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Ausgabe Juni 2024

Beiträge

Jana Engelhard / Marie Luise Heuschkel / Sabine Richter / Anja Schiemann / Dirk Labudde
Digital-anthropometrischer Rigabgleich als forensisches Instrument zur bildgestützten, biometrischen Personenidentifizierung
Eine interdisziplinäre Betrachtung

Haydée Mareike Haass
Bystander:innen als mediale Phänomene in der deutschen Krimiserie Der Kommissar (1969–1976) – Teil 1

Phillipp Meissner
Catcalling
Eine Phänomendarstellung unter besonderer Berücksichtigung der psychischen Folgen sowie der Auswirkungen auf das Sozialverhalten der Betroffenen

Gina Rosa Wollinger
Update Wohnungseinbruchdiebstahl
Zur Entwicklung der Fallzahlen und Telekommunikationsüberwachung als Bekämpfungsinstrument

Isa Ciftci / Nick B.
Religionsabwertung?
Möglichkeiten der Sensibilisierung für den öffentlichen Dienst am Beispiel der Polizei – ein Appell

Nuhi Osmani / Petrit Nimani / Artan Maloku / Alban Maliqi
Internationale rechtliche Zusammenarbeit in der Republik Kosovo
Strafsachen und deren administrative Aspekte

 

Rechtsprechung

Jürgen Vahle
BGH, Urt. v. 23.3.2022 – 6 StR 343/21
Zur Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes

Jürgen Vahle
BVerfG, Beschl. v. 24.11.2023 – 1 BvR 1962/23
„Fetter Anwalt“ und „Rumpelstilzchen“ – Zum Tatbestand der Beleidigung

Barbara Blum
BGH, Urt. v. 29.11.2023 – 6 StR 179/23
Anforderungen an die Verabredung einer Anstiftung zu einem Verbrechen

Jürgen Vahle
BVerfG, Beschl. v. 5.12.2023 – 2 BvR 1749/20
Durchsuchung einer Wohnung wegen des Verdachts auf „Adbusting“

 

 Kriminalistik – Schweiz

Dirk Baier
Racial profiling bei Polizeikontrollen – auch in der Schweiz?

 

Kriminalistik-Campus

Bettina Franzke
Diversity-Check von Lehr- und Prüfungsmaterial

Mika Leer
Sondertribunal zur Verfolgung des Verbrechens der Aggression im Russland-Ukraine-Konflikt
Rechtliche Betrachtung und rechtspolitische Einordnung

 

Literatur

Prof. Dr. Steffen Rittig, LL.M., Wiesbaden
Reinhart Michalke, Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen

 

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Beiträge

Jana Engelhard / Marie Luise Heuschkel / Sabine Richter / Anja Schiemann / Dirk Labudde 
Digital-anthropometrischer Rigabgleich als forensisches Instrument zur bildgestützten, biometrischen Personenidentifizierung
Eine interdisziplinäre Betrachtung
Der digital-anthropometrische Rigabgleich bietet eine innovative Methode zur biometrischen Personenidentifizierung in der Forensik, basierend auf digitaler 3D-Rekonstruktion und Simulation von Tatmomenten. Dieser Ansatz wurde im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie erstmalig umfassend untersucht. Interdisziplinär begleitet wurde die Studie durch eine fortlaufende Begutachtung aus rechtlich-ethischer Perspektive sowie praktischen Anwendungsüberlegungen. Besonders betont wird die wissenschaftliche Fundierung der Methode, die traditionelle biometrische Verfahren erweitert und dabei konsequent wichtige und hochaktuelle Fragestellungen an der Schnittstelle von Recht, Ethik und Technik adressiert.

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Haydée Mareike Haass 
Bystander:innen als mediale Phänomene in der deutschen Krimiserie Der Kommissar (1969–1976) – Teil 1
Herbert Reinecker (1914–2007), der im Nationalsozialismus SS-Kriegsberichter und NS-Kulturschaffender war, avancierte als Autor der Krimiserien Der Kommissar (1969–1976) und später Derrick (1974–1998) zum erfolgreichsten Autor der Nachkriegszeit. Während Reinecker sich zeitlebens in Bezug auf seine Rolle im Nationalsozialismus auf zentrale Entlastungsfiguren stützte, um seine eigentlich tiefe Verwicklung zu marginalisieren, zeichnet er, als Künstler und ZDF-Erfolgsautor, in seiner Krimiserie eben diese Entlastungsfiguren kritisch. Der Aufsatz diskutiert dies an Hand von autobiografischen Quellen, Film- und Serienbeispielen.

