Fachartikel
Linksextremismus
Der Faustschlag als die Synthese der Theorie
Radikalisierung linker Gewalt am Beispiel der Gruppe um Lina E. und Johann G.
Teil 2: „Militante Politik“, „konsequenter Antifaschismus“ und klandestine „Kommandomilitanz“ als Programm
Von Mikhail Logvinov und Jan Böhme
Anmerkungen (PDF-Download), (Teil 1 in Ausgabe 7/2023)
Fanatismus
Der Anschlag von Hamburg am 8. März 2023
Ein Lone-actor mit dem Tatmotiv „religiöser Fanatismus”
Von Florian Hartleb
Klimaproteste
(Militante) Klimaaktivisten
Zwischen legitimem Protest und Extremismus?
Von Stefan Goertz
Kronzeugenregelung
§ 31 BtMG in der praktischen Anwendung
Die ermittlungstaktische Dimension der „kleinen Kronzeugenregelung“
Von Jakob Schmidkonz
Digital Twins
Digital Twins
Eine neue Schlüsseltechnologie für die Polizeiarbeit
Von Dirk Volkmann
Ermittlungsverfahren
Reaktionsbereitschaft des Beschuldigten im polizeilichen Anhörungsverfahren in Fällen der Rauschgiftkriminalität
Ermittlungsverfahren im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Paderborn
Von Martin Wollschläger
Datenerhebung ohne Rechnung (PDF-Download)
Kriminalistik-Schweiz
Bilanzbetrug im Kontext generativer künstlicher Intelligenz
Eine experimentelle Untersuchung
Von Fabian Teichmann
Generative künstliche Intelligenz und ihre Implikationen für Ransomware Angriffe
Von Fabian Teichmann
Kriminalistik-Campus
Das Hamburger Berufsbild „Kriminalitätsanalyse“ als Baustein des polizeilichen Wissensmanagements?
Von Oliver Kipke
Literaturverzeichnis (PDF-Download)
Polizeiliche Bodycamaufnahmen als Beweismittel im Strafverfahren in Nordrhein-Westfalen
Eine kritische Betrachtung
Von Vera Konietzko
Recht aktuell
Zum Tatbestand des Menschenhandels
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Fachartikel
Der Faustschlag als die Synthese der Theorie
Radikalisierung linker Gewalt am Beispiel der Gruppe um Lina E. und Johann G.
Teil 2: „Militante Politik“, „konsequenter Antifaschismus“ und klandestine „Kommandomilitanz“ als Programm
Von Mikhail Logvinov und Jan Böhme
Der zweite Teil der Beitragsreihe nähert sich der Ideologie und der strategischen Vorgehensweise der mutmaßlichen linksextremistischen kriminellen Vereinigung um Lina E. und Johann G. im historischen Kontext an. Der Beitrag gibt Einblicke in die Strukturen des linksmilitanten Netzwerks und Dynamiken in der Kerngruppe. Überdies widmet sich die Abhandlung möglichen plausiblen Radikalisierungsfaktoren und formuliert Hypothesen über Gruppenprozesse, deren Ergebnis massive Gewaltanwendung gegen den politischen Feind war.
Anmerkungen (PDF-Download), (Teil 1 in Ausgabe 7/2023)
Der Anschlag von Hamburg am 8. März 2023
Ein Lone-actor mit dem Tatmotiv „religiöser Fanatismus”
Von Florian Hartleb
Wer über genannte „lone actors“ oder alternativ „lone wolves“, also Einzeltäter in der Tatausführung, schreibt, assoziiert die Begriffe mit einem Handeln eines Terroristen aus politischen Motiven, sei es rechtsextremistisch oder islamistisch motiviert. Wenn Menschen aus Lust oder Rache töten, nennen wir sie Mörder oder Amokläufer. Töten Menschen nach Plan und aus festen Überzeugungen, verbunden mit einer heroischen Selbstüberhöhung, sprechen wir von Terroristen. Vorschnelle Schlüsse sind aber nicht immer angebracht. Das zeigt ein neuer Fall: Am 8. März 2023 ist es im Hamburger Stadtteil Groß Borstel abends zu einem Blutbad gekommen. Dabei wurden acht Menschen getötet (darunter auch eine schwangere Frau) und acht weitere zum Teil schwer verletzt. Tatort war der „Königssaal“ im Gotteshaus der Zeugen Jehovas. Ein ehemaliges Mitglied der Zeugen Jehovas, Philipp Fusz, vollzog einen Gewaltakt und richtete sich anschließend selbst. Der 35-jährige Täter handelte offenbar im religiösen Wahn. Zeugen berichten, dass er in Fanatismus abdriftete, ein anonymer Hinweis ging vor der Tat bei der Polizei ein.
Richtigstellung
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
dieser Beitrag zum „Der Anschlag von Hamburg“ enthält bedauerlicherweise folgende Fehler, die wir hiermit richtigstellen: So fand das Ereignis nicht am 8., sondern am 9. März im Stadtteil Alsterdorf statt. Bei der Schussabgabe auf die schwangere Frau kam der Fötus ums Leben, die Frau jedoch überlebte. Wir bitten diese Ungenauigkeiten zu entschuldigen.
(Militante) Klimaaktivisten
Zwischen legitimem Protest und Extremismus?
Von Stefan Goertz
Dieser Beitrag untersucht (militante) Klimaaktivisten, aktuelle Akteure (vornehmlich die „Letzte Generation“), ihre Strategie, politischen Forderungen sowie Taktiken vor dem Hintergrund der Frage „legitimer Protest oder Extremismus?“. Einführend werden kurz Aktionen der Organisation „Letzte Generation“ dargestellt und dann die Grauzone zwischen legitimem Protest und Extremismus aufgezeigt und beleuchtet. Die bisherigen Reaktionen der Politik und der Justiz werden ebenso besprochen wie die aktuelle Einschätzung der (Präsidenten der) Verfassungsschutzbehörden.
§ 31 BtMG in der praktischen Anwendung
Die ermittlungstaktische Dimension der „kleinen Kronzeugenregelung“
Von Jakob Schmidkonz
Die Strafzumessungsregelung des § 31 BtMG wurde im Jahr 1981 mit der erklärten Zielsetzung geschaffen, die Unterwanderung und Zerschlagung nationaler und internationaler Rauschgiftbanden mit einer Art Kronzeugenregelung zu ermöglichen. Der Autor zeigt Anwendungsprobleme im Ermittlungsverfahren auf, die erklären, warum die Auswirkungen dieser Regelung die höheren Hierarchieebenen der diversen kriminellen Vereinigungen nur selten bis gar nicht erreicht haben.
Digital Twins
Eine neue Schlüsseltechnologie für die Polizeiarbeit
Von Dirk Volkmann
Der Einsatz digitaler Zwillinge bei der Polizeiarbeit kann einen erheblichen Mehrwert für die polizeiliche Arbeit, insbesondere im ermittelnden Bereich z. B. bei Cold Cases, erbringen. So kann beispielsweise der Tathergang anhand von Bewegungsprofilen schneller und verlässlicher nachvollzogen und Zeugenaussagen können datengestützt überprüft werden. Dadurch können Täter zeitnah identifiziert und überführt werden. Die Polizeiakademie Niedersachsen sticht mit der Berücksichtigung von im Folgenden näher beschriebenen Digital Twins in der Lehre im internationalen Vergleich als Vorreiter heraus.
Reaktionsbereitschaft des Beschuldigten im polizeilichen Anhörungsverfahren in Fällen der Rauschgiftkriminalität
Ermittlungsverfahren im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Paderborn
Von Martin Wollschläger
Die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang der Beschuldigte in einem Strafverfahren gegen ihn mitwirkt, kann den zur Aufklärung des Sachverhaltes erforderlichen Aufwand, unter Umständen jedoch auch den Erfolg des Strafverfahrens entscheidend beeinflussen. Die Mitwirkungsbereitschaft wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst und erstreckt sich über weite Teile des Strafverfahrens. Der Nachfolgende Beitrag geht auf die Frage, inwieweit die Mitwirkungsbereitschaft durch messbare Indikatoren beeinflusst wird, ein und befasst sich dabei mit einem Teilaspekt der Mitwirkungsbereitschaft von Beschuldigten im Ermittlungsverfahren. Insbesondere steht die Frage nach Gründen von Beschuldigten auf eine polizeiliche Anhörung zu reagieren oder eine Reaktion darauf zu verweigern im Vordergrund. Zudem werden Ansatzpunkte für die polizeiliche Praxis aufgezeigt, die zu einer Begünstigung der Reaktionsbereitschaft führen können.
Datenerhebung ohne Rechnung (PDF-Download)
Kriminalistik Schweiz
Redaktion: Schweizerische Kriminalprävention, Chantal Billaud
Bilanzbetrug im Kontext generativer künstlicher Intelligenz
Eine experimentelle Untersuchung
Von Fabian Teichmann
In DIE POLIZEI 11/2022 wurde das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) als Reaktion auf den Wirecard-Skandal beleuchtet. Insbesondere wurde kritisch hinterfragt, inwiefern das FISG ein geeignetes Mittel zur Prävention von Bilanzbetrug sein könnte.1 Im vorliegenden Beitrag wird aufgezeigt, inwiefern sich die Methoden der Täter im Kontext generativer künstlicher Intelligenz weiterentwickelt haben könnten. Insbesondere wird experimentell untersucht, wie Täter generative künstliche Intelligenz zur Begehung von Bilanzbetrugsdelikten nutzen könnten. Die Ergebnisse stellen den Gesetzgeber und Strafverfolgungsbehörden gleichermassen vor erhebliche Herausforderungen.
