Fachartikel
Thomas Hestermann / Simone Ennenbach / Lara Lorenz
Die dunkle Seite der sozialen Medien
Wie Pädokriminelle die Arglosigkeit von Kindern und Eltern ausnutzen
Isa Ciftci / Lucas Müßig
Menschenfeindlichkeit in den Sicherheitsbehörden
Struktureller Reformbedarf in der Prävention
Alexandra Mehnert / Elisa Fraaß / Laura Liebscher
Zivilgesellschaftliche Ausstiegs- und Distanzierungsberatung in justiziellen Kontexten
Ausstieg auf (An-)Weisung?
Annette Marquardt
Versuchtes Tötungsdelikt im Supermarkt
Mordmerkmal Heimtücke, Rücktritt vom Versuch und die besondere Problematik von Zeugenaussagen
Joline Wochnik / Nicole Selzer
Konferenzreport { Cyber : Crime || Security || Society }
Network-Event der Cyberagentur
Franc Pozderec / Tomaž Čas
Beschlagnahme illegaler Drogen in der Republik Slowenien
Stefan Goertz
Institutionelles Lernen
Die österreichischen Sicherheitsbehörden nach dem islamistischen Anschlag 2020 in Wien
Rolf Ritsert / Carsten Twelmeier / Christin Mainzer
Die CEPOL-Beteiligung deutscher Strafverfolgungsbehörden
Gute Gelegenheiten und verpasste Chancen
Kriminalistik – Schweiz
Joel Haefeli
Zum Umgang mit Staatsverweigerern im waffenrechtlichen Verwaltungsverfahren
Kriminalistik-Campus
Finn Behrenbeck
Das Merkmal „fest entschlossen sein“ als geeignete Lösung?
Nach der verfassungsrechtlichen Kritik an § 89a StGB
Lea Brömmelhörster
Potentielle Gefahren von Deepfakes
Inwieweit können Deepfakes einen Angriff auf die Demokratie darstellen?
Rechtsprechung
Jürgen Vahle
BGH, Urt. v. 23.3.2022 – 6 StR 343/21
Zur Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes
Literatur
Joachim Faßbender
Stricker, Tatortarbeit
VRiLG Martin Hussels
Jansen, Zeuge- und Aussagepsychologie
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Fachartikel
Thomas Hestermann / Simone Ennenbach / Lara Lorenz
Die dunkle Seite der sozialen Medien
Wie Pädokriminelle die Arglosigkeit von Kindern und Eltern ausnutzen
Soziale Medien sind zur Fundgrube für pädosexuelle Straftäter geworden. Die Arglosigkeit von Kindern und Jugendlichen erleichtert den Missbrauch. Vielfach verbreiten auch Eltern selbst Nacktfotos ihrer Kinder. Eine verhängnisvolle Rolle spielen dabei Hashtags.
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Isa Ciftci / Lucas Müßig
Menschenfeindlichkeit in den Sicherheitsbehörden
Struktureller Reformbedarf in der Prävention
Im Umgang mit Menschenfeindlichkeit in den Sicherheitsbehörden gerät die Prävention regelmäßig in den Hintergrund. Die genaue Betrachtung der Präventionslandschaft offenbart am Beispiel der Polizei jedoch gravierende Defizite. Mangels ganzheitlichen Vorgehens ohne Vergleichsgrößen kennzeichnen die polizeiliche Aus- und Fortbildung heterogene Konzepte und vereinzelte Vorstöße. Als Folge der Analyse innerbehördlicher Präventionsmaßnahmen formulieren die Autoren daher die Überlegung, bestehende Kompetenzen in einer zentralen Koordinierungsstelle zu bündeln, um Dopplungen zu vermeiden und Synergien zu nutzen.
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Alexandra Mehnert / Elisa Fraaß / Laura Liebscher
Zivilgesellschaftliche Ausstiegs- und Distanzierungsberatung in justiziellen Kontexten
Ausstieg auf (An-)Weisung?