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Teil 2 in Ausgabe 7/2024


Phillipp Meissner 
Catcalling
Eine Phänomendarstellung unter besonderer Berücksichtigung der psychischen Folgen sowie der Auswirkungen auf das Sozialverhalten der Betroffenen
Bei Catcalling handelt es sich vornehmlich um sexuelle Belästigung durch Männer im öffentlichen Raum. Wie jüngste Studien zeigen, kann diese oft bagatellisierte Form abweichenden Verhaltens zu erheblichen Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl von Betroffenen führen. Aus diesem Grund soll im Rahmen des vorliegenden Artikels eine Phänomendarstellung im Allgemeinen vorgenommen und anschließend die psychischen Auswirkungen von Catcalling sowie dessen Einfluss auf das Sozialverhalten der Betroffenen im Speziellen dargestellt werden.

Bitte beachten Sie:
In der gedruckten Fassung dieses Beitrags wurden versehentlich zwei falsche Abbildungen eingesetzt (Tabelle 1 und Abbildung 1). Die Online-Version ist korrigiert, ein daraus erstelltes PDF steht hier zum Download zur Verfügung. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen.


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Gina Rosa Wollinger 
Update Wohnungseinbruchdiebstahl
Zur Entwicklung der Fallzahlen und Telekommunikationsüberwachung als Bekämpfungsinstrument
Der vorliegende Beitrag stellt den Phänomenbereich des Wohnungseinbruchdiebstahls in seinen aktuellen Bezügen dar, indem sowohl die Entwicklung der Fallzahlen als auch eine gegenwärtige Gesetzesinitiative hinsichtlich der Anwendung von Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Bereich WED diskutiert wird. Letztere zielt darauf ab, die Häufigkeit von Taten zu reduzieren und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen. Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern dies durch TKÜ-Maßnahmen gelingen kann und welche weiteren Handlungsmöglichkeiten wirksam sein könnten.

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Isa Ciftci / Nick B. 
Religionsabwertung?
Möglichkeiten der Sensibilisierung für den öffentlichen Dienst am Beispiel der Polizei – ein Appell
Das im internationalen Recht verankerte globale Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit, das auf der Menschenwürde beruht, wird fortwährend eingeschränkt oder verletzt. Auch in Deutschland ist die Abwertung von Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit allgegenwärtig. Bedienstete der Polizei tragen als staatliche Repräsentanten eine besondere Verantwortung, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. Im Umgang mit unterschiedlichsten sozialen Gruppen kam es bis in die jüngere Vergangenheit zu Vorfällen, die interkulturelle Defizite innerhalb deutscher Sicherheitsbehörden vermuten lassen. Die Autoren formulieren Handlungsempfehlungen zur Förderung präventiver Lösungsansätze für eine zielgerichtete Sensibilisierung und die Etablierung von interreligiösen Kompetenzen innerhalb des öffentlichen Dienstes. Hiermit soll keine Diskreditierung der Polizei zum Ausdruck gebracht werden, sondern vielmehr eine Unterstützung zur Implementierung einer ausgeprägteren Handlungssicherheit im polizeilichen Handeln.

