrmann
 

BKA-Identifizierungskommission

Nach der Flut ... 
Der Einsatz der Identifizierungskommission (IDKO) des BKA nach der Hochwasser-Katastrophe in der Eifel (14.7.2021)
Von Dirk Büchner
 

Verdeckte Ermittlungen

Selbstgespräche von Zielpersonen und Dritten im Kontext verdeckter personaler Ermittlungen
Zur Verwertbarkeit und Verwendbarkeit heimlich mitgehörter Selbstkommunikation zu Zwecken der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr
Von Prof. Dr. Michael Soiné
 

Virtuelle Führung

Führung virtueller Teams
Besondere Herausforderungen für Führungskräfte
Von Christian Schwöder
 

Kriminalistik Schweiz

Take it or leave it
Fahrzeugentwendung zum Gebrauch als verkehrsmedizinischer Fall – eine deskriptive Analyse
Von Dr. Elijah Goldberg und Dr. Stefan Lakämper
 

Kriminalistik-Campus

§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB
Als vielversprechende Sanktionsmöglichkeit nach Verfolgungsfahrten/Empfehlungen für die polizeiliche Beweisführung
Von Kay Ullrich

Kriminaltechnische Auswertung von Tonaufzeichnungen
Welchen Mehrwert bietet die „ENF-Methode“?
Von Daniela Husseneder

 

Recht aktuell

Ermittlung von GPS-Positionsdaten

Zum Verteidigungswillen und zur Erforderlichkeit bei der Notwehr

 

Literatur

Hervorragende Einführung
David Ullenboom, Praxisleitfaden Vermögensabschöpfung

 

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Fachartikel

Politisch motivierte Straftaten im Kontext von Verschwörungsideologien
Teil 2: Verschwörungsideologisch induzierte Kriminalität im Krisenjahr 2020 – Eine Sekundärdatenanalyse
Von Sven Rocho
Verschwörungsideologisch induzierte Kriminalität bildet eine Unterform der Politisch motivierten Kriminalität und ist innerhalb dieser eine besondere Ausprägung der Hasskriminalität. Handlungsleitend ist hierbei die Annahme des Täters, dass das Opfer eine Gruppe repräsentiert, die aus Sicht der jeweiligen Verschwörungserzählung die Gesellschaft im Geheimen zu schädigen versucht. Die Tat kann sich auch gegen die Zielgruppe als Ganzes, eine Institution, Sache oder Objekt richten. Teil 1 (Annäherung an eine polizeiliche Arbeitsdefinition) ist in Kriminalistik 1/2022, S. 4 ff. erschienen.

Förderung kritischen Denkens und Ambiguitätstoleranz in der Deradikalisierungsarbeit
Pilotversuch einer app-basierten Methode in Baden-Württemberg
Von Irina Jugl
Als Reaktion auf eine zunehmend komplexer werdende und von Unsicherheiten geprägte Welt werden Personen anfälliger für extremistische Ideologien, die einfache Lösungen und klare Freund- Feind-Bilder anbieten. Auch neuere Phänomene, die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates betreiben, zeichnen sich durch solche schwarz-weißen Weltsichten aus. Das stellt insbesondere Ausstiegsprogramme vor die Herausforderung, wie kognitive Komplexität, Ambiguitätstoleranz und Perspektivübernahme bei Ausstiegswilligen aus extremistischen Milieus gestärkt werden können. Eine app-basierte Methode zur Stärkung dieser Fähigkeiten wird derzeit in einem Pilotversuch in dem staatlichen Ausstiegsprogramm des Kompetenzzentrums gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex) angewendet. Der vorliegende Artikel präsentiert und diskutiert die Einsatzmöglichkeiten dieser Methode im Beratungsverlauf sowie die erwarteten Wirkmechanismen.

