Beiträge
Stefan Goertz
Ist die Öffentliche Sicherheit Deutschlands in Gefahr? Teil 1
Matthias Frey / Holger Wiersich
Bestattungsregeln
Religion, Polizei und deutsches Verwaltungsrecht
Scherwin Rahimi
Rechtliche Bewertung von Schnellfeuerkolben auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Norbert Klapper
Erster Polizeibeauftragter des Bundes im Amt – aber das reicht nicht!
Felia Allum / Mara Garavini Seisselberg
Moving beyond stereotypes
Unpacking women’s agency in organized crime (Part II)
Andreas M. Schmollinger
Der EU-Politikzyklus aus kriminalstrategischer Sicht
Manfred Reuter
Neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch
Die „Unzulässige Interessenwahrnehmung“ von Mandatsträgern gem. § 108f StGB
Laura Tampe / Rebecca Bondü
LATERAN-IT: Evaluation eines Instruments zur Einschätzung der Ernsthaftigkeit von Ankündigungen islamistisch motivierter terroristischer Taten
Stefan Hollenberg / Christoph Keller
Häusliche Gewalt gegen Männer
Kriminalistik – Schweiz
Kriminalistik-Campus
Maren Banzhaf
Personal- und Sachbeweis bei Cold-Case-Ermittlungen
Chancen und Risiken von Zeugenaussagen und DNA-Spuren für die Wahrheitsfindung im Strafprozess
Literatur
Prof. Dr. Jürgen Vahle, Bielefeld
Satzger/Schluckebier/Werner, Strafgesetzbuch
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Beiträge
Stefan Goertz
Ist die Öffentliche Sicherheit Deutschlands in Gefahr? Teil 1
Der Beitrag untersucht in zwei Teilen unterschiedliche Phänomene und Faktoren – Analyseelemente –, die zeigen, dass die Öffentliche Sicherheit Deutschlands in Gefahr ist. Hierzu werden in Teil 1 u.a. die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik sowie deren Bewertung durch das BKA und Aussagen verschiedene Politikerinnen und Politiker herangezogen. Weitere Analyseelemente sind das Sicherheitsempfinden der Menschen in Deutschland im öffentlichen Raum sowie die Gewaltkriminalität. Teil 2 dieser Artikelserie analysiert dann, wie Organisierte Kriminalität, Cybercrime und verschiedene Phänomene und Akteure des Extremismus die Öffentliche Sicherheit Deutschlands gefährden.
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Matthias Frey / Holger Wiersich
Bestattungsregeln
Religion, Polizei und deutsches Verwaltungsrecht
In Deutschland sind eine Vielzahl unterschiedlicher Religionen vertreten, deren Bestattungsrituale nicht immer mit den gegebenen bestattungsrechtlichen Vorschriften vereinbar sind. Das Bestattungswesen ist in Deutschland zudem uneinheitlich geregelt, da es in die Regelungskompetenz der Länder fällt. Berlin hat dabei zuletzt einen großen Schritt in Richtung religionsfreundlicher gesetzlicher Neuregelungen getan. Aber bundesweit adressiert das Bestattungswesen die jeweiligen religiösen Bedürfnisse und damit zugleich die kriminalpolizeiliche Bearbeitung von Leichensachen weiterhin in unterschiedlicher und teilweise unzureichender Weise, wie der nachfolgende Beitrag am Beispiel der muslimischen und jüdischen Glaubensgemeinschaften aufzeigt.
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Scherwin Rahimi
Rechtliche Bewertung von Schnellfeuerkolben auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Bump Stocks, auch bekannt als „Schnellfeuerkolben“ sind eine neuere Erfindung der Waffenindustrie. Der Sinn dieser Vorrichtungen besteht darin, halbautomatische Feuerwaffen so zu modifizieren, dass die bei der Schussabgabe entstehende Energie genutzt wird, um die Feuerrate deutlich zu erhöhen. Seit dem Anschlag von Las Vegas beschäftigt die Debatte über ein Verbot von Bump Stocks weiterhin die Behörden und Gerichte in den USA, ohne dass bisher eine endgültige Klarheit hinsichtlich der rechtlichen Bewertung dieser Vorrichtungen erreicht wurde. In Deutschland hingegen wurde dieses Thema bislang vernachlässigt. Diese Arbeit befasst sich mit der juristischen Bewertung von Bump Stocks und untersucht die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland.
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Norbert Klapper
Erster Polizeibeauftragter des Bundes im Amt – aber das reicht nicht!
Der Autor befasst sich in vorliegendem Beitrag anlässlich der Wahl von Uli Grötsch zum Polizeibeauftragten beim Deutschen Bundestag mit den sehr unterschiedlichen Regelungen für Polizeibeauftragte in den Bundesländern. Beschwerden über Polizeivollzugsbeamte werden oft nicht gebührend behandelt. Vorgesetzten bis zur Behördenleitung ist das „gute Betriebsklima“ vermutlich nicht selten wichtiger als die Wahrheit. Gelegentlich geht’s wohl auch um den „guten Ruf“ der Behörde. Auch für sonstige Behörden hält er eine unabhängige Beschwerdestelle für unverzichtbar.
