Fachartikel
Corona-Pandemie
Covid-19 / SARS-CoV-2 – (k)eine polizeiliche Einsatzlage
Von Heiko Arnd und Kristof Brockmann
Sicherheitspolitische Folgen der Corona-Krise – in Deutschland und weltweit
Von Dr. Stefan Goertz
Verunsicherung als Gelegenheit: Rezeption der Coronapandemie in rechtsextremistischen und dschihadistischen Milieus
Von Dr. Daniel Köhler
Prävention in Krisenzeiten – Das Internet als Medium für Prävention
(Foto auf der Startseite: R. Greulich)
Von Prof. Dr. Melanie Wegel und Günther Bubenitschek
Rechtsterrorismus
Die Manifeste rechtsterroristischer Einzeltäter
Von Dr. Florian Hartleb
Parallelgesellschaften
Patriarchale Familienstrukturen als Wurzel von Parallelgesellschaften
Erziehung und Ehrempfinden als Problem für die Sicherheitsbehörden
Von Prof. Dr. Dorothee Dienstbühl
Wahllichtbildvorlage
Wahllichtbildvorlagen – Ein Forschungsprojekt zur Validität
Teil 2: Ergebnisse
Von Christoph Frings und Prof. Dr. Stefan Kersting
Gesichtserkennung
Risiken der Gesichtserkennungstechnologie und rechtlicher Rahmen
Von Dr. Dr. Fabian Teichmann und Marie-Christin Falker
Kriminalistik-Schweiz
Künstliche Intelligenz in der Strafverfolgung
Potenzial und Limitierung von Anwendungen des maschinellen Lernens zur Unterstützung von Ermittlern bei der Bewältigung von Massen-Mediendaten
Von Lukas Burkhardt
Kriminalistik-Campus
Professionalisierung durch Akademisierung?
Die Polizeiausbildung zwischen wissenschaftlicher Erweiterung und berufspraktischer Verengung
Von Dr. Christian Schäfer und Dr. Christiane Schnell
Die Niederlande – Ein Narco-Staat mitten in Europa?
Von Marc Lengenfelder
Recht aktuell
Vermögensschaden bei Mandatsübernahme trotz Berufsverbots
Zur beischlafähnlichen Handlung beim schweren sexuellen Missbrauch von Kindern
Literatur
Unterschätzte Bedrohung
Hartleb: Einsame Wölfe, Der neue Terrorismus rechter Einzeltäter
Maßstäbe gesetzt
Brendel/Hauer/Kische: Polizeiliche Ermittlungen im Strafprozess, Eine fallorientierte Darstellung für Ausbildung und Praxis
Praxisgerecht aufgebautes und gestaltetes Nachschlagewerk
Eisenberg/Kölbel: Jugendgerichtsgesetz
Fachartikel
Covid-19/SARS-CoV-2 – (k)eine polizeiliche Einsatzlage
Von Heiko Arnd und Kristof Brockmann
Hätte jemand vor wenigen Wochen die Frage nach sogenannten systemrelevanten Berufen gestellt, würde er sich bei heutiger Betrachtung der Antworten wahrscheinlich überrascht zeigen. Die rasante Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und die damit einhergehenden Erkrankungen stellen insbesondere das Gesundheitswesen in Deutschland vor nie dagewesene Herausforderungen. Dem Pflegepersonal und den Ärztinnen und Ärzten gilt derzeit zu Recht eine nie erreichte Aufmerksamkeit und Wertschätzung. Auch der Beruf der Polizistin und des Polizisten gilt in diesen Tagen als systemrelevant. Obwohl sicher nicht in der ersten Reihe stehend, kommen auf die Polizeien des Bundes und der Länder derzeit enorme Herausforderungen zu. Zentrale Aspekte sind dabei die Bewältigung der aktuellen Einsatzlage in Zusammenarbeit mit den Kommunen, neue Kriminalitätsfelder, aber auch bisher nicht gekannte innerorganisatorische Herausforderungen. Die Bildung von Kohorten1 zur Minimierung des Infektionsrisikos, die zügige Einrichtung von Homeoffice Arbeitsplätzen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und Anforderungen der IT-Sicherheit, der Umgang mit Verdachtsfällen und Risikopersonen in der Polizei sowie die Umsetzung von Hygiene- und Desinfektionsplänen sind dabei wesentliche Handlungsfelder.
Sicherheitspolitische Folgen der Corona-Krise – in Deutschland und weltweit
Von Stefan Goertz
Dieser Beitrag analysiert sicherheitspolitische Folgen der Corona- Krise für Deutschland und die Welt. Einführend werden sicherheitspolitische Folgen der Corona-Krise in Deutschland in Bezug auf die Innere Sicherheit beleuchtet. Dabei wird unter anderem der aktuelle linksextremistische Anschlag auf Stromkabel in Berlin untersucht, die deutsche und europäische Grenzpolitik in der Corona-Krise sowie Drohnen als Mittel verschiedener Landespolizeien in der Corona-Krise. Abschließend werden in diesem Unterkapitel Grundrechtseinschränkungen wegen der Corona-Krise geprüft.
Das Unterkapitel sicherheitspolitische Folgen der Corona- Krise weltweit untersucht u. a. die Fehler Chinas und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Umgang mit Corona, die Schlacht um Tripolis und Corona in Libyen, den Ukraine- Russland-Konflikt und Corona, den dramatischen Anstieg der Waffenverkäufe in den USA sowie abschließend die Folgen von Corona in den Krisengebieten Kolumbien, Mali, Syrien und Jemen samt drohender humanitärer Katastrophen.
Verunsicherung als Gelegenheit: Rezeption der Coronapandemie in rechtsextremistischen und dschihadistischen Milieus
Von Daniel Köhler
Die aktuelle Coronapandemie hat weltweit für massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens und in vielen Ländern für weit verbreitete Verunsicherungen unter der Bevölkerung gesorgt. Katastrophen, Krisen und gesellschaftliche Veränderungen wirken sich auch auf die Kriminalität aus und bieten unter Umständen besondere Gelegenheiten für Straftäter. Auch extremistische und terroristische Milieus sehen sich mit der Coronapandemie und den damit verbundenen gesellschaftlichen Umstellungen konfrontiert. Der Artikel gibt einen ersten Überblick über verschiedene Beispiele rechtsextremistischer und dschihadistischer Rezeptionen der aktuellen Lage und beschreibt zwei zentrale Reaktionsmuster bzw. Strategien im Umgang mit der Pandemie: Nutzung zu Werbungs-, Rekrutierungs- und Ideologiezwecken einerseits und die Entstehung Corona-spezifischer Anschlagsszenarien andererseits. Redaktionsschluss für diesen Aufsatz war der 20. April 2020 und alle nachfolgenden Ereignisse oder Veröffentlichungen zu diesem Thema konnten nicht mehr berücksichtigt werden.
Prävention in Krisenzeiten – Das Internet als Medium für Prävention
(Foto auf der Startseite: R. Greulich)
Von Melanie Wegel und Günther Bubenitschek
Prävention, insbesondere im Jugendbereich, findet überwiegend in direktem Kontakt zwischen den Professionellen und deren Zielpublikum statt. Das Internet bietet sich als ein Medium an, in dem der Präventionsauftrag der Sensibilisierung und der Vermeidung einer Opferwerdung auch digital und ohne physische Präsenz erfüllt werden kann. Im Folgenden sollen Möglichkeiten und Chancen aufgezeigt werden, die sich für diesen Auftrag im digitalen Raum bieten, wobei besonders innovative Projekte exemplarisch vorgestellt werden.
Die Manifeste rechtsterroristischer Einzeltäter
Eine vergleichende Analyse
Von Florian Hartleb
Die Sicherheitsbehörden haben es mit einer neuen Herausforderung zu tun: der rechtsextrem inspirierte Einzeltäter, der so genannte „einsame Wolf“, der polizeilich nicht bekannt und dann nach langer Planung zuschlägt. Sozial isoliert und keiner Organisation oder Partei angehörend, verbringt er seine Zeit fast ausschließlich in virtuellen Räumen, vernetzt er und radikalisiert sich dort. Mit dem Attentat verfolgt er das Ziel des „Livestream“. Die Fälle häufen sich international, mit Christchurch und El Paso, und hierzulande, mit Halle und Hanau. Was bislang kaum beachtet und analysiert wurde: Wie einst beim Linksterrorismus der RAF gibt es in Form von Manifesten politische Botschaften. Bis heute wird für das für den Rechtsterrorismus ausgeschlossen. Dabei bringt eine Analyse der Manifeste durchaus Erkenntnisgewinn, etwa über die Frage nach dem Selbstbild, der wechselseitigen Inspiration und der Ideologie. Kurzum: Gibt es einen Code?
Patriarchale Familienstrukturen als Wurzel von Parallelgesellschaften
Erziehung und Ehrempfinden als Problem für die Sicherheitsbehörden
Von Dorothee Dienstbühl
Desintegration, Gewalt aus dem Motiv eines verletzten Ehrgefühls und auch die aktuell fokussierte Clankriminalität sind Resultate einer Sozialisation, in der die geltenden Werte eines Rechtsstaates abgelehnt werden. Um die daraus entstehenden gesellschaftlichen Probleme und die damit verbundene Kriminalität nachvollziehen zu können, bedarf es der eingehenden Auseinandersetzung mit den Familiensystemen, den dort gelebten Rollen, Normen und Werten. In diesem Kontext müssen die Erwartungshaltungen an Präventionsangebote überprüft werden, die zu häufig vom Willen eines Menschen ausgehen, (wieder) „Teil der Gesellschaft“ sein zu wollen.
Wahllichtbildvorlagen – Ein Forschungsprojekt zur Validität
Teil 2: Ergebnisse
Von Stefan Kersting und Christoph Frings
Im ersten Teil des Artikels, der in der Februarausgabe der Kriminalistik erschienen ist, hatten wir u. a. die Wiedererkennungsverfahren, ihre Zielsetzung und den Ablauf der Wahllichtbildvorlage vorgestellt1. Bereits in diesem Artikel wurde die besondere Bedeutung der „Ähnlichkeit“ der vorzulegenden Vergleichsbilder mit dem Bild des Tatverdächtigen oder der beschuldigten Person erkennbar. In dem nun vorliegenden Teil 2 berichten wir über die Ergebnisse eines Forschungsprojekts, mit dem die Ähnlichkeiten von Vergleichsbildern im Rahmen von Wahllichtbildvorlagen optimiert und zugleich objektiviert werden können. Darüber hinaus wird eine Idee entwickelt, wie diese Ergebnisse in der kriminalpolizeilichen Praxis zur Sicherung der Beweiskraft von Wahllichtbildvorlagen genutzt werden können.
Teil 1 in Kriminalistik 2/2020
Risiken der Gesichtserkennungstechnologie und rechtlicher Rahmen
Von Fabian Teichmann und Marie-Christin Falker
Das Potential der Gesichtserkennungstechnologie (Facial Recognition) ist vielfältig: Sie kann in den verschiedensten Bereichen, unter anderem in der Strafverfolgung und in der Pflege, verwendet werden. Gesichtserkennung ist jedoch keinesfalls unfehlbar. Ausserdem wirft sie grundlegende Fragen bezüglich Datenschutz, Missbrauch und staatliche Überwachung auf. Der Aufsatz vergleicht schwerpunktmäßig die Situationen und die Rechtslagen in China und den USA mit Deutschland, der EU und der Schweiz.
Künstliche Intelligenz in der Strafverfolgung
Potenzial und Limitierung von Anwendungen des maschinellen Lernens zur Unterstützung von Ermittlern bei der Bewältigung von Massen-Mediendaten
Von Lukas Burkhardt
Strafverfahren basieren zu einem immer grösser werdenden Teil auf Massen von digitalen Daten, was sowohl Polizeiorgane, Staatsanwaltschaften wie auch Gerichte vor ernstzunehmende Herausforderungen stellt. Während im Bereich der Textanalyse seit langem maschinengestützte Verarbeitungsprozesse eingesetzt werden, haben sich solche technischen Möglichkeiten für Mediendaten, d. h. Bilder, Videos und Audiodateien, erst seit einiger Zeit dank der Fortschritte im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) ergeben. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe der technischen Möglichkeiten, zeigt den aktuellen Stand der Technik im Hinblick auf Mediendaten auf, liefert praktische Beispiele für die Anwendung in der Strafverfolgung und erörtert die gesellschaftspolitischen Auswirkungen wie auch die nötigen Rahmenbedingungen für einen ethischen und zielführenden Einsatz solcher Technologien.
Kriminalistik Campus
Redaktion: KD i.H. Joachim Faßbender, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Professionalisierung durch Akademisierung?
Die Polizeiausbildung zwischen wissenschaftlicher Erweiterung und berufspraktischer Verengung
Von Dr. Christian Schäfer und Dr. Christiane Schnell
Die Niederlande – Ein Narco-Staat mitten in Europa?
Von Marc Lengenfelder
Recht aktuell
Vermögensschaden bei Mandatsübernahme trotz Berufsverbots
Die Übernahme eines Mandats trotz fehlender Zulassung als Rechtsanwalt und die durch ihn veranlasste Zahlung eines Vorschusses begründet keinen Vermögensschaden i. S. des § 263 Abs. 1 StGB, sofern er daraufhin tatsächlich Maßnahmen ergriffen hat, die wirtschaftlich der geforderten Übernahme des Mandats entsprachen.
BGH, Beschl. v. 17.9.2019, 1 StR 334/19
jv
Zur beischlafähnlichen Handlung beim schweren sexuellen Missbrauch von Kindern
Der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern gem. § 176 a Abs. 2 Nr. 1 StGB ist kein Erfolgs-, sondern ein Tätigkeitsdelikt. Kommt es zum Eindringen von Körpersekret, muss in diesem Umstand aus Tätersicht die Sexualbezogenheit des Vorgangs liegen.
BGH, Beschluss v. 15.8.2019, 4 StR 289/19
bb
Literatur
Unterschätzte Bedrohung
Hartleb: Einsame Wölfe, Der neue Terrorismus rechter Einzeltäter. Verlag Hoffmann und Campe, 1. Auflage Hamburg 2018, 256 S., 22 Euro, am 6.4.2020 auch erschienen in Bonn als Sonderausgabe der Bundeszentrale für politische Bildung, 4,50 Euro.
Sogenannte „Einsame Wölfe“ sind verantwortlich für eine Reihe schwerster Gewalttaten. Sie prägen als Einzeltäter eine gar nicht mehr so neue Form des rechten Terrorismus. Obwohl sie alleine handeln, häufig sozial isoliert sind, keiner Partei oder Organisation angehören, haben sie sich in virtuellen Räumen radikalisiert und dort ein Netzwerk mit Gleichgesinnten gepflegt. Spätestens seit dem 22.7.2011, als Anders Brevik in Norwegen 77 Menschenleben auslöschte, ist dieser Tätertyp der Weltöffentlichkeit bekannt. Die Fälle scheinen sich zu häufen: München, Christchurch, El Paso, Halle und Hanau.
Der in Tallinn lebende Autor, Dr. phil. Florian Hartleb, Politikwissenschaftler und Hochschuldozent, promovierte zum Thema Rechts- und Linkspopulismus und befasst sich seit Jahren auch mit dem Thema Rechtsterrorismus. So war er nach dem Anschlag auf das Olympia- Einkaufszentrum in München im Juli 2016 als Gutachter für die Stadt München tätig. Er stufte die Tat als „Einsamer- Wolf-Terrorismus“ ein und nicht als Amoklauf. Mittlerweile hat sich auch das LKA München dieser Bewertung angeschlossen und betont, „die rechtsradikale und rassistische Gesinnung des Täters dürfe nicht vernachlässigt werden.“ Die fachliche Diskussion darüber wurde auch in dieser Zeitschrift geführt. Darüber hinaus hat Florian Hartleb zahlreiche Aufsätze publiziert. So analysiert er vorstehend die Manifeste rechtsterroristischer Einzeltäter.
Die Fähigkeit des Autors, sachlich und stringent zu analysieren, spiegelt sich auch in diesem Buch wider, das er übersichtlich in sieben Haupt- und zahlreichen Unterkapiteln gliedert. Zunächst konstatiert er, dass der rechte Terror noch immer eine unterschätzte Gefahr darstellt. Es folgt eine Definition des „Einsamen Wolfes“ sowie eine umfangreiche und tiefe Analyse von Ideologie, Beweggründen und Zielen dieser Form des Terrors und der Täter. Ein Extrakapitel widmet der Autor dem Faktum, dass die Radikalisierung mitten unter uns erfolgt und rechtsextremes Denken seine Anschlussfähigkeit an die Mitte der Gesellschaft offenbart. Schließlich bleibt der Leser mit aufgezeigten Problemen nicht allein, denn der Autor zeigt neben Handlungsbedarf auch Gegenstrategien und Präventionsansätze auf.
Florian Hartleb ist mit seinem Buch eine sehr wichtige Analyse gelungen, die zweifellos und absolut belegt, dass rechtsterroristische Gewaltexzesse von Einzeltätern als Bedrohung wahrzunehmen sind. Er bestätigt damit auch den weitsichtigen früheren US-Präsidenten Barack Obama, der schon 2011 unmittelbar nach den Brevik-Attacken äußerte, dass die Bedrohung durch „Einsame Wölfe“ größer sei als die durch organisierte Gruppen wie am 11. September 2001. Kurzum: Ein fundiertes Werk, das sowohl wissenschaftlichen Ansprüchen genügt, als auch gut nachvollziehbar und unmissverständlich in seinen Aussagen bleibt.
