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Ausgabe Juni 2020

Fachartikel

 

Internationale Kriminalistik

Schaffung eines einheitlichen europäischen kriminalistischen Raumes
Die Tätigkeit öffentlicher Organisationen zur Stärkung der internationalen Beziehungen
Von Prof. Dr. Rolf Ackermann, Prof. Dr. Vidmantas Egidijus Kurapka, Prof. Dr. Henryk Malewski und Prof. Dr. Valery Shepitko
(PDF-Download der Anmerkungen)
 

Tagungsbericht

Aktuelle Entwicklungen in der Kriminalpsychologie/-psychiatrie
16. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik (DGfK) 2019 in Eugendorf/Salzburg/Österreich
Von Veronika Möller
 

Islamistischer Extremismus

Cyber-Djihad
Modi Operandi der Dschihadistischen Propaganda
Von Dr. Christian Herrmann
 

Cybergrooming

Terroristisches Cybergrooming
Von Dr. Astrid Bötticher
 

Extremistische Gewalt

Diagnostik und Risikobeurteilung terroristischer Gewalt
Von Dr. Michail Logvinov
(PDF-Download der Literaturangaben)
 

Islamistischer Terrorismus

RADAR-iTE 2.0: Ein Instrument des polizeilichen Staatsschutzes
Aufbau, Entwicklung und Stand der Evaluation
Von Celina Sonka, Hamta Meier, PD Dr. Astrid Rossegger, Prof. Dr. Jérôme Endrass, Valerie Profes, Rainer Witt, Dr. Friederike Sadowski

 

Dschihadistische Anschläge in Europa: Anschlagsziele, Anschlagsmittel und Risikoparameter
Von Dr. Michael Fischer und Dr. Robert Pelzer
 

Internationale Zusammenarbeit

25 Jahre Schengener Informationssystem
Aktuelle und zukünftige Rolle in der strafrechtlichen Zusammenarbeit in Europa
Von Rolf Grieshaber-Heib
 

Strafverfahrensrecht

Die Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten eines freigesprochenen Täters
Von Dr. Michael Füllkrug
 

Kriminalistik-Schweiz

Cybercrime-Opfererfahrungen in der Schweiz
Von Prof. Dr. Dirk Baier

 

 

 

 

Kriminalistik-Campus

 

„Gewalt in der Pflege“ – Besondere Herausforderungen an die polizeiliche Sachbearbeitung
Dargestellt am Beispiel des Kommissariats 22 des Polizeipräsidiums München
Von Alexander Scharpegge
(PDF-Download des Anhangs)

Hochrisikomanagement bei Fällen von Gewalt in engen sozialen Beziehungen
Eine kritische Betrachtung nach Überführung in die Allgemeine Aufbauorganisation im Polizeipräsidium Rheinpfalz
Von Katja Schomburg
(PDF-Download des Anhangs)


 

 

Recht aktuell

 

Eingabe erschlichener PIN-Codes in Geldspielautomaten
 

Vorsatz bei Geldwäsche

 

 

 
 

 

Literatur

 

Ein unentbehrliches Standardwerk
Dietrich / Sule: Intelligence Law and Policies in Europe

Ein ausgezeichneter Kommentar
Schönke / Schröder: Strafgesetzbuch, Kommentar

Wichtige Hilfestellung für zielgerichtete Präventionsarbeit
Gansewig /Walsh: Biografiebasierte Maßnahmen in der schulischen Präventions- und Bildungsarbeit


 

 




 

 

Fachartikel

 

