Verehrte Leserinnen und Leser!
Das vorliegende Heft hat keinen thematischen Schwerpunkt, sondern umfasst ein breites Spektrum kriminalistischer Themen. Zunächst geht es im Beitrag von Neuwald um die rechtliche und kriminalstrategische Bewertung von den alltäglichen Berührungspunkten der Polizei im Streifendienst und bei polizeilichen Kontrollen mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern. Lehmann und Schäfer untersuchen den Einsatz von Bodycams in Wohnungen aus kriminologischer und rechtlicher Sicht.
Halili und Mirtezani beschäftigen sich mit Menschenhandel in den Westlichen Balkanstaaten, beschreiben statistische Daten zu dem Kriminalitätsphänomen sowie die internationale Kooperation zwischen den West-Balkan-Staaten und weiteren Ländern bei der Bekämpfung dieser Straftaten und entwickeln Empfehlungen zur Verbesserung der Situation. Mit diesem Beitrag veröffentlichen wir einen zweiten Artikel in Englisch. Rüffer führt mit Teil 3 seine Serie über Vernehmungen fort und befasst sich nun mit den Erfahrungen, die Strafgefangene mit der richterlichen Vernehmung in der Hauptverhandlung gemacht haben.
§ 184 l StGB trat am 1.7.2021 in Kraft und schaffte eine Strafbarkeit für das Inverkehrbringen, den Erwerb und den Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild, weil – so die Gesetzesbegründung – solch ein Verhalten die sexuelle Ausbeutung von Kindern mittelbar fördern könne. Die Berechtigung der Vorschrift ist im strafrechtlichen Schrifttum sehr umstritten. Bogutt und Frey untersuchen vor diesem Hintergrund die Relevanz und das generelle Vorkommen von Kindersexpuppen im kriminalpolizeilichen Bereich.
Holland, Holland-Kunkel und Röhl erläutern, wie Akteure der organisierten Zivilgesellschaft bei polizeilichen Ermittlungen auf Europol-Ebene – insbesondere mit der Zulieferung von Daten – einbezogen werden können. Schreiber liefert einen Tagungsbericht von dem – nach dreijähriger Corona-bedingter Zwangspause – im November 2022 wieder durchgeführten Symposium Cybercrime der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz. Dabei wurden nicht nur Expertenvorträge vor dem ganzen Auditorium gehalten, sondern auch in kleineren Gruppen herausragende Ermittlungsfälle vorgestellt. Schließlich berichtet Karakaya am Beispiel des Phänomenbereichs Islamismus über unterschiedliche Begrifflichkeiten, die hinter vermeintlich einheitlichen Terminologien stehen.
Im Beitrag der Schweizer Redaktion von Berger geht es um das bislang wenig bekannte Gebiet der Humanitären Forensik, die in humanitären Katastrophen die Not der Menschen lindern und die Würde der Toten bewahren kann. Im Campus-Teil setzt sich zunächst Noack kritisch mit dem Kompetenzprofil des britischen „Digital Media Investigator (DMI)“ auseinander. Lang befasst sich schließlich mit der Frage, ob eine KI-gestützte Videoüberwachung bei der Abwehr von Gefahren oder der Strafverfolgung der konventionellen Videoüberwachung überlegen ist.
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Joachim Faßbender und Sigmund Martin