Liebe Leserinnen und Leser,
politische Auseinandersetzungen im Ausland werden immer wieder auch in Deutschland ausgetragen, wenn sich entsprechende Bevölkerungsanteile in Deutschland etabliert haben. Sie werden dann zu einem Problem für die Innere Sicherheit, wenn ihre ideologische Ausrichtung und darauf basierendes Verhalten den demokratischen Prozessen der politischen Willensbildung zu wider läuft oder gar Elemente der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Frage stellt. Ein aktuelles Beispiel stellen zahlreiche Pro-Palästinensische Demonstrationen dar, welche nicht nur die terroristische Organisation HAMAS für ihre entsetzlichen Taten feiern, sondern darüber hinaus das Existenzrecht Israels in Frage stellen und den Antisemitismus in Deutschland schüren. Ein weiteres Beispiel stellt die türkische rechtsextremistische Bewegung Ülkücü dar, deren rassistisch geprägtes Feindbild neben dem jüdischen insbesondere auch das kurdische Volk umfasst. In diesem Kontext untersucht der Beitrag von Jugl-Kuntzsch Radikalisierungsfaktoren in türkisch-rechtsextremistischen Verbänden und zeigt unter anderem präventive wie repressive Implikationen auf.
Mit dem Thema Deradikalisierung (islamistischer) Gefangener befasst sich der Beitrag von Er, der neben Bedingungsfaktoren einer erfolgreichen initialen Deradikalisierung stabilisierende Faktoren aufzeigt.
Baumbusch und Bubenitschek stellen ein Seminar des WEISSEN RINGS zur Gewaltprävention und Deeskalation in einer konkret bedrohlichen Situation am Beispiel des Dienstleistungsgewerbes dar, welches im Wesentlichen auf einen Kompetenzerwerb ausgerichtet ist.
Im zweiten Teil Ihres Beitrags zu Frauen im familiären Gefängnis stellt Bauscher kurz die Arbeit des Vereins Perlenschatz e.V. vor und stellt im Anschluss umfassende Forderungen zur Verbesserung der von „Ehrgewalt“ betroffenen Frauen aus einem zumeist patriarchalisch geprägtem Umfeld im Sinne eines Aktionsplans.
In seinem zweiten Beitrag zu #MeToo-Momenten in der Popmusik untersucht Frey welchen Abhängigkeiten Auswirkungen einschlägiger Vorwürfe unterliegen und kommt zu ersten plausiblen Erkenntnissen.
Einer grundsätzlichen kriminalistischen wie psychologischen Fragestellung geht Beetz in ihrem Beitrag zur forensischen Hypnose nach. Das differenzierte Ergebnis zeigt Möglichkeiten des Erkenntnisgewinns im Strafverfahren bei alkoholbedingten Amnesien auf.
Historisch niedrige Fallzahlen im Bereich der Kfz-Entwendungen trotz günstiger Tatgelegenheitsstrukturen veranlassen John und von Lampe sich der Frage der langfristigen Wirksamkeit präventiver Maßnahmen zuzuwenden. Im Ergebnis arbeiten die Autoren Risiken einer künftigen Kriminalitätskontrolle heraus.
Dem Kriminalitätsfeld Drogendelikte mit anhaltend hohen Fallzahlen widmet sich der Beitrag von Klapper im Kontext einer Musikveranstaltung und diesbezüglichen Auflagen zur Eindämmung des Drogenkonsums.
Der Beitrag der Schweizer Redaktion von Goldberg, Keller und Lakämper befasst sich mit dem Stellenwert von Schutzbehauptungen Beschuldigter im verkehrsmedizinischen Kontext und deren Einfluss auf das verkehrsmedizinische Begutachtungsergebnis.
In der Rubrik Campus entwickelt Weller auf der Grundlage einer umfassenderen Untersuchung ein interdisziplinäres Handlungskonzept zum polizeilichen Umgang mit Opfern von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung.
Joachim Faßbender, Prof. Dr. Sigmund P. Martin
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