Schaffung eines einheitlichen europäischen kriminalistischen Raumes
Die Tätigkeit öffentlicher Organisationen zur Stärkung der internationalen Beziehungen
Von Rolf Ackermann, Vidmantas Egidijus Kurapka, Henryk Malewski und Valery Shepitko
Der Beitrag zeigt die Entwicklung der Kriminalistik über den deutschsprachigen Raum hinaus. Er beschreibt aktuelle gesellschaftliche Aktivitäten zu ihrer Entwicklung, insbesondere in den osteuropäischen EU-Staaten. Ausgangspunkt sind Empfehlungen der Europäischen Union zur Kriminalitätsbekämpfung. Dazu verabschiedete der Rat der EU u. a. einen Rechtsakt zur „Schaffung eines einheitlichen europäischen kriminalistischen Raumes“. Im Beitrag wird am Beispiel kriminalistischer Organisationen in Litauen, der Ukraine und Deutschland diskutiert, wie öffentliche nichtstaatliche Organisationen durch wissenschaftlich-praktische Zusammenarbeit diesen Prozess fördern können. In einem „Palanga-Memorandum“ wurde die Gründung einer „Europäischen Föderation nationaler kriminalistischer Organisationen“ beschlossen und nationale europäische kriminalistische Organisationen/Vereine aufgerufen, darin mitzuwirken.
(PDF-Download der Anmerkungen)

Aktuelle Entwicklungen in der Kriminalpsychologie/-psychiatrie
16. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik (DGfK) 2019 in Eugendorf/Salzburg/Österreich
Von Veronika Möller
Im Herbst 2019 fand die 16. Jahrestagung der DGfK unter der Leitung von Tagungspräsident Daniel Smeritschnig statt. Den Mittelpunkt der Tagung bildete das Thema „Aktuelle Entwicklungen in der Kriminalpsychologie/-psychiatrie“. Experten unterschiedlicher Fachrichtung diskutierten u. a. über die Facetten, Spannungsfelder sowie Möglichkeiten und Grenzen mit Blick auf die Rolle von Gutachtern vor Gericht, der Qualität von (Prognose-)Gutachten sowie verschiedenen strafrechtlich relevanten Phänomenen. Die Auswahl interdisziplinärer Referenten ermöglichte einen breitgefächerten Meinungsaustausch und zeigte neue Perspektiven auf.

Cyber-Djihad
Modi Operandi der Dschihadistischen Propaganda
Von Christian Herrmann
Vorliegender Aufsatz entstand auf Grundlage der Analyse verschiedener Daten aus dem Bereich der Islamismusforschung und politischer Bildungsarbeit staatlicher Institutionen, um die Propagandamittel von islamistischen Akteuren im Internet, insbesondere auf Social Media, und den Radikalisierungsprozess von Rezipienten zu islamistisch-extremistischem Gedankengut darzulegen. Im Weiteren werden bereits radikalisierte Akteure durchdargestellte Studien skizziert, um einen Ursachen- und Persönlichkeitszusammenhang von radikal-islamischen Rezipienten bzw. Akteuren zu ermitteln. Es wird deutlich, dass individuelle Sozialisationsfaktoren Ursache für einen islamistisch-extremistischem Radikalisierungsprozess sind und islamistische Akteure die modernen Kommunikationsmittel professionell einzusetzen wissen, um an die Lebensgewohnheiten junger Menschen anzuknüpfen.

Terroristisches Cybergrooming
Von Astrid Bötticher
Cybergrooming ist ein Begriff der Cyberkriminologie und beschreibt die Ansprache meist minderjähriger, vulnerabler Personen im Internet zur gezielten Anbahnung übergriffiger sexueller Kontakte. Cybergrooming ist ein typisches Kontrolldelikt, gehört zu den Missbrauchsdelikten und ist strafbar gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB. Sexualstraftäter, die Cybergrooming als Taktik nutzen, verwenden Chat- Räume, Instant-Messenger oder Social-Networking-Sites, um Opfer zu finden, die sie für unerlaubte sexuelle Erfahrungen missbrauchen. Die Täter werden im englischen „online- Predators“, Online-Raubtiere genannt. Die Modi Operandi variieren von Fall zu Fall, jedoch findet sich in der Regel der langfristige und strategische Aufbau eines Vertrauensverhältnisses und die dauerhafte Manipulation der Opfer zu ihrem eigenen Nachteil. Dieses Phänomen wird am Beispiel des IS beleuchtet.