Generative künstliche Intelligenz und ihre Implikationen für Ransomware Angriffe
Von Fabian Teichmann
Der Einsatz generativer künstlicher Intelligenz stellt eine Chance für Strafverfolgungsbehörden und Unternehmen dar. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Softwarelösungen auch von Kriminellen genutzt werden. Es stellt sich somit die Frage, wie sich Tätergruppen und das Täterverhalten im Kontext generativer künstlicher Intelligenz verändern. Dies dürfte insbesondere in Kriminalitätsbereichen, welche typischerweise eine hohe fachliche Kompetenz erfordern, von besonderer Relevanz sein. Im vorliegenden Beitrag wird experimentell untersucht, ob Ransomware Angriffe durch die breite Verfügbarkeit von künstlicher Intelligenz neu auch von Tätern ohne entsprechende Vorkenntnisse durchgeführt werden könnten. Daraus ergeben sich Implikationen für Strafverfolgungsbehörden und Unternehmen.
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Kriminalistik Campus
Redaktion:
André Malick, Kriminaldirektor im Hochschuldienst
Das Hamburger Berufsbild „Kriminalitätsanalyse“ als Baustein des polizeilichen Wissensmanagements?
Von Oliver Kipke, Kriminaloberkommissar und Kriminalratsanwärter der Polizei Hamburg, derzeit Studierender an der Deutschen Hochschule der Polizei
In seinem Beitrag geht der Verfasser der Frage nach, inwieweit das vom LKA Hamburg und an seiner Grundlagenarbeit anschließend von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe weiterentwickelte Berufsbild Kriminalitätsanalyse dem organisationalen Wissensmanagement nützt. Dabei verfolgt er die These, dass mit eben jenem Berufsbild mehrere „Bausteine des Wissensmanagements“ nach Probst (2012) implementiert werden und das organisationale Wissensmanagement gefördert wird. Darüber hinaus werde das Berufsbild auch dem Anspruch einer Professionalisierung der Kriminalitätsanalyse gerecht, was sich auch darin zeige, dass die AG Kripo im Berufsbild „eine mögliche Grundlage für eine Standardisierung von Aufgabenprofil und Qualifizierung in Bund und Ländern“ (BKA, 2023, S. 1) sieht.
Literaturverzeichnis (PDF-Download)
Polizeiliche Bodycamaufnahmen als Beweismittel im Strafverfahren in Nordrhein-Westfalen
Eine kritische Betrachtung
Von Vera Konietzko, Kriminalhauptkommissarin und Kriminalratsanwärterin der Polizei, Nordrhein-Westfalen, derzeit Studentin an der Deutschen Hochschule der Polizei
Die Verfasserin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit der Frage, welche Herausforderungen sich im Umgang mit polizeilichen Bodycamaufnahmen als Beweismittel im Strafverfahren für die Polizei ergeben. Dabei erörtert sie hinsichtlich dieser Aufnahmen exemplarisch kritische Faktoren aus der Literatur, um schließlich die wesentlichen Herausforderungen für die Polizei abzuleiten. Konzeptionelle Überlegungen scheinen insbesondere auf Führungsebene notwendig, in denen neben den polizeilichen Aufgaben unbedingt die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger sowie die technische Weiterentwicklung zu berücksichtigen sei. Hier empfiehlt die Verfasserin empirische Forschungen z. B. hinsichtlich des Vertrauens in die Polizei, um auf dieser Grundlage Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln Darüber hinaus seien klare rechtliche Regelungen für mehr Handlungs- und Rechtssicherheit beim Anwender und bei der Bevölkerung notwendig.
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Recht aktuell
Zum Begriff der Inlandstat
Eine Inlandstat i. S. d. §§ 3, 9 StGB ist nicht allein tatbestandsbezogen zu verstehen, sondern umfasst regelmäßig die im Rahmen desselben Lebensvorgangs verwirklichten Delikte und führt auch für diese zur Anwendung deutschen Strafrechts.
BGH, Urt. v. 24.11.2022 – 3 StR 64/2
jv
Zum Tatbestand des Menschenhandels
1. “Befördern“ i. S. d. § 232 Abs. 1 StGB setzt die Herbeiführung eines Ortswechsels voraus; tatbestandsmäßig ist ein Handeln des Täters nur dann, wenn das Tatopfer für wenigstens geraume Zeit an einen anderen als den bisherigen Aufenthaltsort verbracht wird.
2. Fahrten, die innerhalb eines bereits bestehenden Ausbeutungsverhältnisses durchgeführt werden und die von vorneherein darauf angelegt sind, das Tatopfer sehr zeitnah an seinen länger währenden Aufenthaltsort zurückzubringen, sind kein „Befördern“.
BGH, Beschl. v. 17.1.2023 – 2 StR 87/22
jv
Bandenabrede im Drogenhandel
1. Ob jemand Mitglied einer Bande ist, bestimmt sich nach der deliktischen Vereinbarung, der sog. Bandenabrede, deren Vorliegen aufgrund einer Gesamtwürdigung zu beurteilen ist; dabei sind alle maßgeblichen Umstände in den Blick zu nehmen und gegeneinander abzuwägen.
2. Eine Bandenabrede kann auch dadurch zustande kommen, dass sich zwei Personen einig sind, künftig im Einzelnen noch ungewisse Straftaten mit zumindest einem dritten Beteiligten zu begehen, und der von der Absprache informierte Dritte sich dieser Vereinbarung durch schlüssiges Verhalten anschließt.
BGH, Urt. v. 5.10.2022 – 6 StR 70/22
jv