Logo C.F. Müller
Ausgabe Februar 2020

Fachartikel

 

Gewaltkriminalität

Gewalt gegen Polizeibeamte – wie Verhaltensweisen Leben retten
Von Ralf Schmidt und Prof. Dr. Britta Bannenberg
 

Rechtsterrorismus

Der Einzeltäter ist ein einzelner Täter
Eine Analyse von Fällen und deren Kontext im Rechtsterrorismus
Von Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber
 

Sexuelle Devianzen

Mord wird zur fahrlässigen Tötung
Fehlurteil oder Gerechtigkeit?
Von Andres Wißner
 

Clankriminalität

Flüchtlinge als Handlanger krimineller Clans
Von Hülya Duran
Literaturverzeichnis (PDF-Download)
 

Internet-Währungen

Bitcoin-Mining mittels Botnets und Drive-by
Eine strafrechtliche Analyse mit Überlegungen zum „digitalen Hausfriedensbruch“
Von Christian H. W. Trentmann und Laura Wilms
 

Tagungsbericht

Symposium Cybercrime 2019 in Rheinland-Pfalz
Neue Herausforderungen – neue Ermittlungsansätze
Von Martin Hoch
 

Wahllichtbildvorlage

Wahllichtbildvorlagen – Ein Forschungsprojekt zur Validität
Von Christoph Frings und Prof. Dr. Stefan Kersting
 

Internationale Zusammenarbeit

Der EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität
Struktur – Wirksamkeit – Perspektiven
Von Gorden Schröder
 

Personalauswahlverfahren

Polizei und Persönlichkeit – Wie passt das zusammen?
Personalauswahlverfahren und der Einsatz von Persönlichkeitsfragebögen
Von Joachim Albrecht
 

Kriminalistik-Schweiz

Horizon 2020
Chancen und Herausforderungen für die Kriminalistik in Wissenschaft und Praxis
Von Dr. Joël Graf


 

 

Kriminalistik-Campus

 

Bayerische Bekämpfungsstrategie zum Kriminalphänomen „Falsche Polizeibeamte – Callcenterbetrug“ am Beispiel des Polizeipräsidiums München
Von Beate Kowalski

Deliktsphänomen „Sprengung von Geldausgabeautomaten (GAA)“ durch professionell agierende Tätergruppierungen
Eine kriminalistische Betrachtung der aktuellen Herausforderungen am Beispiel der landesweiten Projektgruppe des LKA Rheinland-Pfalz.
Von Steffen Göbel

 

 

Recht aktuell

 

Erteilung eines Platzverweises wegen Störung eines Polizeieinsatzes


Betrug durch unerlaubtes Führen eines akademischen Grades

 

 

Literatur

 

Wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisnah
Fischer, Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen
 

 




 

 

Fachartikel

 

Gewalt gegen Polizeibeamte – wie Verhaltensprognosen Leben retten
Von Ralf Schmidt und Britta Bannenberg
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sind in besonderem Maße gefährdet, im beruflichen Kontext Gewalt zu erfahren. Diese Thematik führte zu empirischen Untersuchungen und veränderten statistischen Erfassungen. Seit zehn Jahren werden die Gewalterfahrungen im Bundeslagebild des BKA bewertet. Mittlerweile sind zahlreiche Risikofaktoren bekannt. Für den Alltag insbesondere im Streifendienst gibt es jedoch nach wie vor große Verhaltensunsicherheiten. Die meisten Polizeibeamten erkennen die Gewaltsituation nicht. Gewalteskalierende Situationen sind geprägt von hoher Dynamik, massivem Informationsmangel, Angst – im schlimmsten Fall von Kontrollverlust und Selbstaufgabe. Individuelle Strategien überlagern dabei regelmäßig die leitbildbeeinflussten Ideale der Polizeiorganisation. Zentrale Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die polizeiliche Aus- und Fortbildung und das wiederholte Training der Einsatzsituationen. Nahezu überlebenswichtig sind Kenntnisse über Denkstrukturen und Verhaltensmuster brutaler Gewalttäter. Polizeiliche Einsatzsituationen rasch zu analysieren und die für die Lage relevanten Tatsachen zu filtern, ist eine Kernkompetenz polizeilichen Handelns, die erlernbar ist. Dazu gehört auch der selbstkritische Umgang mit eigenen Ängsten und falschen Reaktionen im Umgang mit gewaltbereiten Personen. Die Erkennung der gewaltanzeigenden Gefahrensignale muss konsequent trainiert werden.