Diagnostik und Risikobeurteilung terroristischer Gewalt
Von Michail Logvinov
Der vorliegende Leitfaden entstand nach einer umfassenden systematischen Auswertung der radikalisierungsrelevanten Fachpublikationen und öffentlich zugänglichen Risikobewertungsverfahren sowie im engen Austausch mit Beratern von EXIT-Deutschland und HAYAT-Deutschland. Er bündelt das in der Prognoseforschung generierte Wissen über die Risiken und Gefahren der extremistischen Gewalttäter.
(PDF-Download der Literaturangaben)

RADAR-iTE 2.0: Ein Instrument des polizeilichen Staatsschutzes
Aufbau, Entwicklung und Stand der Evaluation
Von Celina Sonka, Hamta Meier, Astrid Rossegger, Jérôme Endrass, Valerie Profes, Rainer Witt und Friederike Sadowski
RADAR-iTE ist ein aktuarisches Risk-Assessment Instrument, das spezifisch für den Einsatz durch den polizeilichen Staatsschutz entwickelt wurde. Es dient dem Zweck, polizeilich bekannte Personen (sogenannte Gefährder und Relevante Personen)1 des islamistischen Spektrums hinsichtlich ihres Risikos, eine politisch motivierte schwere Gewalttat in Deutschland zu begehen, zu priorisieren und polizeiliche Ressourcen effizient einzusetzen. Auf der Grundlage einer standardisierten Fallaufbereitung werden Risiko- und Schutzmerkmale einer Person beurteilt und die Person einer Risikokategorie (moderates oder hohes Risiko) zugeordnet. RADAR- iTE ist seit 2017 bundesweit in den Staatsschutzstellen implementiert. Seit 2019 liegt RADAR- iTE in der revidierten Fassung 2.0 vor.

Dschihadistische Anschläge in Europa: Anschlagsziele, Anschlagsmittel und Risikoparameter
Von Michael Fischer und Robert Pelzer
Die systematische Entwicklung von Risikoparametern für terroristische Anschläge steht regelmäßig vor dem Problem, dass detaillierte Daten über die Planungs- und Entscheidungsprozesse der Täter kaum zugänglich sind. Für den Fall dschihadistischer Anschläge in Europa haben die Autoren in einem originären methodischen Ansatz die Analyse von realen Fällen mit einem aufwendigen Planspiel kombiniert (Fischer/Pelzer 2016). Die so gewonnenen Erkenntnisse zur Zielwahl dschihadistischer Täter werden hier mit neu erhobenen Daten zur Anschlagsentwicklung in der Hochphase des „Islamischen Staates“ zusammengeführt. Sichtbar werden erhöhte Fallzahlen von Anschlagsplanungen und Veränderungen in Täterstruktur, Anschlagszielen und Anschlagsmitteln bei grundsätzlicher Bewährung der Parameter zur Risikobewertung.

25 Jahre Schengener Informationssystem
Aktuelle und zukünftige Rolle in der strafrechtlichen Zusammenarbeit in Europa (Grafik auf der Startseite: Bundeskriminalamt)
Von Rolf Grieshaber-Heib
Am 26.3.2020 blickte das Schengener Informationssystem (SIS) auf 25 erfolgreiche Jahre in der europäischen Sicherheitsarchitektur zurück. Ein gebührender Anlass, neben einem kurzen Blick zurück, vor allem die aktuelle und zukünftige Rolle des SIS in der strafrechtlichen Zusammenarbeit in Europa zu beleuchten.

Die Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten eines freigesprochenen Täters
Von Michael Füllkrug
Auf Seite 125 des Koalitionsvertrages der jetzigen Bundesregierung heißt es lapidar: „Wir erweitern die Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten der oder des freigesprochenen Angeklagten in Bezug auf die nicht verjährbaren Straftaten.“ Bei dieser rechtspolitischen Forderung geht es im Kern um eine Erweiterung von § 362 StPO. Nach dieser Vorschrift ist die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten (mit dem Ziel einer Verurteilung) nur in sehr engen Grenzen zulässig. Neben den in den Nummern 1 bis 3 geregelten Manipulations- und Amtspflichtverletzungen ist dies nur dann der Fall, wenn der Freigesprochene vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis ablegt (Nr. 4).

