Verehrte Leserinnen und Leser,
unser Novemberheft beginnt mit der Vorstellung eines der für die Polizei relevantesten potentiellen Anwendungsgebiete der Technik – der Virtual Reality (VR-Technik) durch das Autorenkollektiv Holland / Piontkowski / Holland-Kunkel / Bianchi / Artinopoulou / Kononov / Kattenstroth. Im Rahmen mehrerer EU-geförderter Projekte, an denen die Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen (HfÖV) teilgenommen hat, wurden Forschungsergebnisse zu einer Vielzahl von Aspekten der neuen Technik (wie rechtlicher Rahmen und Kosten) zusammengetragen. Darauf basierend werden potentielle Anwendungsgebiete dargestellt.
Im nachfolgenden Aufsatz von Huberty fasst dieser die Erkenntnisse aus seiner Dissertation über kriminalistische Entscheidungen im Ermittlungsverfahren und ihre Auswirkungen auf das Strafverfahren zusammen.
Die wichtige Rolle, die Übersetzer bei der Kommunikationsüberwachung spielen, wird von Griebel eindrucksvoll unter der Fragestellung „Reiner Sprachtransfer oder Sachverständigenaufgabe?“ beschrieben und aufgezeigt, dass die Qualität der Sprachdienstleistung oft entscheidenden Einfluss auf den Erfolg strafrechtlicher Ermittlungen hat. Lopes / Faßbender / Lapp befassen sich mit dem vielschichtigen Phänomen der Desinformation und dessen Auswirkungen – insbesondere auch auf die kriminalpolizeiliche Arbeit.
Hartleb analysiert den vereitelten Terroranschlag auf die Massenveranstaltung „Taylor-Swift-Konzert“ im August 2024 in Wien und stellt diesen in den Kontext aktueller Entwicklungen des islamistischen Terrorismus. Im Beitrag der Schweizer Redaktion stellt Frei die Resultate eines umfassenden Forschungsprojekts zur polizeilichen „Bewirtschaftung“ von Kriminalitäts- und Gewalthotspots in Basel-Stadt und in der Schweiz vor.
Der Campus-Teil beginnt mit dem Beitrag von Aushorn, die sich mit den Chancen und Grenzen der Automatisierung der Auswertung von Massendaten bei spektakulären Fällen wie EncroChat und SkyECC befasst. Sie schildert näher die Herausforderungen, vor denen die Ermittler stehen, wenn sie die Massendaten, die aus verschlüsselter Kommunikation gewonnen werden konnten, den Polizeien des Bundes, der Länder und weiterer betroffener Behörden zugänglich machen wollen. Im zweiten Campus-Beitrag beschreibt Scheffler die Herstellung krimineller oder kriminell nutzbarer Bilder mithilfe generativer Künstlicher Intelligenz am Beispiel „Stable Diffusion“ und klärt, wie man hier einen Nachweis der KI-Beeinflussung führen kann.
Joachim Faßbender, Prof. Dr. Sigmund P. Martin
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