Cybergrooming – Politik – (soziale) Medien – Strafe
Von Tom Kattenberg
Das Sexualstrafrecht hat abermals eine Novellierung erfahren, die Anlass sein soll, sich dem Thema Cybergrooming zu widmen. Die bislang einschlägigen Cybergrooming-Straftatbestände §§ 176 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB werden fortan durch die §§ 176b i. V. m. 176a StGB ersetzt. Inhaltlich ändert sich hier wenig und auch die Strafandrohung von § 176 Abs. 4 Nr. 3 und § 176b StGB sind identisch. Die wesentliche Neuerung ist, dass sexueller Kindesmissbrauch von Kindern gem. § 176 StGB fortan nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird und somit künftig immer ein Verbrechen ist. An dieser Stelle soll jedoch keine Kommentierung der einzelnen Paragrafen erfolgen, sondern vielmehr soll das Zusammenspiel von Politik, (soziale) Medien und Strafe in Bezug auf sexuellen Kindesmissbrauch und insbesondere Cybergrooming ventiliert werden.

Kölner Erklärung des 26. Deutschen Präventionstages
Prävention orientiert!
Von Dr. Claudia Heinzelmann und Erich Marks
Auch im Jahr 2021 blieb unter den Bedingungen der Corona-Pandemie alles anders. Prävention ist mehr denn je gefordert, die nun besonders notwendige Orientierung voranzubringen. Diesem Ziel war das Schwerpunkthema des 26. Deutschen Präventionstages gewidmet, der am 10. und 11. Mai 2021 in Köln und online stattgefunden hat.

Digitale Souveränität
Ein politisches Konzept für das Politikfeld Innere Sicherheit
Von Astrid Bötticher
Das Konzept der digitalen Souveränität ist bereits für die Politikfelder Wirtschaftspolitik, Industriepolitik und Forschungspolitik zentral, doch ist es ebenso bedeutend für das Politikfeld der Inneren Sicherheit. Gerade in Hinblick auf die bürgerrechtssensiblen Tätigkeiten der Sicherheitsbehörden sind Fragen, die weit über Wohlstand, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit hinausgehen, aktuell, denn die technischen Ökosysteme der Anbieter sind wertbasiert und normsetzend. Wichtig ist es, dass das Konzept als ressourcenaktivierend und nach Innen harmonisierend wirken und der Verbesserung der Inneren Sicherheit dienen kann.

„Der Sündenbock“
Antisemitismus als verbindendes Strukturelement extremistischer Phänomenbereiche
Von Christian Herrmann
Neben zahlreichen Differenzen, teilen extremistische Phänomenbereiche auch Gemeinsamkeiten, wie etwa den Antiparlamentarismus oder auch (in Abstufungen) den Antikapitalismus. Ein verbindendes Element stellt der Antisemitismus dar. Im Folgenden werden drei extremistische Phänomenbereiche (Rechtsextremismus, Islamismus, Auslandsextremismus) auf ihren antisemitischen Kern untersucht.

Nach der Flut ...
Der Einsatz der Identifizierungskommission (IDKO) des BKA nach der
Hochwasser-Katastrophe in der Eifel (14.7.2021)
Von Dirk Büchner
Die Identifizierungskommission (IDKO) ist eine Aufrufeinheit des Bundeskriminalamtes (BKA), die eingesetzt wird, um Opfer von Katastrophen, Unglücken und Anschlägen eindeutig und sicher zu identifizieren. Zum Einsatz kam sie auch nach der Hochwasser-Katastrophe in der Eifelregion im Juli 2021.

Selbstgespräche von Zielpersonen und Dritten im Kontext verdeckter personaler Ermittlungen
Zur Verwertbarkeit und Verwendbarkeit heimlich mitgehörter Selbstkommunikation zu Zwecken der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr
Von Michael Soiné
Der Beitrag erörtert, ob die bei strafprozessualen Einsätzen verdeckt ermittelnder Personen mitgehörten Selbstgespräche von Zielpersonen und Dritten im Strafverfahren verwertet und zur Gefahrenabwehr verwendet werden können. Behandelt wird auch, ob das Mit-sich-selbst-Reden in Abgeschiedenheit, das von ermittelnden Personen anlässlich polizeirechtlicher Einsätze wahrgenommen wurde, zur Gefahrenabwehr verwendet und im Strafverfahren verwertet werden kann.