Der Einzeltäter ist ein einzelner Täter
Eine Analyse von Fällen und deren Kontext im Rechtsterrorismus
Von Armin Pfahl-Traughber
Die Bezeichnung „Einzeltäter“ wird bei Fällen von Rechtsterrorismus immer wieder kritisiert, würden dadurch doch angeblich die Kontexte als wichtige Ursachen ignoriert. Dabei meint „Einzeltäter“ nur, dass es sich um einen einzelnen Täter handelt. Die Frage nach den Hintergründen und Motiven ist davon nicht berührt. Eine Analyse von aktuellen Fällen macht dies nach einem weiteren Schritt deutlich, lassen sich doch gemeinsame wie unterschiedliche Zusammenhänge feststellen. Für die inhaltliche Erfassung dieser Kontexte bietet sich eine differenzierte Typologie an.

Mord wird zur fahrlässigen Tötung
Fehlurteil oder Gerechtigkeit?
Von Andres Wißner
Der Beitrag beschäftigt sich mit sexuellen Devianzen und widmet sich der Fragestellung, inwiefern bei der Auslebung dieser sexuellen Devianzen strafrechtlich relevante Handlungen durchgeführt werden, ob diese Strafverfolgungsbehörden bekannt werden und welche Ursachen zugrunde liegen könnten. Anlass für diesen Artikel ist ein Kriminalfall, der im Juli 2019 das Krefelder Landgericht beschäftigte. Ein Mann steht wegen Mordes durch Unterlassen vor Gericht und wird zu einer Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Fehlurteil oder Gerechtigkeit?

Flüchtlinge als Handlanger krimineller Clans
Von Hülya Duran
Raubüberfälle, Schutzgelderpressung, Drogenhandel und gewalttätige Kämpfe untereinander. Die Liste der Straftaten, die auf das Konto krimineller Clans gehen, ist lang und hält seit Jahrzehnten deutsche Großstädte in Atem. Der Grund, weshalb die kriminellen Clans nicht wollen, dass die Politik, Justiz und im Allgemeinen die Öffentlichkeit genauer in ihre Welt hineinschauen, liegt auf der Hand. Sie wollen von der Mehrheitsgesellschaft abgeschottet sein, um so besser ihren kriminellen Machenschaften nachgehen und ihre Machtstrukturen ausbauen zu können. Über Jahrzehnte hat dies gut funktioniert, denn das Problem wurde ignoriert. Nun steht der Staat vor riesigen Herausforderungen. Ob in NRW, Niedersachsen, Bremen oder Berlin – mittlerweile sind die Clanstrukturen in vielen deutschen Bundesländern so verfestigt, dass das BKA 2018 einräumen musste, dass die „Bedrohung durch organisierte Kriminalität in Deutschland hoch sei“. Als wäre dies nicht genug, haben die Clans eine weitere Einnahmequelle für ihre kriminellen Machenschaften gefunden: die Flüchtlinge.
Literaturverzeichnis (PDF-Download)

Bitcoin-Mining mittels Botnets und Drive-by
Eine strafrechtliche Analyse mit Überlegungen zum „digitalen Hausfriedensbruch“
Von Christian H. W. Trentmann und Laura Wilms
Libra, Bitcoins und Co. – Internet-Währungen sind längst kein unbekannter Begriff mehr und aufgrund ihrer parastaatlichen Eigenschaft in der Finanzbranche heiß diskutiert. Abgesehen von der jüngst gestarteten Libra, deren Erfolg noch abzuwarten bleibt, sind Bitcoins die bisher mit Abstand finanzstärkste und begehrteste Internet-Währung. Dabei werden Bitcoins im Wege eines als Mining bezeichneten, zunehmend hohe Computerleistung erfordernden Prozesses von den Nutzern selbst generiert und es ist zu beobachten, dass sich Miner die Rechenleistung fremder Computer mittels eines Botnets oder im Wege des sog. Drive-by-Minings zunutze machen. Der vorliegende Beitrag analysiert dieses aktuelle Phänomen strafrechtlich unter Einbeziehung der landgerichtlichen und BGH-Rechtsprechung und setzt die Erkenntnisse schließlich in den Kontext des diskutierten Straftatbestands eines „digitalen Hausfriedensbruchs“ (§ 202 e StGB-E).

