Liebe Leserinnen und Leser,
die sog. „EnchroChat“-Verfahren haben nochmals deutlich die Abhängigkeit Deutschlands von ausländischen Ermittlungserfolgen und -methoden in der Kriminalitätsbekämpfung aufgezeigt. Mit den geplanten gesetzlichen Neuregelungen im Bereich der Verdeckten Ermittlungen drohen weitere Einschränkungen bei der Bekämpfung von Straftaten erheblicher Bedeutung. Mit seinem Beitrag zur gesetzlichen Regelung des Einsatzes von „Vertrauenspersonen“ unterbreitet Soiné einen Vorschlag, welcher auf seine Praxistauglichkeit zu prüfen ist.
Einen Ansatz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Bereich des Menschenhandels stellt das Autorenteam um Ben Holland dar und kombiniert hierbei geschickt das Instrument der strafrechtlichen Kronzeugenregelung mit den Bestimmungen des § 25 Abs. 4a AufenthG. Insbesondere kritisiert es jedoch ein weiteres Gesetzgebungsvorhaben, welches die Möglichkeiten in Strukturermittlungsverfahren im Kontext einzuschränken droht.
Sind Opfer des Menschenhandels häufig zur Prostitution gezwungene Frauen, befasst sich Bauscher mit Frauen und Mädchen aus patriarchalisch geprägten Familienverhältnissen als Opfer familiärer Gewalt aus der Perspektive des praktizierten Opferschutzes. In einem ersten Beitragsteil erfolgt eine klare Situationsbeschreibung und werden mögliche Ursachen erörtert.
Mit Behördenkulturen insbesondere in der Polizei und strukturellen wie auch individuellen Erscheinungsformen von Diskriminierung, Rassismus und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit befassen sich Hoheisel-Gruler und Ciftci im daran anschließenden Beitrag und zeigen zielführende Handlungsoptionen für die Aus- und Fortbildung in diesem hoch relevanten Problemfeld auf.
An die in Heft 7/2023 erfolgte grundlegende Darstellung zur Anwendung baulicher Maßnahmen bei der Prävention von terroristischen Anschlägen schließt nunmehr die Besprechung von Eßer insbesondere von attraktivitätsbestimmenden Instrumenten an.
Ebenfalls abschließend ist die Besprechung der Studie zum Burnout im Bundeskriminalamt und die Einordnung der erzielten Ergebnisse einschließlich ihnen innewohnender Präventionsansätze durch Fittkau und Reinhardt in ihrem zweiten Beitrag.
Mausbach, Kägi, Jositsch und Thali schließen ihr Gedankenexperiment zur rechtsmedizinischen Versorgung der Zukunft mit den Betrachtungen zur Rolle eines postmortalen Forensic Nursing ab und stellen diesbezügliche Optionen heraus.
Auf das noch junge Versammlungsgesetz NRW geht Pietschmann im Campus-Teil vor dem Hintergrund aktueller Blockadeaktionen der „Letzten Generation“ ein, während sich im gleichen Abschnitt Birnfeld-Raskin und Franzke mit Sozialpraktika und Service Learning im Polizeistudium beschäftigen.
Joachim Faßbender, Prof. Dr. Sigmund P. Martin
Chefredaktion