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Editorial der Ausgabe April 2023

Verehrte Leserinnen und Leser,

Cybercrime stellt eines der sich am dynamischsten entwickelnden Kriminalitätsfelder dar, deren neue Erscheinungsformen beständig angepasster kreativer Bekämpfungsstrategien bedürfen. In der vorliegenden Ausgabe werden Neuerungen und übergeordnete Überlegungen zur Prävention von Cybergrooming besprochen. So widmet sich eingangs der erste Beitrag von Buschmann und Floren der Prävention mittels kindgerechter (Instagram-) Accounts bei der Polizei NRW während Himmel aus einer übergeordneten Perspektive für eine systematische Evaluation von Präventionskonzepten zu Cybergrooming anhand von Risikofaktoren plädiert.

Ebenfalls eine übergeordnete Perspektive nehmen Köhler, Cherney und Templar mit ihrer Darstellung zur Wahrnehmung sowie zum Umgang mit Verstellung und Täuschung in Deradikalisierungsprogrammen ein und stellen Empfehlungen aus einer diesbezüglichen Studie des Kompetenzzentrums gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex) des Landeskriminalamtes und der Queensland Universität in Australien, die in Aussteigerprogrammen Verwendung finden können, dar. Zum Ende des Beitrags zeigen die Autoren weiterhin bestehenden Forschungsbedarf auf.

In seinem vierten Beitrag zu Erfolgs- und Risikofaktoren bei Vernehmungen leitet Rüffer gemeinsam mit Chavalier Standards für den Vernehmungsunterricht mit den Schwerpunkten Kompetenzen und orientierungsgebende Theoriemodelle ab und beendet mit dieser Darstellung die vierteilige Serie zu dem durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsprojekt „Befragungsstandard für Deutschland – BEST“. Die dargestellten Erkenntnisse des Forschungsprojekts sind geeignet, die Durchführung von Vernehmungen wie auch theoretische Unterweisungen hierzu hinsichtlich der Förderung der Gesprächs- und Aussagebereitschaft erkennbar zu verbessern.

Mit seinem Beitrag zum Gefahrenpotential militanter „Reichsbürger“, „Selbstverwalter“, Rechtsextremisten und „Delegitimierer“ greift Goertz vor dem Hintergrund der jüngsten kriminalpolizeilichen Maßnahmen ein hochaktuelles Thema des polizeilichen Staatsschutzes auf und berücksichtigt dabei gesondert involvierte aktive sowie ehemalige Soldaten und Polizeibeamte. Damit unterstreicht er erneut die sicherheitspolitische Bedeutung der betreffenden Phänomenbereiche.

Dem sowohl für die Bekämpfung des Extremismus und Terrorismus wie auch der Organisierten Kriminalität und weiterer gewinnträchtiger Kriminalitätsformen relevanten Phänomen der Geldwäsche widmet sich Mühl in seiner Darstellung zur Geldwäschebekämpfung aus einer europäischen Perspektive. In seinem Beitrag zeichnet er die Entwicklung der Geldwäschebekämpfung in der EU nach, geht auf die Möglichkeiten von Europol zur Unterstützung nationaler Ermittlungsverfahren ein und schließt ausblickend mit einem strategischen Ansatz.

Die „Gegenüberstellung und Wahllichtbildvorlage“ nach Nr. 18 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) stellt eine häufig angewandte kriminalpolizeiliche Maßnahme im Ermittlungsverfahren dar, wird hinsichtlich der Durchführung der Maßnahme jedoch nur unzureichend beschrieben. In ihrem Beitrag zeigt Mahl dezidiert die einzelnen Möglichkeiten im Identifizierungsverfahren auf, ordnet sie rechtlich ein und formuliert abschließend einen Vorschlag zur Neufassung der Nr. 18 RiStBV.

Ihre Chefredaktion
Joachim Faßbender und Sigmund Martin


Verlag C.F. Müller

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