Der vorliegende Artikel widmet sich der Wahrnehmung (extrem) rechter Straftaten in Gesellschaft und Justiz und beleuchtet, inwiefern Auflagen und Weisungen als Mittel im Strafverfahren genutzt werden können, um im Rahmen einer gerichtlich angewiesenen Beratung durch eine zivilgesellschaftliche Ausstiegs- und Distanzierungsberatungsstelle eine Auseinandersetzung mit den (extrem) rechts motivierten Taten und Einstellungen zu ermöglichen. Diese sog. ‚Auflagenberatungen‘ sind in der zivilgesellschaftlichen Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit von zunehmender Bedeutung, was u.a. in steigenden Anfragen und Durchführung von Auflagenberatungen und in der Umsetzung von auf Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit im justiziellen Kontext spezialisierten Angeboten deutlich wird. Insofern können Auflagenberatungen Teil eines gesamtgesellschaftlichen Konzepts gegen die (extreme) Rechte sein.
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Annette Marquardt
Versuchtes Tötungsdelikt im Supermarkt
Mordmerkmal Heimtücke, Rücktritt vom Versuch und die besondere Problematik von Zeugenaussagen
Der vorliegende Fall aus der Praxis betrifft ein versuchtes Tötungsdelikt in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung, bei dem das Mordmerkmal Heimtücke und ein Rücktritt vom Versuch in Betracht kamen und bei dem die besondere Problematik von Zeugenaussagen eine entscheidende Rolle spielt. Der Fall ist sowohl in prozessualer wie materieller Hinsicht sehr lehrreich.
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Joline Wochnik / Nicole Selzer
Konferenzreport { Cyber : Crime || Security || Society }
Network-Event der Cyberagentur
Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH (Cyberagentur) richtete am 12. und 13.9.2023 erstmals das Network-Event { Cyber: Crime || Security || Society } zum Themenschwerpunkt ‚Cyberresiliente Gesellschaft‘ in Halle (Saale) aus. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das Community-Building und die Nachwuchsförderung im Bereich der (Cyber-)Kriminologie mit dem Ziel, künftig auf einer interdisziplinären und international vernetzten Forschungsgemeinschaft aufbauen zu können. So wurden auch geplante Projekte der Cyberagentur vorgestellt sowie Informationen zur Ausschreibung und Beauftragung von Forschungsprojekten gegeben.
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Franc Pozderec / Tomaž Čas
Beschlagnahme illegaler Drogen in der Republik Slowenien
Der Handel mit illegalen Drogen stellt eines der größten Geschäftsfelder der internationalen Organisierten Kriminalität dar, welchem mit einem internationalen Ansatz zu begegnen ist. Dieser setzt Rechtskenntnisse der Kooperationspartner voraus. In vorliegendem Artikel wird das Verfahren zur Beschlagnahme illegaler Drogen in der Republik Slowenien beschrieben und näher erläutert, auf welcher Rechtsgrundlage die Polizei illegale Drogen beschlagnahmen kann. Es wird unterschieden zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat im Zusammenhang mit der Beschlagnahme von illegalen Drogen. Ferner wird auf die Herausforderungen bei der Beschlagnahme eingegangen.
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Stefan Goertz
Institutionelles Lernen
Die österreichischen Sicherheitsbehörden nach dem islamistischen Anschlag 2020 in Wien
Dieser Beitrag untersucht vor dem Hintergrund des islamistischen Anschlags von Kujtim F. am 2.11.2020 in Wien, mit dem er vier Menschen tötete und 23 – teilweise schwer – verletzte, wie das österreichische Bundesinnenministerium Behördenfehler im Vorfeld des Anschlags analysierte und wie es darauf reagierte. Die Analyse des österreichischen Bundesinnenministeriums wurde in institutionelle Veränderungen umgesetzt, die österreichische Sicherheitspolitik lernte institutionell und zwar in sehr kurzer Zeit.
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Rolf Ritsert / Carsten Twelmeier / Christin Mainzer
Die CEPOL-Beteiligung deutscher Strafverfolgungsbehörden
Gute Gelegenheiten und verpasste Chancen
Im Fokus des Beitrags steht die Beteiligung deutscher Strafverfolgungsbehörden an Maßnahmen der EU-Agentur CEPOL. Im Ergebnis zeigen sich bedeutsame Koordinationserfordernisse: Jede vierte CEPOL-Maßnahme findet ohne deutsche Beteiligung statt, gleichzeitig bleiben ca. 40 % der deutschen Bewerbungen erfolglos. Hauptnutzer ist das Bundeskriminalamt. Die meisten Bewerbungen kommen von der Polizei Bayerns, dagegen gibt es wenig Interesse von ostdeutschen Polizeien. Der Beitrag schließt mit Handlungsempfehlungen zur Erschließung des Bewerbungspotentials und zur Verbesserung der Koordination.