Führung virtueller Teams
Besondere Herausforderungen für Führungskräfte
Von Christian Schwöder
Führungskräfte der Polizei finden sich – aktuell verstärkt durch die Corona-Pandemie – in der Situation, dass Teams nicht mehr lokal an einem Standort arbeiten, sondern durch Telearbeit, mobiles Arbeiten und aufgrund organisatorischer Gegebenheiten standortübergreifend disloziert tätig sind. Das bedeutet, dass Mitarbeiter für die Führungskraft nicht mehr unmittelbar ggf. auch zeitnah analog ansprechbar, steuerbar und kontrollierbar sind. Auch die Aspekte der Fürsorge und des Socializing sind aufgrund der zunehmenden Virtualität der Teams besonders zu betrachten und in der virtuellen Führung zu berücksichtigen. Dies wirft die Frage auf, inwieweit sich diese neuen Rahmenbedingungen auf die Organisation und die Führung auswirken. Vor diesem Hintergrund befassen sich polizeiliche Organisationen derzeit mit der Frage, wie Führung auf Distanz zukünftig gestaltet werden kann.

Take it or leave it
Fahrzeugentwendung zum Gebrauch als verkehrsmedizinischer Fall – eine deskriptive Analyse
Von Elijah Goldberg und Stefan Lakämper
Eine Entwendung des Fahrzeugs zum Gebrauch (Strolchenfahrt, engl. taking without owner’s consent – TWOC) stellt ein grosses Verkehrsrisiko für die Allgemeinheit und die Täter selbst dar. Dabei handelt es sich vorwiegend um junge Männer mit Tendenzen zum dissozialen Verhalten. In der Schweiz ist die Anzahl der Fahrzeugentwendungen in den letzten Jahren rückläufig, jedoch fanden im Jahr 2020 insgesamt immerhin 196 Führerausweisentzüge wegen Strolchenfahrten statt. In der vorliegenden Studie wurde das Explorandenkollektiv, welches sich im Zusammenhang mit einem TWOC in der Abteilung für Verkehrsmedizin am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM UZH) einer verkehrsmedizinischen Begutachtung unterziehen musste, aus der verkehrsmedizinischen Perspektive auf potentiell verkehrsrelevante Risiken hin untersucht. Die Ergebnisse wurden mit den Daten der aktuellen schweizerischen Verkehrsstatistik verglichen.

 

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Kriminalistik Campus

Redaktion: Matthias Lapp, Leiter Fachgebiet III.2, Kriminalistik – Grundlagen der Kriminalstrategie, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster

In Hausarbeiten greifen Studierende an der DHPol regelmäßig Themen auf, die nicht nur kriminalstrategische Bedeutung haben, sondern auch unmittelbare praktische Relevanz besitzen. In seiner Hausarbeit setzt sich Kay Ullrich mit der polizeilichen Beweisführung bei Verfolgungsfahrten auseinander. Nach geltender Rechtsprechung kommt hier unter bestimmen Umständen eine Strafbarkeit gemäß § 315d StGB – Verbotene Kraftfahrzeugrennen – in Betracht. Allerdings knüpft die im Oktober 2017 in Kraft getretene Vorschrift hohe Anforderungen an die Erhebung und Dokumentation der beweiserheblichen Tatsachen. Dies gilt insbesondere für das Tatbestandsmerkmal der Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB).
Nach einer kurzen rechtstheoretischen Befassung analysiert der Verfasser zunächst das Spannungsfeld zwischen der – häufig durch Hektik und Stress gekennzeichneten – Charakteristik polizeilicher Verfolgungsfahrten und den vorgenannten Beweisanforderungen im Strafverfahren. Seine literaturgestützten Erkenntnisse ergänzt er durch ein Experteninterview mit einem über einschlägige Berufspraxis verfügenden Richter am Amtsgericht. Darauf aufbauend erarbeitet er konkrete praxisrelevante Handlungsempfehlungen zur Optimierung der polizeilichen Beweisführung bei Verfolgungsfahrten im Hinblick auf § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB und leistet damit auch einen kriminalstrategisch wichtigen Beitrag.
So hat sich Daniela Husseneder mit der „Electric Network Frequency Analysis“, der sogenannten ENF-Methode befasst. Sie zeigt auf, wie diese zur Aufklärung von Straftaten beitragen kann. Obwohl die Analyse elektromagnetischer Aufzeichnungen anhand der Frequenzschwankungen im Stromnetz nicht neu ist (spätestens 2003 wurde sie von Catalin Grigoras einer breiten Fachöffentlichkeit vorgestellt), scheint sie fast 20 Jahre später in der polizeilichen Praxis kaum bekannt zu sein.
Daniela Husseneder erläutert daher zunächst die Grundlagen und die Methode selbst, bevor sie auf ausgewählte praktische Anwendungsfälle eingeht. Wegen der von ihr durch eine nicht repräsentative Umfrage festgestellten großen Unkenntnis über die Methode, fordert sie eine Erhöhung des Bekanntheitsgrades.
Matthias Lapp

 

§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB
Als vielversprechende Sanktionsmöglichkeit nach Verfolgungsfahrten/Empfehlungen für die polizeiliche Beweisführung
Von Kay Ullrich

Kriminaltechnische Auswertung von Tonaufzeichnungen
Welchen Mehrwert bietet die „ENF-Methode“?
Von Daniela Husseneder

 

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Recht aktuell

Ermittlung von GPS-Positionsdaten
Nach Maßgabe des § 100k StPO kann ein Fahrzeughersteller verpflichtet werden, über in Echtzeit anfallende, ihm (hier im Rahmen des „Mercedes-me-connect“-Dienstes) auf einem Server zugängliche GPS-Standortdaten eines Kraftfahrzeugs Auskunft zu erteilen.

OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 20.7.2021
3 Ws 369/21
jv


Zum Verteidigungswillen und zur Erforderlichkeit bei der Notwehr
1. Die Notwehrbestimmung des § 32 StGB erfordert in subjektiver Hinsicht einen Verteidigungswillen.
2. Die subjektiven Voraussetzungen der Notwehr sind demnach erst dann erfüllt, wenn der Gegenangriff zumindest auch zu dem Zweck geführt wird, den vorangehenden Angriff abzuwehren.
3. Dabei ist ein Verteidigungswille auch dann noch als relevantes Handlungsmotiv anzuerkennen, wenn andere Beweggründe (Vergeltung für frühere Angriffe, Feindschaft etc.) hinzutreten Erst wenn diese anderen Beweggründe so dominant sind, dass hinter ihnen der Wille, das Recht zu wahren, ganz in den Hintergrund tritt, kann von einem Abwehrverhalten keine Rede mehr sein.
4. Eine in einer Notwehrlage verübte Tat ist gem. § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht. Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden. Der Angegriffene muss dabei auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht. Die mildere Einsatzform muss im konkreten Fall eine so hohe Erfolgsaussicht haben, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann.

BGH, Beschl. v. 16.6.2021
1 StR 126/21
jv
 

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Literatur

Hervorragende Einführung

David Ullenboom, Praxisleitfaden Vermögensabschöpfung, 2. neu bearbeitete Auflage, 220 S., Heidelberg (Verlag C.F. Müller), 2021, 42 Euro

Spricht man vom Recht der Vermögensabschöpfung, so wird oft von der „neuen Vermögensabschöpfung“ gesprochen, obwohl die Reform dieses Rechtbereichs schon fast fünf Jahre zurückliegt. Seit dieser Zeit gibt es zwar eine Flut von Literatur, doch fehlt es also vielfach an einer fundierten ersten Orientierung für diesen Rechtsbereich.