Cybercrime-Opfererfahrungen in der Schweiz
Von Dirk Baier
Cybercrime gehört zu den wenigen Kriminalitätsbereichen, die in der Schweiz zunehmen. Bislang liegen allerdings noch wenige Befunde aus Opferbefragungen zu diesem Delikt vor. Im Beitrag werden daher auf Basis einer schweizweit repräsentativen Befragung Befunde zur Verbreitung verschiedener Cybercrime-Delikte im Dunkelfeld vorgestellt. Immerhin etwa jeder fünfte Befragte hat in den zurückliegenden zwölf Monaten eine Form von Cybercrime erlebt. Männliche Befragte weisen ein erhöhtes Opferrisiko auf. Zudem kann gezeigt werden, dass sich Cybercrime-Opfererfahrungen auf unterschiedliche kriminalitätsbezogene Einschätzungen und Wahrnehmungen der betroffenen Personen auswirken.




  


 

 

 

Kriminalistik Campus

Redaktion: KD Joachim Faßbender, Deutsche Hochschule der Polizei – Fachgebiet III.3

Gewalt in der Pflege stellt national wie international eine besondere Herausforderung hinsichtlich der Wahrnehmung strafrechtlich relevanter Sachverhalte und damit der Prävention wie auch Strafverfolgung dar. Die mit dem Alterungsprozess einhergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen zu besonderen Problemstellungen in der Beweisführung und neben der Tatsituation zu einer erhöhten Vulnerabilität pflegebedürftiger Menschen. Hierzu vorliegende Forschungsergebnisse belegen diesen Befund sowie den Bedarf an einer situationsgerechten kriminalistischen Herangehensweise zur Aufdeckung und Aufklärung diesbezüglicher Straftaten. Zu diesem Problemkreis liegen bislang nur wenige wissenschaftliche Arbeiten vor. Vor diesem Hintergrund stellt die im Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ an der Deutschen Hochschule der Polizei als Prüfungsleistung im Modul „Kriminalität – Phänomen, Intervention und Prävention“ im Frühjahr 2019 von Alexander Scharpegge vorgelegte unten stehende Hausarbeit ein Beispiel der polizeilichen Sachbearbeitung der Misshandlung Schutzbefohlener z. N. älterer Pflegebedürftiger unter Herausstellung der besonderen kontextuellen Problemstellungen dar. Auch mit Blick auf die demographische Entwicklung leistet die Arbeit einen beachtenswerten Beitrag zur Prävention, Aufdeckung und Verfolgung von Gewaltstraftaten in der Pflege.
Fälle von Gewaltanwendung in engen sozialen Beziehungen stellen bereits hohe Anforderungen an die kriminalistische Sachbearbeitung im Rahmen der Strafverfolgung. Ungleich höher stellen sich jedoch die Anforderungen im Rahmen der diesbezüglichen Gefährdungsprognose und darauf aufbauende Interventionsstrategien dar. Mit ihrer ebenfalls im Frühjahr 2019 vorgelegten Hausarbeit „Hochrisikomanagement bei Fällen von Gewalt in engen sozialen Beziehungen – Eine kritische Betrachtung nach Überführung in die Allgemeine Aufbauorganisation im Polizeipräsidium Rheinpfalz“ stellt Katja Schomburg die auf Grundlage des wissenschaftlich evaluierten Projekts „Hochrisikomanagement bei Fällen von Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ des PP RP präsidialweit eingeführte Verfahrensweise zur Erprobung von Analyseinstrumenten und institutionsübergreifenden Fallkonferenzen vor und bewertet diese in der praktischen Anwendung. Im abschließenden Fazit spricht sie sich für eine differenzierte Anwendung der eingesetzten Analysewerkzeuge aus.

Joachim Faßbender



„Gewalt in der Pflege“ – Besondere Herausforderungen an die polizeiliche Sachbearbeitung
Dargestellt am Beispiel des Kommissariats 22 des Polizeipräsidiums München
Von Alexander Scharpegge, KHK, Polizei Bayern – Polizeipräsidium München
(PDF-Download des Anhangs)

Hochrisikomanagement bei Fällen von Gewalt in engen sozialen Beziehungen
Eine kritische Betrachtung nach Überführung in die Allgemeine Aufbauorganisation im Polizeipräsidium Rheinpfalz
Von Katja Schomburg, Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ 2017–2019, DHPol Münster, Leiterin der Polizeiinspektion Kaiserslautern 1
(PDF-Download des Anhangs)



 

 

  


 

 

 

Recht aktuell

 

Eingabe erschlichener PIN-Codes in Geldspielautomaten
Haben Spielhallenbetreiber Vorkehrungen getroffen, um die Ingangsetzung des mit einem Programmfehler behafteten Spiels generell zu unterbinden, stellt die Benutzung eines Spielautomaten unter Eingabe von erschlichenen PIN-Codes einen Computerbetrug in der Variante der „sonst unbefugten Einwirkung auf den Ablauf der Datenverarbeitung“ dar.
BGH, Beschl. v. 8.10.2019 – 5 StR 420/19

jv




Vorsatz bei Geldwäsche
1. Bei der Geldwäsche muss der (bedingte) Vorsatz des Täters sich insbesondere darauf erstrecken, dass der Gegenstand, auf den sich die Tathandlung bezieht, aus einer in § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Tat herrührt.
2. Insoweit reicht es aus, wenn der Täter Umstände kennt oder sich vorstellt, aus denen sich in groben Zügen bei rechtlich richtiger Bewertung, die er nur laienhaft erfasst haben muss, eine Katalogtat als Vortat ergibt. Der Vorsatz muss weder den konkreten Vortäter noch die genauen Umstände der Vortat umfassen.
3. Stellt sich der Täter Umstände im Sinne einer anderen Katalogtat als der wirklich begangenen vor, so steht dies seinem Vorsatz ebenfalls nicht entgegen.
BGH, Urt. v. 13.11.2019 – 5 StR 409/19

jv




  


 

 

 

Literatur

 

Ein unentbehrliches Standardwerk
Dietrich, Jan-Hendrik/Sule, Satish (Hrsg.), Intelligence Law and Policies in Europe – A Handbook, 1. Aufl. 2019, C. H. Beck Verlag München (In Gemeinschaft mit Hart Publishing, Oxford und Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden), 591 S., Hardcover (In Leinen), 200 Euro