Symposium Cybercrime 2019 in Rheinland-Pfalz
Neue Herausforderungen – neue Ermittlungsansätze
Von Martin Hoch
Im Zuge der sich für Kriminelle durch die Digitalisierung eröffnenden Möglichkeiten und den sich damit ergebenden neuen Anforderungen für die Sicherheitsbehörden bot das Symposium Cybercrime am 7. November 2019 zum nunmehr fünften Mal die Gelegenheit zum bundesweiten Expertenaustausch an der Hochschule der Polizei in Rheinland-Pfalz, bei dem aktuelle und künftige Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden aus dem Kriminalitätsfeld Cybercrime im Fokus standen.

Wahllichtbildvorlagen – Ein Forschungsprojekt zur Validität
Von Christoph Frings und Stefan Kersting
Bei der Wahllichtbildvorlage handelt es sich – ungeachtet aller forensischen Fortschritte – nach wie vor um eine kriminalistische Standardmaßnahme, der im Einzelfall ein hoher Beweiswert zukommt. Infolgedessen werden die Ergebnisse der Wahllichtbildvorlage regelmäßig von der Verteidigung angegriffen: Zentrales Argument ist dabei die Ungeeignetheit der ausgewählten Vergleichsbilder. Bisher unterliegt die Bewertung der Geeignetheit von Vergleichsbildern ausschließlich dem rein subjektiven Bewertungsmaßstab des Tatrichters. Die Autoren haben ein Forschungsprojekt durchgeführt, in dessen Zentrum die Prüfung stand, ob Ähnlichkeiten von Vergleichsbildern quantifiziert werden können, um die Frage der Geeignetheit von Vergleichsbildern objektivieren zu können. Im ersten Teil der Veröffentlichung werden die kriminaltaktischen und rechtlichen Grundlagen der Wahllichtbildvorlage dargestellt, im zweiten Teil, der in einer der nächsten Ausgaben der Kriminalistik folgt, werden das Design des Forschungsprojekts und zentrale Ergebnisse veröffentlicht.

Der EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität
Struktur – Wirksamkeit – Perspektiven
Von Gorden Schröder
Der 2010 eingeführte EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität stellt eine der zentralen Maßnahmen der EU im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit dar. Das Ziel des EU-Politikzyklus besteht darin, die Kriminalitätsbekämpfungsaktivitäten der Mitgliedstaaten in einen gesamteuropäischen Kontext einzubetten und die Abstimmung gemeinsamer Kriminalitätsprioritäten zu intensivieren. Bei dem EU-Politikzyklus handelt es sich um ein Instrument des soft-law, mit dem keine rechtliche Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten einhergeht, die Teilnahme erfolgt nach dem Freiwilligkeitsprinzip. Das nunmehr fast zehnjährige Bestehen des EU-Politikzyklus gibt Anlass, den Beitrag des Instrumentes zur Koordination der Kriminalitätsbekämpfung im europäischen Mehrebenensystem zu reflektieren. Als Fallbeispiel dient das deutsche Bundeskriminalamt.

Polizei und Persönlichkeit – Wie passt das zusammen?
Personalauswahlverfahren und der Einsatz von Persönlichkeitsfragebögen
Von Joachim Albrecht
Persönlichkeitsfragebögen sind ein gängiges Instrument innerhalb der Personalauswahl- vereinzelt auch bei der Polizei in Deutschland. Wichtig ist a) Übereinstimmung mit den Anforderungen an den Polizeiberuf und b) DIN 33 430 Konformität. Problematisch ist, dass es sich bei Persönlichkeitsverfahren immer um eine Selbsteinschätzung der Bewerber handelt. Daher besteht die Gefahr der sozial erwünschten Beantwortung oder sogar des aktiven „Faking“. Letztlich kommt hinzu, dass die Vorhersagekraft von Arbeitsleistung durch Persönlichkeitsfragebögen gering ist. Daher sei dem Polizeipsychologiepraktiker empfohlen, derartige Instrumente als Ergänzung zu einer etablierten Testbatterie und dann vornehmlich zu Ausschlusszwecken (Select-Out) zu nutzen. Im Aufbau empfiehlt sich ein forced-choice Format, welches speziell für den Polizeiberuf konzipiert wurde. Als Personalentwicklungsinstrument scheint der Einsatz hingegen lohnender, wobei die Empfehlung zu Gunsten eines 360 Grad Feedbacks ausfällt.