Gerade diese Orientierung bietet der Praxisleitfaden Vermögensabschöpfung auf 218 Seiten. Das Buch ist erstaunlich dünn. Es eignet sich daher zum kompletten Durcharbeiten. Andererseits werden alle wichtigen Probleme angesprochen und lassen sich über das gut gegliederte Inhaltsverzeichnis und das übersichtliche Stichwortverzeichnis finden, so dass sich der Leitfaden durchaus auch zum Nachschlagen eignet. Alle angesprochenen Themen hier aufzulisten, würde den Rahmen der Besprechung sprengen. Daher sollen nur einige Schwerpunkte aus dem Inhaltsverzeichnis stichwortartig erwähnt und insbesondere solche Stichworte genannt werden, die sich in anderen Darstellungen der Vermögensabschöpfung nicht finden. So werden im Kapitel 3 bei der Einziehung von Taterträgen gemäß § 73 StGB bei dem „erlangten“ Etwas 73 StGB als Unterpunkte angeführt: „BTM-Handelskette“, „Mittäterschaft“ und „Abgrenzung: Einziehung bei Gesellschaft vs. Einziehung bei Gesellschaftsorgan“ und es werden „verfahrensrechtliche Hinweise“ im Zusammenhang mit der Einziehung nach § 73 StGB gegeben (z. B. zur Beschränkung des Rechtsmittels auf die Einziehung oder zur formlosen Einziehung von Taterträgen). Im Kapitel 5 bei der Einziehung bei Dritten (§ 73b StGB) werden die verschiedenen Fallkonstellationen (Vertretungsfall, Verschiebungsfall, Erbfall, gesamtschuldnerische Haftung von Tatbeteiligten und Dritten, Einziehungsverbot bei sog. Erfüllungsfällen, Wertersatzeinziehung und Einziehungen von Nutzungen sowie Einziehung von Surrogaten) übersichtlich dargestellt, wobei bei der umstrittenen Reichweite der Wertersatzeinziehung die verschiedenen Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung erörtert werden und eine eigen Stellungnahme abgegeben wird. Einen größeren Raum gegenüber den anderen Kapiteln nehmen zu Recht das Kapitel 12, das sich mit der besonders problematischen selbständigen Einziehung (§ 76a StGB) befasst und das Kapital 14, in dem das für die Praxis wichtige Verfahren vorläufiger Sicherungsmaßnahmen erläutert werden, ein. Diese beiden Bereiche sind komplex und erfahren hier die notwendige Aufmerksamkeit.

Der Praxisleitfaden schließt eine sonst im juristischen und polizeipraktischen Schrifttum bestehende Lücke, weil in der traditionellen strafrechtlichen Literatur oft rechtsdogmatische Fragestellungen dominieren, während sich die polizeipraktische Literatur oft zu sehr mit praktischen Fragen befasst und Rechtsfragen nicht in der gebotenen Tiefe behandelt. Insgesamt bietet Ullenboom mit seinem Leitfaden eine hervorragende Einführung, die sowohl praktische wie rechtliche Fragen genau in dem Maße berücksichtigt, wie es zum einen für die Ausbildung an einer Hochschule oder Polizeiakademie erforderlich ist und wie es für die tägliche Arbeit des Praktikers erforderlich ist. Es ist zu hoffen und zu erwarten, dass sich das Buch als Standardwerk mit weiteren Auflagen etabliert und dabei trotz weitere Einarbeitung der sich rasch entwickelnden neueren Rechtsprechung und Literatur den Charakter eines übersichtlichen Orientierungsleitfadens für die Praxis beibehält.

Prof. Dr. Sigmund P. Martin, Wiesbaden


Verlag C.F. Müller

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