Fachartikel
Cybergrooming
Kindgerechte (Instagram-)Accounts bei der Polizei NRW
Zur Bekämpfung von Cybergrooming/Teil 2 (Teil 1 in Kriminalistik 4/2023)
Von Wiebke Buschmann und Thorsten Floren
Literaturverzeichnis (PDF-Download)
Cybercrime
Faktoren erfolgreicher Cybercrime-Ermittlungen
Ergebnisse einer Expertenbefragung
Von Jan Gruber, Lena L. Voigt und Felix C. Freiling
Strafrecht
Das „gewerbsmäßige“ Handeln in der strafrechtlichen Praxis
Von Marco Mayer
Strafvereitelung im Amt
Durch angeblich unzuständige Polizeibeamte und die damit einhergehende Beweisproblematik
Von Fabian Teichmann
Maßregelvollzug
Der Praxisfall: Unterbringung im Maßregelvollzug gem. § 63 StGB nach versuchtem Tötungsdelikt im Zug bei paranoider Schizophrenie
Von Annette Marquardt
Prostitution
Prostituierte oder Opfer?
(Prostitutions-)Gewerbe oder Geschäftsfeld der Organisierten Kriminalität?
Von Manfred Paulus
Völkerrecht
Bericht zur „Arbeitstagung Kriegsverbrechen: Thema Ukraine“
Von Benedict Pietsch
Forensische Linguistik
Forensische Linguistik
Zur Wahrnehmung als kriminaltechnische und als wissenschaftliche Disziplin
Von Eilika Fobbe und Sabine Ehrhardt
Kriminalistik-Campus
Vermögensabschöpfung im Marktmissbrauchsrecht
Die Wertersatzeinziehung nach dem Bruttoprinzip bei unterschiedlichen Erscheinungsformen der Marktmanipulation
Von Sebastian Hoffmann
Zur Bedeutung grundlegender Schießfertigkeiten
Von Clemens Lorei, Bernd Grünbaum und Artur Gerlich
Recht aktuell
Rechtswidriges Entkleiden einer in Polizeigewahrsam genommenen Frau
Zur Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung
Tagungsbericht
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Fachartikel
Kindgerechte (Instagram-)Accounts bei der Polizei NRW
Zur Bekämpfung von Cybergrooming/Teil 2 (Teil 1 in Kriminalistik 4/2023)
Von Wiebke Buschmann und Thorsten Floren
Dass sich Social Media zu einem omnipräsenten „Alltagsbegleiter“ entwickelt hat, wird nicht nur im schulischen und privaten Kontext, sondern auch bei Betrachtung des wirtschaftlichen und kriminellen Nutzungspotentials deutlich. So bietet die Foto- und Videoplattform Instagram nicht nur einen geeigneten Lern- und Experimentierraum für Kinder, sondern dient gleichzeitig als effektiver Handlungsschauplatz für Cybergrooming. Obwohl alle deutschen Polizeien die Multimedialität der genannten Plattform individuell umsetzen, steigt die Kriminalitätsrate im nahezu (grund-)rechtsfreiem Raum besorgniserregend an. Damit einhergehend verdeutlicht die differierende Medien(-erziehungs)kompetenz der Kinder und deren Erziehungsberechtigten die Notwendigkeit einer frühzeitigen Mediensensibilisierung durch kindgerechte Kriminalprävention. Im folgenden zweiten Teil soll eine hypothetische Annäherung vorgestellt werden, die es der Polizei künftig ermöglichen könnte, als „kindgerechter Informationsvermittler“ im digitalen Raum zu agieren, um die Resilienz der Kinder zu fördern und sie für den Umgang mit sexualisierten Anbahnungsversuchen zu sensibilisieren. Im Zuge dessen erfolgt ein Abriss aktueller Präventionsprojekte, Werbemaßnahmen und möglicher Herausforderungen.
Literaturverzeichnis (PDF-Download)
Faktoren erfolgreicher Cybercrime-Ermittlungen
Ergebnisse einer Expertenbefragung
Von Jan Gruber, Lena L. Voigt und Felix C. Freiling
Die Bekämpfung der Cyberkriminalität stellt die Strafverfolgungsbehörden vor große Herausforderungen. In Anbetracht der schnell voranschreitenden Digitalisierung und der zunehmenden privaten, öffentlichen und gesellschaftlichen Abhängigkeit von digitalen Systemen kommt diesem Deliktsfeld kriminalpolitisch hohe Bedeutung zu. Die Effektivität und Effizienz der kriminalpolizeilichen Cybercrime-Bekämpfung erscheint in der öffentlichen Wahrnehmung jedoch vielfach dürftig. Dabei gibt es einen zunehmenden Erfahrungsschatz aus erfolgreichen Ermittlungsverfahren gegen Cybercrime-Akteure. Basierend auf der Auswertung halbstrukturierter Experteninterviews zu derartiger Kriminalarbeit stellen wir im nachfolgenden Beitrag sieben Kernfaktoren für die Realisierung erfolgreicher Ermittlungsverfahren gegen Cyberkriminelle vor.
Das „gewerbsmäßige“ Handeln in der strafrechtlichen Praxis
Von Marco Mayer
Vielfach sieht das Strafrecht Schärfungen vor, wenn der Tatbeteiligte „gewerbsmäßig handelt“. Seltener ist Gewerbsmäßigkeit bereits Voraussetzung für die Verwirklichung des Grunddelikts. Vereinzelt knüpfen auch strafprozessuale Ermittlungsbefugnisse an den Verdacht gewerbsmäßigen Handelns an. Im Folgenden soll dieses Merkmal näher dargestellt werden.
Strafvereitelung im Amt
Durch angeblich unzuständige Polizeibeamte und die damit einhergehende Beweisproblematik
Von Fabian Teichmann
Die Strafvereitelung im Amt durch Polizeibeamte ist ein in der Wissenschaft bisher wenig beachtetes Phänomen. Über das sog. „Abwimmeln“ von Anliegen von potenziellen Anzeigeerstattern wird in den Medien berichtet1 und der Autor hat es selber erlebt. Wer eine Anzeige eines Bürgers „abwimmelt“, spart sich vermeintlich viel Arbeit. Polizeibeamte sind sich der strafrechtlichen Risiken dieses Verhaltens jedoch häufig nicht bewusst. Hohe beweisrechtliche Hürden schützen (bisher) vor der Strafverfolgung. Diese Beweisproblematik dürfte jedoch bei einer genaueren Betrachtung nicht im Sinne des Gesetzgebers sein und bedarf einer vertieften Aufarbeitung.
Der Praxisfall: Unterbringung im Maßregelvollzug gem. § 63 StGB nach versuchtem Tötungsdelikt im Zug bei paranoider Schizophrenie
Von Annette Marquardt
Ein Fahrgast versucht, einen Zugbegleiter mit einem Messer anzugreifen. Tatort ist der CityNightLine Hamburg – Zürich. Der betroffene Zugbegleiter wohnt in Zürich. Die Strafanzeige wird von der Bundespolizei aufgenommen, die Tage später Anhörungsbögen an Zeugen versendet. Fast sechs Wochen nach der Tat sendet der Sachbearbeiter der Bundespolizei die schriftliche Zeugenaussage des Zugbegleiters per Fax der Staatsanwaltschaft – allgemeines Erwachsenendezernat – mit der Bitte zu prüfen, ob ein versuchtes Tötungsdelikt vorliegt. In der Anzeige werden folgende Delikte genannt: §§ 241 Abs. 1, 223, 265a, 185 StGB. Neun Tage später gehen die Akten bei der Staatsanwaltschaft ein, die unverzüglich den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls beantragt, u. a. wegen versuchten Mordes. Der Fall aus der Praxis beschreibt den holprigen Verfahrensverlauf nach einem versuchten Tötungsdelikt im Zug und die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB bei einer paranoiden Schizophrenie.
Prostituierte oder Opfer?
(Prostitutions-)Gewerbe oder Geschäftsfeld der Organisierten Kriminalität?