Horizon 2020
Chancen und Herausforderungen für die Kriminalistik in Wissenschaft und Praxis
Von Joël Graf
Dieser Artikel befasst sich mit den Fördermöglichkeiten des europäischen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizon 2020“ im Bereich Kriminalistik. Dabei werden Herausforderungen und Chancen wissenschaftlicher sowie praxisbezogener Verbundprojekte diskutiert. Zudem werden Unterstützungsangebote für Antragsstellende präsentiert. Der Beitrag wird mit einem Ausblick auf das kommende Rahmenprogramm Horizon Europe (2021–2027) abgerundet.



  


 

 

 

Kriminalistik Campus

 

Die vorliegende Ausgabe der Kriminalistik beinhaltet zwei Hausarbeiten des Masterstudiengangs „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ an der Deutschen Hochschule der Polizei. Die Hausarbeiten wurden als Prüfungsleistung im Modul „Kriminalität – Phänomen, Intervention und Prävention“ im Frühjahr 2019 gefertigt. Beide Arbeiten befassen sich mit aktuell auf Bundesebene höchst relevanten kriminalpolizeilichen Themen. Dabei handelt es sich zum einen um die Darstellung einer Bekämpfungsstrategie für das zunehmend große Problem der Straftaten zum Nachteil älterer Menschen durch das Phänomen „Falsche Polizeibeamte“. Zum anderen werden aktuelle kriminalistische Herausforderungen im Deliktsbereich „Sprengung von Geldautomaten“ dargestellt.
Beate Kowalski befasst sich mit dem Thema der bayerischen Bekämpfungsstrategie zu „Falschen Polizeibeamten“ am Beispiel des PP München. Dabei beschreibt sie zunächst das zumeist organisiert über zumeist türkische Callcenter ablaufende Delikt sehr detailliert. Nach einer rechtlichen Einstufung macht sie profunde Angaben zu den Tätern, deren „Ablauforganisation“ und zur Frage, ob es sich um Organisierte Kriminalität handelt. Weiter geht sie auf die Opfer ein und beschreibt hier die Probleme des polizeilichen Umgangs mit häufig verwirrten oder vergesslichen Personen, aber auch das Thema verringerte Anzeigebereitschaft aufgrund der Scham gegenüber Bekannten und Angehörigen. Nach einer Darstellung der Fallzahlen stellt sie die Strategie des PP München dar, wobei die Autorin dem Leser gerade im Bereich Internationale Zusammenarbeit sehr gute Einblicke in ein innovatives Konzept ermöglicht.
Steffen Göbel befasst sich mit „Geldautomatensprengungen durch professionell agierende Tätergruppen“ und hierbei mit den Ergebnissen einer in Rheinland-Pfalz diesbezüglich eingerichteten Projektgruppe. Hierbei befasst er sich insbesondere auch mit dem Spannungsfeld Gefahrenabwehr uns Strafverfolgung und möchte darstellen, ob dieses Spannungsfeld durch Ermittlungstaktik aufgelöst werden kann. Er beschreibt zunächst den Modus Operandi, die Täter sowie die Fallzahlenentwicklung, um dann die Bekämpfungsstrategie Rheinland-Pfalz darzustellen. Im Weiteren geht er dezidiert auf die rechtlichen sowie die ermittlungstaktischen Problemstellungen sowie mögliche Lösungen ein, um sich abschließend differenziert für ein „Frische-Tat-Konzept“ auszusprechen.
Somit werden in beiden Hausarbeiten aktuell relevante kriminalpolizeiliche Problemstellungen beschrieben und auch umsetzbare Lösungen aufgezeigt, was beide Arbeiten äußerst lesenswert macht.