Bernd Fuchs
Chefredakteur Kriminalistik
Maßstäbe gesetzt
Brendel/Hauer/Kische: Polizeiliche Ermittlungen im Strafprozess, Eine fallorientierte Darstellung für Ausbildung und Praxis. C.F. Müller GmbH, Heidelberg 2019, 2. Aufl., XII, 167 S., kart., 24 Euro.
An Anleitungsbüchern zum Lösen von Strafrechtsfällen fehlt es nicht. Hier gibt es einerseits einen großen Markt, der auf Studierende der Rechtswissenschaften ausgerichtet ist, zum anderen aber auch einige Werke, die speziell für die polizeiliche Ausbildung geeignet sind. Ein Schattendasein fristet dagegen die Fallbearbeitung im Bereich des Strafprozessrechts und insbesondere auf dem Feld der strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen. Zu den wenigen Angeboten in diesem Bereich zählte die erste Auflage des hier zu besprechenden Werkes aus dem Jahr 1998 (damals von den Autoren: Brendel/Burkard/Thienhaus), das Maßstäbe gesetzt hatte, indem es nicht nur mit 27 Fällen einen breiten Bereich der Ermittlungsmaßnahmen abdeckte, sondern auch – trotz der drei Autoren – eine klare einheitlich Methodik bei der Prüfung nutzte.
Dieses methodische Gerüst der Prüfung von Anordnungsvoraussetzungen, (Verhältnismäßigkeit), Anordnungskompetenz und Form- und Durchführungsvorschriften ist in der zweiten Auflage noch konsequenter umgesetzt worden und erleichtert den Studierenden damit den Zugang zur Falllösung und auch zur praktischen Handhabung von Ermittlungsmaßnahmen. Die mit den 27 Fällen abgedeckten strafprozessualen Bereiche erstrecken sich von Fragen der örtlichen Zuständigkeit und der Nacheile (Fall 1) über Fragen der körperlichen Untersuchung des Beschuldigten und anderer Personen (Fälle 3 bis 7), Problemen der beweissichernden Beschlagnahme; Beschlagnahmeverboten (Fall 14) Durchsuchungen (Fälle 13 bis 18) bis zu Fragen der Vernehmung (Fälle 25 bis 27). Dazwischen liegen noch viele Spezialfälle – wie z. B. Todesermittlungen (Fall 2) oder die Durchsicht von Papieren (Fall 19) –, die hier nicht alle aufgeführt werden können. Die Fälle sind gut ausgewählt, wobei zu Recht überwiegend auf die Fälle aus der alten Auflage zurückgegriffen wurde, da schon hier eine sehr repräsentative Auswahl erreicht worden war. Teilweise wurde die gleiche Thematik an einem neueren Sachverhalt aus der Praxis festgemacht (z. B. bei Fall 1). Herausgenommen wurde ein Fall zur Problematik der Verabreichung von Brechmitteln bei Drogenkurieren (alter Fall 5). Die frühere Praxis hierzu wurde nach dramatisch verlaufenen Fällen eingestellt, so diese Problematik in der gegenwärtigen Ermittlungsarbeit keine Rolle mehr spielt. Stattdessen problematisiert der neue Fall 5 zur körperlichen Untersuchung des Beschuldigten die Frage, ob in einem Vergewaltigungsverdachtsfall von einem Beschuldigten, der die Tat unter Hinweis darauf abstreitet, ihm fehle aufgrund einer Diabetes-Erkrankung die Erektionsfähigkeit, die zwangsweise Anordnung einer Untersuchung über diese Fähigkeit zulässig ist.
Neu ist der an einer aktuellen Entscheidung anknüpfende Fall 8 zur erkennungsdienstliche Behandlung zu Präventivzwecken gemäß § 81 b StPO. Zu dieser Vorschrift liefern Standardkommentierungen wie die von Meyer-Goßner/Schmitt oder Standardlehrbücher wie von Roxin/Schünemann zwar eine Vielzahl von Entscheidungen, aber wenig Orientierung für eine praktische Prüfung. Diese Lücke schließt die vorliegende Fallbesprechung mit einer klaren Struktur zur Prüfung dieses Sonderfalls des präventiven Polizeirechts in der StPO.