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Nuhi Osmani / Petrit Nimani / Artan Maloku / Alban Maliqi 
Internationale rechtliche Zusammenarbeit in der Republik Kosovo
Strafsachen und deren administrative Aspekte
Im Folgenden werden die internationale rechtliche Zusammenarbeit durch die Republik Kosovo in Strafsachen sowie deren und deren administrative Aspekte dargestellt. Diese Zusammenarbeit wird auf der Grundlage des Gegenseitigkeitsprinzips durchgeführt, sofern die Bereitstellung internationaler Rechtshilfe im Einklang mit dem geltenden Strafrecht in der Republik Kosovo und deren Verfassung sowie mit dem Gesetz über die internationale rechtliche Zusammenarbeit des Kosovo in Strafsachen steht. In einigen Bereichen wird die internationale rechtliche Zusammenarbeit auch auf der Grundlage bilateraler Abkommen realisiert, die das Kosovo mit bestimmten Ländern wie Mazedonien, der Türkei, Montenegro, Albanien und anderen Ländern geschlossen hat. In praktischer Hinsicht ist der Studiengegenstand der Arbeit das Studium der rechtlich-internationalen Zusammenarbeit, nämlich der Anzahl und Dynamik der Realisierung von Formen der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit im Justizministerium der Republik Kosovo im Zeitraum 2002-2011. Insbesondere geht es dabei um die Anerkennung von Urteilen, die Übertragung von Strafverfahren, die Übertragung materieller Beweise, usw.

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Rechtsprechung

Zur Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes
1. Die Gefährlichkeit der Tathandlung und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Angeklagter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei besonders gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalls an.
2. Bei spontanen, unüberlegt oder in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aus der Kenntnis der Gefahr des möglichen Todeseintritts nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass das voluntative Vorsatzelement gegeben ist.

BGH Urt. v. 23.3.2022 – 6 StR 343/21

Prof. Dr. Jürgen Vahle

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„Fetter Anwalt“ und „Rumpelstilzchen“ – Zum Tatbestand der Beleidigung
1. Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Meinungsäußerungen ist, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist.
2. Dabei ist stets vom Wortlaut der Äußerung auszugehen. Dieser legt ihren Sinn aber nicht abschließend fest. Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, bestimmt, soweit diese für die Rezipienten erkennbar waren.

BVerfG Beschl. v. 24.11.2023 – 1 BvR 1962/23

Prof. Dr. Jürgen Vahle

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Anforderungen an die Verabredung einer Anstiftung zu einem Verbrechen
1. Die Verabredung zur Anstiftung zu einem Verbrechen setzt das Vorliegen einer vom ernsthaften Willen von mindestens zwei Personen getragenen Einigung voraus, gemeinschaftlich eine dritte Person zur Begehung eines Verbrechens anzustiften.
2. Die in Aussicht genommene Tat muss in ihren wesentlichen Grundzügen, aber nicht schon in allen Einzelheiten festgelegt sein; demzufolge können Zeit, Ort und Modalitäten der Vorgehensweise im Einzelnen noch offen sein, wenn sie nicht völlig im Vagen bleiben.
3. Unerheblich ist, dass im Zeitpunkt der Übereinkunft die Person des präsumtiven Täters nicht feststeht und ungewiss ist, ob überhaupt ein solcher Täter gefunden und bestimmt werden kann, da es sich hierbei um vom Willen der Beteiligten losgelöste Bedingungen handelt.

BGH Urt. v. 29.11.2023 – 6 StR 179/23

Prof. Dr. Barbara Blum

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Durchsuchung einer Wohnung wegen des Verdachts auf „Adbusting“
1. Hinreichender Anlass für eine Durchsuchung nach § 102 StP0 ist der Verdacht, dass durch den Adressaten der Durchsuchung eine Straftat begangen wurde.
2. Das Gewicht des Eingriffs verlangt auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen.
3. Eine Durchsuchung muss im Blick auf den bei der Anordnung verfolgten gesetzlichen Zweck erfolgversprechend sein. Ferner muss gerade diese Zwangsmaßnahme zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich sein, was nicht der Fall ist, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen. Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der konkreten Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen.

BVerfG Beschl. v. 5.12.2023 – 2 BvR 1749/20

Prof. Dr. Jürgen Vahle

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Kriminalistik Schweiz

Redaktion: Schweizerische Kriminalprävention, Chantal Billaud

 Dirk Baier 
Racial profiling bei Polizeikontrollen – auch in der Schweiz?
Die Polizei wird in verschiedenen Ländern immer wieder für problematische Phänomene wie bspw. übertriebene Gewaltanwendung kritisiert. Seit einigen Jahren erhält zudem das sog. racial profiling vermehrt öffentliche und wissenschaftliche Aufmerksamkeit. Auf Basis einer schweizweit repräsentativen Befragung werden nachfolgend Ergebnisse zum Erleben polizeilicher Kontrollen im öffentlichen Raum und deren Zusammenhänge mit dem äußerlichen Erscheinungsbild der kontrollierten Personen präsentiert, was Rückschlüsse auf Existenz und Verbreitung von racial profiling in der Schweiz zulässt.