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Redaktion Schweiz: Schweizerische Kriminalprävention, Chantal Billaud
Joel Haefeli
Zum Umgang mit Staatsverweigerern im waffenrechtlichen Verwaltungsverfahren
Nach Deutschland sieht sich nun auch die Schweiz mit dem Phänomen der sog. „Staatsverweigerer“ konfrontiert. Tangiert sind nicht zuletzt die mit dem Vollzug der Waffengesetzgebung betrauten kantonalen (und kommunalen) Waffenbüros. Der vorliegende Beitrag will deshalb die typischen Eigenheiten und Erkennungsmerkmale solcher Staatsverweigerer anreißen, Einschätzungen ihrer Gefährlichkeit wiedergeben, nach einem anwendbaren Waffenbesitzverbot fragen und sodann Überlegungen aufzeigen, die im Umgang mit Staatsverweigerern im waffenrechtlichen Verwaltungsverfahren herangezogen werden können.
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Kriminalistik Campus
Finn Behrenbeck
Das Merkmal „fest entschlossen sein“ als geeignete Lösung?
Nach der verfassungsrechtlichen Kritik an § 89a StGB
Selten wurde eine Norm im StGB derart kritisiert wie § 89a StGB. Vielseits wurde dem Gesetzgeber vorgeworfen, mit § 89a StGB gegen wesentliche verfassungsrechtliche Grundsätze zu verstoßen. Insbesondere die Missachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, des Bestimmtheitsgebots und des Schuldprinzips wurden angeführt. Mit Urteil vom 8.5.2014 schuf der BGH eine verfassungskonforme Auslegung des § 89a StGB dahingehend, dass über den Wortlaut der Vorschrift hinaus zu verlangen sei, dass der Täter bei der Vornahme der Vorbereitungshandlungen hinsichtlich des „Ob“ zur Begehung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat bereits fest entschlossen ist. Der vorliegende Aufsatz versucht, die genaue Bedeutung des Merkmals „fest entschlossen sein“ zu klären.
(Redaktion: Prof. Dr. Sigmund Martin)
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Lea Brömmelhörster
Potentielle Gefahren von Deepfakes
Inwieweit können Deepfakes einen Angriff auf die Demokratie darstellen?
Als kriminologische Betrachtung werden die potentiell von Deepfakes ausgehenden Gefahren im Rahmen einer systematischen Literaturrecherche und einer erweiterten Recherche untersucht. Innerhalb der explorativen Arbeit werden die derzeitigen Grenzen und Möglichkeiten von Deepfakes, maßgeblich demokratiegefährdende Faktoren sowie der aktuelle Forschungsstand ausführlich beleuchtet. Die Betrachtung der Auswirkungen von manipulierten Darstellungen politisch handelnder Personen bildet einen weiteren Schwerpunkt. Die sich verändernde Rolle des Journalismus sowie der wachsende Einfluss der Sozialen Medien und deren Nutzer, denen als potentielle Multiplikatoren bei der Verbreitung eine besondere Bedeutung zukommt, sind ebenfalls Gegenstand der Betrachtung. Schließlich wird die Frage nach einer möglichen Aufnahme von Deepfakes in den Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) erörtert und es werden mögliche kriminalpräventive Maßnahmen zur Regulierung sowie zur Sensibilisierung und Aufklärung der Gesellschaft erarbeitet.
(Redaktion: Prof. Dr. Sigmund Martin)
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Rechtsprechung
Zur Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes
1. Die Gefährlichkeit der Tathandlung und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Angeklagter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei besonders gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalls an.
2. Bei spontanen, unüberlegt oder in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aus der Kenntnis der Gefahr des möglichen Todeseintritts nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass das voluntative Vorsatzelement gegeben ist.