Auch an andere Stellen zeigt das Buch die gebotenen Bezüge zu anderen Rechtsmaterien als der repressiven Strafverfolgung auf. So werden z. B. bei zeugnisverweigerungsberechtigten kindlichen Opfern neben den einschlägigen strafprozessualen Vorschriften der §§ 81 c III und 52 II StPO auch die korrespondierenden sorgerechtlichen Vorschriften aus dem BGB diskutiert. Insgesamt entstand mit der Aktualisierung ein in jeder Hinsicht zu empfehlendes Anleitungsbuch. Es ist uneingeschränkt für die Ausbildung an Polizeischulen zu empfehlen. Aber auch erfahrene Praktiker können wohl gelegentlich hier nachschlagen und schließlich ist das Buch durchaus auch für das juristische Studium zu empfehlen, da ja gerade hinsichtlich der Darstellung der Ermittlungsmaßnahmen eine gewisse Ausbildungslücke zu verzeichnen ist.
Prof. Dr. Sigmund P. Martin,
Wiesbaden
Praxisgerecht aufgebautes und gestaltetes Nachschlagewerk
Eisenberg/Kölbel: Jugendgerichtsgesetz. Reihe „Beck‘sche Kurzkommentare“, Band 48, C. H. Beck Verlag, München, 21. Auflage 2020, 1661 S., geb., 109 Euro.
Seit der ersten Auflage 1982 hat Ulrich Eisenberg den Beck‘schen Kurz- Kommentar zum Jugendgerichtsgesetz bis zur 20. Auflage 2018 in alleiniger Bearbeitung zu einem über alle jugendstrafrechtlichen Professionen hinweg geschätzten und vielzitierten Standardwerk gemacht. Mit der 21. Auflage geht nun die Bearbeitung des Werkes auf Ralf Kölbel über, was schon einmal eine gute Nachricht ist, bleibt doch das beachtliche Werk somit sehr wahrscheinlich über viele weitere Auflagen erhalten.
Kölbel war auch sogleich gefordert. Neben einzuarbeitender neuerer Judikatur und Literatur waren u. a. die Veränderung von gerichtlichen Zuständigkeiten im Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen“ vom 27. Juni 2019, das „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens“ vom 12. Dezember 2019, vor allem aber die Umsetzung der Richtlinie (EU) über „Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen im Strafverfahren sind“ vom 11. Mai 2016, verspätet umgesetzt durch das „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ vom 19. Dezember 2019 zu berücksichtigen.
In jedem Fall eine „Kärrnerarbeit“, die – einhergehend mit dem Bearbeiterwechsel und der methodischen Dringlichkeit – eine umfassendere Neubearbeitung noch nicht erkennen lassen. Diese ist aber auch, wen wundert es angesichts des bewährten Aufbaus und der Qualität des arrivierten Grundlagenwerks, von Kölbel offensichtlich auch nicht beabsichtigt. Er will den Charakter des Werkes nicht verändern, so sein Vorwort zur Neuauflage, die „Handschrift“ des Kommentars wird sich in der Folge da und dort aber sicher individuell gestalten. Mit Kölbel ist sicher auch die interdisziplinäre Kontinuität mit der Berücksichtigung bedeutsamer kriminologischer, psychologischer, sozialwissenschaftlicher und sozialpädagogischer Literatur zu erwarten, die den Eisenberg‘schen Kommentar bisher für die heterogene Zielgruppe so wertvoll machte. Das lässt sich schon an den – legislativ bedingt – teilweise neu kommentierten Vorschriften erkennen, jedenfalls soweit hierzu schon tiefergehende empirische Daten verfügbar waren.
Die z. T. weitreichenden Neuregelungen und Beteiligungspflichten/Mitwirkungsrechte von Erziehungsberechtigten, gesetzlichen Vertretern, Jugendhilfe und der Ausbau der Vorschriften zur notwendigen Verteidigung und zur Vernehmung (inkl. deren audiovisueller Dokumentation) – jeweils unter besonderer Berücksichtigung des Wohls des betroffenen Jugendlichen – werden auch künftig in der jugendgerichtlichen/ justiziellen/polizeilichen Anwendungspraxis zahlreiche Fragen aufwerfen, für die der „Eisenberg/Kölbel“ ein „schnörkelloses“, damit ebenso griffiges wie auch praxisgerecht aufgebautes und gestaltetes Nachschlagewerk ist und bleibt.
Dr. Holger Plank