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Kriminalistik Campus

Redaktion: Prof. Dr. Sigmund P. Martin, LL.M. (Yale), Hochschule des Bundes, FB Kriminalpolizei beim BKA

Bettina Franzke
Diversity-Check von Lehr- und Prüfungsmaterial
Fallbeispiele in Polizeiklausuren enthalten Geschlechterstereotype: Polizistinnen und Bürgerinnen treten insgesamt weniger in Erscheinung als Polizisten und Bürger. Frauen in der Bevölkerung üben oft frauentypische, Männer oft männertypische Berufe aus. Männer sind bei den Tatverdächtigen überrepräsentiert, wohingegen bei den Frauen die Rolle der Geschädigten überwiegt. Vielfaltsmerkmale und Phänomene in der Migrationsgesellschaft werden nicht abgebildet. Es stellt sich die Frage, wie Fallbeispiele in Lehr- und Prüfungsmaterial klischeefreier und diversitätsbewusst gestaltet werden können. Es wird ein Leitfaden vorstellt, der für einen Diversity-Check von Fallbeispielen genutzt werden kann.

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Mika Leer 
Sondertribunal zur Verfolgung des Verbrechens der Aggression im Russland-Ukraine-Konflikt
Rechtliche Betrachtung und rechtspolitische Einordnung
Im Folgenden wird die Möglichkeit untersucht, ein Strafgericht zu errichten, welches für die Verfolgung des Aggressionsverbrechens im Rahmen des Russland-Ukraine-Konflikts zuständig ist. Diskutiert werden ein Strafgericht auf Basis eines Vertrags zwischen der Ukraine und interessierten Staaten (genuin internationales Modell), eines auf der Grundlage eines Abkommens der Ukraine mit den VN („internationalisiertes“ Modell) und eines auf der Basis einer Kooperation mit dem Europarat (ebenfalls „internationalisiert“). Dabei bestehen die zentralen Aspekte der Untersuchung in den Fragen nach der rechtlichen Grundlage, dem Umgang mit Immunitäten und der Legitimität des Gerichts.

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Literatur

Reinhart Michalke, Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen
2. Aufl. 2022, XXVI, 221 S., C.H. Beck, ISBN 978-3-406-74834-9, 49 Euro.

Die im Jahr 2022 erschienene zweite Auflage folgt mit großem zeitlichem Abstand der Erstauflage aus dem Jahr 2007, die noch ein Gemeinschaftswerk von Werner Leitner und Reinhart Michalke war. Auch die Neuauflage ist Teil der Schriftenreihe „Strafverteidigerpraxis“ des Verlags C.H. Beck, benennt aber nur noch Michalke als Autor, der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in München ist.

Der Titel des Werks „Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen“ erscheint zunächst womöglich irreführend. Einerseits sind fast alle strafprozessualen Ermittlungshandlungen mit Zwang vollziehbar, abgesehen von denjenigen, die die Ermittlungsbehörden vollständig allein durchführen, etwa Observationen oder den Einsatz verdeckter Ermittler. Andererseits fehlt es dem Strafprozessrecht immer noch an eigenen gesetzlichen Bestimmungen zur zwangsweisen Durchsetzung von Ermittlungshandlungen, bei denen ein entgegenstehender Wille überwunden werden muss.

Der Werktitel hätte auch „Strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen“ lauten können, denn der Blick in das Inhaltsverzeichnis verrät, dass das Buch eine Vielzahl von Ermittlungsmaßnahmen erläutert. Sehr zu begrüßen ist die Gliederung in heimliche Maßnahmen und offene Maßnahmen, denn insbesondere bei den Form- und Verfahrensvorschriften gibt es wesentliche Unterschiede, die der mit der Schriftenreihe anvisierten Hauptzielgruppe – nämlich Strafverteidigern – Anknüpfungspunkte für eine Verteidigung bieten können, soweit auf die mögliche Rechtswidrigkeit der Maßnahme rekurriert wird.

