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Ausgabe März 2023

März 2023

Fachartikel

Versammlungsrecht

„Kleben für das Klima“?
Versammlungsrechtliche Aspekte von Sitzblockaden unter Einsatz von Klebstoff
Von Markus Thiel

Ziviler Ungehorsam

Alles, was Recht ist (?) 
Die Klima-Protestaktionen der „Letzen Generation“ im Spiegel (verfassungs-) rechtlicher und ethischer Rechtfertigungsansätze
Von Benedict Pietsch

Jugendhilfe/Kriminalprävention

Silvesterkrawalle, alle Jahre wieder? 
Eine Lageeinschätzung aus Essen
Von Thomas Rüth

Cannabislegalisierung

THC und CBD 
Ausländische Konzerne und deutsche Lobbyisten drängen auf den Drogenmarkt
Von Klaus Habschick

Phänomenologie

Zu Betrugsdelikten mit Tieren
Von Alexandra Stupperich und Carola Schiller

Stealthing

Folgen der Strafbarkeit von „Stealthing“
Eine Fall- und Urteilsbesprechung
Von Andres Wißner

Todesstrafe

Die Todesstrafe stirbt nicht aus
Die vor 35 Jahren im Kriminalistik Verlag erschienene „Geschichte der Henker“ gilt immer noch als wichtiges Standardwerk
Von Joseph Weisbrod

Kriminalistik-Schweiz

Der Einsatz von „Künstlicher Intelligenz“ in der forensischen Fallarbeit
Teil 1: Wie bekommen wir Maschinen in den Griff?
Von Martin Lory,Michael Bovens und Akos Dobay
(Teil 2 in Ausgabe 8/2023)

 

Kriminalistik-Campus

Desinformation und Radikalisierung in der Covid-19-Pandemie
Sozialpsychologische Elemente von Desinformation und deren Rolle bei der Online-Radikalisierung im Laufe der Covid-19-Pandemie
Von Adina Repik

Das Phänomen „Incel“
Möglichkeiten und Grenzen der präventiven und repressiven polizeilichen Intervention
Von Timo A. Brenner

 

Recht aktuell

Audiovisuelle Aufnahme einer Polizeikontrolle 

Niedrige Beweggründe bei Tötung des Partners 

 

Literatur

Konzeptionell wie inhaltlich gelungen
Frank-Arno Richter (Hrsg.): „Phänomen Clankriminalität – Grundlagen – Bekämpfungsstrategien – Perspektiven 

Der Klassiker für die polizeiliche Kriminalistik-Ausbildung
Horst Clages/Rolf Ackermann/Thomas E. Gundlach (Hrsg.), Der rote Faden. Grundsätze der Kriminalpraxis

Defekter Scheinwerfer
Benjamin Derin/Tobias Singelnstein, Die Polizei: Helfer, Gegner, Staatsgewalt – Inspektion einer mächtigen Organisation

Fundiertes Grundlagenwissen
Armin Mätzler/Ingo Wirth, Todesermittlung – Grundlagen und Fälle

 

 

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Fachartikel

„Kleben für das Klima“?
Versammlungsrechtliche Aspekte von Sitzblockaden unter Einsatz von Klebstoff
Von Markus Thiel
Aktionen sog. „Klimaaktivistinnen“ und -„aktivisten“, die etwa der Gruppierung der „Letzten Generation“ angehören, führen zu sicherheitsrelevanten Problemen: Personen versperren in Sitzblockaden öffentliche Verkehrswege, behindern so den Kraftfahrzeugverkehr und „kleben“ sich – häufig erst nach Eintreffen der Polizei – mit nur mühsam und unter Verletzungsgefahren zu lösenden Klebstoffen an die Fahrbahn. Andere bewerfen (durch Glasscheiben geschützte) Kunstwerke in Museen mit Kartoffelbrei und befestigen sich neben sie an die Wände. Ziele solcher Aktivitäten sind vor allem die Erweckung von Aufmerksamkeit in der Bevölkerung und in den Medien, eine provozierende Störung des Alltags, ein „Aufrütteln“ für die von den „Aktivistinnen“ und „Aktivisten“ als äußerst dringlich wahrgenommenen Klimaschutzbelange und die Solidarisierung mit anderen Gruppen und Einzelpersonen. Die Aktionen stehen in engem Zusammenhangmit Besetzungen und Protestmärschen in Braunkohleabbaugebieten wie dem Hambacher Forst und dem Dorf Lützerath sowie mit der gesamtgesellschaftlichen Diskussion um die zu erwartenden nachteiligen Folgen des Klimawandels und die erforderlichen Maßnahmen zu seiner Bewältigung. Die im Kontext der „Klimakleber“-Phänomene im öffentlichen Straßenraum aufgeworfenen Rechtsfragen sind komplex und betreffen u. a. verfassungs-, straf- und ordnungswidrigkeiten-, versammlungs- und polizeirechtliche Aspekte. Dieser Beitrag befasst sich mit ausgewählten Gesichtspunkten aus dem Themenkomplex des Versammlungsrechts und des allgemeinen Polizeirechts.

Alles, was Recht ist (?)
Die Klima-Protestaktionen der „Letzen Generation“ im Spiegel (verfassungs-)rechtlicher und ethischer Rechtfertigungsansätze
Von Benedict Pietsch
Die in jüngerer Zeit vermehrt auftretenden Klima-Protestaktionenführen zu zahlreichen und in Teilen emotional geführten Auseinandersetzungen. Um zur Sachlichkeit der Debatte im Kampfgegen den Klimawandel beizutragen tut es not, Grund und Grenze(n) des Widerstandsrechts und zivilem Ungehorsam aufzuzeigen; wo Bedeutung und (seltene) Berechtigung des letzteren herausgestellt werden müssen, ist die Stellung der ersteren als freiheitlich-demokratisches Symbol und „Notanker“ im Ausnahmezustand zu verdeutlichen. Nur unter diesen Voraussetzungen ist ein ausgewogenes Urteil darüber möglich, ob die Klima-Protestaktionen der „Letzten Generation“ (gegenwärtig noch) gerechtfertigt sind oder nicht.

Silvesterkrawalle, alle Jahre wieder?
Eine Lageeinschätzung aus Essen
Von Thomas Rüth
Nach den Ausschreitungen in der Silvesternacht 2022 in deutschen Großstädten mit Schwerpunkt in Berlin, Essen und Hannover wurde erneut öffentlich über Ursachen und notwendige Reaktionen der Gesellschaft und staatlicher Institutionen diskutiert. Es entstand nicht selten der Eindruck, dass es sich zwar nicht um eine völlig neue Entwicklung, dennoch aber um Ereignisse von neuerer Qualität handele. Im nachfolgenden Artikel erfolgt auf Grundlage einer jahrzehntelangen Erfahrung mit der Jugendsozialarbeit in der Stadt Essen wie auch wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Analyse für die Stadt Essen. Dabei wird deutlich, dass es ähnliche Ausschreitungen schon seit Beginn des Bestehens der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat aber auch, dass wirksame Wege der Prävention und Deeskalation beschritten und ausgebaut werden können.

THC und CBD
Ausländische Konzerne und deutsche Lobbyisten drängen auf den Drogenmarkt
Von Klaus Habschick
Unter Anknüpfung an vorherige Aufsätze, in denen sich der Autor bereits gegen die Legalisierung von Cannabis gewandt hatte, erweitert er im Folgenden seine Betrachtung auf sog. CBD-Produkte, d. h. Cannabidiol-Öl, ein Extrakt, welcher aus den Blüten und Blättern von Hanfpflanzen hergestellt wird, und fragt auch hier, wem eine Legalisierung nützen würde und wer daran verdient. Dabei wird u. a. der Einfluss der Werbung auf die Legalisierung von Cannabis und CBD untersucht und es wird auf negative Erfahrungen mit der Legalisierung in den USA und Kanada verwiesen.

Zu Betrugsdelikten mit Tieren
Von Alexandra Stupperich und Carola Schiller
Eine besondere Form von Betrugsdelikten nutzt die Attraktivität von Haus- und Wildtieren für Tierliebhaber. Auch wenn dies im ersten Moment wie ein „Orchideendelikt“ aussieht, ist der wirtschaftliche Schaden enorm. Dieser Beitrag wird die Phänomenologie der beiden bedeutsamsten Formen (Pet-Trafficking und Pet-Scamming/Non-Delivery Fraud) beispielhaft für die Ausnutzung von emotionalen Bedürfnissen und die Nutzung von digitalen Medien für die Betrugshandlungen durch die Täter darstellen. Abschließend werden Vorschläge für einen präventiven Ansatzvorgestellt.

Folgen der Strafbarkeit von „Stealthing“
Eine Fall- und Urteilsbesprechung
Von Andres Wißner
Der Beitrag behandelt das Thema „Stealthing“ sowie die Folgender mittlerweile seitens der herrschenden Meinung gesehenen Strafbarkeit gem. § 177 Abs. 1 StGB. Zwei aktuelle Urteile und ein Beispielfall werden dargestellt und kommentiert. Zum Schlusswird ein Fazit gezogen, das den vorhandenen wissenschaftlichen Diskurs anregen und weiterführen soll.

Die Todesstrafe stirbt nicht aus
Die vor 35 Jahren im Kriminalistik Verlag erschienene „Geschichte der Henker“ gilt immer noch als wichtiges Standardwerk
Von Joseph Weisbrod
Vor 230 Jahren wurde König Ludwig XVI. durch die Guillotine hingerichtet, die er am 2. März 1792 selbst miterfunden hatte. Die letzten prominenten Fallbeil-Opfer in Deutschland waren die Geschwister Sophie und Hans Scholl, die am 22. Februar 1943 enthauptet wurden. Auch heute noch wird die Todesstrafe in zu vielen Ländern vollstreckt. So droht dem Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd im Iran, wie zahlreichen anderen, meist jungen Menschen, die Hinrichtung. In seinem 1988 im Kriminalistik Verlag erschienenen Standardwerk ging es dem 2003 verstorbenen Anatomie-Professor Tankred Koch vor allem darum, den Mantel des Schweigens über die Vollzieher der Todesstrafe zu lüften. Die im folgenden Beitrag vorgestellte, acht Jahrhunderte umfassende (Sozial-)Geschichte der meist rechtlosen, geächteten Scharfrichter muss leider auf unbestimmte Zeit fortgeschrieben werden.

Kriminalistik Schweiz

Redaktion: Schweizerische Kriminalprävention, Chantal Billaud

Der Einsatz von „Künstlicher Intelligenz“ in der forensischen Fallarbeit
Teil 1: Wie bekommen wir Maschinen in den Griff?
Von Martin Lory, Michael Bovens und Akos Dobay
In der forensischen Fallarbeit kann die „Künstliche Intelligenz“ dort zum Einsatz kommen, wo komplexe Daten mit vielen Parametern erfasst sind. Diese lassen sich mit „Machine Learning“ besser modellieren als mit einfachem Auszählen und Interpretieren. Es hat sich gezeigt, dass sich die Modellbildung mittels „Random Forest“ im forensischen Umfeld gut eignet, weil sie die resultierende Unsicherheit der Datenlage aufzeigt, die Wichtigkeit der Parameter auflistet und sich verhältnismässig einfach erklären lässt. Die im „Machine Learning“-Modell enthaltenen Zahlenwerte müssen aus relevanten und im Detail nachvollziehbaren Grundlagen stammen. Zudem müssen sie den konkreten Fallumständen entsprechen. Die Resultate von Modell-Abfragen sind von Experten und Expertinnen im Fallkontext nachvollziehbar zu bewerten. Der juristische Entscheid wird weder durch die Maschine noch durch die Forensik gefällt; sie obliegt der Verfahrensleitung. Sind keine verlässlichen Daten vorhanden resp. fehlen die Grundlagen oder passen sie nicht zu den Fallumständen, kann keine Bewertung durchgeführt werden, oder es werden eigene Daten erhoben. „Machine Learning“-Modelle müssen validiert werden, indem die Modelle überprüft und andere, bekannte Datensätze getestet werden: Wie gut findet die Maschine das Soll-Resultat? Die Resultate werden dann im Kontext der verschiedenen Hypothesen bewertet: Wie wahrscheinlich sind die Ergebnisse unter der Variante der Anklage im Vergleich zur Variante der Verteidigung? Die bisherigen Anwendungen von „Machine Learning“ in der Forensik haben gezeigt, dass grosses und bisher ungenutztes Potenzial darin steckt.
(Teil 2 in Ausgabe 8/2023)

 

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Kriminalistik Campus

Redaktion:
Joachim Faßbender, Kriminaldirektor im Hochschuldienst, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster, Prof. Dr. Sigmund P. Martin, LL.M. (Yale), Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Kriminalpolizei, Wiesbaden

Desinformation und Radikalisierung in der Covid-19-Pandemie
Sozialpsychologische Elemente von Desinformation und deren Rolle bei der Online-Radikalisierung im Laufe der Covid-19-Pandemie
Von Adina Repik
Der vorliegende Aufsatz, dem eine wesentlich umfangreichere Bachelorarbeit zu Grunde liegt, untersucht die psychologischen Hintergründe bei der Entstehung und Verbreitung von Desinformation und Verschwörungstheorien. Dabei geht es um die Beantwortung der Frage, wie sich die Verbreitung von Desinformationen und Verschwörungstheorien während der Covid-19-Pandemie auf die Radikalisierung ausgewirkt hat. Zudem soll die These: „Je leichter sich Personen von Desinformationen und Verschwörungstheorien überzeugen lassen, desto anfälliger sind sie für Radikalisierung”, verifiziert oder widerlegt werden.