Thomas Schulte, Kriminaldirektor im Hochschuldienst
 

 

Bayerische Bekämpfungsstrategie zum Kriminalphänomen „Falsche Polizeibeamte – Callcenterbetrug“ am Beispiel des Polizeipräsidiums München
Von Beate Kowalski, Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ 2017/2019

Deliktsphänomen „Sprengung von Geldausgabeautomaten (GAA)“ durch professionell agierende Tätergruppierungen
Eine kriminalistische Betrachtung der aktuellen Herausforderungen am Beispiel der landesweiten Projektgruppe des LKA Rheinland-Pfalz.
Von Steffen Göbel, Landespolizei Rheinland-Pfalz, Masterstudienganges „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ 2017/2019 an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster-Hiltrup.

 

 

  


 

 

 

Recht aktuell

 

Erteilung eines Platzverweises wegen Störung eines Polizeieinsatzes
1. Mit dem Begriff des Ortes in § 17 Abs. 1 Satz 1 Nds. SOG (= § 17 Abs. 1 Satz 1 NPOG) wird ein engerer räumlicher Bereich umschrieben. Eine Beschränkung auf ein Gebäude, auf eine Straße oder auf einen Platz ist damit jedoch nicht verbunden. Je nach Gefahrenlage kann die Maßnahme auch einen darüberhinausgehenden Bereich betreffen.
2. Wenn Dritte eine polizeiliche Maßnahme stören oder behindern, stellt dies eine konkrete Gefahr für das Funktionieren einer staatlichen Einrichtung und damit für die öffentliche Sicherheit dar, die einen Platzverweis rechtfertigt.

OVG Lüneburg Beschl. v. 4.2.2019 – 11 LA 366/18

jv



Betrug durch unerlaubtes Führen eines akademischen Grades
1. Ein Betrugsschaden i. S. des § 263 StGB liegt trotz Leistungserbringung in den Fällen vor, in denen der Vergütungsanspruch eines Dienstverpflichteten entsprechend § 654 BGB verwirkt ist.
2. Dies gilt u. a. für einen gerichtlich bestellten Sachverständigen, der unerlaubt einen akademischen Grad führt. Nicht relevant ist, ob der akademische Grad Voraussetzung für die die Bestellung des Sachverständigen war.

BGH, Beschl. v. 18.12.2018 – 3 StR 270/18

jv
 

  


 

 


Literatur

 

Wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisnah
Fischer, Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen, C. H. Beck Verlag, 67. Aufl. 2020, 2726 S., geb., 95 Euro

Der Kommentar aus der Feder des Bundesrichters a. D. Fischer erscheint – wie üblich geworden – ein Jahr nach der Vorauflage. Die aktuelle Auflage befindet sich auf dem Gesetzesstand vom 1.10.2019. Die Neubearbeitung erfolgte hauptsächlich im Hinblick auf aktuelle Rechtsprechung. Eingearbeitet wurden rd. 500 neue Entscheidungen des BGH, von Oberlandesgerichten und des BVerfG. Geändert wurden seit der Vorauflage fünf Vorschriften (§§ 11, 107 a, 219 a, 264 und 335 a). Allerdings ist der nächsten Zeit mit weiteren Änderungen zu rechnen (s. Vorwort), die sich insbesondere auf die Sexualdelikte (§§ 176 ff.) beziehen. Die einschlägigen Gesetzentwürfe (etwa zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes Verstorbener und zur Strafbarkeit sog. Gaffer) sind an der jeweils passenden Stelle eingearbeitet worden (s. z. B. § 201 a Rn. 1a ff.). Wie gewohnt nimmt der Verfasser fundiert zu den (teilweise problematischen) rechtspolitischen Konzepten Stellung (s. z. B. § 201 a Rn. 2).
Die Praktiker der Strafrechtspflege (Strafgerichte, Staatsanwaltschaften und Polizeivollzugsbehörden) sind die „Hauptkunden“ des Kommentars. Darüber hinaus sollten Studierende an den Universitäten und den Ausbildungseinrichtungen der Polizei den wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisnahen Kommentar angesichts des sehr (immer noch) relativ günstigen Preises für eine Anschaffung ernsthaft in Erwägung ziehen. Grob fahrlässig wäre es jedenfalls, den Kommentar bei häuslichen Arbeiten nicht zu Rate zu ziehen.
Fazit: Der „Fischer“ ist und bleibt das führende Werk auf dem Gebiet der Kommentarliteratur zum Strafgesetzbuch.

Prof. Dr. Jürgen Vahle, Bielefeld
 


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite