Verehrte Leserinnen und Leser!
Bereits in der letzten Ausgabe hatten wir auf den Deutschlandbericht der Financial Action Task Force (FATF) Bezug genommen. Den die Geldwäsche betreffenden Abschnitt des Berichts würdigt Lehnert in der vorliegenden Ausgabe nun in einer kritischen Stellungnahme und geht dabei auch auf das vom Bundesfinanzministerium als Reaktion auf die festgestellten Mängel erarbeitete und vom Bundesfinanzminister jüngst vorgestellte Eckpunktepapier zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und effektiveren Sanktionsdurchsetzung ein.
Mit der Aufklärung von Gewaltstraftaten gegen Personen befasst sich Grasmann in seinem Beitrag. Dabei konstatiert er eine unzureichende Regelungslage zur Einbindung der (Rechts-) Medizin bei überlebenden Opfern und unterbreitet einen Vorschlag zur wissenschaftlich fundierten Standardisierung der medizinischen Begutachtung in diesen Fällen mit dem Ziel der Verbesserung der Aufklärungs- und Verurteilungsquote.
Mit dem vierten und letzten Teil der Serie zum Ukraine Krieg geht Goertz auf die Folgen des Krieges für die Äußere und Innere Sicherheit Deutschlands und Europas ein und geht u. a. der Frage nach, wie sich z. B. wirtschaftliche und energiepolitische Veränderungen in der Entwicklung der (extremistischen) Politisch motivierten Kriminalität niederschlagen könnten und welche Schlüsse daraus zu ziehen sind. Es wird deutlich, dass die Bedrohung der Äußeren Sicherheit durch den hybrid geführten Krieg mittel- und unmittelbare Auswirkungen auf die Innere Sicherheit zeitigt.
Die Möglichkeiten eines direkten transnationalen Datenaustauschs ohne die Einbindung der zentralen nationalen Verbindungsstellen innerhalb Europas diskutiert Holland in seiner Betrachtung des gegenwärtigen diesbezüglichen Rechtsrahmens und arbeitet weiterhin bestehende Beschränkungen heraus.
Ebenfalls mit dem EU-Recht befasst sich Soiné in seinem Beitrag zur Neuregelung des § 81b StPO, welche als nationale Umsetzung der EU-Verordnung 2019/816 die korrekte Identifizierung von Personen mit Hilfe des transnationalen Informationsaustaus erleichtert bzw. erst ermöglicht, und stellt fest, dass weiterhin Regelungslücken bestehen mit der Konsequenz, dass die kriminelle Historie einer Person den zuständigen Behörden unter Umständen nicht vollständig zur Kenntnis gelangt.
Mit dem neuen „Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW)“ sowie der Rolle und den Aufgaben des Amtes setzt sich Reuter in einer Betrachtung des Gesetzgebungsverfahrens und der zentralen gesetzlichen Bestimmungen auseinander. Er kommt zu dem Schluss, dass die Gesetzesinitiative in einer sinnvollen gesetzlichen Regelung aufgegangen ist.
Mit der GSG 9 wurde 1972 ein Spezialverband aufgestellt, der im vergangenen Monat sein 50-jähriges Jubiläum feiern durfte und dabei auf eine ereignisreiche Geschichte mit spektakulären aber auch tragisch verlaufenen Einsätzen zurückblickt. Auch wenn dieser Spezialverband aus der deutschen Sicherheitsarchitektur nicht mehr wegzudenken ist, bleibt sein Potential noch viel zu häufig ungenutzt, wie auch Walter in seinem Beitrag feststellt.
Nicht nur auf bundesrepublikanischer Seite erkannte man im Nachgang der Ereignisse während der Olympischen Spiele in München 1972, bei der 11 Mitglieder der israelischen Mannschaft und ein Polizist getötet wurden, die Notwendigkeit eines Spezialverbandes. Auch die damalige Deutsche Demokratische Republik (DDR) begann, beeindruckt von den Ereignissen und angesichts der bevorstehenden „Weltfestspiele der Jugend und Studenten“, mit der Aufstellung einer in Teilen vergleichbaren Einheit. Zur Entstehung, Ausbildung, Struktur, Ausrüstung und Einsätzen der Diensteinheit IX berichtet Herrmann in seiner historischen Betrachtung.
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