Von Manfred Paulus
Politik und Prostitutionsgesetzgebung gehen davon aus, dass die in Deutschland tätigen Prostituierten freiwillig und selbstbestimmt „sexuelle Dienstleistungen“ erbringen. Die Gesetzgebung regelt folgerichtig ein normales (Prostitutions-)Gewerbe. Der Blick in einige der bedeutsamsten Herkunftsländer und -gebiete der Prostituierten lässt jedoch Zweifel am freiwilligen und selbstbestimmten Handeln der Betroffenen und damit an der Legalität des „Gewerbes“ aufkommen. Er zeigt in erschreckend klarer Weise, dass es sich in weiten Teilen um Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, um fortgesetzte sexuelle Gewalt, um Sexsklaverei und um ein Geschäftsfeld der Organisierten Kriminalität (OK) handeln dürfte.
Bericht zur „Arbeitstagung Kriegsverbrechen:Thema Ukraine“
Von Benedict Pietsch
Vom 30. November bis 2. Dezember 2022 fand an der Deutschen Hochschule der Polizei, Münster (DHPol) die „Arbeitstagung Kriegsverbrechen: Thema Ukraine“ statt. Drei Tage lang tauschten sich Referenten und Teilnehmer aus den Bereichen Polizei, Militär, Politik und (Rechts-)Wissenschaft über Hintergründe und aktuelle Entwicklungen im von Russland gegen die Ukraine geführten Angriffskrieg aus. Insbesondere vor dem Hintergrund der von Russland verübten Kriegsverbrechen wurden auf der Arbeitstagung völkerrechtliche, völkerstrafrechtliche und ermittlungstaktische Rahmenbedingungen und Herausforderungen von Kriegsverbrechenverfahren diskutiert. Auch die Möglichkeiten von Ermittlungen im Rahmen von nationalen sowie internationalen Polizeimissionen wurden thematisiert.
Forensische Linguistik
Zur Wahrnehmung als kriminaltechnische und als wissenschaftliche Disziplin
Von Eilika Fobbe und Sabine Ehrhardt
Die Analyse von Sprache – oft der Sprache des vermutlichen Täters – ist in vielen Deliktsbereichen relevant. Stellt sich die Frage nach der Autorschaft eines Textes oder danach, ob sich einem Text Informationen über seinen Autor entnehmen lassen, kann linguistische Expertise in vielen Fällen Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften oder Gerichte unterstützen. In der Kriminaltechnik des BKA ist dafür der Bereich Autorenerkennung bundesweiter Ansprechpartner. Obwohl auch andere forensische Disziplinen regelmäßig Sprache auswerten, zeigt die Erfahrung, dass die Kenntnisse speziell über die Möglichkeiten linguistischer Arbeit bei den Bedarfsträgern aus unterschiedlichen Gründen oft rudimentär oder unvollständig sind. Der Artikel skizziert einige dieser Gründe, beschreibt Arbeitsfelder der forensischen Linguistik und stellt in diesem Zusammenhang auch eine Broschüre des Sachgebiets Autorenerkennung vor, die für Polizei und Justiz Informationen über das Fach zusammenfasst und den Bedarfsträgern damit eine praktische Hilfe an die Hand gibt.
