Logo C.F. Müller
Editorial der Ausgabe November 2022

Verehrte Leserinnen und Leser!

Auch im Berichtsjahr 2021 haben sich die Fallzahlen der Hasskriminalität nach einem deutlichen Anstieg in 2020 weiter erhöht, wenn auch nur geringfügig. Die anhaltend hohen Fallzahlen belegen jedoch einmal mehr die Notwendigkeit wirksamer Prävention. Soylu, Isaković und Bubenitschek haben sich dieser Aufgabe angenommen und berichten über ein von ihnen entwickeltes und bereits in der Praxis erfolgreich angewandtes Argumentationstraining.

Ebenfalls Gegenmaßnahmen thematisiert der zweite Beitrag von Goertz und Goertz-Neumann zu Extremisten in deutschen Sicherheitsbehörden, der auf die vielfältigen Reaktionen der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern auf die extremistischen Vorfälle der jüngeren Vergangenheit in ihren Reihen eingeht.
Die Neufassung des § 4 Abs. 3 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) nimmt Kreft zum Anlass der Frage nachzugehen, inwieweit diese geänderte Norm tatsächlich einen sinnvollen Beitrag zum Kinderschutz leistet.

Der Beruf des Kriminalisten weist eine nicht nur durch die technische und rechtliche Entwicklung getriebene zunehmende Komplexität auf. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Die Ausbildung von Kriminalbeamten gemäß dem klassischen Muster, nach dem der allgemeinen Polizeiausbildung eine Spezialisierung folgt, stößt vor diesem Hintergrund an ihre Grenzen. Die folgenden Beiträge von Mokros und Berthel zeigen Lösungsmöglichkeiten auf, die einerseits noch der Umsetzung harren, andererseits bereits realisiert wurden. Diese längst fällige Entwicklung hin zur Spezialisierung der Ausbildung und institutionellen Konstitution der Kriminalistik als Wissenschaft gilt es zu forcieren.

Ein praktisches Beispiel zur Umsetzung von Präventionsarbeit im digitalen Zeitalter liefert Heil in seinem Erfahrungsbericht und zeigt auch in diesem Kontext einen neuen zukunftsgerichteten Weg auf. 

Neben den im vorangegangenen Beitrag beschriebenen unzweifelhaften Nutzen des digitalen Raums ergeben sich jedoch auch Risiken, denen die Gesellschaft und nicht zuletzt der Staat begegnen muss. Hoheisel-Gruler zeichnet die Entwicklung eines mitunter als rechtsfrei wahrgenommenen digitalen Raums sowie die bisherigen Versuche einer gesetzlichen Einhegung auf und plädiert für eine sichtbare Hoheitsausübung auch im digitalen Raum. Die Erkenntnis, wonach auch der digitale Raum einer Regulierung bedarf, kommt für viele nicht überraschend, dürfte jedoch noch keineswegs überall angekommen sein.

Das geänderte Europol-Mandat tangiert die Aufgaben, Befugnisse und Fähigkeiten von Europol. Schröder diskutiert in seinem Beitrag daraus folgende Auswirkungen auf Europol und die Mitgliedsstaaten.

Im Campus-Teil zeichnen zum einen Holland und Röhl die Entwicklung der Europäischen Sicherheitsunion als Bestandteil des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) nach und beschreiben die Einbeziehung des (privat-)wirtschaftlich zivilen Aktionsbereiches in das Regelungsgefüge der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit über das Stichwort der Resilienz. Zum anderen stellt Focke näher dar, dass es bei den Auswirkungen des Einsatzes von agents provocateurs im Bereich der Organisierten Kriminalität auf das Strafverfahren nach wie vor einen Dissens zwischen dem EGMR und dem BGH gibt.

Ihre
Chefredaktion
Joachim Faßbender und Sigmund Martin


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite