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Editorial der Ausgabe März 2023

Verehrte Leserinnen und Leser,

die zunehmende Anzahl öffentlichkeitswirksamer Protestaktionen gegen die vermeintlich unzureichenden Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz des Weltklimas werfen vielfältige Fragen beispielsweise auch zur Strafbarkeit einzelner Handlungen auf. Diese wiederum sind u. a. verknüpft mit versammlungsrechtlichen Aspekten und möglichen Rechtfertigungsgründen. Insbesondere die angewandten Rechtfertigungsstrategien der Akteure öffnen dabei möglicherweise den Raum für weitergehende Aktionsformen. Im ersten Beitrag dieser Ausgabe betrachtet Thiel die Blockadeaktionen unter Einsatz von Klebstoff aus versammlungsrechtlicher Perspektive, während Pietsch im zweiten Beitrag das Konstrukt des sog. Zivilen Ungehorsams in den Kontext der sogenannten Klimaproteste einordnet.

Mit den Silvesterkrawallen 2022 greift Rüth in seinem Beitrag zur kriminalpräventiven Quartiersarbeit ein weiteres Thema von hoher Aktualität auf und legt dar, dass geeignete Lösungsansätze zu einem keineswegs neuen Phänomen bestehen und erfolgreich praktiziert werden können.

Die Diskussion um die Cannabislegalisierung wird von Gegnern und Befürwortern weiterhin engagiert geführt und auch der Rückgriff auf das Recht der europäischen Union vermag hier keinen entscheidenden Ausschlag zu geben. Habschick setzt sich in seinem Beitrag vehement für ein weiterhin geltendes Verbot ein.

Der Handel mit Tieren weist vielfältige Möglichkeiten betrügerischen Vorgehens auf. Gerade das Verantwortungsbewusstsein und eine frühzeitige emotionale Bindung der Kaufinteressenten erleichtern Betrügern häufig ihr Handwerk. Stupperich und Schiller gehen in ihrem Beitrag auf häufige Vorgehensweisen ein und zeigen Präventionsmöglichkeiten auf.

Zum heimlichen Weglassen eines Kondoms beim Geschlechtsverkehr („stealthing“) äußerte sich jüngst der BGH (Az.: 3 StR 372/22) und kam zu dem Schluss, dass damit der Straftatbestand des sexuellen Übergriffs erfüllt sei. In seinem Beitrag geht Wißner auf ähnliche Fallgestaltungen ein und spricht sich u. a. für eine intensive Aufklärung aus.

Anlässlich des Jahrestages des Erscheinens erinnert Weisbrod an ein Standardwerk zur Todesstrafe.

Im ersten Beitrag ihres mehrteiligen Aufsatzes befassen sich Lory, Bovens und Dobay in der Schweizer-Redaktion mit der Anwendung von „Künstlicher Intelligenz“ in der forensischen Fallarbeit und führen in die KI und deren Anwendungsbeispiele ein.

In der Rubrik Campus bespricht Repik sozialpsychologische Elemente von Desinformation und Brenner nimmt zum Phänomen „Incel“ polizeiliche Interventionsmöglichkeiten in den Blick.

Ihre Chefredaktion
Joachim Faßbender und Sigmund Martin


Verlag C.F. Müller

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