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Kriminalistik Campus
Redaktion:
Joachim Faßbender, Kriminaldirektor im Hochschuldienst, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster,
Prof. Dr. Sigmund P. Martin, LL.M. (Yale), Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Kriminalpolizei, Wiesbaden
Vermögensabschöpfung im Marktmissbrauchsrecht
Die Wertersatzeinziehung nach dem Bruttoprinzip bei unterschiedlichen Erscheinungsformen der Marktmanipulation
Von Sebastian Hoffmann
Der Aufsatz, dem eine wesentlich umfangreichere Bachelorarbeit zu Grunde liegt, befasst sich mit der Frage, zu welchem Ergebnis man nach dem aktuellen Vermögensabschöpfungsrecht hinsichtlich des Umfangs der Wertersatzeinziehung bei der strafbaren Marktmanipulation gelangt. Dass die Marktmanipulation gleich drei Ausprägungsformen (informations-, handlungs-, und handelsgestützte) kennt, die sich hinsichtlich ihres strafbaren Verhaltens signifikant voneinander unterscheiden, macht die Beantwortung der Frage umso komplexer. Im Rahmen dieser Arbeit wird erörtert, ob eine maßvolle und einheitliche Einziehungsdogmatik bei der Marktmanipulation nach dem aktuellen Abschöpfungsrecht möglich ist. Die diesbezügliche Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs wird hinsichtlich ihrer Ergebnisse und ihrer Vereinbarkeit mit dem Willen des Gesetzgebers dargestellt. Darüber hinaus wird ein Ansatz erarbeitet und der Auslegung der Strafsenate gegenübergestellt, der sich konsequent am Willen des Gesetzgebers orientiert. Die differenzierte Betrachtung der drei Ausprägungsformen wird zudem auf die unterschiedlichen Begehungsformen der handelsgestützten Marktmanipulation ausgeweitet.
Zur Bedeutung grundlegender Schießfertigkeiten
Von Clemens Lorei, Bernd Grünbaum und Artur Gerlich
Der Einsatz der Schusswaffe durch Polizeibeamte gegen Personen stellt einen gravierenden Grundrechtseingriff dar und ist folgerichtig nur in engen Grenzen zulässig. Diese Form des unmittelbaren Zwangs kann nur auf Grundlage einer umfassenden Ausbildung, zu welcher zwingend ein gut konzipiertes Schießtraining in Aus- und Fortbildung gehört, handlungssicher ausgeübt werden. Im konkreten Anwendungsfall wirken eine Vielzahl von Faktoren auf den Schützen ein und beeinflussen das Schießergebnis. Lorei et al untersuchen in ihrem nachfolgenden Beitrag auf Grundlage relevanter Studien zum Schusswaffeneinsatz, ob die Schießausbildung in Form des Trainings gängiger Schießarten ausreichen, um auf den Schusswaffengebrauch in Einsatzsituationen vorzubereiten.
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Recht aktuell
Rechtswidriges Entkleiden einer in Polizeigewahrsam genommenen Frau
1. Maßnahmen, die mit einer Entkleidung verbunden sind, stellen allgemein einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und berühren auch die Menschenwürde.
2. Die Maßnahme einer Entkleidung kann allenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn sie zum Schutz der in Gewahrsam genommenen Person selbst oder zum Schutz der Beamten vor Gefahren für Leib und Leben im Einzelfall geboten erscheinen.
BayObLG, Beschl. v. 7.12.2022
206 StRR 296/22
jv
Zur Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung
1. Bei der Beurteilung der Notwendigkeit einer Notwehrhandlung ist eine ex-ante-Betrachtung geboten. Hierfür ist entscheidend, wie sich die Lage aus Sicht eines objektiven und umfassend über den Sachverhalt orientierten Dritten in der Tatsituation des Notwehr Übenden nach der unter Beachtung des Zweifelssatzes zu bildenden tatrichterlichen Überzeugung darstellt.
2. Geprägt wird die „Tatsituation“ eines Verteidigers dabei auch durch den ihm in diesem Moment zugänglichen Erkenntnishorizont; maßgeblich ist nicht die Sicht eines allwissenden Beobachters, sondern die Perspektive des sorgfältig beobachtenden Verteidigers.
BGH, Beschl. v. 25.10.2022
5 StR 276/22
jv
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Tagungsbericht
Internationale Wochen im Jahr 2022: in Ossendrecht/NL (30.5.–3.6.2022) und in Wiesbaden (10.10.–14.10.2022)
Die internationalen Aktivitäten des Fachbereichs Kriminalpolizei beim Bundeskriminalamt wurden seit Einführung des Bachelorstudiengangs kontinuierlich ausgebaut. Seit Jahren spielt dabei die „internationale Woche“ eine entscheidende Rolle. Diese Veranstaltung hat sich über die Jahre weiterentwickelt (siehe zur ursprünglichen Konzeption Colussi/Lehr, Grenzüberschreitende internationale Verbrechensbekämpfung in der Ausbildung, Brücke zwischen Theorie und Praxis, KRIMINALISTIK 1/ 2015, S. 59 f.).