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Felia Allum / Mara Garavini Seisselberg
Moving beyond stereotypes
Unpacking women’s agency in organized crime (Part II)
In Part I, this piece assessed gender-specific perceptions and expectations of organized crime actors and how these shape the common image of organized crime. It further looked at the recruitment of women into criminal networks. In the second part of this article, the different roles of women in and their significance for organized crime are examined. Further, women’s exit from organized crime will be discussed. The article concludes with a summary of both contributions and provides an outlook for a way forward.
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Part I, Kriminalistik 8-9/2024
Andreas M. Schmollinger
Der EU-Politikzyklus aus kriminalstrategischer Sicht
Der EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität kanalisiert die Aktivitäten der Mitgliedstaaten zur Kriminalitätsbekämpfung und bettet sie durch die Festlegung gemeinsamer Prioritäten in einen gesamteuropäischen Kontext ein. Dieser Artikel analysiert den Politikzyklus aus kriminalstrategischer Sicht, beleuchtet seine Entstehung sowie Struktur und diskutiert seinen Mehrwert für die Polizeiarbeit. Im Ergebnis leistet der Politikzyklus trotz einiger Schwächen insbesondere durch seinen koordinierenden Ansatz und die bedarfsgesteuerte Ressourcenallokation einen signifikanten Beitrag zur internationalen Kriminalitätsbekämpfung.
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Manfred Reuter
Neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch
Die „Unzulässige Interessenwahrnehmung“ von Mandatsträgern gem. § 108f StGB
Der Gesetzgeber erweitert mit der Einführung des § 108f StGB die Strafbarkeit bei Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Er stellt nunmehr einen unzulässigen Einflusshandel durch Mandatsträger bereits dann unter Strafe, wenn die Interessenwahrnehmung während des Innehabens eines Mandats liegt und mit einem ungerechtfertigten Vermögensvorteil verbunden ist. Der Aufsatz stellt die Neuregelung vor und arbeitet erste Arbeitsdefinitionen für die Tatbestandsmerkmale heraus.
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Laura Tampe / Rebecca Bondü
LATERAN-IT: Evaluation eines Instruments zur Einschätzung der Ernsthaftigkeit von Ankündigungen islamistisch motivierter terroristischer Taten
LATERAN-IT ist ein standardisiertes Risikoanalyseinstrument zur Bewertung von Leaking und weiteren Warnsignalen für islamistisch motivierten Terrorismus, das geschulten Anwender*innen die Einschätzung des Risikos einer Tatbegehung erlaubt. Das Instrument zeigte in der Originalstichprobe eine sehr gute Trennschärfe und konnte retrospektiv das Risiko eines islamistisch motivierten Anschlags zuverlässig vorhersagen. Die vorliegende Studie validierte LATERAN-IT an 30 Personen, die eine islamistisch motivierte Tat angekündigt und/oder ausgeführt hatten, um die Übertragbarkeit der Befunde auf unabhängige Fälle zu prüfen. Das Instrument zeigte ähnlich gute Ergebnisse. LATERAN-IT ist somit ein reliables und valides Instrument zur Einschätzung des Risikos eines islamistisch motivierten Anschlags und durch den Einbezug von Leaking eine sinnvolle Ergänzung bestehender Risikoanalyseinstrumente.
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Stefan Hollenberg / Christoph Keller
Häusliche Gewalt gegen Männer
Beim Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK) der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV NRW) ist die Thematik „Häusliche Gewalt gegen Männer“ Untersuchungsgegenstand des nachfolgend vorgestellten Forschungsprojekts. Während in der Regel die Konfiguration von häuslicher Gewalt mit männlichen Tätern und weiblichen Opfern verbunden wird, gibt es relativ wenig Forschung zu Konstellationen von häuslicher Gewalt mit männlichen Opfern. In einem ersten Schritt des Projekts wurden bestehende einschlägige nationale und internationale empirische Studien gesichtet. Der nachfolgende Beitrag führt Ergebnisse schlussfolgernd zusammen, stellt Risikofaktoren vor und schließt mit Handlungsempfehlungen ab.
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Kriminalistik Schweiz
Redaktion: Schweizerische Kriminalprävention, Chantal Billaud
Marcel Seiler
Erstes Urteil zur Anwendung der neuen präventiv-polizeilichen Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten (PMT-Maßnahmen)
Terrorismus stellt eine Bedrohung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz dar und kann nicht mit den Mitteln des Strafrechts allein bekämpft werden. Die Radikalisierung von Personen hin zum Terrorismus erfordert frühzeitige polizeiliche Intervention, sobald sich sicherheitsrelevantes Verhalten manifestiert. Neu bietet das Bundesgesetz über polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT) der Polizei bei der Abwendung einer terroristischen Gefahr mehr Möglichkeiten. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die am 1.6.2022 in Kraft getretenen PMT-Bestimmungen. Weiter fasst der Autor das erste Urteil 1 zur Anwendung von PMT-Maßnahmen sowie die wichtigsten Erkenntnisse daraus in einem Fazit zusammen und prognostiziert, wie es mit der Anwendung der Maßnahmen weitergehen könnte.
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Kriminalistik Campus
Maren Banzhaf
Personal- und Sachbeweis bei Cold-Case-Ermittlungen
Chancen und Risiken von Zeugenaussagen und DNA-Spuren für die Wahrheitsfindung im Strafprozess
Die Sicherheitsbehörden sind mit der Situation konfrontiert, dass schwerste Straftaten mit den zur Verfügung stehenden rechtlichen Befugnissen und den aktuellen kriminaltechnischen Methoden nicht immer aufgeklärt werden können. Der folgende Beitrag widmet sich diesen Bedingungen und betrachtet die Möglichkeiten, die sich im Verlauf der Weiterentwicklung der kriminaltechnischen Ermittlungsmethoden insbesondere auf dem Gebiet der DNA-Analytik ergeben und setzt diese in den Kontext der daraus entstehenden Schwierigkeit, neue Erkenntnisse des Sachbeweises mit Erkenntnissen des Personalbeweises in Einklang zu bringen. Der Autorin gelingt es, durch die Analyse der beschriebenen Aspekte, Handlungsempfehlungen für die Praxis zu formulieren, die zu erfolgreichen Cold-Case Ermittlungen beitragen können.
Redaktion: Detlef Erny. Deutsche Hochschule der Polizei, Fachgebiet III/3 Kriminalistik – Phänomenbezogene Kriminalstrategie, Departement Kriminal- und Rechtswissenschaften.
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Literatur
Satzger/Schluckebier/Werner, Strafgesetzbuch
6. Aufl. 2024, 2959 S., Wolters Kluwer, ISBN 978-3-452-30124-6, 189 Euro
Drei Jahre nach Erscheinen der Vorauflage war die Neubearbeitung des Kommentars schon deshalb geboten, weil das StGB um diverse neue Vorschriften „angereichert“ worden ist; bereits bestehende Straftatbestände wurden zum Teil neu gefasst. Stand der Bearbeitung ist jetzt September 2023. Der Rezensent hat seine – angesichts des Umfangs des Werkes zwangsläufig – stichprobenartige Lektüre auf einige dieser Änderungen konzentriert. Zur Ausdehnung des § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) aus Anlass der sog. Maskenaffäre bietet der Kommentar nicht nur eine klare Erläuterung, sondern übt auch die an dieser Stelle nötige rechtspolitische Kritik – ein Kennzeichen eines fundierten Kommentars. Moniert wird m.E. zutreffend der politische Trend, auf Missstände jeglicher Art mit einer „einfachen und scheinbar kostengünstigen Verschärfung des Strafrechts zu reagieren“ (§ 108e Rz. 2). Erweitert wurde auch der Tatbestand des § 184k (Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen), so dass nunmehr auch das sog. Upskirting erfasst wird. Die Kommentierung nennt (und erläutert) Verhaltensweisen, die je nach Blickwinkel tatbestandsmäßig sein können (s. Rz. 3:“Downblousing“). Kommentiert wird schließlich die Neufassung des § 238 StGB (Nachstellung), die einen besseren Schutz von Stalking-Opfern gewährleistet. Der Umfang der Erläuterungen lässt bereits vermuten, dass und warum die Anwendung der Norm in der Praxis erhebliche Probleme bereitet. Eine weitere Änderung haben die §§ 275, 277 StGB im Kontext mit der massenweisen Erstellung falscher Impfausweise erfahren. Damit ist die mit der Altfassung verbundene Privilegierung des § 267 StGB beseitigt worden (s. § 277 Rz. 1).
In formaler Hinsicht lässt der Kommentar keine Wünsche offen. Die Gliederung der Erläuterungen ist im Wesentlichen einheitlich (Übersicht, Grundsätzliches, Täterschaft und Teilnahme, Konkurrenzen) und eingängig. Der Lesefluss könnte allein dadurch verbessert werden, dass die zahlreichen Nachweise aus Rechtsprechung und Literatur in Fußnoten untergebracht werden. Das ca. 75 Seiten umfassende Stichwortverzeichnis schließlich erlaubt den schnellen Zugriff auf das gesuchte Problem.
Fazit: Der Kommentar bietet eine fundierte und sehr gut verständliche Erläuterung des StGB, die Praxisnähe mit Wissenschaftlichkeit verbindet. Der vergleichsweise hoch erscheinende Preis ist deshalb mehr als gerechtfertigt.
Prof. Dr. Jürgen Vahle, Bielefeld