Wir leben in einer Zeit, in der Gefahren und Bedrohungen, etwa durch den Terrorismus und die Organisierte Kriminalität, zunehmend extremer und präsenter werden. Folglich sind der Schutz und der Ausbau der inneren und äußeren Sicherheit wichtiger denn je. Nicht nur auf nationaler Ebene wird das Sicherheitsrecht reformiert und weiterentwickelt. Es muss auch an die fortschreitende Globalisierung angepasst werden. So erlangen die internationale Gemeinschaft und die staatenübergreifende Zusammenarbeit immer mehr an Bedeutung. Für ein Mehr an Sicherheit ist dabei erforderlich, dass bisher lediglich für nationale Zwecke gesammelte Informationen ausgetauscht und zusammengeführt werden, um gemeinsam weitreichenderes Wissen zu erlangen. Daher ist auch in Europa und auf der Ebene der Europäischen Union der Ausbau der informationellen Zusammenarbeit zur Förderung der allgemeinen Sicherheit unumgänglich. Auch kommt die Möglichkeit in Betracht, dass die Europäische Union zum Schutz der Sicherheit ihrer Mitgliedstaaten selbst Daten erhebt. Diese notwendigen und auch bereits stattfindenden Entwicklungen werden in dem Handbuch „Intelligence Law and Policies in Europe“ aufgegriffen, begutachtet und weitergeführt. Es setzt sich selbst zum Ziel, eine ausführliche und tiefgehende Analyse des Informationsaustauschs und der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit in Europa zu bieten. Im international zusammengesetzten Bearbeiterkreis finden sich daher auch nicht nur Angehörige des akademischen und praktischen sicherheitsrelevanten Bereichs, sondern auch solche der einschlägigen EU-Behörden. Der 1. Teil des Handbuchs stellt eine Einführung in das Themengebiet der Nachrichtendienste dar. Er bietet zunächst einen geschichtlichen Überblick über geheim- und nachrichtendienstliche Tätigkeiten in Europa, bevor in einem zweiten Kapitel auf die heutigen Methoden und Mittel der verdeckten Informationssammlung eingegangen wird. Im 2. Teil werden sodann verschiedene Arbeitsfelder vorgestellt, in denen Europa und die EU bereits mit (nachrichtendienstlichen) Informationen arbeiten oder diese nutzen könnten und sollten. An dieser Stelle erfolgt daher auch eine Darstellung und Analyse zentraler Aufgaben wie der Abwehr der Organisierten Kriminalität, der Terrorismus-Bekämpfung und der Bewältigung der Herausforderungen des Cyberspace. Des Weiteren wird die Informationsnutzung in EU-geführten, militärischen Tätigkeiten und Einsätzen näher betrachtet. Zudem findet sich eine instruktive Untersuchung des nachrichtendienstlichen Systems der NATO inklusive potentieller Anknüpfungspunkte für eine Zusammenarbeit mit der EU.
Auf die unterschiedlichen Arten und Formen informationeller und nachrichtendienstlicher Zusammenarbeit in Europa gehen die Bearbeiter dann im 3. Teil näher ein. Zunächst wird die Idee eines Europäischen Nachrichtendienstes vorgestellt und geprüft, bevor die Bildung eines transnationalen Informationsnetzwerks in Europa und dessen Vorteile untersucht werden. In einem dritten Kapitel gerät der Austausch strafrechtlich relevanter Informationen in der EU in den Blick. Der 4. Teil des Handbuchs befasst sich sodann mit den rechtsstaatlichen Grenzen des Austauschs nachrichtendienstlicher Informationen in Europa. Diese werden zum einen durch die Menschenrechte, zum anderen aber auch durch EU-Primärrecht gezogen. Zudem werden an dieser Stelle die interne und externe Kontrolle von Nachrichtendiensten mit ihren Vor- und Nachteilen, die Kontrolle durch die EU und die Voraussetzungen effektiven Rechtsschutzes betrachtet und analysiert. Das letzte Kapitel des 4. Teils befasst sich mit dem Einfluss der organisierten Zivilgesellschaft, beispielsweise in Form von Nichtregierungsorganisationen, auf die Tätigkeit der Nachrichtendienste. Im 5. und letzten Teil wird schließlich das nationale Nachrichtendienstrecht von Deutschland, Frankreich und Großbritannien ausführlich vorgestellt.
Das Handbuch bietet insgesamt eine ausführliche und durchweg gelungene Analyse der informationellen und nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit in Europa. Neben hilfreichen Zusammenfassungen, die jedes Kapitel abrunden, ist es durch Tabellen und Schaubilder zudem sehr leserfreundlich gestaltet. Während das Auffinden des gewünschten Inhalts durch das Sachregister erleichtert wird, lassen die umfangreichen Literaturangaben vor den jeweiligen Kapiteln die Möglichkeit zu, bei spezielleren Fragen schnell intensiver in die eigene Recherche einzusteigen. Das Handbuch bietet somit nicht nur einen detaillierten Überblick über die gegenwärtige Zusammenarbeit und Nutzung nachrichtendienstlicher Informationen in Europa und auf EU-Ebene. Es beinhaltet darüber hinaus auch zahlreiche Ideen und Vorschläge zur Verbesserung und Weiterentwicklung, die in den aktuellen Diskurs über die Zukunft des Nachrichtendienstrechts mit einbezogen werden sollten. Damit stellt es zweifellos schon jetzt nicht nur für Europarechtler sowie die Angehörigen von Sicherheitsbehörden und Politik, sondern für alle am Sicherheitsrecht Interessierten ein unentbehrliches Standardwerk dar.

Ref. jur. Mareike Neumann, Trier



Ein ausgezeichneter Kommentar
Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, Kommentar, C. H. Beck Verlag, 30. Aufl. 2019, 3361 S., in Leinen, 179 Euro

Einer besonderen Vorstellung bedarf der „Schönke/Schröder“ längst nicht mehr. Bereits Jurastudenten in den Anfangssemestern, erst recht den Strafrechtspraktikern dürfte das Werk bestens bekannt sein.
Die hektische Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts hat zu zahlreichen Änderungen geführt, die die Kommentatoren einzuarbeiten hatten. Beispielhaft genannt sei die Neuregelung des „Widerstandsrechts“ (§§ 113 ff. StGB), des Sexualstrafrechts (§ 177 StGB) und der neue Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ (§ 315 d StGB). Entsprechend umfangreich ist die Menge der neu einzuarbeitenden Literatur und Rechtsprechung. Das Autorenteam hat sich dieser Aufgabe – wie nicht anders zu erwarten – mit Bravour unterzogen. Ein Gütemerkmal des Kommentars ist, dass sich die Autoren regelmäßig nicht auf die Erläuterung der Begriffe und der Bildung von Beispielen beschränken, sondern auch den Sinn (oder Unsinn) einer Regelung bzw. kritisch würdigen. Ausdrückliches Lob verdient schließlich die eingängige Sprache, die das Werk auch für Nichtstrafrechtler gut lesbar macht. Allein der relative Kleindruck – der bei längerer Lektüre Ermüdungserscheinungen auslösen kann – sollte aus Sicht des Rezensenten modifiziert werden.
Fazit: Ein ausgezeichneter Kommentar, der sowohl Strafrechtspraktikern als auch Studierenden und Referendaren eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisnahe Arbeitshilfe bietet. Einen besseren Kompromiss zwischen Großkommentar und Kurzkommentar findet man derzeit nicht.

Prof. Dr. Jürgen Vahle, Bielefeld

 


Wichtige Hilfestellung für zielgerichtete Präventionsarbeit
Gansewig, Antje/Walsh, Maria, Biografiebasierte Maßnahmen in der schulischen Präventions- und Bildungsarbeit. Eine empirische Betrachtung des Einsatzes von Aussteigern aus extremistischen Szenen unter besonderer Berücksichtigung ehemaliger Rechtsextremer, Nomos-Verlag Baden-Baden 2020, 474 S., geb., 98 Euro