Die Darstellung der heimlichen (= verdeckten) Ermittlungshandlungen wird dreigeteilt in (A.) Überwachung der Telekommunikation, (B.) Überwachung von Personen durch technische Mittel und (C.) Überwachung von Personen durch Personen.
Der Teilbereich „Überwachung der Telekommunikation“ wird durch den Autor weit gefasst, denn er stellt in diesem Kontext u.a. die Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO), die Erhebung von Verkehrsdaten (§ 100g StPO), technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten mittels IMSI-Catcher und Stille SMS (§ 100i StPO) dar.

Unter der Überschrift „Überwachung von Personen durch technische Mittel“ werden u.a. die akustische Wohnraumüberwachung (§ 100c StPO) und der kleine Lauschangriff als akustische Überwachung außerhalb von Wohnungen (§ 100f StPO) erläutert, aber auch der Einsatz weiterer technischer Observationsmittel gem. § 100h StPO sowie die Rasterfahndung (§ 98a StPO).
Der Abschnitt „Überwachung von Personen durch Personen“ widmet sich u.a. dem Einsatz verdeckter Ermittler (§ 110a StPO), der längerfristigen Observation (§ 163f StPO) und dem außerordentlich wichtigen Feld der Ermittlungen durch Vertrauenspersonen.

Die Erläuterungen zu den offenen Ermittlungshandlungen nimmt größeren Raum ein und umfasst Maßnahmen gegen die persönliche Freiheit (vorläufige Festnahme, Untersuchungshaft, vorläufige Unterbringung), Durchsuchung und Beschlagnahme (einschließlich Online-Durchsuchung und Postbeschlagnahme) und den Teilbereich „Die Person als Beweismittel“, der sich u.a. der Identitätsfeststellung und der erkennungsdienstlichen Behandlung einschließlich körperlicher Untersuchung und molekulargenetischen Maßnahmen widmet.

Das Werk stellt nicht akribisch die kleinsten Details zu den Ermittlungsmaßnahmen dar, sondern überlässt dies den Großkommentaren. Das könnte man bemängeln, aber es ist eben das Konzept dieses Titels, der nicht trotzdem, sondern gerade deshalb für viele besonders lesenswert ist. Der Verdienst des Autors liegt darin, eine sprachlich äußerst gelungene und zugleich kompakte Darstellung und Erläuterung der wichtigsten offenen und verdeckten Ermittlungsmaßnahmen zu bieten, garniert mit – auch für Strafverteidiger – wichtigen Hinweisen aus der Praxis. Die Ausführungen werden durch einen Fußnotenapparat unterstützt, der nicht nur auf gängige Kommentare Bezug nimmt, sondern sinnvollerweise an wichtigen Stellen gerade auch auf Entscheidungen des BVerfG und des BGH.

Der berufserfahrene Strafverteidiger wird das Buch vielleicht nur gelegentlich nutzen, der Anfänger wird daraus umso mehr Erkenntnisse gewinnen. Ernsthaft zu bedauern ist der Umstand, dass die Einordnung dieser Arbeit in die Schriftenreihe „Strafverteidigerpraxis“ dazu führen könnte, dass ein von dem Buch besonders profitierender Leserkreis es womöglich gar nicht in Betracht zieht. Deshalb wird es an dieser Stelle insbesondere Rechtsreferendaren, Studierenden der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Strafrecht/Strafverteidigung sowie den Studierenden der polizeilichen Bachelorstudiengänge sowie des Masterstudiengangs „Polizeimanagement“ der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster ans Herz gelegt. Wird das Werk zusammen mit einem Fallbuch (z.B. Rittig / Hartmann-Wergen, Fälle zum strafprozessualen Ermittlungsverfahren, 2022) genutzt, sollte die Vorbereitung auf Prüfungen rund um das Ermittlungsverfahren sehr leicht gelingen.

Prof. Dr. Steffen Rittig, LL.M., Wiesbaden


Verlag C.F. Müller

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