BGH Urt. v. 23.3.2022 – 6 StR 343/2
Prof. Dr. Jürgen Vahle
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Literatur
Stricker, Tatortarbeit
2. Aufl. 2023, 120 Seiten, 16,80 Euro. ISBN: 978-3-415-07453-8
Auch die 2. Aufl. vermittelt prägnant und dennoch umfassend wesentliche Informationen rund um die Tatortarbeit. Neben allen relevanten Änderungen in der StPO wurden ein Kapitel zum Umgang mit Asservaten und eine Übersicht über den Umgang mit minderjährigen Personen am Tatort neu mit aufgenommen. Die Darstellungen zur Tatortarbeit im engeren Sinn werden ergänzt durch Ausführungen zum Begriff „Tatort“, rechtliche Aspekte und einem eigenen Kapitel zu Fehlerquellen. Ein weiteres Kapitel zu ausgewählten Tatorten komplettiert die Darstellung und vermittelt dem Leser zusätzlich sachverhaltsbezogene Besonderheiten bei der Tatortarbeit. Die strukturierte und praxisnahe Darstellung ermöglicht das schnelle Auffinden relevanter Informationen. Dank des Literaturverzeichnisses im letzten Kapitel aber auch der vielfältigen Quellenangaben und Querverweise eignet sich das Werk gleichermaßen für die Praxis wie auch für Ausbildung und Studium.
Joachim Faßbender
Jansen, Zeuge- und Aussagepsychologie
3. Aufl. 2022, 463 Seiten, geb., 52 Euro. ISBN: 978-3-8114-4067-8
Man mag zunächst skeptisch sein: die „Jansen“ in neuer Auflage, noch dicker, noch teurer seit der letzten Auflage – lohnt sich das für mich? Eines vorweg: für diejenigen (nicht nur Strafrechtler), die Sachverhalte aussagepsychologisch zu beurteilen haben, kann ein Blick in dieses Buch bereichernd sein, auch wenn es zu sehr – entsprechend dem Reihenformat – auf den strafrechtlichen Verteidiger zugeschnitten ist.
Im Einzelnen: Das Buch ist klar und stringent aufgebaut: es beginnt mit der historischen Bedeutung und Entwicklung der Zeugenaussage bis hin zur Entscheidung des BGH aus dem Jahre 1999 sowie die weitere Ausformung zu Spezialfragen wie: wann muss ein Gutachten eingeholt werden? Auch wenn hier manches an der Oberfläche bleibt und nur kursorisch/schlagwortartig dargestellt wird, ist der unglaubliche Umfang an Quellen/Zitaten beeindruckend: Kaum ein Themenbereich, der nicht mit Rechtsprechung und Literatur unterlegt wird.
Danach folgen Ausführungen zu Zeugenvernehmungen, insbesondere zum Ablauf und Durchführung der Vernehmung. Sehr praxisorientiert werden einige (Befragungs-)Beispiele eingestreut, die aber leider nicht aus dem juristisch-forensischen Bereich kommen, sondern eher aus dem psychologischen. Anschaulich sind sie jedoch allemal.
Den letzten und größten Block nimmt die aussagepsychologische Begutachtung ein – das Kernstück der Aussagenanalyse. Hier gelingt eine vom Umfang her beeindruckende Darstellung der relevanten Themen, wobei auffällig ist, dass Jansen sich zu sehr auf psychologische und weniger auf juristische Quellen bezieht – nicht all das, was psychologisch geäußert wird, wird auch juristisch vertreten. Leider wird die Irrtumsproblematik nur angerissen, was insofern erstaunt, als die meisten „Falschaussagen“ in der Praxis nicht auf der Lüge, sondern auf dem Irrtum beruhen und der BGH im Rahmen einer Aussagenanalyse – bei Vorliegen von Anhaltspunkten – die Prüfung verlangt, ob die zu beurteilende Aussage auch irrtumsfrei zustande gekommen ist.
Noch ein Highlight noch zum Schluss: das Quellenverzeichnis! Wenn man ein Werk aus diesem Bereich sucht – hier wird man es mit ziemlicher Sicherheit finden!
Quintessenz: Insgesamt eine lohnende Anschaffung für all diejenigen, die als Verteidiger mit aussagepsychologischen Sachverhalten konfrontiert werden.
VRiLG Martin Hussels