Das Buch von Gansewig und Walsh befasst sich mit dem Fokusthema Extremismusprävention an Schulen durch den Einsatz früherer Extremisten und die Rahmenbedingungen der Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Mit Blick auf schulische Präventionskonzepte liegen in der Regel insofern gut dokumentierte Begleitevaluationen vor, sofern es sich um langfristig implementierte Projekte oder Programme handelt, die über Ländergrenzen hinweg mehrheitlich umgesetzt werden.
Das Buch bietet einen intensiven Überblick über das breite Phänomen des Extremismus und geht zudem auf die weiteren Anwendungsfelder der biografiebasierten Präventionsarbeit ein, wobei klassisch der Bereich der Drogenprävention oder auch die Gewaltprävention betrachtet werden. Besonders hervorzuheben ist die Fokussierung auf Standards, sowohl was die anbietenden Institutionen, als auch den Praktiker der biografiebasierten Prävention anbelangt. Die Autoren gehen hier explizit auf die Kritik dieser Präventionsform ein, die sich auf die Faktoren der Finanzen und auch die Sorgfalt bei der Auswahl und der Unterstützung der Praktiker bezieht. Mit Blick auf die Praktiker der Prävention wird festgehalten, dass diese keinesfalls ihren Lebensunterhalt allein durch die Präventionsmassnahmen bestreiten, sondern auch im Leistungsbereich eingebunden sein sollten. Dies impliziert, dass der Prozess des Ausstiegs aus dem Extremismus bereits ein gutes Stück abgeschlossen ist.
Die wissenschaftliche Studie gliedert sich in drei Teile. Zum einen werden vier Institutionen eingehend betrachtet, welche die Form der biografiebasierten Prävention im Bereich Extremismus anbieten. Die Autoren stellen fest: alle Institutionen legen Wert darauf, dass die Schulen eine Vor- und Nachbereitung berücksichtigen und zudem eine Moderation der Veranstaltungen gewährleistet sein sollte. Faktisch zeigen die Autoren jedoch bei der Umsetzung und Sorgfalt dieser Kriterien deutliche Unterschiede auf. Im Weiteren werden landesweit Akteure, z. B. Experten in Landespräventionsgremien, zu diesen Präventionsstrategien befragt, wobei die Bewertungen eher heterogen sind und auch subjektiv erscheinen. Im zweiten Teil der Studie wird eine breit angelegte Medienanalyse durchgeführt. Die Autoren konnten die bundesweite Verbreitung an allen Schulformen dokumentieren. Spannend an dieser Analyse war die jeweilige Intention der Schulen, wobei die Präventionsformate häufig aufgrund konkreter Vorkommnisse gebucht wurden. Tendenziell zeigt sich ein Bild, welches die Schulen eher unreflektiert beim Einsatz von Prävention erscheinen lässt und die Experten als Personen dargestellt werden, die auch Werbung in eigene Sache machen. In einem weiteren Teil gehen die Autoren auf die konkrete Durchführung eines solchen Formates ein. Die Wahrnehmungen der Schüler, die Vor- und Nachbereitung, sowie Ergebnisse aus den teilnehmenden Beobachtungen werden hier vertiefend dargestellt.
Gansewig und Walsh präsentieren eine Evaluationsstudie im Bereich Extremismusprävention, die sehr ausführlich auf das Phänomen selbst, die ethischen Rahmenbedingungen der Prävention und auch die Umsetzung eingeht. Für Fachpersonen der Prävention und auch für Schulen stellt es eine wichtige Hilfe dar, Prävention so einzusetzen, dass diese nicht nur den Stellenwert als Unterhaltung oder alternativer Schulunterricht gesehen wird. Der Einsatz biografiebasierter Prävention ist mit Sorgfalt zu planen. Die Autoren halten fest, dass die Motivation des Praktikers, die Begleitung und Schulung, sowie der Fortschritt im Ausstiegsprozess wichtige Variablen für die Qualität der Maßnahme darstellen. Zudem ist die Vor- und Nachbereitung ein Faktor, der für einen nachhaltigen Eindruck von Bedeutung ist. Die Schulen sind somit in der Pflicht den Einsatz dieser Formate sorgfältig abzuwägen und zeichnen für die Begleitung dieser Formate verantwortlich. Ein Punkt, der weniger Berücksichtigung findet, ist die Zieldefinition der Maßnahme, welche auch in einem Zusammenhang zur Zielgruppe steht. Somit muss die Frage gestellt werden, handelt es sich um primäre Prävention, die sensibilisieren soll oder um sekundäre Prävention mit dem Anspruch tatsächlich Verhaltenseinstellungen zu bewirken. Die Schulen müssen sich vorab über die Zielsetzung und die zeitlichen Ressourcen, die gelingende Prävention bedingt, Klarheit verschaffen.
Die Autoren bieten somit einen seltenen Einblick über kurzfristige Präventionsmaßnahmen und weisen zu Recht darauf hin, dass diese mit der nötigen Sorgfalt eingesetzt werden müssen. Prävention stellt auch einen Markt dar, wobei die durchführenden Praktiker selbst und auch die Einrichtungen von zentraler Bedeutung sind. Vor allem mit Blick auf die Umsetzung sollten die im Buch beschriebenen Standards berücksichtigt werden, auch um zu vermeiden, dass die Präventionsmassnahme nicht kontraproduktiv verläuft und junge Teilnehmende durch die Faszination an spannenden Biografien und unreflektierten Akteuren nicht sensibilisiert, sondern begeistert werden.

Prof. Dr. Melanie Wegel, ZHAW, Zürich
 


Verlag C.F. Müller

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