Das Phänomen „Incel“
Möglichkeiten und Grenzen der präventiven und repressiven polizeilichen Intervention
Von Timo A. Brenner
Das Wort „Incels“ leitet sich vom englischen Begriff „involuntary celibates“, also unfreiwillig Zölibatäre ab und beschreibt sexuell frustrierte Männer, die sich im Netz gegenseitig in Verschwörungsideologie hineinsteigern. Die hier vorliegende Ausarbeitung arbeitet anhand der spezifischen Merkmale der Incel-Szene die Herausforderungen und Möglichkeiten heraus, die den Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung der von Incels ausgehenden Kriminalität zur Verfügung stehen. Im Vordergrund steht hierbei insbesondere das zu beobachtende strafrechtlich relevante Verhalten. Hierzu wird das Phänomen und seine strafrechtlichen Auswirkungen zunächst beschrieben, bevor darauf aufbauend in die präventiv- und repressiv geprägten Interventionsmöglichkeiten aufgezeigt und diskutiert werden.
 

 

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Recht aktuell

Audiovisuelle Aufnahme einer Polizeikontrolle
1. Ein gesprochenes Wort ist nichtöffentlich i. S. d. § 201 Abs.1 Nr. 1 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes), wenn es nicht für einen größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten oder nicht durch persönliche oder sachliche Beziehungen miteinander verbundenen Personenkreis bestimmt oder unmittelbar
verstehbar ist.
2. Die Fertigung einer Audioaufnahme von Gesprächen aus Anlass einer polizeilichen Personalienfeststellung zwischen den beteiligten Polizeibeamten bzw. mit Betroffenen begründet den (Anfangs-)Verdacht für eine strafbare Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.

OLG Zweibrücken, Beschl. v. 30.6.2022
1 OLG 2 Ss 62/21
jv
 

Niedrige Beweggründe bei Tötung des Partners
1. Niedrig i. S. d. § 211 StGB ist ein Beweggrund, der nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist. Ob dies der Fall ist, beurteilt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt. Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind.
2. Ergibt sich das Tötungsmotiv aus einer Trennung vom Ehe-, Lebens- oder Intimpartner, kann für einen niedrigen Beweggrund sprechen, dass der Täter dem anderen Teil aus übersteigertem Besitzdenken das Lebensrecht abspricht, den berechtigten Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben bestrafen will oder dass er handelt, weil er die Trennung nicht akzeptiert und eifersüchtig ist. Gegen das Vorliegen eines niedrigen Beweggrundes kann dagegen sprechen, dass die Trennung zu tatbestimmenden und tatauslösenden Gefühlen der Verzweiflung und inneren Ausweglosigkeit geführt hat.
3. Der Umstand, dass die Trennung vom Tatopfer ausgegangen ist, stellt für sich gesehen kein gegen die Annahme niedriger Beweggründe sprechendes Indiz dar. Mit dem Menschenbild des Grundgesetzes und den Werten des durchweg auf Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und gegenseitige personelle Achtung angelegten deutschen Rechts ist es unvereinbar, der legitimen Inanspruchnahme des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben eine derartige Relevanz für die sozialethische Bewertung des Tötungsmotivs zuzusprechen.

BGH, Beschl. v. 6.12.2022
5 StR 479/22
jv

 

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Literatur

Konzeptionell wie inhaltlich gelungen

Richter (Hrsg.): Phänomen Clankriminalität – Grundlagen – Bekämpfungsstrategien – Perspektiven, 1. Aufl., 2022, Boorberg Verlag, Stuttgart, 304 S., kart., 38 Euro
 
Auch wenn das Phänomen der Clankriminalität durch aktuelle Ereignisse ein wenig aus dem Fokus der öffentlichen Wahrnehmung geraten ist, handelt es sich nach wie vor um einen herausragenden Kriminalitätsbereich, der die Sicherheitsbehörden und weitere beteiligt Akteure aufgrund vielfältiger Spezifika vor besondere und nur sehr schwer zu bewältigende Herausforderungen stellt. Darüber hinaus stellt die Vielzahl der involvierten Institutionen mit ihren jeweiligen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichen eine weitere Besonderheit dar, welche nicht erst durch den sog. „Administrativen Ansatz“ generiert wurde. Das im sicherheitspolitischen Diskurs (zu) lange ignorierte und z. T. negierte Phänomen der Clankriminalität hatte ungeachtet bereits sehr früh ausgesprochener Hinweise und Warnungen ausreichend Gelegenheit, sich mit lokalen Schwerpunkten – durch intensive Netzwerkbildung jedoch auch darüber hinaus bis hin ins Ausland – zu etablieren und gefestigte Strukturen zu entwickeln. Zu einer vollständigen Betrachtung gehört neben der Betrachtung der Strukturen und Erscheinungsformen auch die Innenperspektive, welche insbesondere Ursachen und kriminalitätsfördernde Aspekte in den Blick nimmt.

Der hier nur skizzierten Vielschichtigkeit des Phänomens trägt das Werk in elf Kapiteln mit jeweils unterschiedlichen Autoren/ Autorenteams Rechnung, indem auf 304 Seiten eine multiperspektivische Betrachtung erfolgt, welche u. a. phänomenologische Reflexionen, die Rolle der Frau und der Friedensrichter innerhalb der Clanstrukturen, rechtliche Fragestellungen, Ursachenanalysen, präventive und repressive Bekämpfungskonzepte, Erfahrungsberichte und eine Reihe weiterer Aspekte enthält. Besonders hervorzuheben ist eine vergleichende Betrachtung mit der Clankriminalität in Spanien aber auch der Vergleich mit anderen Familienstrukturen der OK. Den Schlusspunkt bildet die Auseinandersetzung mit der Integrationspolitik in ihrer in dieser Situation grundsätzlich konträren Stellung zum angewandten Ausländerrecht in Form der (Ketten-)Duldung. Gerade dieses Kapitel bringt die grundlegende Problematik einer überwiegend (noch) nicht integrationswilligen Bevölkerungsminderheit und den gegebenen ausländerrechtlichen Möglichkeiten des Rechtsstaats auf den Punkt, nicht jedoch ohne einen zumindest in Ansätzen Erfolg versprechenden Lösungsansatz aufzuzeigen.
Damit bietet das Werk einen umfassenden und zugleich konzentrierten Blick auf das Phänomen. Es eignet sich damit sowohl als Einstiegslektüre als auch zur vertiefenden Betrachtung einzelner Aspekte. Das bei der Darstellung wesentlich auf die Stadt Essen als kriminalgeografischer Raum abgestellt und dort etablierte Lösungswege aufgezeigt werden, ist der Gesamtbewertung nicht abträglich, sondern kann ganz im Gegenteil als gelungene Brennglassicht bewertet werden.
Mit einem Inhalts- und Stichwortverzeichnis sowie Literaturverzeichnissen am Ende der Kapitel werden die inhaltlichen Darstellungen komplettiert. Ferner erfolgt eine Kurzdarstellung zu den Beiträgen und beteiligten Autoren am Ende des Buches.
Die konzeptionell wie inhaltlich gelungene Untersuchung zeigt auf, dass eine gelingende Integration einen Integrationswillen voraussetzt. Letzterem stehen externe aber insbesondere auch den Clanstrukturen und -kulturen innewohnende Faktoren entgegen. Diesen Faktoren zu begegnen ist oberste Pflicht, bedarf jedoch enormer personeller, finanzieller, aber auch emotionaler Anstrengungen und ist eine weit über das Politikfeld der Inneren Sicherheit hinausragende Aufgabe. Und dennoch kann Integration nur gelingen, wenn der Staat sich dauerhaft und nachdrücklich in der Lage zeigt, geltendes Recht durchzusetzen und dem finanziellen Erfolg kriminellen Verhaltens nachhaltig entgegen zu wirken. Andernfalls wird es auch künftig zu häufig am Integrationswillen mangeln und die Integrationsbereitschaft der Bevölkerung droht (weiterhin) Schaden zu nehmen. Beides zu erreichen setzt eine bundesweite kritische Auseinandersetzung mit der bestehenden Sicherheitsarchitektur und -kultur voraus. Der Erfolg der umfassenden Bemühungen darf nicht von der Haltung einzelner Entscheidungsträger abhängig sein.

Joachim Faßbender

 

Der Klassiker für die polizeiliche Kriminalistik-Ausbildung

Horst Clages/Rolf Ackermann/Thomas E. Gundlach (Hrsg.), Der rote Faden. Grundsätze der Kriminalpraxis, 15. neu bearb. Aufl. 2023 (Grundlagen der Kriminalistik), C.F. Müller GmbH, Heidelberg, XXVI, 771 S., kart., 40 Euro

„Der rote Faden“ vermittelt seit fast 70 Jahren Wissen über Grundsätze und Orientierungen für kriminalistisches Vorgehen bei der Aufklärung von Straftaten, der Täterermittlung und der Beweisführung. 
Generationen von Anwärtern der Kriminal- und Schutzpolizei vom mittleren bis zum höheren Dienst haben erfolgreich mit dem Buch zur Vorbereitung auf mündliche und schriftliche Prüfungen gearbeitet.
Die 15. Auflage erscheint drei Jahre nach ihrer Vorauflage. Damit ist ein Umbruch verbunden: Die bisherigen Herausgeber, Horst Clages und Prof. Dr. Rolf Ackermann, haben sich aus Altergründen entschlossen, das Werk ein letztes Mal zu verantworten. Prof. Thomas Gundlach, der bereits an dieser Ausgabe mitgearbeitet hat, wird die Gestaltung der künftigen Auflagen als Herausgeber übernehmen. Mit dieser Auflage wurden auch eine neue Bearbeiterin (Mandy Drescher) und zwei Bearbeiter (Matthias Braune und Jörg Pixberg) in die Autorenschaft aufgenommen.
Die Neuauflage war erforderlich geworden, weil verschiedene Änderungen im Straf- und Strafprozessrecht in den letzten drei Jahren Auswirkungen auf die polizeiliche Arbeit hatten. Zudem gab es Innovationen auf dem Gebiet der Kriminaltechnik, ferner waren weitere neue Themen wie digitale Spuren einzuarbeiten.
Der Inhalt des Buches wurde nicht nur aktualisiert, sondern zum Teil vollständig überarbeitet. Gänzlich neu bearbeitet wurde z. B. das Thema Formspuren. Ferner wurde das Kapitel über naturwissenschaftlich-technische Methoden neu strukturiert. Die Themen Fahndung und Vermisste wurden herausgenommen, weil einige wichtige Aspekte als Verschlusssachen eingestuft sind.
Das in sechs Kapitel gegliederte Werk vermittelt Grundlagenwissen zu allen relevanten kriminalistischen Themen. Vor dem Hintergrund, dass Kriminaltaktik und Kriminaltechnik in der Vielfalt ihrer speziellen Methoden die grundlegenden Säulen der kriminalistischen Ermittlungstätigkeit sind, analysieren die Autoren die jeweils neuesten Phänomene kriminellen Handelns, z. B. in der kriminalistischen Tatortarbeit, der Spurensuche und -sicherung, der kriminalistischen Fallanalyse, der Versions-/Hypothesenbildung sowie in ausgewählten forensischen Wissenschaften wie Rechtsmedizin und kriminalistische Psychologie. Aus dem Bereich der Speziellen Kriminalistik wird kriminalistisches Wissen über Sexualstraftaten, polizeiliche Todesermittlung sowie Internetkriminalität vermittelt.
Summa summarum informiert die Neuauflage des für die kriminalistische Aus- und Fortbildung sowie die polizeiliche Praxis konzipierten Fachbuchs leicht verständlich über aktuelles Wissen im Bereich der Kriminalwissenschaften mit Schwerpunkt Kriminalistik.
„Der rote Faden“ ist und bleibt der Klassiker für die polizeiliche Kriminalistik-Ausbildung. Er wird auch diesmal das Ziel, seine Nutzerinnen und Nutzer mit dem notwendigen Rüstzeug in den Bereichen Allgemeine und Spezielle Kriminalistik auszustatten, nicht verfehlen.

Prof. Dr. Michael Soiné
 

 

Defekter Scheinwerfer

Benjamin Derin/Tobias Singelnstein, Die Polizei: Helfer, Gegner, Staatsgewalt – Inspektion einer mächtigen Organisation, 2022, Econ-Verlag, 446 S., 24,99 Euro; auch erhältlich in einer Ausgabe der Bundeszentrale für politische Bildung

In einem langen Brandbrief warnen die Autoren eindringlich vor einem weiteren Machtzuwachs der Polizei. Sie würde sich verselbständigen und stelle eine Gefahr für die rechtsstaatliche Demokratie dar. Die Gesellschaft mit ihrem übertriebenen Bedürfnis nach totaler Sicherheit habe der Polizei mehr Aufgaben und Bedeutung verschafft. Als Brandbeschleuniger wirke insbesondere die zweitgrößte Polizeigewerkschaft, die rechtskonservative DPolG. Der Rechtsanwalt Benjamin Derin und der Kriminologieprofessor Tobias Singelnstein setzen hier aber nicht nur den Beef, den sie mit der DPolG auf Twitter austragen, in Buchform fort. Sie wollen die Polizei vor sich selber und die Gesellschaft vor Autokratisierung retten. Dazu erinnern sie an die Entstehung der modernen Polizei zur Sicherung des Privateigentums im frühkapitalistischen Vereinigten Königreich, verweisen auf Fälle von rassistischer Polizeigewalt in den USA und Frankreich, beschreiben Aufbau und Wirkweise der Organisation und betonen durchgängig die medial wahrgenommenen Verfehlungen der deutschen Polizei der vergangenen zwei Dekaden. Driftet die Polizei wirklich in eine Parallelwelt ab?

Herrscher und Knecht
Die Polizei löse sich von ihrer dienenden Funktion und entwickele sich zu einem selbstbewussten politischen Akteur. Sie sei keine „willenlose Befehlsempfängerin“ mehr, sondern existiere zunehmend machtvoll in und neben dem hierarchischen Apparat (304). Diese Diagnose klingt erstmal besorgniserregend, wird aber von den Autoren selbst widerlegt. Ihre Inspektion ergibt, dass Gesetzgebung, Regierungen und Verwaltungen polizeiliches Handeln durch Gesetze, Vorgaben (z. B. Null-Toleranz-Politik) und Ausstattung bestimmen. Wichtige Entscheidungen und grundlegende Fragen müsse die Polizeiführung mit dem Innenministerium abstimmen. Mit Sätzen wie „[g]egenüber dem Dienstherrn haben Polizist:innen eine Gehorsamspflicht“ oder „Beamt:innen haben der gesamten Bevölkerung zu dienen“ bestätigen Derin und Singelnstein eher die machtvolle Position der Politik als die der Polizei (88). Es ist allerdings die Polizei, der sie Rassismus und Rechtsextremismus vorhalten, wenn sie per Polizeigesetz verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen soll, das Grundgesetz jedoch Ungleichbehandlung verbietet. Ihre Funktion – die Durchsetzung der sozialen Ordnung und Sicherung des Status quo – erfülle sie erfolgreich, wohin gegen sie ihrer eigentlichen Aufgabe – Strafprävention und -verfolgung – nicht genügend nachkomme. Zudem nehme „Gewalt gegen die Polizei“ weiter zu (158). Das spricht für ein Herrschaft-Knechtschaft- Verhältnis zuungunsten der Polizei. Sie bleibt eine Dienststelle im Dienst der wirkmächtigen bürgerlichen Elite.

Spiegel
Ihre Frage, ob die Polizei die Gesellschaft widerspiegele, beantworten die Inspektoren ambivalent. Einerseits rekrutiere sie sich mehrheitlich aus der Mittelschicht mit Abitur und es gäbe Fälle von Rassismus, Sexismus, Misogynie und Homophobie. Verfehlungen wie Chat-Gruppen mit rechtsextremen Inhalten, Racial Profiling, Polizeigewalt, dem Versagen in Bezug auf den NSU und AfD-Mitgliedschaft durchziehen das Buch. Problematisch finden die Autoren die Polizist:innenkultur an der Basis mit einer übermäßigen Identifikation mit dem Beruf, die sie angeblich vom Rest der Gesellschaft unterscheide. Auch warnen sie manche Länderpolizeien vor gefährlichen rechten Ausbilder:innen und zu hohen Zustimmungswerten für die AfD. „Diese vergiften die Polizei langsam, wenn es an einer Brandmauer fehlt“ (209).
Andererseits erkennen sie an, dass gesellschaftliche Verhältnisse auch die Polizei prägen und dort ganz verschiedene Menschen arbeiten. „Wo der Anteil von Menschen aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte in der Bevölkerung höher ist, traf dies auch für die angehenden Polizist:innen zu“ (104). Rassismus sei ein Ungleichheitsproblem, das die Gesellschaft betreffe, und die vorhandenen niedrigschwelligen rassistischen Anschauungen seien auch in der Bevölkerung insgesamt häufig zu finden. Studien aus den 1990er Jahren bis 2017 werden zitiert, die „keine größere Anfälligkeit für rassistische Einstellungen als im Rest der Bevölkerung zeigten“ (169). Die als Skandal geschilderte Party von Berliner Polizist:innen im Rahmen des Einsatzes zum G20-Gipfel in Hamburg – Tanz auf dem Tisch in Bademantel und mit Waffe, Sex in der Öffentlichkeit und gemeinsames Pinkeln an Zäune – spricht meines Erachtens eher dafür, dass sich die Polizei nicht so sehr von der Normalbevölkerung unterscheidet. Auch ist ihre Subkultur wahrscheinlich immer noch diverser als die mancher rechtswissenschaftlicher Boys Clubs.
Dem Narrativ des Spiegels der Gesellschaft widerspricht nur, dass, wie die Inspektoren feststellen, sich in der Polizei weniger Frauen, Arme und Beeinträchtigte finden, wohingegen Burnout, Alkoholismus und Suizidalität überproportional auftreten.

Die gewollte Polizei
Auch die These von der Entfremdung der Polizei von der Gesellschaft durchzieht zwar das Buch, wird jedoch von den Inspektoren selbst entkräftet. Warnen sie eingangs, die Institution würde sich verselbständigen und den Pfad der demokratischen Rechtsstaatlichkeit verlassen, merken die Autoren auf den letzten Metern an, dass die Demokratisierung der Polizei sowie die Aushandlung ihrer Aufgaben und Funktionen in der Gesellschaft immer wieder aufs Neue ausgehandelt werden. Wenn oberflächlich für Ordnung gesorgt wird, ohne die dahinterstehenden Probleme zu lösen, sei das gesellschaftlich gewollt. Das Legalitätsprinzip verpflichte die Polizei, psychisch kranke Menschen und sichtbare Armut vor allem als Ordnungsstörung, weniger als soziale Probleme zu behandeln. „Die Polizei ergänzt dann nicht die gesellschaftliche Antwort auf Probleme, sie ist die gesellschaftliche Antwort“ (334). Der Polizeieinsatz bleibe oft eine Notlösung, da die Ursachen nicht angegangen werden. „Suchtepidemien werden nicht gelöst, indem man Konsumenten ins Gefängnis steckt, Wohnungslosigkeit nicht, indem man Wohnungslose aus dem öffentlichen Raum verdrängt“ (254). Die Gesellschaft hat sich also nicht, wie eingangs behauptet, zu wenig Gedanken darüber gemacht, was für eine Polizei sie eigentlich möchte. Aus der geschilderten Politik-Polizei-Dynamik, in der sich gesellschaftliche Kräfteverhältnisse manifestieren, liest sich eher heraus, dass die wirkmächtige gesellschaftliche Elite die Polizei durchgesetzt hat, die ihr weiterhin dienlich ist und die sie zunehmend in die Pflicht nimmt, um ihr zunehmendes Sicherheitsbedürfnis bei steigender Verteilungsungerechtigkeit zu befriedigen.

Inspektion der dunklen Seite
Wie ist diese Polizeikontrolle einzuschätzen? Ziel der Inspektion sei es gewesen, „die Polizei in all ihren Widersprüchen zu betrachten“ (15). Jedoch werden fast ausschließlich die dunkelsten Seiten in Augenschein genommen. Positive Entwicklungen – rechtsstaatlicher, demokratischer, besser ausgebildet und personell diverser aufgestellt – werden kaum benannt und wenn, dann in der Regel sofort entkräftet: „Menschen mit Migrationshintergrund geben eine relativ hohe Zufriedenheit mit Polizeikontakten an. Andererseits ...“ (61). So kann das Buch nicht die wegweisende Wartung empfehlen, wenn die Inspektion sich nur auf die laut klappernden Teile konzentriert.
Den Autoren fällt an Reparaturen nichts ein, was nicht vor vierzig Jahren schon von kritischen Kriminolog:innen propagiert wurde: ein „Prozess der gesellschaftlichen Wiederaneignung sowohl der Lösung der sozialen Konflikte und Probleme als auch der Polizei“ (385). Richtig wird erkannt, dass eine sozial ungerechte Gesellschaft zu mehr Spannungen, Gewalt und Kriminalität und zu fundamentaler Unsicherheit Benachteiligter führt. Die Autoren raten jedoch lediglich dazu, den Sozial- und Wohlfahrtsstaat auszubauen, anstelle eine Umverteilung und Demokratisierung des Zugangs zu Ressourcen anzuregen. Mit dieser Perspektive wird die Polizei wohl weiter von der bildungsbürgerlichen Elite beordert, ihren Privatbesitz zu sichern, dazu ggf. Gewalt anzuwenden und gleichzeitig aus derselben privilegierten Klasse als gewalttätige Rassist:innen beschimpft.

Dr. Sonja John, Berlin

 

Fundiertes Grundlagenwissen
Armin Mätzler/Ingo Wirth, Todesermittlung – Grundlagen und Fälle, 6. Aufl. 2022 (Grundlagen der Kriminalistik), Kriminalistik Verlag, C.F. Müller GmbH, Heidelberg 2022, 464 S., Taschenbuch, 32 Euro.

Das kriminalistische Lebenswerk – wie in der Einführung zur 6. Auflage der Grundlegung zu Todesermittlungen ausgeführt wird – vermittelt in sechs alphabetisch gegliederten Abschnitten fundiertes Grundlagenwissen zu einzelnen Aufgaben und Maßnahmen im Rahmen von Todesermittlungen wobei die Kasuistik als Teil des Grundlagenwissens verstanden wird. Dieses vom klassischen Lehrbuch abweichende Konzept stellt neben der prominenten Darstellung von Fehlern und Problemstellungen in der Fallbearbeitung eine besondere Stärke des Werkes dar. Die zweite liegt in der umfassend dargestellten Phänomenologie des nicht natürlichen Todesfalles begründet, in welcher dieser Ansatz aufgegriffen und die kaum überschaubare Vielfalt nicht natürlicher Todesfälle strukturiert dargestellt werden. Damit eignet sich dieses Buch sowohl für den Einstieg in die Todesermittlung als auch als Nachschlagewerk für den erfahrenen Praktiker.

Joachim Faßbender

 


Verlag C.F. Müller

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