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Editorial der Ausgabe Juli 2022

Verehrte Leserinnen und Leser!

Ein Bereich, der bei der Vernehmungspraxis von Ermittlern und Justiz immer wieder problematisch und herausfordernd sein kann, ist die Vernehmung minderjähriger Personen. Dabei kann es um ganz unterschiedliche Fallgestaltungen – wie Missbrauchsfälle mit kindlichen Zeugen als Opfer oder Eigentumsdelikte mit Jugendlichen als Beschuldigten – gehen. H. Artkämper, Hussels und L. Artkämper beleuchten das Thema „Vernehmung von Kindern und Jugendlichen“ in Gänze und berücksichtigen damit auch die zuvor genannten Fallgestaltungen.

Nicht offene ermittelnde Polizeibeamte (NoeP) stellen ein personales Einsatzmittel dar, das in der StPO nicht erwähnt wird und mit dem sich auch die Rechtsprechung in den letzten Jahren kaum befasst hat. Mit den insoweit nicht abschließend geklärten Fragen und Problemfeldern befasst sich Steinbach in seinem Beitrag.

Die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ihre Umsetzung hat bereits vielfach Lebensbereiche neu justiert. In seinem Beitrag zu einer absurd anmutenden Verwarnung der bayerischen Landesdatenschutzbehörde nach Art. 58 Abs. 2 b DSGVO geht Els einer weiteren Problemstellung nach.

Ein Schwerpunkt im vorliegenden Heft stellt Ost-Europa dar. Goertz geht in seinem dritten Beitrag der vierteiligen Artikelserie über den Krieg in der Ukraine und seine Folgen für Deutschland und Europa vor allem auf die russischen Desinformationskampagnen, ihre Fake News und auf deutsche Extremisten ein. Der Aufsatz von Çeku und Mollakuqe analysiert die Strafgesetzgebung zur Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität in der Republik Kosovo und vergleicht die nationale Gesetzgebung mit europäischen internationalen Instrumenten im Bereich der Bekämpfung der Cyberkriminalität. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Budapester Konvention zur Computerkriminalität. Bartošová und Tureček analysieren den Einsatz von Zwangsmitteln durch einzelne Polizisten in der Tschechischen Republik. Dabei geht es sowohl um die Ausbildung wie die tatsächliche Verwendung von Zwangsmitteln wie Schlagstock, Handschellen, Abwehrsprays, Taser und Schusswaffen.

Den für die polizeiliche Arbeit wichtigen Bereich der Gestaltung von Präventionsprogrammen erläutert Buckel an dem konkreten Beispiel der Erarbeitung und der Umsetzung des Präventionskurses „Fit im Urheberrecht“.

In dem von der Schweizer Redaktion beigesteuerten Beitrag von Teichmann und Staubli werden u. a. die Probleme der Quellen-TKÜ und der Beschlagnahme (Versiegelung) in Zeiten von Kommunikationsdiensten wie telegram beschrieben. Dabei betrachten sie nicht nur die Lage in der Schweiz, sondern stellen Vergleiche zur Situation in Deutschland und Österreich an.

Ihre
Chefredaktion
Joachim Faßbender und Sigmund Martin


Verlag C.F. Müller

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