Im Mai 2022 richtete der Fachbereich Kriminalpolizei nach den pandemiebedingten Ausfällen der Vorjahre erneut eine „Internationale Woche“ als Bestandteil des Bachelorstudienganges in Ossendrecht/ Niederlande sowie im Oktober eine weitere in Wiesbaden aus. Zusammen mit dem Kooperationspartner, der Niederländischen „Polieacademie“ konnte erneut ein interessantes Programm konzipiert und in der Folge umgesetzt werden. Örtlich stehen inzwischen sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland hervorragende Einrichtungen zur Verfügung. Während die „internationale Woche“ seit Jahren in dem Ausbildungszentrum der Niederländischen Nationalpolizei in Ossendrecht nahe der Belgischen Metropole Antwerpen stattfindet, konnten im Jahre 2022 für das Deutsche Pendant erstmals die Räumlichkeiten in der neuen Hochschulliegenschaft in Mainz-Kastel, Lorenz-Schott-Straße genutzt werden. Hier standen neben zahlreichen Vorlesungs- und Gruppenarbeitsräumen auch Sport- bzw. Einsatztrainingsbereiche sowie kostenfreies Wlan zur Verfügung. Letzteres war zwingende Voraussetzung für den Einsatz der CEPOL-Plattform, über die unter anderem Vorbereitungsmedien, Gruppenbildung, Aufgabenstellungen und interne Kommunikation gewährleistet werden konnten.
Im Rahmen mehrerer Vorträge erhielten die Studierenden beider Polizeihochschulen die Gelegenheit, sich facettenreich über die internationale polizeiliche Zusammenarbeit sowie über Polizeistrukturen und Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden in den Teilnehmerländern zu informieren. Im Rahmen von Gruppenarbeiten hatten sie die Möglichkeit, zuvor gestellte Aufgaben gemeinsam zu lösen und anschließend dem gesamten Auditorium zu präsentieren. Da sämtliche Gruppen bewusst sowohl mit Niederländischen wie auch mit Deutschen Teilnehmer/- innen gebildet wurden, sind Kommunikation und anschließende Präsentationen in der Tagungssprache Englisch erfolgt.
Inhaltlich wurden in beiden Veranstaltungen aktuelle kriminalpolizeilich bedeutsame Phänomenbereiche abgebildet. Neben Cybercrime und Terrorismus haben jeweils auch wichtige Felder der organisierten Kriminalität eine entscheidende Rolle gespielt. Die Vorträge und die dazugehörigen Aufgabenstellungen (assignments) variieren und werden je nach Austragungsort von den deutschen oder niederländischen Organisationen gestellt. So stand in diesem Jahr bei der organisierten Kriminalität das Thema Menschenhandel.
Bei der Veranstaltung in den Niederlanden im Mittelpunkt, während bei der Veranstaltung in Deutschland internationale Rauschgiftkriminalität den Schwerpunkt bildete. Vortragende waren z. B. ein Mitarbeiter der Abteilung Cybercrime beim BKA, der über ein aktuelles Verfahren berichtete oder ein niederländischer Polizeibeamter, der selber in die Ermittlungen bei den sog. Amsterdam Murders (Tötung von Journalisten durch organisierte Rauschgiftkriminalität) involviert war. Internationale polizeiliche Zusammenarbeit ist so für Studierende beider Länder praxisnah zur Anwendung gekommen und erlebbar geworden.
Das bewährte Konzept der „Internationalen Woche“ konnte somit erneut weiter ausgebaut und verbessert werden, so dass diese Veranstaltung nach wie vor einen wichtigen und erfolgreichen Bestandteil des Bachelorstudiums und dessen internationaler Ausrichtung darstellt.
Prof. Dr. Marc Colussi und
Prof. Dr. Sigmund Martin, Wiesbaden